Rechtsprechung
BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verstoß des Gerichts gegen die Hinweispflicht - Veranlassung zu einer anderen Bewertung bei der Strafzumessung - Vorliegen eines minderschweren Falles des Raubes - Verbot der Schlechterstellung nur in Bezug auf die Rechtsfolgen der Tat, nicht aber auf den Schuldspruch
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Verschlechterungsverbot und beschränkte Berufung durch Angeklagten und StA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 417
- BeckRS 1978, 31113441
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
Auszug aus BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77
Eine Verschärfung im Schuldspruch nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung muß er dagegen in Kauf nehmen (RGSt 62, 82; BGHSt 21, 256, 260). - BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70
Rückwirkende Geltung neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen - Entscheidung des …
Auszug aus BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77
Das Strafkammerurteil ist deshalb als erstinstanzliche Entscheidung zu behandeln (BGHSt 23, 283, 285). - BGH, 06.05.1971 - 4 StR 114/71
Gaspistole - § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, bundeseinheitl. Definition, besondere …
Auszug aus BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77
Die Gaspistole ist als Schußwaffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB anzusehen (BGHSt 24, 136, 139; UA S. 17).
- BGH, 23.09.1975 - 1 StR 309/75
Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerem Raub, wegen …
Auszug aus BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77
Die Annahme eines minderschweren Falles setzt voraus, daß das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH, Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 309/75). - RG, 06.12.1928 - II 852/28
Darf bei Berufung des Angeklagten im Schuld- und der Staatsanwaltschaft im …
Auszug aus BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77
Das Verschlechterungsverbot bewirkt aber auch dann noch, daß der Berufungsrichter gegen den Angeklagten aus dem neuen Straftatbestand eine Strafe lediglich bis zur Obergrenze des vom Erstrichter angewendeten Strafgesetzes verhängen darf (RGSt 62, 401, 403, 404; RG HRR 1928, 2071). - RG, 19.12.1932 - III 1053/32
1. Ist vor der großen Strafkammer, wenn sie in erster Instanz entscheidet, das …
Auszug aus BGH, 17.01.1978 - 1 StR 734/77
Diese Verweisung ist für den Bundesgerichtshof nach § 348 Abs. 2 StPO bindend (RGSt 67, 59).
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Aus dem Gebot umfassender sachlicher Prüfung hat die Rechtsprechung seit jeher die Berechtigung abgeleitet, auf die Sachrüge den Schuldspruch auch zum Nachteil des Angeklagten zu ändern oder zu ergänzen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; 29, 63, 66; BGH JZ 1978, 245; BGH NJW 1986, 332; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209).Eine Verschärfung im Schuldspruch muß er dagegen mit der Einlegung des Rechtsmittels in Kauf nehmen (BGHSt 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; BGH JZ 1978, 245).
- BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13
"Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer …
b) Es kann offen bleiben, ob die danach allein zu prüfende Rüge, aus dem Protokoll lasse sich die Belehrung nach § 257c Abs. 5 StPO nicht erkennen, - wie für "Protokollrügen" regelmäßig angenommen (etwa BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 23/06; Urteil vom 17. Januar 1978 - 1 StR 734/77) - bereits unzulässig oder in der konkreten Konstellation ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12, BGHSt 58, 310). - BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08
Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in …
Eine Verschärfung im Schuldspruch muss er dagegen mit der Einlegung des Rechtsmittels in Kauf nehmen (BGHSt 21, 256, 260; BGH JZ 1978, 245). - BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits …
Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß, wenn die Staatsanwaltschaft ein auf den Rechtsfolgenausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hat, das Gericht aber einen Straftatbestand mit höherer Strafdrohung für gegeben erachtet, die Obergrenze des Strafrahmens aus dem vom Erstrichter angevendeten Strafgesetz auch für die Verhängung der neuen, aus dem nunmehr angewendeten Gesetz zu entnehmenden Strafe maßgeblich bleibt; dem liegt der Gedanke zugrunde, daß der Angeklagte nicht ungünstiger gestellt werden darf, als wenn allein die Staatsanwaltschaft ein auf den Strafausspruch beschränktes Rechtsmittel eingelegt hätte (RGSt 62, 216 f; 62, 401, 403 f; BGH MDR 1978, 417; OLG Celle NJW 1967, 2275 [OLG Celle 12.06.1967 - 2 Ss 160/67];… Ruß in KK StPO § 331 Rdn. 3;… KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 331 Rdn. 15;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 331 Rdn. 27). - BGH, 10.08.1982 - 5 StR 365/82
Verfahrensbeschwerde aufgrund des Fehlens eines sogenannten Inhaltsprotokolls - …
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift bestehen nicht (BGH Urteil vom 17. Januar 1978 - 1 StR 734/77 -).