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   BGH, 15.10.1985 - 4 StR 518/85   

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https://dejure.org/1985,6846
BGH, 15.10.1985 - 4 StR 518/85 (https://dejure.org/1985,6846)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1985 - 4 StR 518/85 (https://dejure.org/1985,6846)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1985 - 4 StR 518/85 (https://dejure.org/1985,6846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtbeachtung eines rechtskräftigen Schuldspruchs bei der Strafbemessung - Fehlerhafte Annahme eines größeren Schuldumfanges zu Lasten des Angeklagten bei den Strafzumessungserwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 141
  • BeckRS 1985, 31105074
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.03.1977 - RReg. 4 St 40/77

    Fortsetzung einer Dauerstraftat nach Verurteilung im ersten Rechtszug

    Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 4 StR 518/85
    Das gilt auch bei Teilrechtskraft eines Urteils (vgl. Stree in Schönke/Schröder, 21. Aufl. vor § 52 StGB Rdnr. 75): Teilakte, die vor Rechtskraft des Schuldspruchs begangen wurden, sind einer neuen Strafverfolgung nicht zugänglich, ohne Rücksicht darauf, ob sie bei der Urteilsfindung mitbehandelt worden sind oder nicht (vgl. BayObLGSt 1977, 39, 40).
  • BGH, 31.10.1979 - 2 StR 484/79

    Eintritt eines Strafklageverbrauchs durch rechtskräftige Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 4 StR 518/85
    Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat wird die Strafklage auch für die Teilakte verbraucht, die dem damals entscheidenden Gericht unbekannt geblieben sind, soweit sie vor der endgültigen Entscheidung zur Schuldfrage verübt worden sind (BGHSt 9, 324, 327; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 484/79, bei Holtz MDR 1980, 272).
  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 4 StR 518/85
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Senat mit Urteil vom 21. März 1985 (4 StR 53/85) das landgerichtliche Urteil im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 15.10.1985 - 4 StR 518/85
    Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat wird die Strafklage auch für die Teilakte verbraucht, die dem damals entscheidenden Gericht unbekannt geblieben sind, soweit sie vor der endgültigen Entscheidung zur Schuldfrage verübt worden sind (BGHSt 9, 324, 327; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 484/79, bei Holtz MDR 1980, 272).
  • LG Stuttgart, 28.02.2022 - 6 Qs 1/22

    Tatbeendigung und Verjährungbeginn bei der Insolvenzverschleppung

    Zwar trifft es zu, dass eine rechtskräftige Verurteilung Strafklageverbrauch für die Teile des Dauerdelikts der Insolvenzverschleppung bewirkt, die bis zur letzten Tatsachenverhandlung verwirklicht sind (BGH, BeckRS 1985, 31105074; KK-StPO/Ott, 8. Aufl. 2019, § 264 Rn. 44).
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