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   LAG Berlin, 12.03.1999 - 2 Sa 53/98   

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https://dejure.org/1999,7086
LAG Berlin, 12.03.1999 - 2 Sa 53/98 (https://dejure.org/1999,7086)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.03.1999 - 2 Sa 53/98 (https://dejure.org/1999,7086)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. März 1999 - 2 Sa 53/98 (https://dejure.org/1999,7086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entfernung der Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 273 615
    Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich seiner Arbeitsleistung bei Unterlassen der Zuweisung zumutbarer Arbeit bzw. Erteilung von entsprechenden Arbeitsanweisungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 2305
  • BeckRS 1999, 30454991
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Berlin, 12.03.1999 - 2 Sa 53/98
    Zwar ist es zutreffend, dass grundsätzlich nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zweifelhaft sein kann, ob ein Rechtsschutzinteresse an der Entfernung einer erteilten Abmahnung aus der Personalakte bestehen kann (vgl. dazu BAG AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21

    Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung - Arbeitsverweigerung -

    Dem Arbeitnehmer steht ein eine verhaltensbedingte Kündigung ausschließendes Zurückbehaltungsrecht zur Seite, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers verletzt (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 12.03.1999 - 2 Sa 53/98 - Rn. 27, juris).

    Dem Arbeitnehmer steht ein eine verhaltensbedingte Kündigung ausschließendes Zurückbehaltungsrecht zur Seite, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers verletzt (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 12.03.1999 - 2 Sa 53/98 - Rn. 27, juris).

    Weist ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen ordnungsgemäßen Arbeitsplatz zu, kann der Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitsleistung Gebrauch machen (LAG Berlin, Urteil vom 12.03.1999 - 2 Sa 53/98 - Rn. 27, juris).

  • LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99

    Wirksamkeit eines Prozessvergleichs; Entfernung von Abmahnungen aus Personalakten

    Zwar kann wie eine vertragswidrige Zuweisung von nicht zumutbarer Arbeit über einen längeren Zeitraum (LAG Berlin, 12.03.1999, 2 SA 53/98) auch die dauernde Zuweisung von Arbeitszeiten unter Verstoß gegen die vertraglichen Absprachen ein Zurückbehaltungsrecht begründen.
  • LAG Berlin, 04.03.2003 - 3 Sa 2286/02

    Abmahnung wegen einer verweigerten Lernkontrolle

    Zwar kann ein Rechtsschutzinteresse an der Entfernung einer rechtswidrigen Abmahnung dann entfallen, wenn es zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses gekommen ist (vgl. BAG 5 AZR 632/93 vom 14.9.1994, NZA 95, 220; vgl. zum laufenden Kündigungsschutzverfahren: LAG Berlin BB 99, 2305).
  • ArbG Rostock, 20.07.2005 - 4 Ca 81/05

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung

    Dem Arbeitnehmer steht ein die verhaltensbedingte Kündigung ausschließendes Zurückbehaltungsrecht zur Seite, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers verletzt ( vgl. LAG Berlin v. 12.03.99, Az. 2 Sa 53/98).
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