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   VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522   

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VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522 (https://dejure.org/2005,27035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2005 - 6 CS 05.1522 (https://dejure.org/2005,27035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 6 CS 05.1522 (https://dejure.org/2005,27035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Kein Erschlossensein durch Notwegerecht, Zeitpunkt des Erschlossenseins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2006, 223
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2000 - 6 A 10411/00
    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522
    Soweit die Antragsgegnerin auf den tatsächlichen Vorteil der Erreichbarkeit des Grundstücks abstellt, genügt dies für die gesteigerte Anforderung des Erschlossenseins nicht, dies könnte allenfalls im Straßenausbaubeitragsrecht von Bedeutung sein (vgl. OVG NRW vom 17.5.2004, KStZ 2004, 153; OVG RhPf vom 16.11.2000, NVwZ-RR 2001, 597; vom 4.1.1994, KStZ 1997, 137).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522
    Dabei ist darauf abzustellen, ob das herangezogene Grundstück gerade der abzurechnenden Anbaustraße wegen bebaubar ist, also von dieser Straße aus in einer Weise verkehrlich erreichbar ist, die den einschlägigen Bestimmungen des Bebauungsrechts und des Bauordnungsrechts genügt (BVerwG vom 8.5.2002, NVwZ-RR 2002, 770).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.1994 - 6 A 11948/92

    Beitragsmaßstab; Tatsächliche Nutzung; Grundstückseigentümer;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522
    Soweit die Antragsgegnerin auf den tatsächlichen Vorteil der Erreichbarkeit des Grundstücks abstellt, genügt dies für die gesteigerte Anforderung des Erschlossenseins nicht, dies könnte allenfalls im Straßenausbaubeitragsrecht von Bedeutung sein (vgl. OVG NRW vom 17.5.2004, KStZ 2004, 153; OVG RhPf vom 16.11.2000, NVwZ-RR 2001, 597; vom 4.1.1994, KStZ 1997, 137).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522
    Erschlossensein im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, dass das heranzuziehende Grundstück im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht bebaut werden darf, wobei sowohl die bauplanungs- als auch die bauordnungsrechtliche Bebaubarkeit gegeben sein muss, mithin die baurechtlich geforderte Erschließung gesichert ist (BVerwG vom 7.10.1977, BayVBl 1978, 248 ; vom 15.1.1988 BVerwGE 79, 1 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1985 - 14 S 1540/85

    Erschließungsbeitrag - Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522
    Eine Baugenehmigung kann damit derzeit nicht erteilt werden, die früher erteilte Baugenehmigung rechtfertigt zum heutigen Zeitpunkt nicht die Annahme, das Grundstück sei erschlossen (so auch VGH BW, vom 4.11.1985, KStZ 1986, 92).
  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522
    Erschlossensein im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, dass das heranzuziehende Grundstück im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht bebaut werden darf, wobei sowohl die bauplanungs- als auch die bauordnungsrechtliche Bebaubarkeit gegeben sein muss, mithin die baurechtlich geforderte Erschließung gesichert ist (BVerwG vom 7.10.1977, BayVBl 1978, 248 ; vom 15.1.1988 BVerwGE 79, 1 ).
  • VGH Bayern, 19.12.2002 - 6 CS 02.2668
    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522
    (vgl. BayVGH vom 19.12.2002 Az. 6 CS 02.2668; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl. 2004, § 17 RdNr. 80 f.).
  • VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; Erschlossensein;

    Der Senat hält diese Erwägungen, die er bereits im Eilverfahren vertreten hat (B.v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - BayVBl 2006, 223), nach wie vor auch mit Blick auf die von der Klägerin hervorgehobenen Umstände des Einzelfalles für zutreffend.

    Anders als im Straßenausbaubeitragsrecht nach Art. 5 KAG (BayVGH, B.v. 7.11.2007 - 6 ZB 07.401 u. 403 - juris ) reicht im Erschließungsbeitragsrecht, das auf eine Bebaubarkeit des Grundstücks abstellt, ein Notwegerecht nicht aus, um einen beitragsfähigen Vorteil zu begründen (BayVGH, B.v. 2.12.2005 a.a.O; B.v. 12.5.2006 - 6 ZB 06.620 - juris ; ständige Rechtsprechung).

  • VGH Bayern, 28.02.2023 - 1 B 21.1241

    Keine Baugenehmigung für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich mangels

    Denn ein Notwegerecht sichert in aller Regel - und so auch hier - gerade nicht eine allgemeine Benutzbarkeit des Wegs für jedermann, da notwegberechtigt nur der Eigentümer des abgeschnittenen Grundstücks ist (BayVGH, B.v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - BayVBl 2006, 223).
  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 18.3848

    Zur Erschließung eines Grundstück hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und der

    Ein Notleitungsrecht sichert jedoch gerade nicht eine allgemeine Benutzbarkeit der bestehenden Leitungen für jedermann, was für eine gesicherte Erschließung erforderlich wäre, da notwegberechtigt nur der Eigentümer des abgeschnittenen Grundstücks ist (vgl. zum Notwegerecht BayVGH, B.v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - juris Rn. 16).
  • VG München, 26.01.2016 - M 2 K 14.5436

    Anbaustraße und Bemessung des Erschließungsbeitrags für die erstmalig Herstellung

    Das Gericht geht davon aus, dass diese Hinterliegergrundstücke schon deshalb erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB sind, weil zugunsten des Freistaats Bayern als Träger der unteren Bauaufsichtsbehörde beschränkt-persönliche Dienstbarkeiten bestehen (so der Widerspruchsbescheid S. 9; vgl. dazu BayVGH, B. v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - juris Rdnr. 16).

    Insoweit liegt es durchaus nahe, nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 24.2.2010 - 9 C 1/09 - juris Rdnr. 33 f. und 38) bzw. des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - juris Rdnr. 14) allein wegen der tatsächlich bestehenden Zufahrt von einem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB auszugehen.

  • VG München, 30.09.2014 - M 2 K 13.4555

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anlage; natürliche Betrachtungsweise;

    Zunächst ergibt sich ein solches Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht daraus, dass diese Grundstücke im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB bauplanungs- und bauordnungsrechtlich bebaubar wären (vgl. dazu: BVerwG, U. v. 24.2.2010 - 9 C 1/09 - juris Rn. 25 m.w.N.; BayVGH, U. v. 22.7.2010 - 6 B 09.584 - juris Rn. 42 ff. m.w.N.; BayVGH, B. v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - juris Rn. 15 f.; Driehaus, a.a.O., § 17 Rn. 87 ff. m.w.N.).

    Ferner lässt sich ein Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB auch nicht aus dem Gesichtspunkt ableiten, dass die Eigentümer der übrigen von der Anlage erschlossenen Grundstücke nach den tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten dürften, dass auch die Hinterliegergrundstücke Fl.Nrn. ..., ... und ... in die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands einbezogen werden (vgl. dazu: BVerwG, U. v. 24.2.2010 - 9 C 1/09 - juris Rn. 34 m.w.N.; BayVGH, B. v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 6 B 09.2043

    Erschließungsbeitrag; Aufwandsverteilung; Erschlossensein; nicht gefangenes

    Als solcher Anhaltspunkt für eine beitragsrelevante Inanspruchnahme durch das nicht gefangene Hinterliegergrundstück kommt insbesondere eine tatsächlich angelegte Zufahrt über das Anliegergrundstück in Betracht (vgl. BayVGH, B.v.2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - BayVBl 2006, 223; B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233

    Klage gegen Erschließungsbeitragsbescheid für sog. gefangenes

    Ob ein vorhandenes Gebäude zu einem früheren Zeitpunkt rechtmäßig errichtet wurde oder sonst Bestandsschutz genießt, bleibt damit grundsätzlich ohne Bedeutung, entscheidend ist die gegenwärtige Bebaubarkeit (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - juris Rn. 15; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 13 Rn. 58).
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 6 CS 09.1493

    Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; 2 bis 10 m breiter

    Dabei ist darauf abzustellen, ob das herangezogene Grundstück gerade der abzurechnenden Anbaustraße wegen bebaubar ist, also von dieser Straße aus in einer Weise verkehrlich erreichbar ist, die den einschlägigen Bestimmungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts genügt (u.a. BayVGH vom 2.12.2005 - 6 CS 05.1522, BayVBl. 2006, 223).
  • VGH Bayern, 18.08.2009 - 6 ZB 08.194

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Abschnittsbildung; Abrechnungsgebiet;

    Als solche Anhaltspunkte kommen in Betracht etwa eine tatsächlich angelegte Zufahrt über das Anliegergrundstück (vgl. BayVGH, B.v.2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - BayVBl 2006, 223) oder eine einheitliche Nutzung von Anlieger- und Hinterliegergrundstück.
  • VG München, 18.12.2015 - M 2 S 15.4825

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für ein Hinterliegergrundstück

    Das Erschlossensein i. S. v. § 131 Abs. 1 BauGB deshalb aber trotz einer tatsächlich bestehenden Zufahrt (vgl. hierzu bereits: BayVGH, B. v. 2.12.2005 - 6 CS 05.1522 - juris Rn. 14; U. v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris Rn. 18) zu verneinen, würde aus den nachfolgenden, besonderen Gründen dieses Einzelfalls voraussichtlich zu einem mit der Interessenlage billigerweise nicht zu vereinbarenden Ergebnis führen (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, U. v. 24.2.2010 - 9 C 1/09 - juris Rn. 34):.
  • VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.1336

    Klage gegen Erschließungsbeitragsbescheid für gefangenes Hinterliegergrundstück

  • VG München, 24.11.2020 - M 1 K 17.5873

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für eine Wanderhütte

  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1205

    Erschließungsbeitragsrecht Erschlossensein eines nicht gefangenen

  • VGH Bayern, 22.04.2009 - 6 ZB 07.1625

    Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; Zweiterschließung; rechtliche

  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1255

    ErschließungsbeitragsrechtErschlossensein eines nicht gefangenen

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