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   VGH Bayern, 15.03.2010 - 1 BV 08.3157   

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VGH Bayern, 15.03.2010 - 1 BV 08.3157 (https://dejure.org/2010,14188)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2010 - 1 BV 08.3157 (https://dejure.org/2010,14188)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2010 - 1 BV 08.3157 (https://dejure.org/2010,14188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Hemmung der Geltungsdauer eines (baurechtlichen) Vorbescheides durch Einlegung eines Nachbarrechtsbehelfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung des Laufs einer Geltungsfrist eines Vorbescheids durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Annahme eines Redaktionsfehlers bei der unterschiedlichen landesrechtliche Behandlung der Hemmung eines Fristlaufs für Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hemmung des Laufs einer Geltungsfrist eines Vorbescheids durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Annahme eines Redaktionsfehlers bei der unterschiedlichen landesrechtliche Behandlung der Hemmung eines Fristlaufs für Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 2011, 439
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2010 - 1 BV 08.3157
    25 Es kann dahinstehen, ob die Nachbarrechtsbehelfe gegen den Vorbescheid aufschiebende Wirkung hatten oder ob diese kraft Gesetzes ausgeschlossen war, weil § 212 a Abs. 1 BauGB auch auf den Vorbescheid anzuwenden ist (Letzteres verneinend: BayVGH vom 1.4.1999 BayVBl 1999, 467 = NVwZ 1999, 1363; zum Meinungsstand vgl.: Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung 2008, Stand Oktober 2009, Art. 71 RdNr. 158).

    Der Senat folgt jedoch der vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen (vgl. BVerwG vom 21.6.1961 BVerwGE 13, 1/5 = NJW 1962, 602 = BayVBl 1962, 85; vom 27.10.1982 BVerwGE 66, 218/221 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 71), in den zitierten Entscheidungen näher begründeten so genannten Vollziehbarkeitstheorie, der zufolge die aufschiebende Wirkung lediglich die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts hemmt (vgl. Kopp/Schenke a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99

    Geltungsdauer einer Baugenehmigung - Unterbrechung aufgrund nachbarlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2010 - 1 BV 08.3157
    Angesichts der für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen, in aller Regel beträchtlichen Investitionen ist es darüber hinaus sachgerecht, dass der Bauherr erst dann durch den drohenden Ablauf der Geltungsdauer gezwungen sein soll, mit seinem Bauvorhaben zu beginnen, wenn die Genehmigung bestandskräftig ist und nicht schon dann, wenn er von der noch nicht bestandskräftigen Genehmigung mangels aufschiebender Wirkung des Rechtsbehelfs Gebrauch machen könnte (vgl. VGH BW vom 25.3.1999 NVwZ-RR 2000, 485 = BRS 62 Nr. 169).
  • OVG Sachsen, 02.10.1997 - 1 S 639/96

    Bindungswirkung; Bauvorbescheid; Aufschiebende Wirkung; Anordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2010 - 1 BV 08.3157
    Angesichts des dargelegten begrenzten wirtschaftlichen Risikos erscheint auch die Einreichung eines Bauantrags während eines gegen den Vorbescheid laufenden Rechtsbehelfsverfahrens (entgegen Dirnberger in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiss, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: Juli 2008, Art. 71 RdNr. 51 [unter Hinweis auf SächsOVG vom 2.10.1997 LKV 1998, 202]) nicht unzumutbar.
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2010 - 1 BV 08.3157
    Wenn die Wirksamkeit des Vorbescheids von einer aufschiebenden Wirkung nicht berührt wird, ist zwar der Bauherr nicht gehindert, einen an den Vorbescheid anknüpfenden Bauantrag zu stellen (vgl. Jäde, BayVBl 2000, 314/315, Anm. zu BayVGH vom 29.11.1999 BayVBl 2000, 314); ferner ist die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständige Behörde auch an den noch nicht bestandskräftigen Vorbescheid gebunden, solange dessen Geltungsdauer nicht abgelaufen ist (BVerwG vom 17.3.1989 NVwZ 1989, 863; BayVGH vom 4.11.1996 BayVBl 1997, 314/342 = BRS 58 Nr. 151 [sog. relative Bestandskraft des Vorbescheids]).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2010 - 1 BV 08.3157
    Der Senat folgt jedoch der vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen (vgl. BVerwG vom 21.6.1961 BVerwGE 13, 1/5 = NJW 1962, 602 = BayVBl 1962, 85; vom 27.10.1982 BVerwGE 66, 218/221 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 71), in den zitierten Entscheidungen näher begründeten so genannten Vollziehbarkeitstheorie, der zufolge die aufschiebende Wirkung lediglich die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts hemmt (vgl. Kopp/Schenke a.a.O.).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2010 - 1 BV 08.3157
    c) Die Ungültigkeit eines Teils eines Bebauungsplans führt dann nicht zur Gesamtnichtigkeit, wenn die übrigen Festsetzungen auch ohne den unwirksamen Teil sinnvoll bleiben und nach dem mutmaßlichen Willen des Normgebers mit hinreichender Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (BVerwG vom 23.4.2009 DVBl 2009, 1178/1181).
  • VG München, 27.07.2004 - M 1 K 03.2238
    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2010 - 1 BV 08.3157
    Klagen von Nachbarn gegen den Vorbescheid blieben erfolglos (Urteile des Verwaltungsgerichts München vom 27.7.2004 M 1 K 03.2238 und M 1 K 03.2353).
  • VG Würzburg, 14.10.2010 - W 4 K 09.829

    Zur Hemmung der Geltungsdauer des Vorbescheids durch Einlegung eines

    Die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den baurechtlichen Vorbescheid hemmt nicht den Lauf der Geltungsfrist des Vorbescheids (vgl. BayVGH, U.v. 15.03.2010, 1 BV 08.3157, ).

    Die Frage, ob durch einen eingelegten Rechtsbehelf eine Hemmung der Geltungsdauer eintritt, wird durch das Gericht gegen eine (starke) Meinung in der Literatur (Koch/Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, 2010, Art. 71, RdNr. 56; Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Art. 71, RdNr. 51; Simon/Busse, Art. 71, RdNr. 127) mit dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (U.v. 15.03.2010, 1 BV 08.3157), Schwarzer/König (Bayerische Bauordnung, 3. Aufl., Art. 75, RdNr. 11) und Jäde (BayVBl. 2000, 314) verneint.

    Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 14. Juli 2006 (1 BV 03.2179, ), die maßgebliche Frage noch offen gelassen hat, hat er nun mit zwischenzeitlich rechtskräftigem Urteil vom 15. März 2010 (1 BV 08.3157, ) entscheiden, dass die Bayerische Bauordnung eine Hemmung des Fristlaufs nur bei der Baugenehmigung und der Teilbaugenehmigung, nicht jedoch beim Vorbescheid, vorsieht.

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zur Begründung ausführt (U.v. 15.03.2010, a.a.O.), sprechen für die unterschiedliche Behandlung von Baugenehmigung einerseits und Vorbescheid andererseits nämlich auch sachliche Gründe:.

    Denn unabhängig von der Frage, ob § 212a Abs. 1 BauGB auch auf den Vorbescheid anzuwenden ist, ergibt sich dies bereits daraus, dass die aufschiebende Wirkung lediglich die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes hemmt (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, U.v. 15.03.2010, a.a.O., unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vollziehbarkeitstheorie).

  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 15 CS 18.1285

    Nachbarantrag gegen Genehmigung eines Pferdestalles mit Nebenanlagen

    Im Übrigen entfällt gem. § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V. mit § 212a Abs. 1 BauGB die aufschiebende Wirkung einer Drittanfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung, sodass selbst bei Zugrundelegung der Mindermeinung (sog. "Wirksamkeitstheorie", zum Streitstand vgl. z.B. BayVGH U.v. 15.3.2010 - 1 BV 08.3157 -BayVBl 2011, 439 = juris Rn. 25; B.v. 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706 - juris Rn. 13) aufgrund der gesetzlichen Aufhebung des Suspensiveffekts des Rechtsmittels von der fortbestehenden Wirksamkeit der Baugenehmigung auszugehen ist.
  • OVG Sachsen, 09.06.2011 - 1 A 504/09

    Rücksichtnahmegebot umfasst nicht Hochwasserschutz!

    Bei einer solchen Fallkonstellation bedarf die Vorschrift des § 73 Abs. 1 SächsBO unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 38 Satz 1 SächsVerf einer einschränkenden Auslegung - wobei eine rechtlich klare Regelung durch den Gesetzgeber mit Blick auf die eingeschränkten Auslegungsmöglichkeiten bei Fristenregelungen allerdings veranlasst sein könnte (wie beispielsweise in der Bayerischen Bauordnung geschehen; vgl. BayVGH, Urt. v. 15. März 2010 - 1 BV 08.3157 -, juris Rn. 27 f.) -, dass eine Baugenehmigung dann nicht erlischt, wenn ein Bauherr durch hoheitlichen Eingriff gehindert war, von ihr innerhalb der im Gesetz genannten Fristen Gebrauch zu machen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 15. April 1999 a. a. O.; OVG NRW, Urt. v. 3. Dezember 1975 a. a. O.; HessVGH, Urt. v. 22. Dezember 1971 a. a. O.; Jäde, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für ein SB-Warenhaus mit Shopzone

    Die Einlegung eines Nachbarrechtsbehelfs hemmt den Lauf der Geltungsfrist eines auf Basis der BayBO ergangenen Vorbescheids nicht (Forts. BayVGH, U.v. 15.3.2010 - 1 BV 08.3157).

    Der 1. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat hierzu in einer grundlegenden Entscheidung (BayVGH, U.v. 15.3.2010 - 1 BV 08.3157) - noch zu Art. 75 BayBO 1998, allerdings bereits Bezug nehmend auf Art. 71 BayBO 2008 - eine Hemmung des Laufs der Geltungsfrist eines nach bayerischem Landesrecht ergangenen Bauvorbescheids im Fall einer Nachbaranfechtung verneint und hierzu Folgendes ausgeführt (Hervorhebung im Fettdruck nicht im Original):.

  • OVG Hamburg, 08.11.2011 - 2 Bs 163/11

    Gegen Untermieter gerichtete Nutzungsuntersagung - hier: Beschwerde des

    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 17.8.1995, BVerwGE 99, 109, 112 m.w.N.; VGH München, Urt. v. 15.3.2010, BayVBl. 2011, 439; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.1.1996, NVwZ-RR 1996, 709; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.4.1986, VBlBW 1987, 141), der das Beschwerdegericht folgt, hat die aufschiebende Wirkung lediglich zur Folge, dass der Verwaltungsakt vorläufig nicht vollzogen werden darf (sogenannte Vollziehbarkeitstheorie).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1623

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Hotelneubau mit Parkhaus (Kostenentscheidung

    a) Die Erfolgsaussichten der Klage und der Berufung sind bis zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses (Ablauf der dreijährigen Geltungsfrist des streitgegenständlichen Vorbescheides gem. Art. 71 Satz 2 BayBO, vgl. das Hinweisschreiben des Gerichts vom 20. Juni 2016 sowie BayVGH, U. v. 15.3.2010 - 1 BV 08.3157 - BayVBl. 2011, 439 f.) als offen zu bewerten.
  • VG Hamburg, 24.06.2014 - 9 K 1839/11

    Geltungsdauer eines Bauvorbescheids bei Einlegung eines Nachbarrechtsbehelfs

    Die Kammer vertritt nämlich die Auffassung, dass der Ablauf der Geltungsfrist des Vorbescheids nach § 73 Abs. 2 HBauO nicht durch die Erhebung eines Widerspruchs bzw. einer Anfechtungsklage gehemmt oder unterbrochen wird (so auch: VG Hamburg, Urt. v. 31.5.2013, 7 K 751/12, n.v. und - zu den entsprechenden Normen des bayerischen Landesrechts - VGH München, Urt. v. 15.3.2010, 1 BV 08.3157, juris, Rn. 27 f.).

    Wenn die Wirksamkeit des Vorbescheids von der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs eines Nachbarn nicht berührt wird, ist der Bauherr nicht gehindert, einen an den Vorbescheid anknüpfenden Bauantrag zu stellen (VGH München, Urt. v. 15.3.2010, 1 BV 08.3157, juris, Rn. 25) und die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständige Behörde ist auch an den noch nicht bestandskräftigen Vorbescheid gebunden, solange dessen Geltungsdauer nicht abgelaufen ist (BVerwG, Urt. v. 17.3.1989, 4 C 14/85, Rn. 15).

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1625

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

    a) Die Erfolgsaussichten der Klage und der Berufung sind bis zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses (Ablauf der dreijährigen Geltungsfrist des streitgegenständlichen Vorbescheides gem. Art. 71 Satz 2 BayBO, vgl. das Hinweisschreiben des Gerichts vom 20. Juni 2016 sowie BayVGH, U. v. 15.3.2010 - 1 BV 08.3157 - BayVBl. 2011, 439 f.) als offen zu bewerten.
  • VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.3526

    Bebauungsplan; Festsetzung der Wandhöhe; Unwirksame Festsetzung im Bebauungsplan;

    Die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans führt nur dann nicht zur Gesamtnichtigkeit des Plans, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck kommenden Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts mit hinreichender Sicherheit beschlossen hätte (BVerwG, B.v. 18.2.2009 - 4 B 54/08 -, juris Rdnr. 5; B.v. 6.4.1993 - 4 NB 43/92 -, NVwZ 1994, 272 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 77; BayVGH, U.v. 15.3.2010 - 1 BV 08.3157 -, juris Rdnr. 35).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1624

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

    a) Die Erfolgsaussichten der Klage und der Berufung sind bis zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses (Ablauf der dreijährigen Geltungsfrist des streitgegenständlichen Vorbescheides gem. Art. 71 Satz 2 BayBO, vgl. das Hinweisschreiben des Gerichts vom 20. Juni 2016 sowie BayVGH, U. v. 15.3.2010 - 1 BV 08.3157 - BayVBl. 2011, 439 f.) als offen zu bewerten.
  • VG Augsburg, 22.11.2017 - Au 6 K 17.1271

    Erfolglose Klage eines nigerianischen Asylbewerbers auf Erteilung einer Erlaubnis

  • VG Würzburg, 19.10.2010 - W 4 K 07.1422

    Mastschweinestall im Außenbereich; Geruchsimmissionen; Geruchsimmissionen auf

  • VGH Bayern, 13.09.2018 - 15 ZB 15.780

    Anspruch eines Bauwerbers auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2010 - 5 LA 109/08

    Ablieferung der aus einer untersagten Nebentätigkeit erzielten Vergütung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2021 - 7 B 1753/21

    Wirkungen eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids

  • VG München, 24.08.2010 - M 1 K 10.1525

    Unwirksamkeit von Festsetzungen des Bebauungsplans; Rücksichtnahmegebot;

  • VG München, 27.05.2010 - M 1 SN 10.1526

    Festsetzung zur Wandhöhe; unzureichende Festsetzung zum Maß der baulichen

  • VG Trier, 22.09.2021 - 5 K 381/21

    1. Soweit für die in einer Bauvoranfrage getroffene Regelung vorausgesetzt wird,

  • VG Augsburg, 26.05.2010 - Au 5 S 10.643

    Nachbarantrag; Baugenehmigung; Befreiungen

  • VG München, 20.04.2010 - M 1 K 09.5572

    Widersprüchliche Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplans; Auslegung des

  • VG München, 20.04.2010 - M 1 K 09.5570

    Widersprüchliche Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplans; Auslegung des

  • VG Augsburg, 26.05.2010 - Au 5 S 10.648

    Nachbarantrag; Baugenehmigung; Befreiungen

  • VG München, 11.11.2021 - M 11 K 18.4058

    Nachbarklage gegen Vorbescheid

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