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   VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367   

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VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367 (https://dejure.org/2007,2350)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2007 - 4 N 06.367 (https://dejure.org/2007,2350)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367 (https://dejure.org/2007,2350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer für die Personengruppe der Studierenden ; Örtlicher Charakter der Zweitwohnungsteuer; Erhebung örtlicher Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern durch die Gemeinde; Gleichartigkeit der Zweitwohnungsteuer mit bundesrechtlich geregelten ...

  • Judicialis

    GG Art. 105 Abs. 2a; ; KAG Art. 3; ; Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Augsburg vom 17.12.2004, geändert durch Satzung vom 22.5.2006

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunale Steuern: Zweitwohnungsteuer, Örtliche Aufwandsteuer, Zweitwohnung, Anknüpfung an Melderecht, Meldepflicht, Nebenwohnung, Hauptwohnung, Zweitwohnungsteuerpflicht von Studenten, Studentenwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Nochmals: Zweitwohnungssteuer für Studenten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nochmals: Zweitwohnungssteuer für Studenten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungsteuerpflicht gilt auch für Studenten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Studenten müssen Zweitwohnungssteuer zahlen

Papierfundstellen

  • BayVBl 2007, 530
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (BVerfG, B.v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325/348 und B.v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03, BVerfGE 114, 316/334).

    Zum einen muss sich eine Zweitwohnungsteuer zur Wahrung des Gleichheitsgebots - grundsätzlich - auch auf die aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken gehaltenen Zweitwohnungen erstrecken; denn das Wesen der Aufwandsteuer schließt es aus, für die Steuerpflicht von vornherein auf eine wertende Berücksichtigung der Absichten und verfolgten ferneren Zwecke, die dem Aufwand zugrunde liegen, abzustellen (BVerfG, B.v. 6.12.1983, a.a.O. S. 357).

    Von wem und mit welchen Mitteln er finanziert wird und welchem Zweck er des Näheren dient, ist dabei unerheblich (BVerfG, B.v. 6.12.1983, a.a.O. S. 347).

  • BFH, 05.03.1997 - II R 41/95

    Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
    Der Satzungsgeber ist jedoch nicht gehindert, von der ihm eröffneten Möglichkeit zur Typisierung Gebrauch zu machen und die Zweitwohnungsteuer im Interesse der Verwaltungspraktikabilität und -vereinfachung an das Melderecht zu binden (vgl. BFH, U.v. 5.3.1997 - II R 41/95, NVwZ-RR 1998, 331 zum Hamburger Zweitwohnungsteuergesetz).

    Diese zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallenden Ausnahmen durfte der Satzungsgeber bei typisierender Betrachtung vernachlässigen, zumal es den Betroffenen möglich und zumutbar ist, das Melderegister jederzeit nach Art. 10 Abs. 1 MeldeG berichtigen zu lassen und dadurch die Zweitwohnungsteuer zu vermeiden (vgl. BFH, U.v. 5.3.1997 - II R 41/95, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
    Das hat der Senat im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits entschieden (Urteile vom 4.4.2006 - 4 N 04.2798, BayVBl 2006, 500 ff., und 4 N 05.2249, BayVBl 2006, 504 ff.; jeweils mit weiteren Nachweisen); an dieser Auffassung hält er auch mit Blick auf die Einwände der Antragstellerin fest.

    (2) Diese in § 2 ZWStS ausgestaltete Anknüpfung der sachlichen Zweitwohnungsteuerpflicht an das Melderecht ist im Grundsatz rechtmäßig, auch wenn eine Gleichsetzung keineswegs zwingend ist, weil für das steuerrechtliche Innehaben einer Zweitwohnung bereits die Möglichkeit der Selbstnutzung ausreicht, während die Meldepflicht das tatsächliche Beziehen der Wohnung voraussetzt (BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798, a.a.O. S. 502).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 14 B 778/04

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für ein Zimmer im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
    Insbesondere ist der Charakter als Aufwandsteuer und die Steuergerechtigkeit auch dann noch gewahrt, wenn durch die Verknüpfung mit dem Melderecht Studierende, die in der elterliche Wohnung ihre melderechtliche Hauptwohnung haben, für ihre weitere, zeitlich weniger intensiv genutzte Wohnung am Studienort zweitwohnungsteuerpflichtig werden (so auch OVG NRW, B.v. 13.5.2004 - 14 B 778/04, NVwZ-RR 2005, 852, und B.v. 12.6.2006 - 14 E 1045/05, juris; OVG LSA, B.v.11.8.2006 - 4 M 319/06, juris; anderer Ansicht: OVG RhPf, B.v. 29.1.2007 - 6 B 11579/06.OVG).

    Denn auch wenn studierende Kinder die (Haupt- und Erst-)Wohnung bei den Eltern "kostenlos" - tatsächlich freilich unter Verbrauch von Sachunterhaltsleistungen - nutzen können, erfordert die daneben am Studienort benutzte Zweitwohnung einen sonst gerade nicht entstehenden finanziellen Aufwand und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die sonstige Lebenshaltung einschließlich der Erstwohnung zusammensetzt (OVG Münster, B.v.13.5.2004, a.a.O.; Engelbrecht, KommunalPraxis By 2006, 11/13).

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
    Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (BVerfG, B.v. 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325/348 und B.v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03, BVerfGE 114, 316/334).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 11.10.2005, a.a.O. S. 335 ff.) mit Blick auf das Diskriminierungsverbot des Art. 6 Abs. 1 GG nur dann geboten, wenn die Anknüpfung an das Melderecht und insbesondere die Sonderregelung über die Hauptwohnung Verheirateter (§ 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG; Art. 15 Abs. 2 Satz 2 MeldeG) dazu führen würde, dass das Innehaben einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, der Zweitwohnungsteuer unterworfen würde.

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
    Auch wenn die Zweitwohnungsteuer nach § 7 Abs. 1 ZWStS im Grundsatz als Jahressteuer erhoben wird, sind bei einem nur kurzfristigen Innehaben einer Zweitwohnung unverhältnismäßige Belastungen durch die Auferlegung der vollen Jahressteuer ausgeschlossen (zur Belastungsgrenze vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2001 - 9 C 1/01, BVerwGE 115, 165/170).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06

    Student, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnung, Aufwandssteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
    Insbesondere ist der Charakter als Aufwandsteuer und die Steuergerechtigkeit auch dann noch gewahrt, wenn durch die Verknüpfung mit dem Melderecht Studierende, die in der elterliche Wohnung ihre melderechtliche Hauptwohnung haben, für ihre weitere, zeitlich weniger intensiv genutzte Wohnung am Studienort zweitwohnungsteuerpflichtig werden (so auch OVG NRW, B.v. 13.5.2004 - 14 B 778/04, NVwZ-RR 2005, 852, und B.v. 12.6.2006 - 14 E 1045/05, juris; OVG LSA, B.v.11.8.2006 - 4 M 319/06, juris; anderer Ansicht: OVG RhPf, B.v. 29.1.2007 - 6 B 11579/06.OVG).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 28/95

    Zweitwohnungsteuer Hamburg

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
    Das gilt im Verhältnis zur Grundsteuer, Umsatzsteuer und - unabhängig von einer etwaigen Abzugsmöglichkeit von Aufwendungen für Erwerbszweitwohnungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben - zur Einkommensteuer (vgl. BFH, U.v. 5.3.1997 - II R 28/95, NVwZ-RR 1998, 329/330 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2003 - 9 B 102.03

    Entfallen des von Verfassungs wegen geforderten Örtlichkeitsbezugs der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
    Der Umstand, dass mittlerweile zahlreiche bayerische Gemeinden von diesem Instrument Gebrauch gemacht haben, nimmt der einzelnen Zweitwohnungsteuer nicht ihren normativen Ortsbezug (BVerwG, B.v. 27.10.2003 - 9 B 102.03 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - 14 E 1045/05
    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
    Insbesondere ist der Charakter als Aufwandsteuer und die Steuergerechtigkeit auch dann noch gewahrt, wenn durch die Verknüpfung mit dem Melderecht Studierende, die in der elterliche Wohnung ihre melderechtliche Hauptwohnung haben, für ihre weitere, zeitlich weniger intensiv genutzte Wohnung am Studienort zweitwohnungsteuerpflichtig werden (so auch OVG NRW, B.v. 13.5.2004 - 14 B 778/04, NVwZ-RR 2005, 852, und B.v. 12.6.2006 - 14 E 1045/05, juris; OVG LSA, B.v.11.8.2006 - 4 M 319/06, juris; anderer Ansicht: OVG RhPf, B.v. 29.1.2007 - 6 B 11579/06.OVG).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249

    Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06

    Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Es komme nur darauf an, dass der getätigte Aufwand ein besonderer Aufwand sei, nicht darauf, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert werde (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 14 E 1045/05 -, NVwZ-RR 2007, S. 271; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2006 - 4 M 319/06 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367 -, BayVBl 2007, S. 530; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. November 2007 - 14 K 10476/02 -, EFG 2008, S. 578, Rn. 31 f.; BVerwG, Urteile vom 17. September 2008 - 9 C 14/07 -, NVwZ 2009, S. 532 und - 9 C 17/07 -, NJW 2009, S. 1097; BFH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - II B 16/08 -, BFH/NV 2009, S. 53; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 7/08 -, juris; Birk, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht [Stand: März 2009], § 3 Rn. 215 f.; Meier/Juhre, KStZ 2005, S. 167 ; Nolte, jurisPR-BVerwG 5/2009 Anm. 6; Zieglmeier, Die Zweitwohnungssteuer in der Praxis, 2009, S. 40 ff.; anderer Ansicht: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06 -, NVwZ-RR 2007, S. 556; VG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2007 - 25 K 2703/07 -, juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2007 - 1 L 280/05 -, DStRE 2008, S. 1154; Oelschläger, DStR 2008, S. 590 , Winkler, KStZ 2007, S. 5 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06

    Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen

    Schon die beiden Zweitwohnungssteuersatzungen von Neubrandenburg und Rostock, die Gegenstand verschiedener Verfahren des Sitzungstages waren, weichen von der Mustersatzung ab und sind gerade hinsichtlich des Wohnungsbegriffs deutlich unterschiedlich ausgestaltet: Während - wie gesagt - die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Neubrandenburg weder für Zweit- noch Erstwohnung eine ausdrückliche Definition enthält, bestimmt § 2 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Rostock i.d.F. vom 13. Februar 2006 Wohnung im Sinne dieser Satzung als "jeden umschlossenen Raum, der zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist und zu dem eine Küche oder Kochnische sowie eine Toilette gehört" (vgl. im Übrigen auch den Wohnungsbegriff nach Maßgabe der dort maßgeblichen Satzung im Beschl. des VG Lüneburg v. 28.07.2004 - 5 B 34/04 - u. Urt. v. 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, jeweils juris: "jede baulich abgeschlossene Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist, zu der eine Küche oder Kochgelegenheit sowie eine Toilette und ein Bad oder eine Dusche gehören"; vgl. im Urt. des VGH München v. 14.02.2007 - 4 N 06.367 -: "Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung im Sinne von Art. 15 des Bayerischen Meldegesetzes in der jeweils geltenden Fassung.").

    bb) Eine Einbeziehung des melderechtlichen Wohnungsbegriffs in das Steuerrecht bzw. Ortsrecht der Stadt Neubrandenburg kann auch deshalb nicht ohne ausdrückliche Bezugnahme unterstellt werden, weil der melderechtliche Wohnungsbegriff bewusst sehr weit gefasst ist, um möglichst alle Einwohner zu erfassen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris; VGH München, Urt. v. 14.02.2007 - 4 N 06.367 -, S. 9 des Urteils: "weiter Wohnungsbegriff des Bayerischen Meldegesetzes").

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabes ist davon auszugehen, dass Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, auch wenn sie volljährig geworden sind, typischerweise in der elterlichen Wohnung kein Zimmer "innehaben", weil sie nicht in der von § 3 Abs. 1 Satz 2 ZwStS geforderten rechtlich abgesicherten Weise verfügungsbefugt, sondern lediglich Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB, also nicht einmal Besitzer sind (vgl. VG Weimar, Urt. v. 27.09.2006 - 6 K 5509/04 -, juris, m.w.N.; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 05.12.2002 -16 K 3699/01 -, KStZ 2003, 213 - zitiert nach juris; VGH München, Urt. v. 14.02.2007 - 4 N 06.367 -, S. 11 des Urteils; VG Köln, Urt. v. 14.02.2007 - 21 K 2275/06 - Juris; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 885 Rn. 7; OLG Hamburg, Beschl. v. 06.12.1990 - 6 W 73/90 -, NJW-RR 1991, 909 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.06.1970 - III C 33.69 -, BVerwGE 35, 297 - zitiert nach juris).

    Anders als in dem vom VGH München (Urt. v. 14.02.2007 - 4 N 06.367 -, S. 12 des Urteils) entschiedenen Fall kann vorliegend jedenfalls nicht gesagt werden, dass die Zahl der Betroffenen zahlenmäßig nicht ins Gewicht fiele und der (Orts-) Steuergesetzgeber deshalb nicht zu einer aus Gründen der Steuergerechtigkeit gebotenen Sonderregelung gehalten gewesen wäre.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06

    Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten,

    Schon die beiden Zweitwohnungssteuersatzungen von Neubrandenburg und Rostock, die Gegenstand verschiedener Verfahren des Sitzungstages waren, weichen von der Mustersatzung ab und sind gerade hinsichtlich des Wohnungsbegriffs deutlich unterschiedlich ausgestaltet: Während - wie gesagt - die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Neubrandenburg weder für Zweit- noch Erstwohnung eine ausdrückliche Definition enthält, bestimmt § 2 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Rostock i.d.F. vom 13. Februar 2006 Wohnung im Sinne dieser Satzung als "jeden umschlossenen Raum, der zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist und zu dem eine Küche oder Kochnische sowie eine Toilette gehört" (vgl. im Übrigen auch den Wohnungsbegriff nach Maßgabe der dort maßgeblichen Satzung im Beschl. des VG Lüneburg v. 28.07.2004 - 5 B 34/04 - u. Urt. v. 02.01.2004 - 5 A 118/04 -, jeweils juris: "jede baulich abgeschlossene Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist, zu der eine Küche oder Kochgelegenheit sowie eine Toilette und ein Bad oder eine Dusche gehören"; vgl. im Urt. des VGH München v. 14.02.2007 - 4 N 06.367 -: "Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung im Sinne von Art. 15 des Bayerischen Meldegesetzes in der jeweils geltenden Fassung.").

    bb) Eine Einbeziehung des melderechtlichen Wohnungsbegriffs in das Steuerrecht bzw. Ortsrecht der Stadt Neubrandenburg kann auch deshalb nicht ohne ausdrückliche Bezugnahme unterstellt werden, weil der melderechtliche Wohnungsbegriff bewusst sehr weit gefasst ist, um möglichst alle Einwohner zu erfassen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris; VGH München, Urt. v. 14.02.2007 - 4 N 06.367 -, S. 9 des Urteils: "weiter Wohnungsbegriff des Bayerischen Meldegesetzes").

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabes ist davon auszugehen, dass Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, auch wenn sie volljährig geworden sind, typischerweise in der elterlichen Wohnung kein Zimmer "innehaben", weil sie nicht in der von § 3 Abs. 1 Satz 2 ZwStS geforderten rechtlich abgesicherten Weise verfügungsbefugt, sondern lediglich Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB, also nicht einmal Besitzer sind (vgl. VG Weimar, Urt. v. 27.09.2006 - 6 K 5509/04 -, juris, m.w.N.; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 05.12.2002 -16 K 3699/01 -, KStZ 2003, 213 - zitiert nach juris; VGH München, Urt. v. 14.02.2007 - 4 N 06.367 -, S. 11 des Urteils; VG Köln, Urt. v. 14.02.2007 - 21 K 2275/06 -, juris; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 885 Rn. 7; OLG Hamburg, Beschl. v. 06.12.1990 - 6 W 73/90 -, NJW-RR 1991, 909 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.06.1970 - III C 33.69 -, BVerwGE 35, 297 - zitiert nach juris).

    Anders als in dem vom VGH München (Urt. v. 14.02.2007 - 4 N 06.367 -, S. 12 des Urteils) entschiedenen Fall kann vorliegend jedenfalls nicht gesagt werden, dass die Zahl der Betroffenen zahlenmäßig nicht ins Gewicht fiele und der (Orts-) Steuergesetzgeber deshalb nicht zu einer aus Gründen der Steuergerechtigkeit gebotenen Sonderregelung gehalten gewesen wäre.

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Der Satzungsgeber war aufgrund seiner normativen Gestaltungsfreiheit auch nicht verpflichtet, die Zweitwohnungsteuerpflicht ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse von den melderechtlichen Erklärungen der Steuerpflichtigen abhängig zu machen (vgl. BayVGH, U.v. 14.2.2007 - 4 N 06.367 - BayVBl 2007, 530/532).
  • OVG Sachsen, 28.01.2008 - 5 B 537/07

    Zweitwohnungssteuer für Dresdner Studenten in Frage gestellt

    Dementsprechend habe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 14.2.2007 - 4 N 06.367 - für die Wohnungsdefinition lediglich an das Melderecht angeknüpft.

    Auch das von der Beklagen zitierte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 14.2.2007 - 4 N 06.367 - (zitiert nach juris) führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Nur dann stellt sich die Frage, ob der Satzungsgeber berechtigt ist, Studenten, welche im Studienort eine Wohnung angemietet haben und denen im Elternhaus als Hauptwohnsitz ihr "Kinderzimmer" zur Verfügung steht, zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können (vgl. z. B. die Zweitwohnungssteuerpflicht verneinend: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 29.1.2007 - 6 B 11579/06 -, OVG M-V, Urt. v. 20.6.2007 - 1 L 241/06 - sowie VG Düsseldorf, Urt. v. 19.11.2007 - 25 K 2703/07 - a. A.: BayVGH, Urt. v. 14.2.2007 - 4 N 06.367 -, sowie wohl auch: OVG NRW, Beschl. v. 12.6.2006 - 14 E 1045/05 -, alle zitiert nach juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06

    Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine

    Zugleich ist damit klargestellt, dass der Satzung insoweit nicht der melderechtliche Wohnungsbegriff (§ 15 LMG, § 11 Abs. 5 MRRG) zu unterlegen ist, der bewusst sehr weit gefasst ist, um möglichst alle Einwohner zu erfassen (vgl. OVG Schleswig, 20.03.2002 - 2 L 136/00 -, juris; VGH München, 14.02.2007 - 4 N 06.367 -, S. 9: "weiter Wohnungsbegriff des Bayerischen Meldegesetzes").

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabes ist davon auszugehen, dass Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, auch wenn sie volljährig geworden sind, typischerweise in der elterlichen Wohnung kein Zimmer "innehaben", weil sie nicht in der von § 3 Abs. 1 Satz 2, 3 ZwWStS geforderten rechtlich abgesicherten Weise verfügungsbefugt, sondern lediglich Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB, also nicht einmal Besitzer sind (vgl. VG Weimar, 27.09.2006 - 6 K 5509/04 -, juris, m.w.N.; VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 -16 K 3699/01 -, KStZ 2003, 213 - zitiert nach juris; VGH München, 14.02.2007 - 4 N 06.367 -, S. 11 des Urteils; VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06 -, juris; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 885 Rn. 7; OLG Hamburg, 06.12.1990 - 6 W 73/90 -, NJW-RR 1991, 909 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, 18.06.1970 - III C 33.69 -, BVerwGE 35, 297 - zitiert nach juris).

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 4 B 15.877

    Rechtswidrige Heranziehung einer GbR zur Zweitwohnungsteuer

    - 4 N 06.367 - BayVBl 2007, 530; BVerwG, U.v. 13.05.2009 - 9 C 8/08 - NVwZ 2009, 1172/1173).
  • BFH, 01.10.2008 - II B 16/08

    Zweitwohnungsteuer in Berlin: Ehemaliges Kinderzimmer als

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof --BayVGH-- (Urteil vom 14. Februar 2007 4 N 06.367, Bayerisches Verwaltungsblatt --BayVBl-- 2007, 530), das OVG Münster (Beschluss vom 12. Juni 2006 14 E 1045/05, NVwZ-RR 2007, 271) sowie das OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 11. August 2006 4 M 319/06, Juris Dok.-Nr. JURE060087906) nehmen dagegen an, dass das Zimmer eines auswärts studierenden Kindes in der elterlichen Wohnung durchaus als Wohnung im Sinne einer zweitwohnungsteuerrechtlichen "Erstwohnung" anzusehen sei.

    Aufwandsteuern können als direkte oder indirekte Steuern ausgestaltet sein (Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 9. Aufl. 2007, Art. 105 Rz 27; Monika Jachmann in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG III Art. 105 Rz 61; BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 II R 47/95, BFHE 180, 497, BStBl II 1996, 538, 540; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2000 11 C 12.99, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2001, 440, dessen Aufhebung durch das BVerfG aus anderen Gründen erfolgt ist, sowie Urteil des BayVGH in BayVBl 2007, 530).

  • VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 BV 06.2954

    Kommunalabgabenrecht: Zweitwohnungssteuer - Zweckbestimmung der Zweitwohnung //

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Innehaben die alleinige oder gemeinschaftliche Verfügungsmacht und rechtliche Verfügungsbefugnis an der Wohnung für einen bestimmten Zeitraum voraus (BayVGH vom 14.2.2007 BayVBl 2007, 530/531 f.; ebenso: Thimet/Nöth/Hürholz, Kommunalabgabenrecht in Bayern, Teil IV Art. 3 Frage 4 Tz. 3.3.1).
  • VG Weimar, 20.06.2007 - 6 E 492/07

    Kommunale Steuern; Heranziehung Studierender und Auszubildender zur

    Vielmehr bedarf er dazu auch einer rechtlichen Verfügungsbefugnis (VG Weimar, Beschluss vom 15. September 2005, - 6 E 971/05 We - und Urteil vom 27. September 2006 - 6 K 5509/04 - ebenso auch OVG NW, Urteil vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 -, NVwZ-RR 1994, 43, 46; wohl auch NdsOVG, Urteil vom 17. Juli 1985 - A 167/84 -, ZKF 1986, 134, 135; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 7; BayVGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367 -, zitiert nach Juris Rdnr. 60 und Beschluss vom 20. März 2007 - 4 CS 07.478 -, zitiert nach J URIS Rdnr. 8; VG Köln, Beschluss vom 5. April 2006 - 20 L 67/06 -, zitiert nach J URIS Rdnr. 16; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 16 K 3699/01 -, zitiert nach Juris Rdnr. 93 ff.; Engelbrecht, Die Studentenbude als besonderer persönlicher Aufwand?, Kommunalpraxis Bayern 2006, 11 [Tz. 3.4]; Winkler, Problemfragen bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer aus der Sicht Studierender, KStZ 2007, 5, 10; Meier/Juhre, Aktuelle Problemfragen im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer bei Studierenden, KStZ 2005, 46, 47 und KStZ 2005, 167, 169).

    Deshalb muss das Merkmal des Innehabens eigenständig und unabhängig von den melderechtlichen Verhältnissen oder vom melderechtlichen Status bestimmt werden (OVG S.-H., Urteil vom 20. März 2002 - 2 L 136/00 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 24; VG Lüneburg, Urteil vom 2. Januar 2004 - 5 A 118/04 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 30 f.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 60 und Beschluss vom 20. März 2007 - 4 CS 07.478 -, zitiert nach J URIS Rdnr. 8, der von einer widerleglichen Vermutungsregelung ausgeht).

    Von einer lediglich untergeordneten Benachteiligung dieser Personengruppe kann deshalb nicht gesprochen werden (Winkler, Problemfragen bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer aus der Sicht Studierender, KStZ 2007, 5, 10; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29. Januar 2007 - 6 B 11579/06 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 9; a. A. BayVGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 62 und Beschluss vom 2. März 2007 - 4 CS 06.2654 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 9).

  • VG München, 03.12.2008 - M 10 S 08.5290

    Erwerbszweitwohnung, die materiell Nebenwohnung ist

  • VG München, 17.11.2010 - M 10 K 10.3119

    Nachweislich unrichtige Meldung (verneint)

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2007 - 14 K 10476/02

    Berliner Zweitwohnungsteuer - Innehaben einer Zweitwohnung als Ausdruck

  • VGH Bayern, 10.02.2010 - 4 BV 08.2320

    Zweitwohnungsteuer; Innehaben einer Zweitwohnung; rechtliche Verfügungsbefugnis

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 280/05

    Keine Zweitwohnungssteuer in den "Kinderzimmerfällen"

  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1980

    Zur Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung, die im Eigentum einer

  • VG Augsburg, 11.05.2009 - Au 6 K 08.1304

    Zulässig erhobene Untätigkeitsklage; ohne Gründe nicht vorgelegter Widerspruch;

  • VGH Bayern, 17.02.2009 - 4 ZB 07.2171

    Zweitwohnungsteuer; Anknüpfung an Melderecht; Student; Ausbildungsförderung;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2515/12

    Inhaber einer Zweitwohnung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • VG Gießen, 09.03.2011 - 8 K 48/10

    Besteuerung der Zweitwohnung eines Pflegeheimbewohners

  • VG München, 19.04.2012 - M 10 K 11.4145

    Innehaben einer Zweitwohnung; Kapitalanlage (verneint); Leerstehenlassen

  • VG München, 26.01.2017 - M 10 K 16.1328

    Ausgestaltung der Zweitwohnungssteuer

  • VGH Bayern, 06.03.2013 - 4 B 12.1388

    Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; Ehegatte als Mitmieter

  • VG Köln, 11.07.2007 - 21 L 672/07

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Zweitwohnungssteueränderungsbescheides;

  • VG Köln, 10.07.2007 - 21 L 707/07
  • VG Köln, 18.04.2007 - 21 K 2396/06

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheides; Begriff der

  • VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in N. im Einzelfall

  • VG Aachen, 12.04.2007 - 4 K 463/05

    Streit über die Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer; Unzulässigkeit einer

  • VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392

    Zweitwohnungsteuer; Gleichheitssatz; Ehegattenprivileg;

  • VG Schleswig, 20.09.2017 - 2 B 41/17

    Zweitwohnungssteuer; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Haftung des

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 4 ZB 10.1998

    Zweitwohnungsteuer; Alleinerziehende; keine überwiegende Nutzung der aus

  • VG München, 24.05.2012 - M 10 K 12.1561

    Innehaben einer Zweitwohnung bereits vor Einführung der Zweitwohnungsteuer;

  • VG Köln, 20.02.2008 - 21 K 3412/06
  • VG Augsburg, 23.04.2008 - Au 6 K 07.1248

    Bemessung der Zweitwohnungssteuer; Zurückgreifen auf die festgestellte übliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 14 B 1167/07
  • VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.01127

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in Nürnberg im

  • VG München, 24.08.2009 - M 10 S 09.3409

    Zweitwohnung; unrichtige Meldung; Schwerpunkt der Lebensbeziehungen;

  • VG Aachen, 09.01.2008 - 4 L 443/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit von Abgabenbescheiden für einen Zweitwohnsitz;

  • VG München, 18.12.2008 - M 10 K 08.920

    Ehegattenprivileg; keine vorwiegende Nutzung

  • VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 6 K 10.177

    Zweitwohnungssteuer; besteuerbarer Aufwand; Zweitwohnungssteuerpflicht für

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