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   OLG Naumburg, 22.10.2001 - 13 W 235/01   

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OLG Naumburg, 22.10.2001 - 13 W 235/01 (https://dejure.org/2001,6020)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.10.2001 - 13 W 235/01 (https://dejure.org/2001,6020)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 13 W 235/01 (https://dejure.org/2001,6020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtskosten; Befreiung von Gerichtsgebühren; Kommunaleigenes Unternehmen; Private Rechtsform; Privatverwaltung

  • Judicialis

    ZPO § 575; ; ZPO § ... 104; ; ZPO § 567; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; GKG § 5; ; GKG § 4 ff; ; LKrO LSA § 65; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; JKostG LSA § 7 Abs. 1 Nr. 2; ; GO LSA § 116; ; GO LSA § 116 Abs. 3; ; GO LSA § 116 Abs. 1; ; GO LSA § 116 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsgebührenbefreiung von kommunaleigenen Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2001, 30213044
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 01.08.2000 - 1 U 77/99

    Befreiung eines Landkreises in einem Zivilrechtsstreit von den Gerichtsgebühren -

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.10.2001 - 13 W 235/01
    Insoweit folgt der Senat der grundlegenden Entscheidung des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 1.8.2000 - 1 U 77/99 - (JMBL. LSA Nr. 43/2000 vom 23.10.2000, S. 261 ff), der sich auch der bisher für Kostensachen zuständige 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg unter Aufgabe seiner bisherigen gegenteiligen Auffassung (vgl. Beschluss vom 23.1.2001 - 4 W 5559/00 -) sowie der 7. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 14.6.2001 - 7 U 162/98 -) angeschlossen haben.
  • OLG Koblenz, 14.01.1985 - 14 W 1/85
    Auszug aus OLG Naumburg, 22.10.2001 - 13 W 235/01
    Dieser Einwand, dass die verauslagten Gerichtskosten vom erstattungsberechtigten Gegner zu Unrecht an die Gerichtskasse gezahlt worden seien, ist im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich zulässig (OLG Koblenz Rpfleger 1985, 333 und JurBüro 1990, 733; OLG München JurBüro 1979, 122; Zöller/Herget, ZPO, 22. Auflage, §§ 103/104 Rn 21 Stichworte Sachverständigenkosten" und "Gerichtskostenfreiheit").
  • BGH, 25.10.1983 - VI ZR 249/81

    Interesse einer im Rechtsstreit unterlegenen Partei an der Befreiung von der

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.10.2001 - 13 W 235/01
    Sollte die Beklagte entsprechend ihrem Einwand gerichtsgebührenbefreit sein, so hätte dies zur Folge, dass die Verrechnung der von der Klägerin geleisteten Vorschüsse auf eine Gerichtskostenschuld der Beklagten zu Unrecht erfolgt wäre und der Klägerin deshalb, ggf. nach Durchführung eines erfolgreichen Erinnerungsverfahrens nach § 5 GKG gegen den Kostenansatz, in Höhe der verrechneten 106, 05 DM ein Rückerstattungsanspruch gegen die Gerichtskasse zustehen würde (vgl. BGH NJW 1984, 870/871), sodass dann der Klägerin diese Kosten auch nicht entstanden und somit nicht zu erstatten wären.
  • OLG Naumburg, 18.02.2000 - 7 U 162/98

    Befreiung der Landkreise von den Gerichtsgebühren - Sachsen-Anhalt

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.10.2001 - 13 W 235/01
    Insoweit folgt der Senat der grundlegenden Entscheidung des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 1.8.2000 - 1 U 77/99 - (JMBL. LSA Nr. 43/2000 vom 23.10.2000, S. 261 ff), der sich auch der bisher für Kostensachen zuständige 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg unter Aufgabe seiner bisherigen gegenteiligen Auffassung (vgl. Beschluss vom 23.1.2001 - 4 W 5559/00 -) sowie der 7. Zivilsenat (vgl. Beschluss vom 14.6.2001 - 7 U 162/98 -) angeschlossen haben.
  • OLG Koblenz, 30.03.1989 - 14 W 223/89

    Kostenfestsetzungsverfahren; Erheben eines Einwands; Sachverständigerkosten;

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.10.2001 - 13 W 235/01
    Dieser Einwand, dass die verauslagten Gerichtskosten vom erstattungsberechtigten Gegner zu Unrecht an die Gerichtskasse gezahlt worden seien, ist im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich zulässig (OLG Koblenz Rpfleger 1985, 333 und JurBüro 1990, 733; OLG München JurBüro 1979, 122; Zöller/Herget, ZPO, 22. Auflage, §§ 103/104 Rn 21 Stichworte Sachverständigenkosten" und "Gerichtskostenfreiheit").
  • BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09

    Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer kommunalen GmbH

    Auf den Gesichtspunkt, dass Krankenhäuser unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie betrieben würden, nicht wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände seien, stellen auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (GesR 2007, 602) und das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGR 2009, 35 f.) - jeweils zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG Baden-Württemberg - sowie das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 13 W 235/01 - juris) - zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG LSA - ab.
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 7 W 54/07

    Gerichtsgebührenbefreiung für Gemeinden und Gemeindeverbände: Gebührenbefreiung

    (ebenso zu den gleichlautenden Vorschriften in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen: OLG Naumburg, Beschluss vom 22.10.2001, 13 W 235/01; LG Braunschweig, Beschluss vom 17.12.2004, 12 T 1156/04).
  • BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09

    Pflicht zur Zahlung von Gerichtsgebühren einer durch eine kommunale

    Auf den Gesichtspunkt, dass Krankenhäuser unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie betrieben würden, nicht wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände seien, stellen auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (GesR 2007, 602) und das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGR 2009, 35 f.) - jeweils zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG Baden-Württemberg - sowie das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 13 W 235/01 - juris) - zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG LSA - ab.
  • OLG Köln, 05.09.2007 - 2 Wx 36/07

    Gebührenbefreiung für kommunalen Abwasserbetrieb - Angelegenheiten der

    Dem Kompensationsgrundsatz, dass Bund und Länder deshalb von den Kosten befreit sind, weil sie als Träger der Justizhoheit den Aufwand für die Errichtung und Unterhaltung der Gerichtsorganisation zu tragen haben (vgl. BGH Rpfleger 1982, 81 f.) wird im Streitfall nicht Rechnung getragen, mit der Folge, dass die landesrechtliche Regelung der Gebührenbefreiung nicht einschlägig ist, wie dies im übrigen auch für ausgelagerte Eigenbetriebe der Gemeinden gilt (vgl. Hartmann, a.a.O., § 2 GKG Rdnr. 8 m.w.N.; OLG Naumburg, Beschl. v. 22.10.2001, zit. nach BeckRS 2001 30213044).".
  • OLG Naumburg, 23.08.2010 - 10 Wx 9/09

    Kostenbefreiung: Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt als wirtschaftliche bzw.

    Nach Auffassung des Senates kann aus der Gesetzesnovellierung allerdings nicht abgeleitet werden, dass nunmehr unterschiedslos alle Betätigungen der Kommunen, die diese außerhalb ihrer öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, ungeachtet der gewählten Rechtsform und ihres Gegenstandes als wirtschaftliche Unternehmen zu erfassen sind und damit auch kostenrechtlich der Privilegierung des § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG entzogen werden (so aber OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Oktober 2001, 13 W 235/01, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 04. Februar 2009, 6 Wx 8/08 zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2010 - 4 W 48/09

    Justizgebührenbefreiung: Überlassung der Auskiesung eines Gewässers als Akt der

    Von einem wirtschaftlichen Unternehmen ist dann auszugehen, wenn die Einrichtungen der Gemeinde aus der allgemeinen Verwaltung ausgegliedert sind und in bestimmtem Umfang eine eigenständige Verwaltung und Wirtschaftsführung erfordern (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 95; OLG Köln, NVwZ-RR 1998, 469; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. August 2007 - 7 W 54/07 - für die gemeinnützige GmbH; OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 13 W 235/01 -).
  • OLG Naumburg, 04.02.2009 - 6 Wx 8/08

    Gebührenrechtliche Behandlung eines von kommunalen Gebietskörperschaften in der

    § 116 Abs. 1 GO LSA n.F. geht demnach davon aus, dass es sich auch bei den früher von § 116 Abs. 3 GO a.F. erfassten Unternehmen und Einrichtungen um wirtschaftliche Unternehmungen handelt, sodass insoweit generell keine Gebührenermäßigung nach § 144 KostO mehr besteht (in diesem Sinne die Gebührenfreiheit nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG bereits verneint OLG Naumburg, Beschl. v. 22.01.2001, 13 W 235/01, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 09.01.2007 - 23 W 35/06

    Befreiung eines in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH betriebenen

    Deshalb erfasst die Gebührenbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 NGebBefrG auch die Antragstellerin (ebenso LG Braunschweig, Beschluss vom 17.12.2004, 12 T 1156/04, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.10.2001, 13 W 235/01, juris, für die seinerzeit vergleichbare Rechtslage in Sachsen-Anhalt; vgl. dazu auch schon OLG Naumburg, Beschluss vom 01.08.2000, 1 U 77/99, juris).
  • LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09

    Landesrechtlich gewährte Befreiung von der Gebührenzahlungspflicht nach der KostO

    So haben der BGH im Rahmen seiner Entscheidung vom 20.04.2010 (vgl. MDR 2010, 949 f.) und sich ihm anschließend das OLG Hamm (Beschluss vom 26.10.2010, Az: 15 W 224/10) in Klärung der zuvor vielfach streitigen Rechtsfrage (vgl. einerseits OLG Celle, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 09.01.2007, Az: 23 W 35/06; OLG Stuttgart OLGR 2009, 35; OLG Karlsruhe GesR 2007, 602; OLG Naumburg Beschluss vom 22.10.2001, Az: 13 W 235/01 und andererseits OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2009, 1028; OLG Braunschweig 2008, 954 f. zu den jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Regelungen) für die dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 JKGBbg vergleichbare Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ausdrücklich festgestellt, dass sich die landesrechtlich gewährte Gebührenfreiheit nicht auf die privaten Rechtsträger erstreckt, wenn sich eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben - wie hier der Krankenhausversorgung - der privatrechtlichen Form bedient.
  • LG Braunschweig, 17.12.2004 - 12 T 1156/04

    Eigengesellschaft; Gebührenbefreiung; Gebührenfreiheit; Gemeinde; Gerichtsgebühr;

    Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Angelegenheit damit auch ein wirtschaftliches Unternehmen der Beklagten betrifft (hierzu auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.10.2001 - 13 W 235/01, zitiert nach juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.08.2000 - 1 U 77/99, zitiert nach juris).
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