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   BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76   

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https://dejure.org/1977,2850
BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76 (https://dejure.org/1977,2850)
BSG, Entscheidung vom 23.11.1977 - 9 RV 72/76 (https://dejure.org/1977,2850)
BSG, Entscheidung vom 23. November 1977 - 9 RV 72/76 (https://dejure.org/1977,2850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erhöhung der Versorgungsbezüge wegen besonderer beruflicher Betroffenheit - Begriff des Berufs hinsichtlich der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied - Berücksichtigung des möglichen beruflichen Aufstiegs - Ausfüllung einer Berufsposition unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 1977, 30407033
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 23.07.1970 - 8 RV 269/68

    Grundsätzliche Anrechnung der erhöhten Grundrente auf den Berufsschadensausgleich

    Auszug aus BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76
    In § 30 Abs. 2 BVG ist denn auch unter den Gründen für die Annahme eines besonderen beruflichen Betroffenseins das Moment der finanziellen Einbuße nicht eigens aufgeführt (BSG 23. Juli 1970 - 8 RV 269/68 = VersorgB 71, 17).

    Deshalb mögen Mehrverdienste infolge von Überstundenvergütungen oder der Bezug der Grundrente bzw einer Rente aus einer gesetzlichen Rentenversicherung einen Einkommensausfall infolge der Schädigung wettmachen; gleichwohl sind sie ohne Belang dafür, daß der Beschädigte einen Nachteil erlitten hat, der den Tatbestand des § 30 Abs. 2 BVG verwirklicht (BSGE 15, 223; 30, 21, 23 f, 26 f; Urteil vom 23. Juli 1970 - 8 RV 269/68; 11. Juni 1970 - 9 RV 416/69 = Praxis 70, 470).

  • BSG, 11.06.1959 - 10 RV 216/57

    Zur Entscheidung über die besondere berufliche Betroffenheit

    Auszug aus BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76
    In Übereinstimmung mit dem üblichen Sprachverständnis wird als (ausgeübter) Beruf die auf die Dauer vorgesehene - nicht nur vorübergehende - Arbeit bezeichnet, die der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (BSGE 23, 231, 233; SozR Nr. 13 zu § 45 BVG; auch BSGE 10, 69, 71; 33, 151, 155 f; Urteil vom 16. Juli 1968 - 9 RV 610/67).

    Ferner kann bedeutsam sein, daß zwar nicht der wirtschaftliche Ertrag einer Tätigkeit, wohl aber das durch sie vermittelte soziale Ansehen wesentlich hinter dem zurückbleibt, was der einzelne in seinem Arbeitsleben ohne die Schädigung hatte (BSGE 10, 69; 12, 212; 29, 139, 142; SozR Nr. 36 zu § 30 BVG; Urteil vom 24. November 1965 - 9 RV 610/64; 10. Oktober 1972 - 9 RV 748/71).

  • BSG, 24.08.1960 - 10 RV 333/56

    Besonderes berufliches Betroffensein im Sinne des BVG § 30

    Auszug aus BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76
    Ferner war zu bedenken, daß der Kläger, wenn er den bisherigen Beruf nach 1964 weiter ausgeübt hätte, dies möglicherweise auf Kosten seiner Gesundheit oder unter Aufbietung einer außergewöhnlichen, nicht zu erwartenden Energie getan hätte (§ 30 Abs. 2 Buchst b BVG; BSGE 13, 20, 23; 36, 21, 24; SozR Nr. 60 zu § 30 BVG).

    Der finanzielle Aspekt tritt für die Rechtsanwendung zurück, wenn eine Berufsposition nur unter außergewöhnlicher Energie und unter Gefährdung der Gesundheit ausgefüllt wird (BSGE 13, 20, 23; 36, 21, 24; SozR Nr. 60 zu § 30 BVG).

  • BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66

    Bei Verhinderung des weiteren Berufsaufstiegs Erhöhung der MdE, wenn dem

    Auszug aus BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76
    Dabei wird ein Minderverdienst von etwa 20 %als Ausdruck einer speziellen Berufsbelastung angesehen (BSGE 29, 139, 143; SozR 3100 § 30 Nr. 6; vgl. auch BSGE 26, 213).

    Ferner kann bedeutsam sein, daß zwar nicht der wirtschaftliche Ertrag einer Tätigkeit, wohl aber das durch sie vermittelte soziale Ansehen wesentlich hinter dem zurückbleibt, was der einzelne in seinem Arbeitsleben ohne die Schädigung hatte (BSGE 10, 69; 12, 212; 29, 139, 142; SozR Nr. 36 zu § 30 BVG; Urteil vom 24. November 1965 - 9 RV 610/64; 10. Oktober 1972 - 9 RV 748/71).

  • BSG, 24.05.1973 - 10 RV 294/72

    Berücksichtigung des Berufsbetroffenseins nach Berufsaufgabe

    Auszug aus BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76
    Ferner war zu bedenken, daß der Kläger, wenn er den bisherigen Beruf nach 1964 weiter ausgeübt hätte, dies möglicherweise auf Kosten seiner Gesundheit oder unter Aufbietung einer außergewöhnlichen, nicht zu erwartenden Energie getan hätte (§ 30 Abs. 2 Buchst b BVG; BSGE 13, 20, 23; 36, 21, 24; SozR Nr. 60 zu § 30 BVG).

    Der finanzielle Aspekt tritt für die Rechtsanwendung zurück, wenn eine Berufsposition nur unter außergewöhnlicher Energie und unter Gefährdung der Gesundheit ausgefüllt wird (BSGE 13, 20, 23; 36, 21, 24; SozR Nr. 60 zu § 30 BVG).

  • BSG, 08.07.1969 - 9 RV 788/67

    Zur Feststellung der mit dem besonderen beruflichen Betroffensein verbundenen

    Auszug aus BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76
    Deshalb mögen Mehrverdienste infolge von Überstundenvergütungen oder der Bezug der Grundrente bzw einer Rente aus einer gesetzlichen Rentenversicherung einen Einkommensausfall infolge der Schädigung wettmachen; gleichwohl sind sie ohne Belang dafür, daß der Beschädigte einen Nachteil erlitten hat, der den Tatbestand des § 30 Abs. 2 BVG verwirklicht (BSGE 15, 223; 30, 21, 23 f, 26 f; Urteil vom 23. Juli 1970 - 8 RV 269/68; 11. Juni 1970 - 9 RV 416/69 = Praxis 70, 470).
  • BSG, 14.11.1961 - 9 RV 304/56

    Zum gleichzeitigen Vorliegen des besonderen beruflichen Betroffenseins und Bezug

    Auszug aus BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76
    Deshalb mögen Mehrverdienste infolge von Überstundenvergütungen oder der Bezug der Grundrente bzw einer Rente aus einer gesetzlichen Rentenversicherung einen Einkommensausfall infolge der Schädigung wettmachen; gleichwohl sind sie ohne Belang dafür, daß der Beschädigte einen Nachteil erlitten hat, der den Tatbestand des § 30 Abs. 2 BVG verwirklicht (BSGE 15, 223; 30, 21, 23 f, 26 f; Urteil vom 23. Juli 1970 - 8 RV 269/68; 11. Juni 1970 - 9 RV 416/69 = Praxis 70, 470).
  • BSG, 11.06.1970 - 9 RV 416/69

    Keine Berücksichtigung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung im

    Auszug aus BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76
    Deshalb mögen Mehrverdienste infolge von Überstundenvergütungen oder der Bezug der Grundrente bzw einer Rente aus einer gesetzlichen Rentenversicherung einen Einkommensausfall infolge der Schädigung wettmachen; gleichwohl sind sie ohne Belang dafür, daß der Beschädigte einen Nachteil erlitten hat, der den Tatbestand des § 30 Abs. 2 BVG verwirklicht (BSGE 15, 223; 30, 21, 23 f, 26 f; Urteil vom 23. Juli 1970 - 8 RV 269/68; 11. Juni 1970 - 9 RV 416/69 = Praxis 70, 470).
  • BSG, 25.11.1965 - 3 RJ 244/60

    Versicherung der Werksfeuerwehrleute - Arbeiterrentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76
    Sein Beschäftigungsverhältnis dauert so, wie es vorher bestand, fort und ist zB Grundlage der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung (BSGE 24, 123).
  • BSG, 06.08.1963 - 10 RV 1331/60

    Zur Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit, insbesondere bei Eintritt eines

    Auszug aus BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76
    In der MdE werden die "gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung" (§ 1 Abs. 1 BVG) ausgedrückt und in einem Wert bezeichnet (BSG Urteil vom 6. August 1963, 10 RV 1331/60 = DMW 1964, 1959).
  • BSG, 24.11.1965 - 9 RV 610/64

    Beruf und angelernte Tätigkeit eines Beschädigten

  • BSG, 26.04.1967 - 9 RV 820/64

    Zur Veränderung der wesentlichen Verhältnisse iSd BVG § 62 durch wirtschaftliche

  • BSG, 16.07.1968 - 9 RV 610/67

    Zu den Voraussetzungen des Wegfalls einer unbefristet erhöhten Rente wegen

  • BSG, 10.10.1972 - 9 RV 748/71

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich

  • BSG, 23.06.1960 - 11 RV 144/58

    Zum Ausgleich, der die besondere Berücksichtigung des früheren Berufs - über die

  • BSG, 11.08.1965 - 4 RJ 29/62

    Kirchentätigkeit - Berufsausbildung in der Kirche - Stellung während des

  • BSG, 05.10.1971 - 9 RV 796/70

    Kein besonderes berufliches Betroffensein nach BVG § 30 Abs. 2 S. 2 Buchst b,

  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

    Die Versicherungspflicht besteht während der Betriebsratstätigkeit fort (BSG, Urteil vom 23. November 1977 - 9 RV 72/76, BeckRS 1977, 30407033 mwN).
  • LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16

    Zuordnung von Beschäftigungszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung

    Das Benachteiligungsverbot für Betriebsratsmitglieder gelte auch bei Erlangung des sozialrechtlichen Berufsschutzes (vgl. LSG Bremen, Urteil vom 29.4.1980 - L 1 J 44/77 - BSG, Urteil vom 23.11.1977 - 9 RV 72/76).

    Auch in der Entscheidung des BSG vom 23.11.1977 (9 RV 72/76) sei im Zusammenhang mit § 30 Abs. 2 BVG festgestellt worden, dass eine besondere berufliche Betroffenheit nicht deshalb auszuschließen sei, weil der Betreffende als Mitglied des Betriebsrates von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt worden wäre.

  • BSG, 14.06.1978 - 10 RV 53/77

    Besonderes berufliches Betroffensein eines Beamten iS des BVG § 30 Abs 2 S 2

    In einigen dieser Fälle genügt eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit ohne wirtschaftlichen Schaden (Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 4977 - 9 RV 72/76 -mN).

    Ob allgemein an dieser Rechtsprechung festzuhalten und ob sie auf Versorgungsbezüge aus einem Beamtenverhältnis auszudehnen ist oder ob jedenfalls nach endgültigem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben für eine Rente wegen Erwerbs- unfähigkeit aus der Rentenversicherung ebenso wie für das Ruhegeld eines Beamten etwas anderes gilt, wie der 40. Senat des Bundessozialgerichts entschieden hat (SozR 5400 5 50 Nr. 6; kritisch dazu Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 4977 - 9 RV 72/76 -), kann hier dahingestellt bleiben.

  • BSG, 23.11.1977 - 9 RV 12/77

    Berücksichtigung nur konkreten Schadens

    Das beruflich Betroffensein dieses Personenkreises hängt nicht davon ab, daß die Berufstätigkeit, welche überobligationsmäßige Anstrengungen mit sich bringt, kontinuierlich ausgeübt wird (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 4977 - 9 RV 72/76); die Rentenerhöhung bleibt auch nach dem alters bedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bestehen (vgl BSGE 56, 24, 24 ff; SozR 5100 5 62 Nr. 8).
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