Rechtsprechung
BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Pflicht zur hinreichenden richterlichen Sachaufklärung bei Entscheidung über Strafrestaussetzung zur Bewährung (§ 57 Abs 1 StGB)
- Wolters Kluwer
Offensichtliche Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde - Auslegung und Anwendung von Strafrecht - Entscheidungskompetenz des BVerfG - Umfang der Prüfung - Gebot bestmöglicher Sachaufklärung - Sozialprognose - Beschleunigungsgebot - Strafvollzug
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 57 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 2; StGB § 57 Abs. 1
Anforderungen an die Prognoseentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BeckRS 2002, 30288099
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99
Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom …
Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
Darüber hinaus fordert es vom Richter, dass er sich ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (vgl. jüngst Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 ff. - auch JURIS).Dies ist verfassungsrechtlich zulässig (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 ff. - auch JURIS).
- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
- BVerfG, 06.06.2001 - 2 BvR 828/01
Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur …
Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots kommt aber nur dann bei einem Verfahren über die Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe in Betracht, wenn das Freiheitsrecht nach den Umständen des Einzelfalls gerade durch eine sachwidrige Verzögerung der Entscheidung unangemessen weiter beschränkt wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NVwZ 2001, S. 1150 - auch JURIS).
- BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
Sie wird vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin nachgeprüft, ob das Strafvollstreckungsgericht in objektiv unvertretbarer Weise vorgegangen ist oder die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts - hier insbesondere des durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 GG verwirklichten Freiheitsrechts - verkannt hat (BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; stRspr). - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
Es gilt von Verfassungs wegen das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 70, 297 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
Es kann daher schon nicht festgestellt werden, ob die Entscheidungen, würden sie - was nach Aktenlage nicht feststellbar ist - gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen, hierauf beruhen (vgl. BVerfGE 89, 381 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1293/02
Sie wird vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin nachgeprüft, ob das Strafvollstreckungsgericht in objektiv unvertretbarer Weise vorgegangen ist oder die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts - hier insbesondere des durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 GG verwirklichten Freiheitsrechts - verkannt hat (BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ; stRspr).
- BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
Die Fachgerichte haben keinerlei Feststellungen zu den näheren Gründen der Versagung getroffen (…zu den Darlegungsanforderungen vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2002 - 2 BvR 1293/02 -, BeckRS 2002 30288099; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2004 - 2 BvR 558/04 -, [...], Abs.-Nr. 8).