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   BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96   

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BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96 (https://dejure.org/1997,3606)
BAG, Entscheidung vom 06.02.1997 - 2 AZR 38/96 (https://dejure.org/1997,3606)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 (https://dejure.org/1997,3606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsverweigerung und Geschäftsschädigung - Voraussetzungen eines wichtigen Kündigungsgrundes - Umfang und Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts in Bezug auf ...

  • RA Kotz

    Kündigung (fristlose) wegen eigenmächtigem Urlaubsantritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 1997, 30368988
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
    Vielmehr ist auch bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen und bei Störungen im Vertrauensbereich eine Abmahnung entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer nicht aus vertretbaren Gründen annehmen kann, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. z.B. BAG Urteile vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG; vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127, 140 = AP Nr. 112 zu § 626 BGB, zu B I 3 a der Gründe; vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875, 877, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
    Vielmehr ist auch bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen und bei Störungen im Vertrauensbereich eine Abmahnung entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer nicht aus vertretbaren Gründen annehmen kann, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. z.B. BAG Urteile vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG; vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127, 140 = AP Nr. 112 zu § 626 BGB, zu B I 3 a der Gründe; vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875, 877, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
    Vielmehr ist auch bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen und bei Störungen im Vertrauensbereich eine Abmahnung entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer nicht aus vertretbaren Gründen annehmen kann, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. z.B. BAG Urteile vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG; vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127, 140 = AP Nr. 112 zu § 626 BGB, zu B I 3 a der Gründe; vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875, 877, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
    Aufgrund seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einseitig bestimmte Arbeiten unter Beachtung des Grundsatzes billigen Ermessens i.S. von § 315 Abs. 3 BGB zuweisen, soweit das Weisungsrecht nicht durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag eingeschränkt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Direktionsrecht und Urteil vom 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu 1 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
    Weigert sich der Arbeitnehmer, die ihm im Rahmen einer rechtmäßigen Ausübung des Weisungsrechts zugewiesene Tätigkeit auszuführen, so kann dies, soweit es bewußt und nachhaltig geschieht, eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (vgl. BAG Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Aufl., § 125 VII 6; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rz 515).
  • BAG, 17.06.1992 - 2 AZR 568/91

    Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund - Einmaliger Pflichtenverstoß -

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
    Eine bewußte und gewollte Geschäftsschädigung rechtfertigt aber regelmäßig eine außerordentliche Kündigung (vgl. BAG Urteil vom 17. Juni 1992 - 2 AZR 568/91 - n.v.).
  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 71/87

    Frist zur Beibringung der vollständigen Anschrift eines Zeugen

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
    Das Gericht hat grundsätzlich auf Mängel des Beweisantritts unter Fristsetzung zu deren Behebung hinzuweisen (vgl. z.B. BVerfG Beschluß vom 24. April 1985 - 2 BvR 1248/82 - BVerfGE 69, 248; BGH Urteil vom 16. September 1988 - V ZR 71/87 - NJW 1989, 227, 228; Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., § 373 Rz 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 139 Rz 54).
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90

    Nichtigkeit einer Personalratswahl - Kündigungsbefugnis des Vorsitzenden des

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seines Vertreters, die nach Form oder Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, sind - davon geht auch das Berufungsgericht aus - an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 633/90 - AP Nr. 1 zu Art. 6 LPVG Bayern; KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 310; Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 327; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Aufl., § 125 VII 12; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rz 530, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
    Das Revisionsgericht kann hinsichtlich der Erforderlichkeit einer vorherigen vergeblichen Abmahnung zwar grundsätzlich nur prüfen, ob das Berufungsgericht den ultima ratio-Grundsatz berücksichtigt, ob es diesem Grundsatz den rechtlich zutreffenden Inhalt beigemessen und ob es bei der Anwendung dieses Grundsatzes alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt hat (vgl. BAG Urteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.06.1995 - 7 Sa 1324/94

    Darlegungslast und Beweislast für wichtige Gründe einer Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. Juni 1995 - 7 Sa 1324/94 - aufgehoben.
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95

    Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BGH, 14.07.1987 - IX ZR 13/87

    Zahlungsverpflichtung aus einem faktischen Arbeitsverhältnis - Ausschluss eines

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    aa) Zwar kann eine bewusste und gewollte Geschäftsschädigung, die geeignet ist, bei Geschäftspartnern des Arbeitgebers Misstrauen in dessen Zuverlässigkeit hervorzurufen, einen wichtigen Grund zur Kündigung bilden ( BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 505/13 - Rn. 41; 6. Februar 1997 -  2 AZR 38/96  - zu II 1 e der Gründe) .
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    Das gilt auch dann, wenn es sich um einen einmaligen Vorgang handelt (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 15; 6. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 - zu II 1 e der Gründe) .
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Entsprechendes gilt für bewußt wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen (Senat 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - BAGE 29, 195; 6. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 - nv.; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - BAGE 90, 367; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - nv.).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Beleidigungen durch den Arbeitnehmer, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den betroffenen Arbeitgeber bedeuten, als Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis an sich zur Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung geeignet; der Arbeitnehmer kann sich dann nicht erfolgreich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) berufen; entsprechendes gilt für bewußt wahrheitswidrig aufgestellte ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, etwa wenn sie den Tatbestand einer üblen Nachrede ausfüllen (vgl. zB BAG 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - BAGE 29, 195, 200; 6. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 - RzK I 6a Nr. 146 zu II 1 c der Gründe mwN; 21. Januar 1999 - 2 AZR 665/98 - AP BGB § 626 Nr. 151 = EzA BGB § 626 nF Nr. 178 zu II 2 der Gründe).

    Wer vor Teilen der Belegschaft mit Ehrverletzungen die Autorität des Arbeitgebers untergräbt, verstößt damit gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. Senatsurteil 6. Februar 1997 aaO zu II 1 c der Gründe).

    Dies trifft jedoch nicht für jedes Treffen nach Dienstschluß zu (vgl. etwa Senatsurteil 6. Februar 1997 aaO zu II 1 c der Gründe, für eine Geburtstagsfeier im Beisein des überwiegenden Teils der Belegschaft).

  • LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04

    Fristlose Kündigung, schwere Beleidigung des Vorgesetzten auf einer

    Auch wer auf einer Betriebsfeier außerhalb der Arbeitszeit den Arbeitgeber oder Vorgesetzten grob beleidigt, untergräbt die Autorität des Beleidigten und verstößt damit erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 06.02.1997 - 2 AZR 38/96 - n.v.).
  • LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 Sa 6/13

    Besonderer Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsaspiranten

    In dem Zusammenhang entspricht es der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (06.02.1997 - 2 AZR 38/96; vgl. auch BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - AP BGB § 626 Nr. 226; ErfK/Müller-Glöge, 13. Aufl, § 626 BGB Rn. 99) , das geschäftsschädigende Äußerungen eines Arbeitnehmers geeignet sind, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
  • LAG Düsseldorf, 16.11.2015 - 9 Sa 832/15

    Kündigung eines Teamleiters wegen des Verteilens von Flugblättern

    Damit sind jedoch nur besonders schwere, bewusste und gewollte Ehrenkränkungen gemeint (vgl. auch BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 21/05, NZA 2006, 917; BAG v. 24.11.2005 - 2 AZR 584/04, NZA 2006, 650; BAG v. 17.2.2000 - 2 AZR 927/98, RzK I 6e Nr. 20; BAG v. 6.2.1997 - 2 AZR 38/96, RzK I 6a Nr. 146; BAG v. 18.7.1957, DB 57, 800; ErfK-Eisemann, § 626 BGB Rdnr.51; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz Rdnr. 705).

    Darüber hinaus sind auch bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen kündigungsrelevant, insbesondere dann, wenn sie den Tatbestand einer sog. "üblen Nachrede" erfüllen (BAG v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, juris; BAG v. 26.05.1977 - 2 AZR 632/76, juris; BAG v. 06.02.1997 - 2 AZR 38/96, juris; BAG v. 21.01.1999 - 2 AZR 665/98, juris; BAG v. 17.02.2000 - 2 AZR 927/98, juris).

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle

    Auf Grund seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einseitig bestimmte Arbeiten unter Beachtung des Grundsatzes billigen Ermessens iSv. § 315 Abs. 3 BGB zuweisen, soweit das Weisungsrecht nicht durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag eingeschränkt ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 6. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 - 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 45 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 16; 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 48 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 18).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder dessen Vertreters, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betreffenden bedeuten, eine verhaltensbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG rechtfertigen können (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 633/90 - AP LPVG Bayern Art. 6 Nr. 1; 6. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 - RzK I 6a Nr. 146).
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 14 Sa 525/19

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Störung Betriebsfrieden

    Dementsprechend unterfallen bewusst falsche Tatsachenbehauptungen sowie eine reine Schmähkritik nicht mehr dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (Münchener Kommentar zum BGB-Hergenröder, 8. Aufl. 2006, § 1 KSchG, Rn. 288 f.; Grobys/Panzer-Heemeyer, StichwortKommentar, Arbeitsrecht, 3. Aufl., Edition 10/2019, Kündigung, verhaltensbedingte, Rn. 34 ff.; BAG vom 11.07.1991 - 2 AZR 633/90, AP LPVG Bayern Art. 6 Nr. 1; BAG vom 06.02.1997 - 2 AZR 38/96, juris; BAG vom 06.11.2003 - 2 AZR 177/02, BeckRS 2004, 40345; zu Art. 626 Abs. 1 BGB vgl. nur BAG vom 18.12.2014 - 2 AZR 265/15, AP BGB § 626 Nr. 250).

    Hierbei sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG vom 06.02.1997 - 2 AZR 38/96, BeckRS 1997, 30368988).

  • LAG Düsseldorf, 05.03.2007 - 10 Sa 1321/06

    Vorwurf der "Scheiß Stasi-Mentalität" rechtfertigt noch keine fristlose Kündigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06

    Kündigung, außerordentlich, fristlos, wichtiger Grund, Beleidigung, grobe

  • LAG Hamm, 19.07.2001 - 4 Sa 1413/99

    Status eines zum Geschäftsführer angestellten Dienstnehmers vor seiner Bestellung

  • LAG Köln, 11.09.2012 - 11 Sa 1418/11

    Außerordentliche Kündigung wegen bewusster und gewollter Geschäftsschädigung

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 741/97
  • ArbG Düsseldorf, 10.11.2010 - 8 Ca 4900/10

    Außerordentliche Kündigung wegen bewusst wahrheitswidrig aufgestellter

  • LAG Thüringen, 31.05.2011 - 7 Sa 119/10

    Abmahnung - weitere Gründe

  • ArbG Aachen, 01.03.2022 - 4 Ca 583/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Vielzahl von Kündigungsgründen -

  • ArbG Bochum, 22.12.2010 - 5 Ca 2700/10

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zuweisung von

  • ArbG Stuttgart, 27.06.2002 - 9 Ca 131/01

    Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Feststellung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2001 - 5 Sa 1591/00

    Anforderungen an die Darlegung eines wichtigen Grundes für eine fristlose

  • ArbG Hamburg, 28.09.2011 - 4 Ca 140/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - ehrverletzende Äußerung

  • LAG Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 6 Sa 95/03

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung;

  • LAG Nürnberg, 30.04.2013 - 7 Sa 158/12

    Außerordentliche Kündigung - Überzeugungsbildung des Gerichts -

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