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   BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02   

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https://dejure.org/2002,5771
BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02 (https://dejure.org/2002,5771)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02 (https://dejure.org/2002,5771)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 2 BvR 1293/02 (https://dejure.org/2002,5771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Offensichtliche Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde - Auslegung und Anwendung von Strafrecht - Entscheidungskompetenz des BVerfG - Umfang der Prüfung - Gebot bestmöglicher Sachaufklärung - Sozialprognose - Beschleunigungsgebot - Strafvollzug

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 57 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2; StGB § 57 Abs. 1
    Anforderungen an die Prognoseentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2002, 30288099
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
    Darüber hinaus fordert es vom Richter, dass er sich ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (vgl. jüngst Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 ff. - auch JURIS).

    Dies ist verfassungsrechtlich zulässig (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 ff. - auch JURIS).

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
    Des Weiteren ergibt sich aus dem Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) ein Anspruch auf angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens (BVerfGE 20, 45 ).
  • BVerfG, 06.06.2001 - 2 BvR 828/01

    Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
    Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots kommt aber nur dann bei einem Verfahren über die Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe in Betracht, wenn das Freiheitsrecht nach den Umständen des Einzelfalls gerade durch eine sachwidrige Verzögerung der Entscheidung unangemessen weiter beschränkt wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NVwZ 2001, S. 1150 - auch JURIS).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
    Sie wird vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin nachgeprüft, ob das Strafvollstreckungsgericht in objektiv unvertretbarer Weise vorgegangen ist oder die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts - hier insbesondere des durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 GG verwirklichten Freiheitsrechts - verkannt hat (BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
    Es gilt von Verfassungs wegen das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
    Es kann daher schon nicht festgestellt werden, ob die Entscheidungen, würden sie - was nach Aktenlage nicht feststellbar ist - gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen, hierauf beruhen (vgl. BVerfGE 89, 381 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
    Sie wird vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin nachgeprüft, ob das Strafvollstreckungsgericht in objektiv unvertretbarer Weise vorgegangen ist oder die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts - hier insbesondere des durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 GG verwirklichten Freiheitsrechts - verkannt hat (BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Die Fachgerichte haben keinerlei Feststellungen zu den näheren Gründen der Versagung getroffen (zu den Darlegungsanforderungen vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2002 - 2 BvR 1293/02 -, BeckRS 2002 30288099; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2004 - 2 BvR 558/04 -, [...], Abs.-Nr. 8).
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