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   OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02   

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https://dejure.org/2002,18249
OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02 (https://dejure.org/2002,18249)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.07.2002 - 1 Ss 74/02 (https://dejure.org/2002,18249)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 1 Ss 74/02 (https://dejure.org/2002,18249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Verjährung und Eintritt der absoluten Verjährung; Verjährungsverlängernde Wirkung eines Abwesenheitsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2002, 31129484
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02
    Eine solche Möglichkeit wird mit unterschiedlichen Auffassungen nur im Hinblick auf das Verfahren einstellende Urteile erörtert, die keine Sperrwirkung für eine weitere Strafverfolgung entfalten, sodass ihre den Verjährungslauf hemmende Wirkung nach Eintritt der Rechtskraft entfällt (vgl. BGHSt 32, 209, 210; BGH NStZ 2001, 270, 271; OLG Düsseldorf wistra 1992, 108; OLG Karlsruhe VRS 52, 197).

    Eine sachwidrige Behandlung wäre hierin nicht zu sehen, da es Aufgabe des Gerichts ist, der Gefahr des Eintritts der absoluten Verjährung entgegenzuwirken, sodass auch Maßnahmen, welche dem Ziele dienen, den Eintritt der Verjährung zu verhindern grundsätzlich zulässig sind (BGH NStZ 2001, 270, 272; Jähnke in LK-StGB, § 78 c Rdnr. 11 m.w.N.).

  • BayObLG, 20.10.1997 - 3St RR 54/97

    Aufklärungspflicht und Erklärungslast bei Ausbleiben des Angeklagten in der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02
    Zwar ist der Richter gehalten, etwaige Bedenken gegen die Verhandlungsfähigkeit des Betroffenen im Wege des Freibeweises zu klären, falls er Zweifel an der ausreichenden Entschuldigung hat (vgl. OLG Düsseldorf VRs 78, 138 ff; BayObLG NJW 1998, 172).

    Anders verhält es sich indes, wenn das Vorbringen des Säumigen zur vollen Überzeugung des Gerichts als völlig unglaubwürdig und aus der Luft gegriffen erscheint, denn insoweit fehlt es dann bereits am schlüssigen Vortrag eines zureichenden Entschuldigungsgrundes (vgl. BayObLG NJW 1998, 172).

  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83

    Beschränkung der Überprüfung eines angefochtenen Urteils auf die Verjährungsfrage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02
    Eine solche Möglichkeit wird mit unterschiedlichen Auffassungen nur im Hinblick auf das Verfahren einstellende Urteile erörtert, die keine Sperrwirkung für eine weitere Strafverfolgung entfalten, sodass ihre den Verjährungslauf hemmende Wirkung nach Eintritt der Rechtskraft entfällt (vgl. BGHSt 32, 209, 210; BGH NStZ 2001, 270, 271; OLG Düsseldorf wistra 1992, 108; OLG Karlsruhe VRS 52, 197).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1992 - 3 Ws 658/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02
    Eine solche Möglichkeit wird mit unterschiedlichen Auffassungen nur im Hinblick auf das Verfahren einstellende Urteile erörtert, die keine Sperrwirkung für eine weitere Strafverfolgung entfalten, sodass ihre den Verjährungslauf hemmende Wirkung nach Eintritt der Rechtskraft entfällt (vgl. BGHSt 32, 209, 210; BGH NStZ 2001, 270, 271; OLG Düsseldorf wistra 1992, 108; OLG Karlsruhe VRS 52, 197).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.1979 - 5 Ss OWi 189/79
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02
    Daher greift § 32 Abs. 2 OWiG auch bei dem Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG ein, gleichgültig ob der Betroffene gegen das Urteil Rechtsbeschwerde eingelegt oder, wie hier, wegen Versäumung der Hauptverhandlung zunächst Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und das erkennende Gericht diese bewilligt hat, sodass die Sache zunächst in der ersten Instanz verblieben ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 58, 43).
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02
    Wird, wie im vorliegenden Fall, eine Erklärung für das Ausbleiben abgegeben, so kann nur der Tatrichter darüber befinden, ob sie als genügend anzusehen ist; dabei steht dem Gericht ein gewisser Beurteilungsspielraum zur Verfügung (vgl. BGHSt 28, 384, 387).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1989 - 5 Ss OWi 390/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02
    Zwar ist der Richter gehalten, etwaige Bedenken gegen die Verhandlungsfähigkeit des Betroffenen im Wege des Freibeweises zu klären, falls er Zweifel an der ausreichenden Entschuldigung hat (vgl. OLG Düsseldorf VRs 78, 138 ff; BayObLG NJW 1998, 172).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17

    Bußgeldhauptverhandlung in einer Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Anforderungen

    Nach Sinn und Zweck beider Vorschriften soll die Möglichkeit ausgeschlossen werden, durch eine Verfahrensverzögerung den Eintritt der Verfolgungsverjährung herbeizuführen, sodass es unerheblich ist, welcher Art das ergangene Urteil ist und wie viele Verfahrensabschnitte zwischen ihm und dem Verfahrensabschluss liegen (Senat, Beschluss vom 9. Juli 2002, Az. 1 Ss 74/02, m.w.N., zitiert nach juris).

    Eine sachwidrige Behandlung wäre hierin nicht zu sehen, da es Aufgabe des Gerichts ist, der Gefahr des Eintritts der absoluten Verjährung entgegenzuwirken, sodass Maßnahmen, welche diesem Ziele dienen, grundsätzlich zulässig sind (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 2002, a.a.O.; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2000, Az. 2 StR 232/00, zitiert nach juris.).

  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 3 Ss OWi 180/08

    Hemmung des Ablaufs der Verjährungsfrist

    Insoweit schließt sich der Senat der diesbezüglichen Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte an (vgl.: OLG Düsseldorf VRS 58, 42; OLG Köln VRS 54, 360; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.07.2002 - 1 Ss 74/02 - juris).
  • BayObLG, 28.03.2023 - 202 ObOWi 314/23

    Berechnung der Verjährung nach gewährter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Der Umstand, dass auf Antrag des Betroffenen in der Folgezeit wegen Versäumung dieser Hauptverhandlung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 74 Abs. 4 OWiG durch die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30.09.2022 bewilligt wurde, beseitigte die Ablaufhemmung nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2008 - 3 Ss OWi 180/08 = BeckRS 2008, 18098; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.01.2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 84/17 OLGSt OWiG § 74 Nr. 24; 09.07.2002 - 1 Ss 74/02 = BeckRS 2002, 31129484; KG, Beschluss vom 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21 = BeckRS 2021, 45818).
  • OLG Hamm, 11.11.2011 - 5 RBs 169/11

    Möglichkeit der Verjährungshemmung durch ein Verwerfungsurteil gem. § 74 Abs. 2

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist aber geklärt, dass ein Verwerfungsurteil gemäß § 74 Abs. 2 OWiG trotz späterer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu einer Verjährungshemmung gemäß § 32 Abs. 2 OWiG führt, so dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens Verjährung nicht eintreten kann (vgl. Beschluss des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 15. Juli 2008 in 3 SsOWi 180/08; OLG Düsseldorf VRS 58, 42; OLG Köln VRS 54, 360; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.07.2002 - 1 Ss 74/02 - [...]).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2020 - 1 OWi 2 SsBs 57/20

    Entschuldigung im Bußgeldverfahren wegen Studienaufenthalt in USA

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass auch ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG gem. § 32 Abs. 2 OWiG den Eintritt der Verfolgungsverjährung hindert (Senat, Beschlüsse vom 09.07.2002 - 1 Ss 74/02, juris Rn. 3, und vom 19.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 84/17, juris Rn. 4).
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