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   BGH, 08.12.1999 - 3 StR 516/99   

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https://dejure.org/1999,6964
BGH, 08.12.1999 - 3 StR 516/99 (https://dejure.org/1999,6964)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1999 - 3 StR 516/99 (https://dejure.org/1999,6964)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 3 StR 516/99 (https://dejure.org/1999,6964)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 239b Abs. 2 iVm § 239a Abs. 4 StGB
    Strafmilderung bei der Geiselnahme

  • Wolters Kluwer

    Geiselnahme - Strafrahmenmilderung - Revisionsrechtfertigung - Rechtsfehler - Tätige Reue - Freilassung der Geisel - Geiselaustausch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 239 b Abs. 2; ; StGB § 239 a Abs. 4; ; StGB § 57 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239 a Abs. 4
    Strafmilderung beim erpresserischen Menschenraub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 1999, 30085988
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 293/16

    Erpresserischer Menschenraub (tätige Reue: Voraussetzungen)

    Dazu muss der Täter vollständig von seiner Forderung Abstand nehmen (so auch LK-StGB/Schluckebier, 12. Aufl., § 239a Rn. 58; vgl. zur parallelen Problematik bei § 239b Abs. 2 i.V.m. § 239a Abs. 4 Satz 1 StGB auch: BGH, Beschlüsse vom 21. Mai 2003 - 1 StR 152/03, NStZ 2003, 605; vom 31. Mai 2001 - 1 StR 182/01, NJW 2001, 2895 und vom 8. Dezember 1999 - 3 StR 516/99, BGHR StGB § 239a Abs. 3 Verzicht 2).
  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 264/18

    Tätige Reue bei der Geiselnahme (Verzicht auf den erstrebten Nötigungserfolg;

    Hat er sein Nötigungsziel bereits erreicht, scheidet ein Verzicht aus (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 3 StR 516/99, BGHR StGB § 239a Abs. 3 Verzicht 2), sofern er die Leistung nicht im unmittelbaren Zusammenhang der Freigabe zurückgewährt (MüKoStGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 239b Rn. 44; LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239a Rn. 58; S/S/Eser/Eisele, StGB, 29. Aufl., § 239b Rn. 19).
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