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   BGH, 30.09.1955 - 2 StR 206/55   

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https://dejure.org/1955,3938
BGH, 30.09.1955 - 2 StR 206/55 (https://dejure.org/1955,3938)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1955 - 2 StR 206/55 (https://dejure.org/1955,3938)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1955 - 2 StR 206/55 (https://dejure.org/1955,3938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BeckRS 1955, 31192233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 15.04.1943 - 3 D 14/43

    Das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Arzneien, die Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.1955 - 2 StR 206/55
    Von dieser Pflicht wurde der Angeklagte nicht dadurch befreit, daß der Kranke seiner Behandlungsweise in Unkenntnis der Zwecklosigkeit des Verbots schmerzlindernder Mittel zustimmte (RGSt 77, 17 ff).
  • BGH, 21.05.1953 - 3 StR 9/53

    Vergehen der miteinander begangenen gleichgeschlechtlichen Unzucht

    Auszug aus BGH, 30.09.1955 - 2 StR 206/55
    Eine mathematische Gewißheit ist oft nicht erreichbar; wenn der Tatrichter seine Überzeugung auf eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit stützt, wird er auch den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geforderten strengen Anforderungen (vgl BGH Urt 3 StR 9/53 vom 21. Mai 1953 = DRiZ Rspr 1954 Nr. 423) gerecht.
  • RG, 14.06.1927 - I 303/27

    Können die Inhaber einer Fabrik, die ohne baupolizeiliche Genehmigung eine in

    Auszug aus BGH, 30.09.1955 - 2 StR 206/55
    Selbst wenn man mit der Hilfserwägung des Landgerichts unterstellt, daß die neuerlichen Strophantingaben infolge der Entwöhnung des Patienten seinen Tod herbeigeführt haben, so bleibt es dabei, daß ohne die pflichtwidrige Behandlungsweise des Angeklagten die gefahrdrohende Lage nicht entstanden wäre Selbst eine fahrlässig durch andere Ärzte verabfolgte Überdosis von Strophantin würde den Kausalzusammenhang nicht beseitigt haben (RGSt 61, 318).
  • RG, 08.07.1930 - I 465/30

    1. Besteht für den Arzt und den nichtärztlichen Heilbehandler eine Rechtspflicht,

    Auszug aus BGH, 30.09.1955 - 2 StR 206/55
    Der Arzt ist nicht verpflichtet, das als das wirksamste geltende Mittel auch dann anzuwenden, wenn seine auf sachliche Gründe gestützte persönliche Überzeugung mit der überwiegenden Meinung nicht übereinstimmt (RGSt 64, 263, 270).
  • RG, 12.02.1940 - 3 D 939/39

    Ist bei einer bestimmten Krankheit ein Mittel als im Verhältnis zu allen anderen

    Auszug aus BGH, 30.09.1955 - 2 StR 206/55
    Erkennt er aber oder muß er erkennen, daß seine Heilmethode in einem bestimmten Fall nicht ausreicht oder Schiffbruch erleidet, so muß er, namentlich bei gefährlichen Krankheiten, wenn für deren Behandlung noch ein anderes, weit verbreitetes und erprobtes Verfahren in Frage kommt, entweder dieses anwenden (RGSt 74, 60, 61; RGJW 1937, 3087) oder die Behandlung aufgeben oder mindestens einen Facharzt hinzuziehen (RGSt 67, 12 ff, insbesondere 23, 24, 50, 37).
  • RG, 01.12.1931 - I 707/31

    Welche Grundsätze gelten für die Beurteilung der Frage, ob eine auf fehlerhaftes

    Auszug aus BGH, 30.09.1955 - 2 StR 206/55
    Erkennt er aber oder muß er erkennen, daß seine Heilmethode in einem bestimmten Fall nicht ausreicht oder Schiffbruch erleidet, so muß er, namentlich bei gefährlichen Krankheiten, wenn für deren Behandlung noch ein anderes, weit verbreitetes und erprobtes Verfahren in Frage kommt, entweder dieses anwenden (RGSt 74, 60, 61; RGJW 1937, 3087) oder die Behandlung aufgeben oder mindestens einen Facharzt hinzuziehen (RGSt 67, 12 ff, insbesondere 23, 24, 50, 37).
  • RG, 30.09.1941 - 1 D 330/41

    1. Zum Begriffe der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 30.09.1955 - 2 StR 206/55
    Soweit der Angeklagte hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs glaubt, daß die vom Landgericht festgestellte an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit der Verursachung nicht ausreiche, überspannt er die an die richterliche Überzeugung zu stellenden Anforderungen (RGSt 75, 372, 374).
  • BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17

    Totschlag durch das Verabreichen von Betäubungsmitteln (indirekte Sterbehilfe;

    Dies gilt auch deshalb, weil das Unterlassen einer vom Patienten erwünschten Schmerzbekämpfung durch einen Garanten eine Körperverletzung sein kann (Senat, Urteil vom 30. September 1955 - 2 StR 206/55, BeckRS 1955, 31192233; Grauer, Strafrechtliche Grenzen der Palliativmedizin, 2006, S. 81 ff., 126 ff.; Ingelfinger in Anderheiden/Bardenheuer/Eckart, Ambulante Palliativmedizin als Bedingung einer ars moriendi, 2008, S. 97, 106).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 434/19

    Körperverletzung (ärztlicher Heileingriff; Grundsätze der Rechtfertigung von

    Dies gilt auch deshalb, weil das Unterlassen einer vom Patienten erwünschten Schmerzbekämpfung durch einen Garanten eine Körperverletzung sein kann (Senat, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 StR 325/17, BGHSt 64, 69, 78 mwN; Urteil vom 30. September 1955 - 2 StR 206/55, BeckRS 1955, 31192233).
  • BGH, 07.06.1966 - VI ZR 250/64

    Intraarterielle statt intravenöser Injektion - Haftung wegen fehlerhafter

    Was demgegenüber die von dem Sachverständigen berufene ärztliche Behandlungsfreiheit betrifft, so ist der Arzt zwar nicht verpflichtet, das als das wirksamste geltende Mittel auch dann anzuwenden, wenn seine auf sachliche Gründe gestützte persönliche Überzeugung mit der überwiegenden Meinung nicht übereinstimmt (vgl. RGSt 64, 263, 270; BGH Urt. vom 30. September 1955 - 2 StR 206/55 - LM Nr. 6 zu § 230 StGB).

    Erkennt er aber oder muß er erkennen, daß seine Heilmethode in einem bestimmten Fall nicht ausreicht, so muß er, namentlich bei gefährlichen Krankheiten, wenn für deren Behandlung noch ein anderes, weit verbreitetes und erprobtes Verfahren infrage kommt, entweder dieses andere Vorfahren anwenden oder die Behandlung aufgeben und für die Zuziehung eines anderen Arztes bzw. die Einweisung des Patienten in ein Krankenhaus sorgen (BGH Urt. v. 30. September 1955 a.a.O.; Urteil vom 3. Mai 1962 - 1 StR 18/62 - LM Nr. 48 zu § 222 StGB).

  • BGH, 17.11.1955 - 4 StR 373/55

    Fahrlässige Verursachung der Todesfolge durch Perforation nach einer

    Wie ferner dem Urteilszusammenhang zu entnehmen ist, würde sich Gisela L., wenn der Angeklagte als der dazu berufene Arzt ihr sofort die Gefahrenlage eindringlich vorgestellt hätte (BGH 3 StR 699/52 vom 25.6.1953 S 13; 2 StR 206/55 vom 30. September 1955), gegen eine Krankenhauseinlieferung nicht mehr gesträubt haben.
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