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   VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616   

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VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616 (https://dejure.org/2008,11918)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.05.2008 - 11 CS 08.616 (https://dejure.org/2008,11918)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 11 CS 08.616 (https://dejure.org/2008,11918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Begutachtung auf die Eignung im Sinne von § 3 FeV ohne dahingehende klare Unterrichtung des Betroffenen;Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad; Entziehung der Fahrerlaubnis; unterschiedliche Fragestellung in der Gutachtensanordnung und in ihrer Mitteilung an die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens; Verneinung der Kraftfahreignung in Anbetracht körperlicher sowie intellektueller oder seelischer Ausfallerscheinungen; Leiden am (Wernicke-)Korsakoff-Syndrom mit verkehrsrelevanten kognitiven ...

  • mpu-intensiv.de

    Fragestellung der MPU - Betroffener muss sich auf die Fragestellung der MPU verbindlich einstellen können

  • Judicialis

    FeV § 3; ; FeV § 11 Abs. 6 Satz 1; ; FeV § 11 Abs. 6 Satz 4; ; FeV § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c; ; FeV § 46 Abs. 3; ; Fahrerlaubnis-VO Nr. 1 Buchst. d der Anlage 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen: Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad; Entziehung der Fahrerlaubnis; unterschiedliche Fragestellung in der Gutachtensanordnung und in ihrer Mitteilung an die Begutachtungsstelle; Begutachtung auf die Eignung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2008, 724
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 28.09.2006 - 11 CS 06.732

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Trunkenheitsfahrt auf Fahrrad - Anforderung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616
    Mit Schriftsatz vom 21. Januar 2008 machten seine Bevollmächtigten geltend, es liege keine ordnungsgemäße Gutachtensanforderung vor, da die Anordnung, eine solche Ausarbeitung beizubringen, nicht den im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. September 2006 (Az. 11 CS 06.732) aufgestellten Anforderungen genüge.

    In diesem Sinne sei es zu verstehen, wenn der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 28. September 2006 (a.a.O.) von einer "Identität der Vorgaben" gesprochen habe.

    Schon in der Entscheidung vom 28. September 2006 (a.a.O., Seite 12 des Beschlussumdrucks) hat der Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass bei der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens die dem Betroffenen und die dem Gutachter gegenüber aufgestellten Vorgaben identisch zu sein haben.

    Wenn der Verwaltungsgerichtshof - ebenso wie bereits in den Beschlüssen vom 14. September 2006 (Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476) und vom 28. September 2006 (a.a.O.) - nachdrücklich darauf besteht, dass die bei der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens zu beachtenden formellen Gesichtspunkte strikt eingehalten werden, die Behörde dem Betroffenen insbesondere alle von Rechts wegen gebotenen Informationen zur Verfügung stellt, die für seine Willensbildung vor Erteilung des Untersuchungsauftrags und für sein Verhalten während der Begutachtung von Bedeutung sein können, so lässt sich das Gericht hierbei auch von der Erwägung leiten, dass gegen derartige Anordnungen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend BVerwG vom 28.11.1969 BVerwGE 34, 248) kein unmittelbarer Rechtsschutz möglich ist, sondern eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des behördlichen Verhaltens nur im Rahmen von Rechtsbehelfen stattfindet, die sich gegen Verwaltungsentscheidungen richten, die nach verweigerter Vorlage eines Gutachtens ggf. ergehen.

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616
    Wenn der Verwaltungsgerichtshof - ebenso wie bereits in den Beschlüssen vom 14. September 2006 (Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476) und vom 28. September 2006 (a.a.O.) - nachdrücklich darauf besteht, dass die bei der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens zu beachtenden formellen Gesichtspunkte strikt eingehalten werden, die Behörde dem Betroffenen insbesondere alle von Rechts wegen gebotenen Informationen zur Verfügung stellt, die für seine Willensbildung vor Erteilung des Untersuchungsauftrags und für sein Verhalten während der Begutachtung von Bedeutung sein können, so lässt sich das Gericht hierbei auch von der Erwägung leiten, dass gegen derartige Anordnungen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend BVerwG vom 28.11.1969 BVerwGE 34, 248) kein unmittelbarer Rechtsschutz möglich ist, sondern eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des behördlichen Verhaltens nur im Rahmen von Rechtsbehelfen stattfindet, die sich gegen Verwaltungsentscheidungen richten, die nach verweigerter Vorlage eines Gutachtens ggf. ergehen.
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616
    Wenn der Verwaltungsgerichtshof - ebenso wie bereits in den Beschlüssen vom 14. September 2006 (Az. 11 CS 06.1475/11 C 06.1476) und vom 28. September 2006 (a.a.O.) - nachdrücklich darauf besteht, dass die bei der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens zu beachtenden formellen Gesichtspunkte strikt eingehalten werden, die Behörde dem Betroffenen insbesondere alle von Rechts wegen gebotenen Informationen zur Verfügung stellt, die für seine Willensbildung vor Erteilung des Untersuchungsauftrags und für sein Verhalten während der Begutachtung von Bedeutung sein können, so lässt sich das Gericht hierbei auch von der Erwägung leiten, dass gegen derartige Anordnungen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend BVerwG vom 28.11.1969 BVerwGE 34, 248) kein unmittelbarer Rechtsschutz möglich ist, sondern eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des behördlichen Verhaltens nur im Rahmen von Rechtsbehelfen stattfindet, die sich gegen Verwaltungsentscheidungen richten, die nach verweigerter Vorlage eines Gutachtens ggf. ergehen.
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616
    Damit aber würde der schwerwiegende Eingriff, den eine medizinisch-psychologische Untersuchung darstellt (vgl. BVerfG vom 24.6.1993 BVerfGE 89, 69/83 f.), auf einen Lebensbereich (nämlich die Bereitschaft und die Fähigkeit des Antragstellers, zwischen dem Konsum großer Mengen Alkohols und dem Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge zu trennen) erstreckt, dessen Erforschung die Behörde - wenn auch zu Unrecht - selbst nicht als notwendig angesehen hat.
  • VG Minden, 17.02.2011 - 9 L 53/11

    Rückschluss der fehlenden Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers auf die

    OVG NRW, Beschluss vom 05.01.2011, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschlüsse vom 15.05.2008 - 11 CS 08.616 -, juris Rn. 24 ff. (= BayVBl 2008, 724), und vom 28.09.2006 - 11 CS 06.732 -, juris Rn. 18; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 11 FeV, Rn. 19; Geiger, DAR 2009, 61 (62 f.).

    VGH, Beschluss vom 15.05.2008, a.a.O..

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.04.2010, a.a.O.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 28.09.2006 und 15.05.2008, a.a.O.; Geiger, a.a.O., 62 f.

  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens;

    Vor diesem Hintergrund und im Hinblick darauf, dass eine Gutachtensanordnung nicht isoliert mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.05.1994 - 11 B 157/93, DAR 1994, 372 m.w.N.), kann auf die strikte Einhaltung der vom Verordnungsgeber für die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung aufgestellten formalen Voraussetzungen nicht verzichtet werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.05.2008 - 11 CS 08.616, Rn. 48, 50; Beschl. v. 28.09.2006 - 11 CS 06.732, Rn. 20, 22, ).
  • VG Würzburg, 13.07.2009 - W 6 K 09.328

    Unanfechtbarkeit der Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen

    Insbesondere die Aufforderung gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV, zur Klärung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte als bloße Aufklärungsanordnung in diesem Sinne angesehen (BVerwG, U.v. 28.11.1969, NJW 1970, 1989; BayVGH, B.v. 15.05.2008, 11 CS 08.616, juris-Rd.Nr. 50; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 14.09.2007, 1 O 190/07; OVG Hamburg, B.v. 22.05.2002, 3 Bs 71/02; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 44a, Rd.Nr. 5 m.w.N. Fn.22).

    Genommen wurde dem Kläger durch den fehlenden, jedenfalls aber nicht klar genug zum Ausdruck gebrachten Hinweis darauf, dass angesichts des Wortlauts der Fragestellung mit einer Untersuchung auch seiner Eignung zum Führen von Fahrrädern im Straßenverkehr gerechnet werden muss, ferner die Möglichkeit, sich auf eine solche Frage vorzubereiten (vgl. zu allem: BayVGH, B.v. 15.5.2008, 11 CS 08.616).

  • VG Osnabrück, 28.05.2013 - 6 B 20/13

    Fahrerlaubnis: Eignungsüberprüfung; Fahrerlaubnis: Gutachten (Amtsermittlung);

    Art und Umfang des Gutachtens werden dabei entscheidend durch die von der Behörde in der Anordnung festzulegenden Fragen bestimmt, die den Gutachtenauftrag nicht nur gegenüber dem Gutachter, sondern auch gegenüber dem Betroffenen bestimmen (BayVGH, B. v. 15.5.2008 - 11 Cs 08.616 -, juris Rn. 25 ff m. w. Nachw.; Hentschel u.a., a.a.O., § 11 FeV Rn. 15).

    Zutreffend weist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B. v. 15.5.2008 - 11 Cs 08.616 -, juris Rn. 50 m. w. Nachw.) hinsichtlich der von der Fahrerlaubnisbehörde in diesem Zusammenhang einzuhaltenden formellen Anforderungen auf die Erwägung hin, dass gegen derartige Anordnungen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts kein unmittelbarer Rechtsschutz möglich ist, sondern eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des behördlichen Verhaltens nur im Rahmen von Rechtsbehelfen stattfindet, die sich gegen Verwaltungsentscheidungen richtet, die nach verweigerter Vorlage eines Gutachtens ggf. ergehen, weshalb es mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG unabdingbar erscheint, dass jedenfalls die formellen Kautelen, die der Wahrung der Belange des Betroffenen in einem solchen Verwaltungsverfahren dienen, strikt beachtet werden.

  • VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nicht-Vorlage eines geforderten ärztlichen

    Dieser Feststellung steht nicht entgegen, dass auch nach Auffassung des Senats strenge Anforderungen an die Beachtung der in § 11 Abs. 6 und Abs. 8 Satz 2 FeV vom Verordnungsgeber vorgesehenen Unterrichtungsverpflichtungen für die Rechtmäßigkeit einer nach § 11 Abs. 8 FeV ergangenen Entziehung der Fahrerlaubnis zu stellen sind (vgl. etwa aus der Rechtsprechung: Bay. VGH, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 11 CS 08.616 -, juris Rn. 48 und 50; Beschluss vom 28. September 2006 - 11 CS 06.732 -, juris Rn. 20, 22, aus der Rechtsprechung des Senats: Beschluss vom 21. April 2010 - 2 B 371/10 - n. v.; Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 2 B 1652/08 - Beschluss vom 25. April 2007 - 2 TG 459/07 - n. v.).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2014 - 12 ME 54/14

    Anforderung eines Gutachtens zu zwei Fragen wegen Zweifeln an der Fahreignung in

    Die insoweit zu fordernden Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eng auszulegen, gebietet Art. 19 Abs. 4 GG, da gegen die Gutachtenanforderung kein unmittelbarer Rechtsschutz möglich ist, sondern eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des behördlichen Verhaltens nur im Rahmen von Rechtsbehelfen stattfindet, die sich gegen nachfolgende Verwaltungsentscheidungen, d. h. hier die Entziehung, richten (vgl. Beschl. d. Sen. v. 11.4.2014 - 12 PA 45/14 - Bay. VGH, Beschl. v. 15.5.2008 - 11 CS 08.616 -, BayVBl 2008, 724).
  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 11 CS 14.258

    Fahrerlaubnisentziehung; Nichtbeibringung eines Gutachtens; Rechtmäßigkeit der

    Die ausweislich des Schreibens vom 21. Mai 2010 dem Gutachter gestellte Frage, ob zu erwarten sei, dass der Antragsteller bei gegebenenfalls fortbestehendem erhöhtem Alkoholkonsum glaubhaft eine Vermeidungsstrategie entwickelt habe, die es ausschließe, dass er in alkoholisiertem Zustand ein Kraftfahrzeug führen werde, die für sich genommen angesichts des bis dahin einmaligen Vorfalls bereits ungewöhnlich ist, war in der Gutachtensbeibringungsanordnung vom 10. März 2010 nicht enthalten, was zu ihrer Rechtswidrigkeit führt (vgl. BayVGH, B.v.15.5.2008 - 11 CS 08.616 - juris Rn. 24).
  • VG Regensburg, 03.05.2019 - RO 8 S 19.190

    Sofortvollzug der Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines ärztlichen

    Daher kann auf die strikte Einhaltung der vom Verordnungsgeber für die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung aufgestellten formalen Voraussetzungen nicht verzichtet werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 - juris Rn. 10, BayVGH, B.v. 15.5.2008- 11 CS 08.616 - juris Rn. 50).
  • VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11

    Fahrerlaubnisrecht - Aufforderung zur Vorlage einer MPU nach Konsum von Cannabis

    Erst mit der Mitteilung der Fragestellung ist die Anordnung abschließend bestimmt und damit eine anlassbezogene Themenstellung und Untersuchung sichergestellt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 11 CS 08.616 -, BayVBl. 2008, 724).
  • VGH Bayern, 28.05.2008 - 11 C 08.889

    Fassung des Klageantrags bei auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gerichtetem

    Im Beschluss vom 15. Mai 2008 (Az. 11 CS 08.616) hat der Senat dieses rechtliche Gebot erneut betont und näher konkretisiert.
  • VG Regensburg, 21.07.2021 - RN 8 S 21.834

    Weigerung ein, nach einem ärztlichen Gutachten angeordnetes MPU-Gutachten

  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 S 21.203

    Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8

  • VG Regensburg, 19.02.2021 - RN 8 S 20.2515

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Osnabrück, 07.03.2011 - 6 B 19/11

    Fahrerlaubnis; Gutachtenanordnung; Einsichtsrecht

  • VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten

  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 CS 12.2192

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2011 - 3 M 315/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Trier, 14.02.2017 - 1 K 7046/16

    Formelle Voraussetzungen für die Anordnung der Beibringung eines

  • VG Würzburg, 11.10.2011 - W 6 S 11.775

    Bindung an Strafurteil; Vorrang des Strafurteils

  • VG Ansbach, 22.08.2011 - AN 10 K 11.01329

    Anordnung der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens; fehlender

  • VG Regensburg, 24.03.2022 - RN 8 S 21.2183

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Neustadt, 09.02.2011 - 1 L 87/11

    Gutachten über eine Fahreignung - Bestimmtheit der Fragestellung

  • VG Regensburg, 12.11.2020 - RO 8 S 20.870

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelhafter Mitwirkung an einem

  • VG Neustadt, 27.11.2012 - 1 L 961/12

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens

  • VG Regensburg, 20.12.2021 - RO 8 K 19.1328

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne Fahreignungsgutachten (Drogenkonsum) -

  • VG Augsburg, 05.03.2014 - Au 7 S 14.190

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 17.01.2012 - B 1 S 11.1033

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; kein Verwaltungsakt, sondern

  • VG Regensburg, 22.12.2022 - RO 8 S 22.2356

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei bei ärztlich verordneter Einnahme von

  • VG München, 28.03.2014 - M 1 E 14.1045

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO; Aufforderung zur Gutachtensvorlage nach

  • VG Halle, 03.04.2013 - 7 B 58/13

    Unzulässiger Schluss auf Kraftfahrnichteignung wegen nicht fristgerechter Vorlage

  • VG Osnabrück, 19.08.2011 - 6 A 84/10

    Fahrerlaubnis; Einweisung; Gutachten; Amtsermittlung;

  • VG München, 14.07.2010 - M 6a S 10.2707

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen nicht vorgelegtem Gutachten

  • VG Augsburg, 23.12.2008 - Au 3 S 08.1612

    Prozesskostenhilfe; Sofortvollzug; Abstinenznachweis nicht vorgelegt;

  • VG München, 21.11.2013 - M 1 E 13.5094

    Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO; wiederholte alkoholisierte

  • VG Neustadt, 27.07.2010 - 3 L 707/10

    Fahrerlaubnisrecht; Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines

  • VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 10 K 12.02160

    Gutachtensanforderung nicht isoliert anfechtbar; Rechtmäßigkeit der

  • VG Ansbach, 20.08.2012 - AN 10 K 12.01030

    Gutachtensanforderung nicht isoliert anfechtbar; Rechtmäßigkeit der

  • VGH Bayern, 21.07.2010 - 11 ZB 09.870

    Gutachten zur Klärung der Fahreignung

  • VG Ansbach, 18.01.2013 - AN 10 K 12.01736

    Gutachtensanforderung nicht isoliert anfechtbar; Rechtmäßigkeit der

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