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OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 153/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzugsschäden ; Verzugsschaden ; Besprechungsgebühr ; Geschäftsgebühr; Abgetretenes Recht; Außergerichtliche Beratung ; Fernmündliche Nachfrage ; Gebührenanspruch des Rechtsanwalts
- Anwaltsblatt
§ 118 BRAGebO
- Judicialis
BGB § 286; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2 letzter Hs.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfallen der Verhandlungsgebühr bei Gesprächen mit Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 09.06.2000 - 6 O 256/99
- OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 153/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 1319
- AnwBl 2002, 113
- BeckRS 2001, 30191721
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 27.03.2007 - 4 U 167/06
Schadenersatzanspruch gegen jugendpsychiatrische Klinik wegen eines durch …
Die Zuerkennung einer Besprechungsgebühr für die Informationsbeschaffung widerspricht zudem dem im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Anliegen, dass die Informationsaufnahme und -verarbeitung einen eigenen einheitlichen Gebührentatbestand darstellt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.7.2001, 24 U 153/00, BeckRS 2001 30191721). - OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 24 U 96/10
Verrechnungsvereinbarung = Honorarvereinbarung?
(a) In der Rechtsprechung und den Kommentierungen zu dem am 30. Juni 2004 mit dem gesamten Gesetz außer Kraft getretenen § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO herrscht Streit um die nach gegenwärtiger Gesetzeslage nicht mehr aktuelle Frage, wer als "Dritter" im Sinne dieser Bestimmung zu qualifizieren ist (vgl. Senat MDR 2001, 1319 = AnwBl 2002, 113 [ juris Tz 10 ff .] m. w. Nachw.). - LG Düsseldorf, 25.09.2002 - 23 S 337/01
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Besprechungsgebühr
Die Kammer schließt sich der vom OLG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung (vgl. MDR 2001,1319) vertretenen Auffassung an, nach der die Besprechungsgebühr nur entsteht, wenn es dem Willen des Mandanten entspricht, dass der Rechtsanwalt in einer Besprechung mit dem Dritten auch die Interessen des Auftraggebers gerade diesem Dritten gegenüber wahrnimmt. - AG Düsseldorf, 02.07.2002 - 48 C 467/02 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.07.2001 (MDR 2001, 1319 ff.).
- VGH Bayern, 13.01.2009 - 6 C 04.1560
Besprechungsgebühr; Besprechung mit "Drittem"; Informationsbeschaffung
Gleichermaßen war es allgemeine Auffassung, dass für die Informationsbeschaffung grundsätzlich bereits die Geschäftsgebühr geschuldet war (OLG Düsseldorf vom 6.7.2001 MDR 2001, 1319 f. m.w.N.).