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   BGH, 21.02.1974 - VII ZR 52/72   

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https://dejure.org/1974,2803
BGH, 21.02.1974 - VII ZR 52/72 (https://dejure.org/1974,2803)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1974 - VII ZR 52/72 (https://dejure.org/1974,2803)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1974 - VII ZR 52/72 (https://dejure.org/1974,2803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Auslegung eines Werkvertrages - Anforderungen an die Geltendmachung einer Werklohnforderung - Berechnung des entgangenen Gewinns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wg. Beschädigung des Daches bei Flugzeughalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 1974, 31125333
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 9/60

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 21.02.1974 - VII ZR 52/72
    Dem Berufungsgericht ist zuzustimmen, daß die Beklagte deshalb der Klägerin nach § 635 BGB Schadensersatz schuldet, der auch den entgangenen Gewinn umfaßt (BGHZ 35, 130, 132), welcher der Klägerin nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge oder nach den besonderen Umständen mit Wahrscheinlichkeit zugeflossen wäre (§ 252 BGB).
  • BGH, 14.02.1952 - III ZR 126/51

    Schadensberechnung. Berliner Ostsektor

    Auszug aus BGH, 21.02.1974 - VII ZR 52/72
    Die Revision kann sich deshalb nicht auf BGHZ 5, 138, 142 berufen, wo die Parteien über die Höhe des Geldbetrags stritten, der zur Zeit der letzten Tatsachenverhandlung zur Wiederbeschaffung entzogener Gegenstände erforderlich war.
  • OLG Brandenburg, 04.11.2014 - 3 U 156/11

    Haftung des Abwesenheitspflegers: Prüfungspflicht bei Grundstücksveräußerung

    Der Schaden bemisst sich nach der Summe, den der Kläger im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht zur Beschaffung eines vergleichbaren Grundstücks hätte aufwenden müssen, also nach dem Verkehrswert des Grundstückes zu diesem Zeitpunkt (BGH, Urteil vom 12.07.1996, V ZR 117/95, NJW 1996, 2652; vergl. auch BGH, Urteil vom 21.02.1974, VII ZR 52/72, BeckRS 1974, 31125333).
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 348/97

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung aufgrund selbstverschuldeter Unmöglichkeit;

    Maßgebend ist vielmehr der Wert der Grundstücke an dem Tag, an welchem sie von den Klägern ohne das vertragswidrige Verhalten des Beklagten weiterverkauft worden wären; er ist dem nach den Verträgen vom 23. April 1991 geschuldeten Aufwand gegenüberzustellen (BGH, Urt. v. 21. Februar 1974, VII ZR 52/72, WM 1974, 391).
  • BGH, 09.05.1974 - VII ZR 34/72

    Vorliegen einer Umsatzminderung aufgrund einer verbotenen Konkurrenztätigkeit im

    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung des Tatrichters, ob ein wichtiger Kündigungsgrund bestanden hat, nur beschränkt nachprüfen, nämlich darauf, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt, wesentliche Umstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt, Erfahrungssätze verletzt hat oder ob ihm sonst gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung des Senats:Urteile vom 8. Juni 1961 - VII ZR 55/60 - = VersR 1961, 825;vom 30. Juni 1969 - VII ZR 70/67 - = HVR 399;vom 24. Januar 1974 - VII ZR 52/72 - = WM 1974, 350).
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