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   BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01   

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https://dejure.org/2001,3174
BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01 (https://dejure.org/2001,3174)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2001 - 4 StR 540/01 (https://dejure.org/2001,3174)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 (https://dejure.org/2001,3174)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 21 StGB; § 20 StGB
    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zustand (Feststellungen; Darlegung; Klassifizierung nach ICD-10); Gefährlichkeitsprognose (zureichend konkrete Feststellungen; geringe Bedeutung von Gelegenheits- oder ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Gefährliche Körperverletzung - Beleidigung - Bedrohung - Diebstahl - Tateinheit - Strafbefehl - Unterbrigung in einer Psychiatrie - Verletzung sachlichen Rechts - Maßregelausspruch - Ruhestörender Lärm - Sicherstellung - ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 63; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 § 63
    Persönlichkeitsstörung als Anlass für eine Schuldminderung; Gefährlichkeitsprognose bei § 63 StGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2001, 30228853
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01
    Diese setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26 f.).

    Die Ausführungen der Strafkammer zur Persönlichkeitsstörung der Angeklagten und zu der das Gutachten des Sachverständigen tragenden fachlichen Begründung sind aber so allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob die festgestellte Störung den Schweregrad erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit erreicht (vgl. zum rechtlichen Maßstab der "Schwere" der angenommenen Persönlichkeitsstörung BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; BGHR StGB § 63 Zustand 14; Winckler/Foerster NStZ 1997, 334 f. = Bspr.

  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01
    Der Senat kann diese Frage nicht von sich aus - etwa unter Zuhilfenahme der einschlägigen Klassifikationen psychischer Störungen (ICD-10 Kapitel V (F) oder DSM-IV) - beantworten, abgesehen davon, daß auch die Diagnose einer Störung nach Maßgabe dieser Klassifikationssyteme noch keine hinreichenden Rückschlüsse für die rechtliche Bewertung unter dem Gesichtspunkt der Schuldfähigkeit erlaubt (st. Rspr.; BGHSt 37 aaO; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24).
  • BGH, 25.08.1998 - 4 StR 385/98

    Voraussetzungen des Nichtbestehenbleibens eines Gesamtstrafenausspruchs -

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01
    Ohnehin können Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals und gegen Mitpatienten begangen werden, nur eingeschränkt Anlaß für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (st. Rspr.; BGH NStZ 1998, 405; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26; BGH, Beschl. vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 32/97

    Körperverletzungen durch gezielte Schüsse mit Luftgewehren - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01
    c) Die unzureichenden Feststellungen zum Zustand der Angeklagten entziehen auch der Gefährlichkeitsprognose die Grundlage (vgl. BGH NStZ 1997, 335 f.).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01
    Ohnehin können Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals und gegen Mitpatienten begangen werden, nur eingeschränkt Anlaß für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (st. Rspr.; BGH NStZ 1998, 405; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26; BGH, Beschl. vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01
    Ohnehin können Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals und gegen Mitpatienten begangen werden, nur eingeschränkt Anlaß für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (st. Rspr.; BGH NStZ 1998, 405; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26; BGH, Beschl. vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01
    Auf die Voraussetzungen des § 63 StGB findet dagegen der Zweifelsgrundsatz keine Anwendung (vgl. BGHSt 42, 385, 388).
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01
    Jedenfalls liegen die bei der Angeklagten festgestellten Charakter- und Verhaltensauffälligkeiten bei Straftätern häufig vor, ohne daß sie für sich genommen eine generalisierende Aussage zur Frage der Schuldfähigkeit zulassen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 26, Psychopathie).
  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 17/98
    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01
    Soweit das Landgericht ersichtlich in erster Linie auf den ersten Fall, in dem die Angeklagte gegen die Polizeibeamten tätlich geworden ist, abstellt, wäre jedenfalls zu bedenken gewesen, daß die Tat Züge einer Gelegenheits- oder Konfliktstat trägt, deren symptomatische Bedeutung die angenommene Gefährlichkeit in Frage stellen kann (vgl. BGHSt 27, 246, 250; BGH NStZ 1991, 528; BGH, Beschl. vom 19. Februar 1998 - 5 StR 17/98).
  • BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01
    von BGH NStZ 1996, 380).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Grundsätzlich kann auch lange zurückliegenden Taten eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, Rn. 14; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, BeckRS 2008, 13076, insoweit in NStZ 2008, 563 nicht abgedruckt), doch setzt dies regelmäßig voraus, dass diese Taten in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und ihre Ursache nicht vornehmlich in anderen nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01, BeckRS 2001, 30228853).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der von § 63 StGB geforderten Gefährlichkeitsprognose können Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung gegenüber dem Pflegepersonal nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichgesetzt werden, die ein Täter außerhalb einer solchen Einrichtung begeht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12 Rn. 5; vom 3. September 2002 - 5 StR 399/02 Rn. 4; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 Rn. 8; Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97, NStZ 1998, 405).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Taten ihre Ursache (auch) in der durch die Unterbringung für den Betreffenden begründeten Ausnahmesituation haben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 Rn. 8; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169, 170; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 63 Rn. 63 mwN).

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Zwar kann - wie die Revision zutreffend ausführt - auch lange zurückliegenden Taten eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, BeckRS 2008, 13076), doch wird dies regelmäßig nur bei Taten der Fall sein, die in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01, BeckRS 2001, 30228853).
  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 3 Ws 256/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Krankheit

    bb) Das Landgericht geht im Ansatz zutreffend davon aus, dass krankheitspypische Taten, die im Rahmen einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder einer sozialtherapeutischen gegen Angehörige des Pflegepersonals und unter Umständen gegen Mitpatienten begangen werden, nur eingeschränkt Anlass für die Anordnung einer Unterbringung nach § 63 StGB sein können (BGH, Beschluss vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, juris, Rdnr. 3; Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01, juris, Rdnr. 8; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14).

    Die hierzu ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betreffen in erster Linie Fallgestaltungen, in denen Untergebrachte Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungs- und/oder Körperverletzungshandlungen zum Nachteil des Pflegepersonals bzw. von Mitpatienten begangen hatten, die ihre Ursache nicht ausschließbar (auch) in der durch die Unterbringung für den Betreffenden bestehenden Situation hatten (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01, juris, Rdnr. 8).

  • OLG Hamm, 09.04.2018 - 3 Ws 136/18

    Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Widerruf der Maßregelaussetzung zur

    Soweit sich die in der angefochtenen Entscheidung beschriebenen aktuellen Vorfälle gegen das Pflegepersonal und Ärzte gerichtet haben, wird die Kammer auch zu berücksichtigen haben, dass krankheitstypische Taten, die im Rahmen einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gegen Angehörige des Pflegepersonals begangen werden, nur eingeschränkt Anlass für Anordnung einer Unterbringung nach § 63 StGB sein können (BGH, Beschluss vom 08.07.1999 - 4 StR 269/99, Rdnr. 3; Beschluss vom 20.12.2001 - 4 StR 540/01, Rdnr. 8; Beschluss vom 09.12.2014 -2 StR 297/14; Senat, Beschluss vom 04.07.2017 - III-3 Ws 256/17, alle juris).

    Die hierzu ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betreffen in erster Linie Fallgestaltungen, in denen der Untergebrachte Beleidigungen, Drohungen, Nötigungs- und/oder Körperverletzungshandlungen zum Nachteil des Pflegepersonals bzw. von Mitpatienten begangen hatte, die ihre Ursache nicht ausschließbar (auch) in der durch die Unterbringung für den Betreffenden bestehenden Situation hatten (BGH, Beschluss vom 20.12.2001 - 4 StR 540/01, Rdnr. 8, juris; Senat, a.a.O.).

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 399/02

    Aufklärungspflicht; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Letzteres gilt vor dem Hintergrund, daß eine Straftat während des Strafvollzuges - wie die vorliegende, zudem nicht überaus gewichtige Anlaßtat - kaum anders als eine Straftat während der Unterbringung (vgl. BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 4 und 5; § 63 Gefährlichkeit 26; BGH, Beschl. vorn 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 - und vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02) nur mit besonderer Zurückhaltung als Grundlage für eine Anordnung nach § 63 StGB heranzuziehen ist.
  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dazu bedarf es einer Gesamtschau, ob die nicht pathologisch bestimmten Störungen in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören, belasten oder einengen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 22, 28; 37, 397, 401; speziell zur Schuldfähigkeitsbeurteilung bei "Verwahrlosungstendenzen", "dissozialer Entwicklung" und "Polytoxikomanie" vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01; ferner BGH NStZ-RR 2000, 298).
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 3 Ws 234/17

    Prüfungsmaßstab bei der Frage der Fortdauer einer Maßregel mit einer

    Gleiches gilt für die versuchte Nötigung vom 21. Mai 2008, wobei in beiden Fällen zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass Nötigungen und Körperverletzungen innerhalb von Betreuungseinrichtungen gegenüber dem Pflegepersonal und anderen Mitbewohnern nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichzusetzen sind, die ein Täter außerhalb einer solchen Einrichtung begeht (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97, NStZ 1998, 405; Beschluss vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, juris; Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01, juris, Rdnr. 8; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, juris, Rdnr. 13; Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, BeckRS 2012, 11070; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14).
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