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BGH, 18.10.1962 - V BLw 8/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1963, 39
- BeckRS 1962, 31185202
Wird zitiert von ... (15)
- OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 3 W 19/20
Beschwerden gegen Nichterteilung von Erbscheinen; Erlangung der Rechtsfähigkeit …
In diesem Fall soll vermieden werden, dass eine Beschwerde deshalb mangels Beschwerdebefugnis als unzulässig verworfen wird, weil der mit dem Rechtsmittel zur sachlichen Überprüfung gestellte Anspruch nicht bestehe (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1962 - V BLw 8/62 -, BeckRS 1962, 31185202, Ziff. 4). - BGH, 27.10.1993 - XII ZB 91/93
Begriff der anderen Urkunde
Zur Einlegung der Erstbeschwerde waren sie befugt, weil sie bei Unrichtigkeit der Entscheidung des Amtsgerichts in ihrem Recht beeinträchtigt waren (§ 20 Abs. 1 FGG ; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1962 - V Blw 8/62 - MDR 1963, 39;… Keidel/Kahl aaO § 20 Rdn. 17 m.w.N.). - BGH, 04.10.1990 - XII ZB 200/87
Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe
Zur Einlegung der Erstbeschwerde waren sie befugt, weil sie bei Unrichtigkeit der Entscheidung des Amtsgerichts in ihrem Recht beeinträchtigt waren (§ 20 Abs. 1 FGG; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1962 - V BLw 8/62 - MDR 1963, 39;… Keidel/Kahl, Freiwillige Gerichtsbarkeit 12. Aufl. § 20 Rdn. 17 m.w.N.).
- BGH, 10.04.1986 - BLw 26/85
Anforderungen an die Auslegung eines Testaments - Erteilung eines Erbscheins mit …
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - zu ihnen gehören auch die Verfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (§ 9 LwVG) - die Beschwerdeberechtigung eine Verfahrensvoraussetzung, bei deren Fehlen das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen ist (BGHZ 11, 66, 70; BGH Beschlüsse v. 13. Juli 1953, IV ZB 57/53, NJW 1953, 1666; v. 26. September 1956, IV ZB 140/56, FamRZ 1956, 379, 381; v. 18. Oktober 1962, V BLw 8/62, LM HöfeO § 18 Nr. 6 und v. 13. Dezember 1962, V BLw 22/62, LM LwVG § 22 Nr. 15 = LVO § 38 Nr. 4).Ergibt die rechtliche Würdigung des Sachverhalts aber, daß der Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung nicht beeinträchtigt sein kann, so ist die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen (Senatsbeschluß v. 18. Oktober 1962 a.a.O. m.w.N.).
- BGH, 21.03.1990 - XII ZB 90/87
Beischreibung einer Namensänderung im Familienstammbuch; Ausstellung einer …
Zur Einlegung der Erstbeschwerde waren sie befugt, weil sie bei Unrichtigkeit der Entscheidung des Amtsgerichts in ihrem Recht beeinträchtigt sind (§ 20 Abs. 1 FGG; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1962 - V BLw 8/62 - MDR 1963, 39;… Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 12. Aufl., § 20 Rdn. 17 m.w.N.). - BGH, 14.11.1968 - KVR 1/68
Anspruch auf Einschreiten der Kartellbehörde; Untätigkeitsbeschwerde
Auch bei der Prüfung der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach § 75 Abs. 1 GWB ist, soweit der Antragsteller oder im Falle der Untätigkeitsbeschwerde der Beschwerdeführer das von ihn in Anspruch genommene Recht weiterverfolgt, die Möglichkeit in Rechnung zu stellen, daß die erstinstanzliche Entscheidung über das vom Beschwerdeführer in diesem Verfahren zur Entscheidung gestellte Recht nicht zutrifft und damit der Beschwerdeführer in dem von ihm verfolgten Rechtsanspruch beeinträchtigt ist (ebenso für den Fall einer im Sinne der Rechtsbeschwerde möglichen Vertragsauslegung, über die im Rechtsbeschwerdeverfahren sachlich zu befinden ist BGH LM HöfeO § 18 Nr. 6 = MDR 1963, 39; Bärmann, Freiwillige Gerichtsbarkeit und Notarrecht, § 29, II, 2 b-d). - KG, 29.11.1994 - 1 W 2837/94
Anforderungen an Nachweise im Erbscheinsverfahren
In diesem Fall soll vermieden werden, daß eine Beschwerde deshalb mangels Beschwerdebefugnis als unzulässig verworfen wird, weil der mit dem Rechtsmittel zur sachlichen Überprüfung gestellte Anspruch nicht bestehe (vgl. BGH MDR 1963, 39). - BGH, 21.02.1994 - BLw 70/93
Kosten des Anschlußrechtsbeschwerdeführers im Verfahren vor den …
Auch das Beschwerdegericht hat nicht verkannt, daß die Antragsgegnerin dem Testament der Erblasserin eine bestimmte Auslegung gibt, die immerhin möglich ist und ihr Vorbringen als schlüssig erscheinen läßt, weshalb kein Zweifel daran bestehen kann, daß sie beschwerdeberechtigt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 18. Oktober 1962, V BLw 8/62, LM HöfeO, § 18 Nr. 6). - BGH, 20.02.1968 - V BLw 34/67
Bestellung eines Pflegers für den unbekannten Nacherben des Erblassers - Wahrung …
Ergibt die rechtliche Würdigung des Sachverhalts, daß der Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung nicht in einem Recht beeinträchtigt sein kann, wie das beispielsweise bei der sofortigen Beschwerde eines Vertragsteiles gegen die uneingeschränkte Genehmigung eines Vertrages der Fall ist (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 18. Oktober 1962, V BLw 8/62, RdL 1963, 17 und 13. Dezember 1962, V BLw 22/62, RdL 1963, 47), so ist die Beschwerdeberechtigung zu verneinen. - BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 1 Z 74/87
Recht; Beschwerde; Erteilung; Testamentsvollstreckerzeugnis
beeinträchtigt ist, [so] muß die Sach- und Rechtslage von ihrem Standpunkt aus beurteilt werden (BGH MDR 1963, 39; Jansen, § 20 RdNr. 7). - BGH, 03.06.1976 - V BLw 18/75
Hof im Sinne der Höfeordnung - Bestimmung des Erben durch den überlebenden …
- BayObLG, 07.04.1988 - 1 BReg.Z 74/87
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Erteilung eines …
- BGH, 02.07.1968 - V BLw 38/67
Überleitung der Erbenstellung des sippegebundenen Ehegatten in die rechtliche …
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 19/62
Rechtsmittel
- BGH, 13.12.1962 - V BLw 22/62
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