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   VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04   

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https://dejure.org/2005,49313
VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04 (https://dejure.org/2005,49313)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.2005 - 97-VI-04 (https://dejure.org/2005,49313)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 2005 - 97-VI-04 (https://dejure.org/2005,49313)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2005, 721
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • VerfGH Bayern, 30.05.2016 - 58-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung begleiteten Umgangs - Verstoß gegen das

    Das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann schließlich auch dann verletzt sein, wenn das Gericht einem entscheidungserheblichen Beweisantrag nicht folgt und die Nichterhebung des Beweises auf einer Auslegung und Handhabung des Verfahrensrechts beruht, die unter Berücksichtigung des Art. 91 Abs. 1 BV unvertretbar ist (VerfGH vom 26.4.2005 VerfGHE 58, 108/111; vom 19.8.2010 VerfGHE 63, 144/152; vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/67).
  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 9 ZB 13.30236

    Kein Abschiebungshindernis aufgrund einer behaupteten posttraumatischen

    Die Ablehnung eines erheblichen Beweisangebots verstößt nur dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, B.v. 30.1.1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141/144 = NJW 1986, 833; BVerfG, B.v. 18.6.1993 - 2 BvR 1815/92 - NVwZ 1994, 60 = BayVBl 1993, 562; BayVerfGH, E.v. 26.4.2005 - Vf. 97-VI-04 - VerfGH 58, 108 = BayVBl 2005, 721).
  • VerfGH Bayern, 03.05.2012 - 58-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zu einer Vorauszahlung auf

    Zwar kann auch die Ablehnung eines entscheidungserheblichen Beweisantrags einen Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV begründen, wenn das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (vgl. VerfGH vom 26.4.2005 = VerfGH 58, 108/111; VerfGH vom 19.8.2010 = BayVBl 2010, 733; VerfGH vom 25.05.2011 = NJW-RR 2011, 1209/1210).
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