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   KG, 26.05.2000 - 3 Ws 112/00, 1 AR 233/00   

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https://dejure.org/2000,60267
KG, 26.05.2000 - 3 Ws 112/00, 1 AR 233/00 (https://dejure.org/2000,60267)
KG, Entscheidung vom 26.05.2000 - 3 Ws 112/00, 1 AR 233/00 (https://dejure.org/2000,60267)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 3 Ws 112/00, 1 AR 233/00 (https://dejure.org/2000,60267)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde des Nebenklägers

Papierfundstellen

  • JR 2000, 386
  • BeckRS 2000, 5184
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Braunschweig, 19.01.2023 - 1 Ws 309/22

    Statthafte sofortige Beschwerde gegen fehlende Entscheidung im Urteil über Kosten

    Bei der aufgrund der Berufungsrücknahme ergangenen Kostenentscheidung kann nichts anderes gelten ( OLG Hamburg, Beschluss vom 9. Juni 2015, Az.: 1 Ws 69/15 , Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2001, Az.: 2 Ws 141/01 , Rn. 7; KG, Beschluss vom 26. Mai 2000, Az.: 3 Ws 112/00, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Hamburg, 09.06.2015 - 1 Ws 69/15

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung durch

    Etwas anderes kann für die Anfechtbarkeit der Hauptentscheidung und die damit einhergehende Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde auch dann nicht gelten, wenn das Rechtsmittel in der Berufungsinstanz zurückgenommen worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 12. Juli 2001 - 2 Ws 141/2001, BeckRS 2001, 30193309; KG, Beschl. v. 26. Mai 2000 - 3 Ws 112/00, BeckRS 2000, 05184).
  • OLG Braunschweig, 10.01.2023 - 1 Ws 309/22

    Rechtsmittel Nebenkläger, Anfechtung einer Kostenentscheidung, Statthaftigkeit

    Bei der aufgrund der Berufungsrücknahme ergangenen Kostenentscheidung kann nichts anderes gelten (OLG Hamburg, Beschluss vom 9. Juni 2015, Az.: 1 Ws 69/15, Rn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2001, Az.: 2 Ws 141/01, Rn. 7; KG, Beschluss vom 26. Mai 2000, Az.: 3 Ws 112/00, jeweils zit. nach juris).
  • KG, 05.07.2007 - 1 Ws 92/07

    Rücknahme der Berufung im Strafverfahren: Anfechtbarkeit der selbständigen

    Im Übrigen besteht kein sachlicher Grund, warum der Angeklagte insoweit weniger Befugnisse haben soll als der Nebenkläger, dessen sofortige Beschwerde nach der Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Angeklagten für zulässig angesehen wird (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 Ws 112/00 -).
  • KG, 05.07.2007 - 1 AR 810/07

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Im Übrigen besteht kein sachlicher Grund, warum der Angeklagte insoweit weniger Befugnisse haben soll als der Nebenkläger, dessen sofortige Beschwerde nach der Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Angeklagten für zulässig angesehen wird (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 Ws 112/00 -).
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