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   VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15   

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VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15 (https://dejure.org/2016,5965)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.03.2016 - 21-VII-15 (https://dejure.org/2016,5965)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. März 2016 - 21-VII-15 (https://dejure.org/2016,5965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Substanziierung einer gegen einen Bebauungsplan gerichteten Popularklage; Verfassungsrechtliche Überprüfung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans anhand der Maßstäbe des Rechtsstaatsprinzips und des Willkürverbots

  • rewis.io

    Substanziierungsanforderungen einer gegen einen Bebauungsplan gerichteten Popularklage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2016, 743
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (20)

  • VerfGH Bayern, 13.05.2015 - 16-VII-14

    Popularklage gegen Landschaftsschutzgebiet berührenden Bebauungsplan

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15
    Dieser kann sowohl insgesamt als auch wegen einzelner Festsetzungen Gegenstand einer Popularklage sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.5.2015 BayVBl 2015, 677 Rn. 34 m. w. N.).

    Sie müssen ihre Willkürrüge vielmehr in Bezug setzen zu den die Abwägung tragenden Erwägungen der Gemeinde, wie sie in der Begründung des Bebauungsplans (§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 2 a BauGB) oder anderweitig, etwa in Sitzungsunterlagen des Beschlussgremiums der Gemeinde, dokumentiert sind (VerfGHE 65, 73/87; VerfGH BayVBl 2015, 677 Rn. 36).

    Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip kann außerdem erst dann angenommen werden, wenn der Widerspruch der erlassenen Norm zum Bundesrecht nicht nur offensichtlich zutage tritt, sondern auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH BayVBl 2015, 677 Rn. 40 m. w. N.).

    Vielmehr bleibt es Aufgabe der Gemeinde, sich im Rahmen sachgerechter Abwägung selbst darüber schlüssig zu werden, welchen Belangen sie letztlich das stärkere Gewicht beimessen will (vgl. VerfGH BayVBl 2015, 677 Rn. 54).

  • VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11

    Unzulässigkeit einer gegen die Änderung einer Landschaftsschutzverordnung und

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15
    Auf die tatsächlichen Gegebenheiten abstellende Darlegungen der Antragsteller sind besonders bei solchen Normen von Bedeutung, die - wie hier ein (vorhabenbezogener) Bebauungsplan - keine abstraktgenerellen Rechtsvorschriften im klassischen Sinn sind, sondern konkretindividuelle Elemente enthalten (vgl. VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/81 m. w. N.).

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachliche Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.7.2008 VerfGHE 61, 172/180 f.; VerfGHE 65, 73/82 m. w. N.).

    Sie müssen ihre Willkürrüge vielmehr in Bezug setzen zu den die Abwägung tragenden Erwägungen der Gemeinde, wie sie in der Begründung des Bebauungsplans (§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 2 a BauGB) oder anderweitig, etwa in Sitzungsunterlagen des Beschlussgremiums der Gemeinde, dokumentiert sind (VerfGHE 65, 73/87; VerfGH BayVBl 2015, 677 Rn. 36).

    Die Verfassungsnorm ist nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs dahingehend zu verstehen, dass nur der Genuss der vorhandenen Naturschönheiten und die Erholung in der vorhandenen freien Natur gestattet werden und zwar durch die beispielhaft aufgeführten Tätigkeiten, wie z. B. das Betreten von Wald und Bergweide (VerfGH vom 27.10.1976 VerfGHE 29, 181/186; VerfGHE 65, 73/87; vom 3.12.2013 VerfGHE 66, 187/199).

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15
    Zwar kann ein Bebauungsplan das Erforderlichkeitsgebot nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB verletzen, wenn er aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt (vgl. BVerwG vom 5.5.2015 BauR 2015, 1620/1621 m. w. N.).

    Eine Verletzung des Abwägungsgebots liegt jedoch nicht vor, wenn aufgrund einer vertretbaren Bewertung der berührten Belange im Fall der Kollision einzelner Belange bestimmte bevorzugt und andere zurückgesetzt werden (vgl. zum Ganzen BVerwG vom 5.7.1974 BVerwGE 45, 309/314 f.; vom 7.7.1978 BVerwGE 56, 110/122 f.; vom 5.5.2015 BauR 2015, 1620/1622).

    Dagegen ist ein Mangel im Abwägungsergebnis immer beachtlich; ein solcher liegt vor, wenn eine fehlerfreie Nachholung der Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil andernfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht; die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit müssen überschritten sein (vgl. BVerwG vom 22.9.2010 BVerwGE 138, 12 Rn. 21 f.; BauR 2015, 1620/1622).

  • VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15
    Ein Bebauungsplan kann nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs gegen das Willkürverbot des Art. 118 Abs. 1 BV verstoßen, wenn etwa eine Gemeinde offensichtlich den Grundsatz der Erforderlichkeit der Bauleitplanung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB verletzt oder bei der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB die sich aus Art. 141 Abs. 1 Satz 4 oder Abs. 2 BV ergebenden Verpflichtungen in krasser Weise verkennt (vgl. VerfGH vom 17.3.2011 VerfGHE 64, 20/30; vom 18.2.2016 - Vf. 5-VII-14 - juris Rn. 93 f.).

    Nicht erforderlich ist eine Planung ferner dann, wenn sie aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit nicht vollzogen werden kann (VerfGH vom 18.2.2016 - Vf. 5-VII-14 - juris Rn. 40).

  • VerfGH Bayern, 23.08.2012 - 4-VII-12

    Mangels hinreichender Substanziierung unzulässige Popularklage gegen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15
    Nicht erforderlich sind Bauleitpläne, wenn sie einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. VerfGH vom 23.8.2012 BayVBl 2013, 17 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15
    Ebenso wenig ist ihren Darlegungen zu entnehmen, dass durch die Verkehrszunahme ein die Geringfügigkeitsschwelle und damit die Abwägungsrelevanz überschreitender Anstieg der Verkehrslärmimmissionen zu erwarten sei (vgl. dazu BVerwG vom 24.5.2007 ZfBR 2007, 580 Rn. 10; vom 18.7.2013 BVerwGE 147, 206 Rn. 27; vom 12.1.2015 ZfBR 2015, 271 Rn. 22).
  • BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 18.14

    Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan; "vollständiges Urteil" im Sinne von § 133

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15
    Ebenso wenig ist ihren Darlegungen zu entnehmen, dass durch die Verkehrszunahme ein die Geringfügigkeitsschwelle und damit die Abwägungsrelevanz überschreitender Anstieg der Verkehrslärmimmissionen zu erwarten sei (vgl. dazu BVerwG vom 24.5.2007 ZfBR 2007, 580 Rn. 10; vom 18.7.2013 BVerwGE 147, 206 Rn. 27; vom 12.1.2015 ZfBR 2015, 271 Rn. 22).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15
    Diese Voraussetzungen können auch erfüllt sein, wenn eine Verwirklichung der Planung an genehmigungsrechtlichen Anforderungen scheitern würde (vgl. BVerwG vom 21.3.2002 BVerwGE 116, 144/147).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15
    Allerdings kann von der Vollzugsunfähigkeit eines Bebauungsplans nur dann ausgegangen werden, wenn seine Realisierung zwangsläufig an solchen genehmigungsrechtlichen Anforderungen scheitern müsste (vgl. BVerwG vom 25.8.1997 NVwZ-RR 1998, 162/163; vom 12.8.1999 BVerwGE 109, 246/250; Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, 4. Aufl. 2010, Rn. 38 f.).
  • VerfGH Bayern, 21.02.1986 - 6-VII-85
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.03.2016 - 21-VII-15
    Die Bestimmung gewährt dem Einzelnen aber keinen grundrechtlichen Anspruch auf unveränderten Fortbestand der freien Natur und kein Abwehrrecht gegen hoheitliche Maßnahmen mit naturverändernder Wirkung (VerfGH vom 23.8.1985 VerfGHE 38, 112/117; vom 21.2.1986 VerfGHE 39, 17/23; vom 13.9.2012 VerfGHE 65, 152/169; vom 27.9.2013 VerfGHE 66, 160/177).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • VerfGH Bayern, 22.07.2008 - 11-VII-07

    Verfassungswidrigkeit eines Bebauungsplans

  • VerfGH Bayern, 23.08.1985 - 116-VI-84
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • VerfGH Bayern, 27.09.2013 - 15-VII-12

    Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

  • VerfGH Bayern, 13.09.2012 - 16-VII-11

    Unbegründete Popularklage gegen Änderungen einer

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs-

    Das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist die "elementare planerische Entschließung" der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein aufsichtlich oder gerichtlich nachvollziehbarer Vorgang (zum Ganzen vgl. BVerwG, U. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ff. = juris Rn. 29; U. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309 ff. = juris Rn. 45; BayVerfGH, E. v. 21.3.2016 - Vf. 21-VII-15 - BayVBl. 2016, 743 ff.= juris Rn. 48; BayVGH, U. v. 13.7.2010 - 15 N 08.3170 - juris Rn. 24).

    Deswegen werden § 1 Abs. 7 BauGB und § 2 Abs. 3 BauGB im Zusammenhang mit den normativen Anforderungen des Abwägungsgebots nach wie vor häufig gemeinsam zitiert (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 27.8.2009 - 4 CN 5.08 - BVerwGE 134, 355 ff. = juris Rn. 11; B. v. 19.12.2013 - 4 BN 23.13 - ZfBR 2014, 371 f. = juris Rn. 9; BayVerfGH, E. v. 21.3.2016 - Vf. 21-VII-15 - BayVBl. 2016, 743 ff.= juris Rn. 48; BayVGH, U. v. 30.4.2015 - 2 N 13.2425 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 25.5.2012 a. a. O.; U. v. 10.8.2016 - OVG 9 A 4.15 - juris Rn. 32; König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2015, Rn. 117).

  • VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16

    Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien

    Die zur Überprüfung gestellten Tatsachen und Vorgänge müssen dies zumindest als möglich erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/81; vom 21.3.2016 BayVBl 2016, 743 Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 27.08.2018 - 10-VII-17

    Popularklage bei massiver Nachverdichtung

    Ein Bebauungsplan, der von einer Gemeinde als Satzung beschlossen ist, kann sowohl insgesamt als auch hinsichtlich einzelner Festsetzungen Gegenstand einer Popularklage gemäß Art. 98 Satz 4 BV, Art. 55 Abs. 1 Satz 1 VfGHG sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.10.2014 VerfGHE 67, 274 Rn. 24; vom 13.5.2015 VerfGHE 68, 93 Rn. 34; vom 21.3.2016 BayVBl 2016, 743 Rn. 23).

    Auf die tatsächlichen Gegebenheiten abstellende Darlegungen eines Antragstellers sind besonders bei solchen Normen von Bedeutung, die - wie hier ein Bebauungsplan - keine abstraktgenerellen Rechtsvorschriften im klassischen Sinn sind, sondern konkretindividuelle Elemente enthalten (vgl. VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/81 m. w. N.; VerfGH BayVBl 2016, 743 Rn. 25).

    Ein Bebauungsplan kann nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs gegen das allgemeine Willkürverbot des Art. 118 Abs. 1 BV verstoßen, wenn etwa eine Gemeinde offensichtlich den Grundsatz der Erforderlichkeit der Bauleitplanung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB verletzt oder bei der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB die sich aus Art. 141 Abs. 1 Satz 4 oder Abs. 2 BV ergebenden Verpflichtungen in krasser Weise verkennt (vgl. VerfGH vom 17.3.2011 VerfGHE 64, 20/30; vom 18.2.2016 BayVBl 2017, 153 Rn. 94; VerfGH BayVBl 2016, 743 Rn. 28).

  • VerfGH Bayern, 18.03.2020 - 17-VII-18

    Begründungsanforderungen an eine Rechtssatz-Popularklage

    Ein Bebauungsplan, der von einer Gemeinde als Satzung beschlossen wurde, kann sowohl insgesamt als auch hinsichtlich einzelner Festsetzungen Gegenstand einer Popularklage gemäß Art. 98 Satz 4 BV, Art. 55 Abs. 1 Satz 1 VfGHG sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.10.2014 VerfGHE 67, 274 Rn. 24; vom 13.5.2015 VerfGHE 68, 93 Rn. 34; vom 21.3.2016 BayVBl 2016, 743 Rn. 23).

    Auf die tatsächlichen Gegebenheiten abstellende Darlegungen eines Antragstellers sind besonders bei solchen Normen von Bedeutung, die - wie hier ein Bebauungsplan - keine abstraktgenerellen Rechtsvorschriften im klassischen Sinn sind, sondern konkretindividuelle Elemente enthalten (vgl. VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/81 m. w. N.; VerfGH BayVBl 2016, 743 Rn. 25).

  • VGH Bayern, 11.05.2017 - 14 ZB 16.1775

    Naturschutzrechtliche Beseitigungsanordnung - Zaun als Sperre in der freien Natur

    Insbesondere gewährt Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV keinen Abwehranspruch gegen hoheitliche Maßnahmen mit naturverändernder Wirkung, etwa gegen den Erlass von Bebauungsplänen (vgl. BayVerfGH, E.v.21.3.2016 - Vf. 21-VII-15 - BayVBl 2016, 743 Rn. 41).
  • VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 43-VIII-21

    Keine Außervollzugsetzung der Einführung Islamischen Unterrichts in Bayern

    Die zur Überprüfung gestellten Tatsachen und Vorgänge müssen dies zumindest als möglich erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/81; vom 21.3.2016 BayVBl 2016, 743 Rn. 25; vom 26.3.2018 BayVBl 2018, 590 Rn. 56; vom 29.10.2020 BayVBl 2021, 83 Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 29.05.2017 - 8-VII-16

    Keine Prüfung von Abweichgungsgesetzgebung der Länder am Maßstab des überlagerten

    Ist die geltend gemachte Verletzung einer Grundrechtsnorm nach Sachlage von vornherein ausgeschlossen, ist die Popularklage unzulässig (VerfGH vom 4.5.2012 VerfGHE 65, 73/81; vom 21.3.2016 BayVBl 2016, 743 Rn. 25).

    Auch Art. 3 Abs. 2 und Art. 141 Abs. 1 Sätze 1 und 4 BV gehören insoweit zum Abwägungsmaterial (vgl. VerfGH vom 31.5.2006 VerfGHE 59, 109/115; vom 3.12.2013 VerfGHE 66, 187/196 f.; BayVBl 2016, 743 Rn. 49).

  • VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15

    Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur

    Die zur Überprüfung gestellten Tatsachen und Vorgänge müssen dies zumindest als möglich erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.2.1986 VerfGHE 39, 17/21; vom 12.4.1988 VerfGHE 41, 33/36 f.; BayVBl 2011, 695; vom 6.12.2011 VerfGHE 64, 205/208 f.; vom 26.6.2012 VerfGHE 65, 118/122 f.; vom 21.3.2016 - Vf. 21-VII-15 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 19.03.2018 - 4-VII-16

    Unzulässigkeit einer Popularklage gegen die Aufhebung von Unterschutzstellung

    Eine derartige, die Schwelle zur Willkür überschreitende Sachwidrigkeit kann sich nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in besonderen Ausnahmefällen auch aus einer Verletzung von Bundesrecht ergeben, wie sie die Antragsteller behaupten (vgl. VerfGH vom 21.3.2016 BayVBl 2016, 743 Rn. 28).
  • VerfGH Bayern, 21.06.2016 - 15-VII-15

    Popularklage gegen eine Veränderungssperre

    Vielmehr muss der Verfassungsgerichtshof anhand von substanziiert bezeichneten Tatsachen und Vorgängen beurteilen können, ob der Schutzbereich der bezeichneten Grundrechtsnorm berührt ist (VerfGHE 61, 205/209 f.; 65, 73/81 ; VerfGH vom 21.3.2016 - Vf. 21-VII-15 -juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 12.09.2016 - 12-VII-15

    Popularklage gegen Regelungen zur Zwangsbehandlung im bayerischen Maßregelvollzug

  • VerfGH Bayern, 27.08.2018 - 11-VII-16

    Unzulässige Popularklage gegen Gebührenstaffelung nach Personen mit und ohne

  • VerfGH Bayern, 11.04.2017 - 12-VII-16

    Antragserfordernis für die Berechtigungen des erfolgreichen

  • VGH Bayern, 25.11.2019 - 3 BV 17.1857

    Festsetzung von Unterrichtspflichtzeiten für das Fach Musik

  • VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 4-VII-19

    Unzulässige Popularklage für ein inklusives Wahlrecht

  • VerfGH Bayern, 28.03.2023 - 88-VII-20

    Popularklage gegen Bebauungsplan - unsubstanziierte Willkürrüge

  • VG Regensburg, 18.05.2022 - RN 6 S 22.106

    Antrag auf Änderung eines Beschlusses im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • VGH Bayern, 14.06.2016 - 3 ZB 15.959

    Unterschiedliche Festsetzung der Regelstundenzahl im Rahmen der

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 15 CS 21.691

    Eilantrag des Nachbarn gegen Nutzungsänderung in Hundezentrum - Genuss

  • VG München, 04.05.2022 - M 5 K 19.4619

    Pflichtstundenzahl bei "Schule für Kranke" und einer "Klasse für Kranke"

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