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   BGH, 06.11.1990 - 1 StR 718/89   

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https://dejure.org/1990,4494
BGH, 06.11.1990 - 1 StR 718/89 (https://dejure.org/1990,4494)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1990 - 1 StR 718/89 (https://dejure.org/1990,4494)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1990 - 1 StR 718/89 (https://dejure.org/1990,4494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweismittels wegen Bedeutungslosigkeit - Betrug durch Erschleichen öffentlicher Förderungen - Tateinheit zwischen Bestechung und Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 294
  • StV 1991, 99
  • StV 1991, 99 LS
  • BeckRS 1990, 31084888
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 718/89
    Die Vorschriften der §§ 331, 332 StGB sind, was die Bestimmtheit der Diensthandlungen angeht, weit gespannt (vgl. BGHSt 32, 290).
  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 718/89
    Wie die Revision zutreffend hervorhebt, kommt es nicht darauf an, ob die Bestechung ein Mittel war, N. zur Mitwirkung am Betrug zu veranlassen, sondern darauf, ob gemeinsame Ausführungshandlungen beider Tatbestände vorlagen (BGH NStZ 1987, 326).
  • BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65

    Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 718/89
    Zwar beginne die Vollstreckungsverjährung für Täter und Teilnehmer bei der fortgesetzten Handlung erst mit deren Beendigung, doch sei das anders, wenn sich der Teilnehmer auf einen bestimmten Teilakt beschränke; dann richte sich für den Teilnehmer die Verjährung nach diesem Teilakt (BGHSt 20, 227, 228; BGH MDR 1978, 803 bei Holtz).
  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89

    Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten -

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 718/89
    Zu den Besetzungsrügen wird auch auf das gegen Hans S. ergangene Urteil vom 6. November 1990 (1 StR 726/89) hingewiesen.
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 718/89
    Auch wenn man der Auffassung folgen will, ein Mitangeklagter könne - ähnlich wie bei der Ablehnung eines Beweisantrags - seine Revision darauf stützen, die Frage eines anderen Angeklagten sei zu Unrecht nicht zugelassen worden (vgl. BGH bei Holtz MDR 1982, 448 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]), so müßte doch zunächst geprüft - und von der Revision vorgetragen - werden, inwiefern hier gleichlaufende Interessen bestanden und deshalb die Verteidigung des Revisionsführers durch die Zurückweisung überhaupt berührt wurde.
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83

    Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil -

    Auszug aus BGH, 06.11.1990 - 1 StR 718/89
    Daß auch mittelbare Vorteile unter § 41 StGB fallen, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 32, 60).
  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Die Verhängung bedarf einer Begründung (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO); die Nichtverhängung muss regelmäßig im Urteil nicht ausdrücklich erwähnt oder begründet werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1990 - 1 StR 718/89, juris Rn. 39; LK/Grube, StGB, 13. Aufl., § 41 Rn. 16; Matt/Renzikowski/ Bußmann, StGB, 2. Aufl., § 41 Rn. 8).

    Dies hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Fall angenommen, in dem die Straftaten zu "erheblichen Gewinnen" geführt hatten, durch die der Angeklagte "ein beträchtliches Vermögen erworben" hatte (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1990 - 1 StR 718/89, juris Rn. 39).

    Zwar wurde dort ausnahmsweise eine Erörterungspflicht bejaht, dies aber allein auf die Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1990 - 1 StR 718/89, juris Rn. 39).

  • BayObLG, 11.10.2001 - 3 ObOWi 68/01

    Verfahrensrüge wegen Zurückweisung einer Frage des Mitbetroffenen

    Auch wenn man der Auffassung folgt, ein Betroffener könne - ähnlich wie bei der Ablehnung eines Beweisantrags (vgl. etwa BGHSt 29, 149) - seine Rechtsbeschwerde darauf stützen, die Frage eines anderen Betroffenen sei zu Unrecht nicht zugelassen worden, so muß von der Rechtsbeschwerde vorgetragen werden, inwiefern hier gleichlaufende Interessen bestanden und deshalb die Verteidigung des Beschwerdeführers durch die Zurückweisung der Frage überhaupt berührt wurde (BGH wistra 1991, 102).
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