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   VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080   

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VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080 (https://dejure.org/2007,8264)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.12.2007 - 1 B 05.3080 (https://dejure.org/2007,8264)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - 1 B 05.3080 (https://dejure.org/2007,8264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht dem Mandanten zuzurechnendem Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Verschulden bei Verzögerungen bei der Briefbeförderung und Briefzustellung; ...

  • Judicialis

    VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 60 Abs. 2; ; VwGO § 124 a Abs. 6; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Versäumung der Frist für die Begründung der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Umbau eines ehemaligen Fernmeldedienstgebäudes in ein Wohnhaus; Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Anfechtungsklage einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2008, 728
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
    Eine - nicht durch Bauleitplanung geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang; ihn zu vermeiden ist ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB (vgl. BVerwG vom 25.1.1985 NVwZ 1985, 747 = BayVBl 1985, 666).

    Aus diesem Grund erfordern es die öffentlichen Belange, bereits beim Vorhaben der Beigeladenen dem Ausgreifen der Bebauung in den Außenbereich entgegen zu treten (vgl. BVerwG vom 25.1.1985 a. a. O.).

  • OVG Berlin, 25.08.1995 - 2 A 4.93

    Bauleitplanung: Zugrundelegung eines Wettbewerbsergebnisses, Festsetzung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
    Die Erschließung ist nur dann im Sinn von § 35 Abs. 2 BauGB gesichert, wenn sie auf Dauer zur Verfügung steht (BVerwG vom 22.11.1995 BRS 57 Nr. 10).
  • VGH Bayern, 18.09.2006 - 1 ZB 05.3080
    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
    Als es abgegeben wurde, stand dem Vorhaben die Veränderungssperre entgegen (vgl. Beschluss vom 18.9.2006 - 1 ZB 05.3080 über die Zulassung der Berufung); inzwischen widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 43. Im Übrigen wäre die Erschließung auch dann nicht als gesichert anzusehen, wenn das Erschließungsangebot bereits zum maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen hätte.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
    Zur Annahme eines zumutbaren Erschließungsangebotes kann eine Gemeinde nur bei einem privilegierten Außenbereichsvorhaben verpflichtet sein, und zwar dann, wenn sonst eine vom Gesetz eingeräumte Rechtsposition vereitelt oder eine vom Gesetz getroffene Wertung unberücksichtigt bliebe (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 7.2.1986 BVerwGE 74, 19/27 = NVwZ 1986, 917).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind dagegen unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. kleine Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen die Siedlungsstruktur prägen (BVerwG vom 6.3.1992 BauR 1993, 303; vom 2.3.2000 BauR 2000, 1310 = ZfBR 2000, 428; vom 2.8.2001 BauR 2002, 277 = ZfBR 2002, 69).
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
    Am Ortsrand endet ein Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen (BVerwG vom 12.6.1970 BVerwGE 35, 256 = NJW 1970, 1939) - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (BVerwG vom 12.10.1973 DVBl 1974, 238).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
    Ausnahmsweise können topographische Gegebenheiten allerdings dazu führen, dass unbebaute, an das letzte Grundstück des Bebauungszusammenhangs anschließende Flächen noch zum Innenbereich zu zählen sind (BVerwG vom 18.6.1997 NVwZ-RR 1998, 157).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
    Am Ortsrand endet ein Bebauungszusammenhang - unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen (BVerwG vom 12.6.1970 BVerwGE 35, 256 = NJW 1970, 1939) - grundsätzlich hinter dem letzten Gebäude (BVerwG vom 12.10.1973 DVBl 1974, 238).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, sind Verzögerungen bei der Briefbeförderung und -zustellung durch die Deutsche Post AG einem Beteiligten nicht als Verschulden anzurechnen, wenn das Schriftstück zu einem Zeitpunkt abgesandt worden ist, zu dem bei den für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten ein rechtzeitiger Eingang der Sendung beim Empfänger zu erwarten ist (vgl. BVerfG vom 7.1.2003 NJW 2003, 1516; BGH vom 30.9.2003 NJW 2003, 3712; BGH vom 13.5.2004 NJW-RR 2004, 1217; jeweils mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080

    Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
    Andererseits kann ein bebautes Grundstück am Ortsrand infolge besonderer topographischer Verhältnisse auch vom Bebauungszusammenhang "abgekoppelt" sein (BayVGH vom 15.7.2005 - 1 B 04.1080 - Juris m.w.N.).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 C 1.99

    Flächennutzungsplan, Genehmigungsfähigkeit, Gemeinde, Naturschutzgebiet,

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.1996 - 3 M 103/96

    Genehmigungspflicht; Nutzungsänderung; Asylbewerberheim; Außenbereich; Umnutzung;

  • BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78

    zum Wohnhaus umgebautes Wochenendhaus - §§ 29 ff BauGB, zur bodenrechtlichen

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZB 60/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis aufgrund nicht

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen

  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

  • BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02

    Zum Fristbeginn für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZN 959/99

    Sitzverlegung des Bundesarbeitsgerichts

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 3 S 2627/08

    Innenbereich; Bebauungszusammenhang; Parkplatz; Wohnhaus - Fremdkörper

    a) In tatsächlicher Hinsicht erfordert das Erschließungsgebot, dass die in einer öffentlichen Straße verlegten Versorgungsleitungen zumindest bis auf Höhe der Grenze des Baugrundstücks reichen müssen (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 03.12.2007 - 1 B 05.3080 -, BayVBl. 2008, 728 ff. = BRS 71, Nr. 158).
  • VG München, 04.05.2010 - M 1 K 09.1990

    Vorbescheid für Einfamilienhaus; Ortsteil; Erschließung

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Grundstück unmittelbar an die Straße grenzt, in der die Versorgungsleitung liegt, und die Versorgungsleitung zumindest bis auf die Höhe der Grundstücksgrenze reicht (BayVGH v. 3.12.2007 - 1 B 05.3080 - juris).

    Die Möglichkeit eines Anschlusses reicht jedoch zur Sicherung der Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB nicht aus (BayVGH v. 3.12.2007 a.a.O.).

    Zur Annahme eines zumutbaren Erschließungsangebotes kann eine Gemeinde nur bei einem privilegierten Außenbereichsvorhaben verpflichtet sein, und zwar dann, wenn sonst eine vom Gesetz eingeräumte Rechtsposition vereitelt oder eine vom Gesetz getroffene Wertung unberücksichtigt bliebe (BayVGH v. 3.12.2007 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG v. 7.2.1986 NVwZ 1986, 917).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 7 A 1236/08

    Erteilung einer Baugenehmigung bei Fehlen der Voraussetungen des § 35

    vgl. BayVGH, Urteil vom 3. Dezember 2007 - 1 B 05.3080 -, BRS.
  • VG München, 04.07.2019 - M 11 SN 19.1137

    Befreiung von Festsetzungen, insbesondere von Abstandsflächen

    Bei einer Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung muss die für die Beurteilung des Vorhabens maßgebliche Sach- und Rechtslage für alle entscheidungserheblichen Genehmigungsvoraussetzungen nach demselben Zeitpunkt bestimmt werden (BayVGH, U.v. 03.12.2007 - 1 B 05.3080 - BayVBl 2008, 728 = juris Rn. 28).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 N 24.11

    Zulassungsantrag des Beklagten; Nachschieben vom Ermessenserwägungen im

    Es können daher nicht einzelne rechtliche Änderungen, die sich günstig auswirken, isoliert betrachtet und im Kontext mit Vorschriften einer früheren Gesetzesfassung angewendet werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. Dezember 2007 - 1 B 05.3080 -, BRS 71 Nr. 158, juris Rn. 28).
  • VG Würzburg, 08.03.2022 - W 4 K 20.1848

    Erfolglose Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Mehrfamilienhaus

    Ob ein angefochtener Vorbescheid den Nachbarn in seinen Rechten verletzt, beurteilt sich dabei grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung des Vorbescheids (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH U.v. 3.12.2007 - 1 B 05.3080 - BayVBl. 2008, 728/729).
  • VG Ansbach, 24.10.2013 - AN 3 K 13.00012

    Gesicherte Erschließung; Fuß- und Radweg; bürgerlich-rechtlicher

    Dieses Instrument zur geordneten städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde kann nicht durch einen Einzelnen aus der Hand genommen werden (BayVGH, B. v. 3.12.2007, 1 B 05.3080, BayVBl. 2008, 728 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 7.2.1986, 4 C 30/84, NVwZ 1986, 917).
  • VG Cottbus, 30.09.2010 - 6 K 476/09

    Anschluss an zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgungseinrichtung

    Hiernach kann bei den - nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienenden - unterirdisch angelegten Treppenrostgeneratoren, mögen diese auch im Jahre 2007 noch durch in den Hang eingelassene Türen betretbar gewesen sein, unter Berücksichtigung der vom Beklagten zu ihrer Beschaffenheit vorgelegten Unterlagen nicht von einer Bebauung im genannten Sinne ausgegangen werden, da sie als optisch - ungeachtet ihrer bereits 1998/1999 beseitigten oberirdischen Schornstein- bzw. Abgas-/Entlüftungsvorrichtungen - nicht oder kaum wahrnehmbare rein technische Betriebsanlagen keine "maßstabbildende Kraft" entfalteten, insbesondere keine Besonderheiten aufwiesen, die es rechtfertigten der fehlenden Bestimmung zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen keine maßgebliche Bedeutung beizumessen (vgl. zu einem solchen Fall etwa BVerwG, Beschuss vom 11. Juli 2002, a.a.O. zu dem Sanitärgebäude eines Campinglatzes mit kleinerem Büroanbau, der dem Gesamtgebäude zumindest teilweise einen gewerblichen Charakter vermittelte, der über den Charakter einer nur vorübergehend genutzten Baulichkeit hinausging; wie hier zu einem ehemaligen Fernmeldedienstgebäude Bayerischer VGH, Urteil vom 18. September 2006 - 1 ZB 05.3080 -, zit. nach juris; Urteil vom 3. Dezember 2007 - 1 B 05.3080 -, BRS 71 Nr. 158).
  • VG Würzburg, 10.03.2015 - W 4 K 14.768

    Ehemalige Forstgebäude; Außenbereich; baurechtlicher Vorbescheid;

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn das Baugrundstück an die Straße angrenzt, in der die Versorgungsleitung liegt, und die Versorgungsleitung zumindest bis auf Höhe der Grundstücksgrenze reicht (BayVGH, U.v. 3.12.2007 - 1 B 05.3080 - juris Rn. 48).
  • VG Würzburg, 01.06.2012 - W 5 K 11.617

    Vorbescheid; gesicherte Erschließung; sonstiges Vorhaben; natürliche Eigenart der

    § 123 Abs. 3 BauGB schließt einen Rechtsanspruch auf Erschließung aus und sichert, dass dieses Instrument zur geordneten städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde nicht durch einen Einzelnen aus der Hand genommen wird kann (BayVGH, B.v. 03.12.2007, Az.: 1 B 05.3080, BayVBl. 2008, 728, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 07.02.1986, Az.: 4 C 30/84, NVwZ 1986, 917).
  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 1 ZB 08.911

    Vorbescheidsantrag für nicht privilegiertes Wohngebäude; Abgrenzung Innenbereich

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