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   OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 25/99   

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https://dejure.org/2000,6670
OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 25/99 (https://dejure.org/2000,6670)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.05.2000 - 6 U 25/99 (https://dejure.org/2000,6670)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 6 U 25/99 (https://dejure.org/2000,6670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MarkenG § ... 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 115 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 20 Abs. 1; ; MarkenG § 25; ; MarkenG § 26; ; MarkenG § 25 Abs 1; ; MarkenG § 26 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 519 b Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG §§ 14 25 26; WZG §§ 5 11
    Markenbeeinträchtigung durch kollidierende Benutzungsform eines fremden Zeichens - bildliche Darstellung eines Pandabären - rechtserhaltende Benutzung durch Verwendung auf Versandhandelskatalog - "PANDA-Katalog"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2000, 30111420
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 25/99
    Danach lag und liegt eine rechtserhaltende Benutzung der Marke in aller Regel nur dann vor, wenn das Zeichen unmittelbar auf der Ware oder deren Verpackung oder Umhüllung angebracht wird und kommt nur in ganz besonderen Ausnahmesituationen ein rechtserhaltender Gebrauch ohne eine derartige körperliche Verbindung des Zeichens mit der Ware - wie das beispielsweise in Katalogen, Prospekten und der sonstigen Werbung der Fall ist - in Betracht (vgl. BGH GRUR 1996 267/268 -"AQUA"- mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 26.01.1978 - 6 U 145/77
    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 25/99
    d) Sind nach alledem insgesamt die Voraussetzungen des markenrechtlichen Verletzungstatbestandes des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erfüllt, so greift schließlich auch der von der Beklagten mit Blick auf die Entscheidungen "Alcacyl" des BGH´s (GRUR 1969, 48ff) und "Lidaprim" des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ( GRUR 1978, 362 ff) geltend gemachte Einwand des Rechtsmißbrauchs nicht.
  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66

    Entzug des Schutzes einer international registrierten Marke (IR-Marke) für das

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 25/99
    d) Sind nach alledem insgesamt die Voraussetzungen des markenrechtlichen Verletzungstatbestandes des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erfüllt, so greift schließlich auch der von der Beklagten mit Blick auf die Entscheidungen "Alcacyl" des BGH´s (GRUR 1969, 48ff) und "Lidaprim" des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ( GRUR 1978, 362 ff) geltend gemachte Einwand des Rechtsmißbrauchs nicht.
  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 99/93

    "Montana"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 25/99
    Der Bundesgerichtshof hält bislang an dem für die §§ 5 Abs. 7, 11 Abs. 1 Nr. 4 WZG geltenden Erfordernis eines zeichenmäßigen, mithin eines solchen Gebrauchs fest, daß der Verkehr aufgrund der ihm objektiv entgegentretenden Umstände des Einzelfalls die fragliche Kennzeichnung als einen Hinweis auf die Herkunft der so bezeichneten Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen ansieht (vgl. BGH GRUR 1995, 583/584 -"Montana"- ).
  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12

    Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht

    Während Überkreuzkollisionen zwischen Wort- und Bildzeichen bereits Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen waren (vgl. BGH, GRUR 1971, 251 ff - Oldtimer; BGH, GRUR 1999, 990, 992 - Schlüssel; BGH, GRUR 2004, 779 [781] - Zwilling/Zweibrüder; BGH, GRUR 2006, 60 [61] - coccodrillo; vgl. auch Senat, Urteil v. 12.05.2000 - 6 U 25/99 - BeckRS 2000, 30111420 - Panda), war die rechtliche Beurteilung einer Überkreuzkollision zwischen einer Wortmarke einerseits und einer dreidimensionalen Gestaltung andererseits bisher nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs oder des Europäischen Gerichtshofs (vgl. G, a.a.O., S. 62 des GA; Lerach, GRUR-Prax 2013, 14; Haag/Deckers, WRP 2013, 455 Rn. 17).
  • OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 152/01

    Klagebefugnis für eine Löschungsklage; Anforderungen an die rechtserhaltende

    In der von der Beklagten eingereichten Entscheidung des OLG Köln vom 12.5.2000 ( Aktz.6 U 25/99, Anlage B 18 ) ist der Streitstand ausführlich dargestellt und im Ergebnis eine Benutzung einer Marke nur in einem Katalog für ausreichend angesehen worden, weil dort die Marke im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung des Produkts - es ging um Tee - besonders herausgestellt worden war.
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