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   VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03   

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VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03 (https://dejure.org/2003,11912)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 (https://dejure.org/2003,11912)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 03. September 2003 - 12 B 1761/03 (https://dejure.org/2003,11912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulassung zu einem Volksfest - Auswahlentscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 VwGO; § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 69 S. 1 GewO; § 20 Abs. 1 VwVfG; § 9 VwVfG; § 35 S. 1 VwVfG; Art. 12 Abs. 1 GG
    Mitwirkung eines Vertreters eines Schaustellerverbandes bei der Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Volksfest; Zulassungsberechtigung eines Schaustellers; Auswahlentscheidung zur Zulassung zu einem größeren Volksfest und deren grundrechtlichen Bedeutung für den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung eines Vertreters eines Schaustellerverbandes bei der Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Volksfest; Zulassungsberechtigung eines Schaustellers; Auswahlentscheidung zur Zulassung zu einem größeren Volksfest und deren grundrechtlichen Bedeutung für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2003, 23972
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01

    Möglichkeit der Verhinderung einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis für die

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03
    Die Entscheidung, welchem der Bewerber der Vorzug zu geben ist und welche Bewerber abzulehnen sind, steht im Ermessen des Veranstalters (vgl. Nds. OVG Urteil vom 18. Juli 2002 - 7 LB 3835/01 -, GewArch 2002, 428), so dass der Antragstellerin im Rahmen dieser Entscheidung grundsätzlich nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung dieses Ausschließungsermessen zusteht (vgl. auch Schönleiter, in: Landmann/Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, § 70 Rdnr. 10; Wagner, in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, § 70 Rdnr. 54 jeweils m.w.N.).

    Hierin wird deutlich, dass die Bedeutung des Auswahlkriterium "bekannt und bewährt" im Verhältnis zur Attraktivität undeutlich bleibt, wobei fraglich erscheint, ob bei gleicher Attraktivität der Geschäfte die Auswahlentscheidung unter dem Gesichtspunkt "bekannt und bewährt" bezogen auf die Marktfreiheit sachgerecht ist (verneinend Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2002, a.a.O., das hierin eine unzulässige Bevorzugung des Altbeschickers sieht).

    So sieht das Nds. OVG (Urteil vom 18. Juli 2002, a.a.O.) in einer nachrangigen Berücksichtigung des Gesichtspunktes "bekannt und bewährt" bei gleich attraktiven Marktgeschäften eine unzulässige Bevorzugung des bisherigen Schaustellers.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03
    Die Verwirklichung der Grundrechte fordert zudem eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.September 2002 - 1 BvR 819/01 und 1 BvR 826/01 -, DVBl. 2002, 1629 = NJW-RR 2003, 203; Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34; Beschluss vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 787/80 -, BVerfGE 73, 280; Beschluss vom 13. November 1979 - 1 BvR 1022/78 -, BVerfGE 52, 380 ).

    Ob und inwieweit Garantien für das Verwaltungsverfahren grundrechtlich gefordert sind, richtet sich zum einen nach Art und Intensität des Grundrechtseingriffs, zum anderen danach, inwieweit der Grundrechtsschutz durch die nachträgliche Kontrolle der Gerichte gewährleistet ist (BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89

    Auswahl von Marktbewerbern bei Platzmangel - Bevorzugung von Altbewerbern -

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03
    Die Kriterien für die Auswahl und damit für die Zulassung zum Volksfest und ihr Verhältnis zueinander müssen jedenfalls vor der Entscheidung festgelegt sein, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (vgl. zur Frage der Erforderlichkeit, Vergabekriterien festzulegen: Wagner, in: Friauf, a.a.O. § 70 Rdnr. 37 und 53; Schönleiter, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 70 Rdnr. 11 und 24 a.E.; Roth, WuV 1985, 46, 58 jeweils m.w.N.; der VGH Baden-Württemberg neigt in seinem Urteil vom 30. April 1991 - 14 S 1277/89 -, GewArch 1991, 344 (a.E.) zu der Auffassung, dass Vergaberichtlinien festzulegen seien; nach dem Urteil des Nds. OVG vom 26. August 1981 - 9 A 65/81 -, NVwZ 1983, 49, sei anzustreben, die Vergabekriterien in Richtlinien festzulegen und bei Bewährung in die Marktsatzung zu übernehmen; vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 27. April 1993 - 1 BA 49/82 -, juris; vgl. auch VG Chemnitz, Urteil vom 28. Juni 1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301 und VG Neustadt, Urteil vom 23. Mai 2003.

    Dabei ist zweifelhaft, ob sich die Antragstellerin auf das Kriterium "bekannt und bewährt" berufen kann, da sie selbst erstmalig beim Kramermarkt 2002 ein Geschäftsbetrieb führte (vgl. im Fall einer Betriebsübernahme VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 1991 - 14 S 1277/89 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.08.1981 - 9 A 65/81

    Kriterien der Zulassung von Schaustellern zu einem Volksfest

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03
    Die Kriterien für die Auswahl und damit für die Zulassung zum Volksfest und ihr Verhältnis zueinander müssen jedenfalls vor der Entscheidung festgelegt sein, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (vgl. zur Frage der Erforderlichkeit, Vergabekriterien festzulegen: Wagner, in: Friauf, a.a.O. § 70 Rdnr. 37 und 53; Schönleiter, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 70 Rdnr. 11 und 24 a.E.; Roth, WuV 1985, 46, 58 jeweils m.w.N.; der VGH Baden-Württemberg neigt in seinem Urteil vom 30. April 1991 - 14 S 1277/89 -, GewArch 1991, 344 (a.E.) zu der Auffassung, dass Vergaberichtlinien festzulegen seien; nach dem Urteil des Nds. OVG vom 26. August 1981 - 9 A 65/81 -, NVwZ 1983, 49, sei anzustreben, die Vergabekriterien in Richtlinien festzulegen und bei Bewährung in die Marktsatzung zu übernehmen; vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 27. April 1993 - 1 BA 49/82 -, juris; vgl. auch VG Chemnitz, Urteil vom 28. Juni 1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301 und VG Neustadt, Urteil vom 23. Mai 2003.

    Dem Veranstalter steht bei der notwendigen Wertungsentscheidung ein Beurteilungsspielraum zwar zu (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 26. August 1981, a.a.O.), jedoch ist zu verlangen, dass er die für die Wertungsentscheidung maßgeblichen, für alle Bewerber geltenden Gesichtspunkte, die aus seiner Sicht die Attraktivität des Geschäftes und des Marktes - auch insoweit ist dem Veranstalter ein Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum einzuräumen - bestimmen, offen zu legen hat, um eine einheitliche Anwendung des Verteilungsmaßstabes und deren Überprüfbarkeit zu gewährleisten.

  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03
    Bezogen auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gebietet das Erfordernis effektiven Rechtsschutzes - vor allem wenn Grundrechte des Rechtsschutzsuchenden betroffen sind - der Schaffung vollendeter Tatsachen so weit wie möglich zuvorzukommen, die im Falle der endgültigen Feststellung der Rechtswidrigkeit des hoheitlichen Handelns nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer vom 15. August 2002 - 1 BvR 1790/00 -, NJW 2002, 3691 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Würzburg, 26.03.2003 - W 6 K 02.628

    Fortsetzungsfeststellungsklage für die Zulassung zu einem Volksfest; Fehlerhaftes

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03
    Einerseits erachtet die Kammer es als offen, ob infolge der verspäteten Zahlung der Standgebühren sowie der Betriebskosten für den Kramermarkt 2002 bereits ein subjektiver Ausschließungsgrund im o.a. Sinne gegeben ist und ein Ausschluss auf dieser tatsächlichen Grundlage noch verhältnismäßig ist (vgl. zum erforderlichen Bezug zum Marktgeschehen und Gewichtigkeit VG Würzburg, Urteil vom 26. März 2003 - W 6 K 02.628 -, GewArch 2003, 336).
  • VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CE 02.637
    Auszug aus VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung bezogen auf einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ist nicht ausgeschlossen, setzt aber wegen der Vorwegnahme der Hauptsache voraus, dass dies die einzige Möglichkeit ist, wirksamen Rechtsschutz zu erlangen (vgl. Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rdnr. 238 ff. und 241 und Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., Rdnr. 159 jeweils mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung; a.A. u.a. Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juni 2002 - 7 CE 02.637 -, NVwZ-RR 2002, 839).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03
    Die Verwirklichung der Grundrechte fordert zudem eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.September 2002 - 1 BvR 819/01 und 1 BvR 826/01 -, DVBl. 2002, 1629 = NJW-RR 2003, 203; Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34; Beschluss vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 787/80 -, BVerfGE 73, 280; Beschluss vom 13. November 1979 - 1 BvR 1022/78 -, BVerfGE 52, 380 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1994 - 8 B 1845/94

    Hilfe ; Pflichtgemäßes Ermessen; Gebundenes Ermessen; Geldleistung

    Auszug aus VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03
    Ob bei einer Ermessensentscheidung ein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zulassung nur dann als hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden kann, wenn die ablehnende Ermessensentscheidung ermessensfehlerhaft ist und allein das Ergehen der vom Betroffenen beantragten Entscheidung als ermessensfehlerfrei erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1978, - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 110, 112; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. August 1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76, 78; OVG Münster, Beschluss vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 -, NVwZ-Beilage 1995, 20, 22) oder ob zur Vermeidung verfassungswidriger Rechtsschutzlücken vorläufiger Rechtsschutz auf Zulassung bereits dann zu gewähren ist, wenn die Versagung des begehrten Verwaltungsaktes ermessensfehlerhaft ist und sich bei summarischer Prüfung bereits erkennen lässt oder überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Neubescheidung zugunsten des Antragstellers ausgehen wird (vgl. zum Meinungsstreit Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rdnr. 237 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 3 M 104/96 -, ÖD 1997, 212 f. m.w.N.), kann im vorliegenden Fall offen bleiben.
  • VG Chemnitz, 28.06.1995 - 4 K 2345/94
    Auszug aus VG Oldenburg, 03.09.2003 - 12 B 1761/03
    Die Kriterien für die Auswahl und damit für die Zulassung zum Volksfest und ihr Verhältnis zueinander müssen jedenfalls vor der Entscheidung festgelegt sein, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (vgl. zur Frage der Erforderlichkeit, Vergabekriterien festzulegen: Wagner, in: Friauf, a.a.O. § 70 Rdnr. 37 und 53; Schönleiter, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 70 Rdnr. 11 und 24 a.E.; Roth, WuV 1985, 46, 58 jeweils m.w.N.; der VGH Baden-Württemberg neigt in seinem Urteil vom 30. April 1991 - 14 S 1277/89 -, GewArch 1991, 344 (a.E.) zu der Auffassung, dass Vergaberichtlinien festzulegen seien; nach dem Urteil des Nds. OVG vom 26. August 1981 - 9 A 65/81 -, NVwZ 1983, 49, sei anzustreben, die Vergabekriterien in Richtlinien festzulegen und bei Bewährung in die Marktsatzung zu übernehmen; vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 27. April 1993 - 1 BA 49/82 -, juris; vgl. auch VG Chemnitz, Urteil vom 28. Juni 1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301 und VG Neustadt, Urteil vom 23. Mai 2003.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1996 - 12 A 962/94

    Aufbereitung eines Wurzelkanals

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1996 - 3 M 104/96

    Einstweilige Anordnung; Umsetzung

  • VG Neustadt, 23.05.2003 - 7 K 1661/02

    Klage gegen die Nichtzulassung als Schausteller mit einem Kinderkarussel zur

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.1995 - 2 M 62/95

    Gewerberecht: Vorläufiger Rechtsschutz des übergangenen Mitbewerbers bei der

  • VG Ansbach, 11.01.1996 - AN 4 K 95.00513
  • BVerfG, 20.09.2002 - 1 BvR 819/01

    Zur Landeskinder-Klausel bei der Auswahl von Notaren

  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag

  • VG Stuttgart, 21.03.2002 - 4 K 449/02

    Marktzulassung; Auswahlverfahren; Mitwirkung von Standplatzbewerbern

  • VG Freiburg, 07.11.2017 - 4 K 8618/17

    Zulassung zum Weihnachtsmarkt

    Es dürfte daher geboten sein, das Vergabeverfahren und die Auswahlkriterien für Standplätze und ihr Verhältnis zueinander in ihren wesentlichen Grundsätzen in gemeindlichen Richtlinien und damit im Vorfeld der Entscheidung nach außen sichtbar zu regeln, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerber nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (VG Freiburg, Beschluss vom 11.11.2014 - 4 K 2310/14 -, juris Rn. 22; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 22.07.2015 - 22 B 15.620 -, juris Rn. 45; OVG Nieders., Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris und Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151; speziell zum Erfordernis des Erlasses entsprechender Richtlinien durch den Gemeinderat: Landmann/Rohmer, GewO, Stand 2014, § 70 Rn. 11, 24; Braun, NVwZ 2009, 747; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301; VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW, GewArch 2003, 339).
  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    Zwar dürfte es geboten sein, das Vergabeverfahren und die Auswahlkriterien für Standplätze und ihr Verhältnis zueinander in ihren wesentlichen Grundsätzen in gemeindlichen Richtlinien und damit im Vorfeld der Entscheidung nach außen sichtbar zu regeln, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen (VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; OVG Nieders., Urteil vom 16.06.2005 - 7 LC 201/03 -, juris und Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151; speziell zum Erfordernis des Erlasses entsprechender Richtlinien durch den Gemeinderat: Landmann/Rohmer, GewO, Stand 2014, § 70 Rn. 11, 24; Braun, NVwZ 2009, 747; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris; VG Chemnitz, Urteil vom 28.06.1995 - 4 K 2345/94 -, LKV 1996, 301; VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2003 - 7 K 1661/02.NW, GewArch 2003, 339).
  • VG Oldenburg, 01.07.2004 - 12 B 1203/04

    Antrag auf Zulassung zum Kramermarkt; Als öffentliche Einrichtung festgesetztes

    Damit hat sie dem Erfordernis, dass die Kriterien für die Auswahl und damit die Zulassung zum Volksfest und ihr Verhältnis zueinander vor der Entscheidung festgelegt sein müssen, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes justiziabel zu machen, Genüge getan (vgl. Beschluss der Kammer vom 3. September 2003 - 12 B 1761/03 - mit Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Im Beschluss vom 3. September 2003 - 12 B 1761/03 - hat die Kammer ausgeführt, dass diese Regelungen, denen sich auch unter Berücksichtigung der Regelungen in § 5 Abs. 6 Marktordnung keine näheren Bestimmungen über das Verfahren und die Kriterien der Auswahlentscheidung insbesondere bei fehlendem Platzangebot entnehmen lassen, nicht genügen als Grundlage einer Zulassungsentscheidung.

    gegen Schadensersatz für den rechtswidrig bevorzugten Marktbeschicker, Vorkehrungen für den Fall bereit, dass die öffentliche Hand eine zunächst gewährte Rechtsposition entziehen muss." (BVerfG, a.a.O.; vgl. auch die Rechtsprechung der Kammer, Beschluss vom 3. September 2003 - 12 B 1761/03 - VGH Kassel, Beschluss vom 27. November 1992 - 8 TG 2430/92 -, GewArch 93, 248).

  • VG Regensburg, 23.04.2013 - RO 5 E 13.536

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erreichung der Zulassung

    Eine derartige Verpflichtung sei keine Regelung, wie sie § 123 VwGO im Interesse eines effektiven einstweiligen Rechtsschutzes vorsehe (BayVGH v. 3.6.2002, NVwZ-RR 2002, 839; a.A.: VG Oldenburg v. 3.9.2003, Az 12 B 1761/03 ).
  • OVG Bremen, 15.08.2019 - 2 LA 296/18

    Zulassung zum Bremer Weihnachtsmarkt 2017 - Jahrmarkt; Schaustellerverbände;

    Untersagt sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 BremVwVfG schriftliche oder mündliche Äußerungen oder Handlungen der in dieser Vorschrift genannten Personen, die zur Meinungsbildung der zuständigen Behörde über die Entscheidung beitragen sollen, insbesondere Weisungen oder weisungsähnliche Handlungen (vgl. speziell für die Beteiligung von Schaustellerverbänden an Zulassungsentscheidungen für Volksfeste: VG Oldenburg, Beschl. v. 3.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris Rn. 9 f.; VG Stuttgart, Urt. v. 21.03.2002 - 4 K 449/02 -, BeckRS 2002, 31330394; allgemein zu § 20 VwVfG BVerwG, Urt. v. 30.5.1984 - 4 C 58/81 -, NVwZ 1984, 718 [720]).

    Eine unzulässige Einflussnahme kann insbesondere bei einem von der Behörde als Gehilfen herangezogenen Sachverständigen (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BremVwVfG) anzunehmen sein, weil die Sachverständigen durch ihre Fachkunde Entscheidungshilfen für die Behörden liefern, die Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis haben können (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 3.09.2003 - 12 B 1761/03 -, juris Rn. 9 f.; VG Stuttgart, Urt. v. 21.03.2002 - 4 K 449/02 -, BeckRS 2002, 31330394; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs/, VwVfG , 9. Aufl. 2018, § 20 Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2010 - 19 A 3316/08

    Verfahrensfehler bei der Durchführung eines Losverfahrens aufgrund einer Vergabe

    Weitergehende Anforderungen als die Vorabfestlegung der Auswahlkriterien und ihres Verhältnisses zueinander (etwa in einer Vergaberichtlinie) stellt im Übrigen auch das Verwaltungsgericht Oldenburg in dem von der Klägerin herangezogenen Urteil vom 3.9.2003 - 12 B 1761/03 -, juris, Rdn. 17, zur Zulassung der Anbieter zu einem Volksfest nicht auf, um eine gleichmäßige Anwendung der Kriterien gegenüber allen Bewerbern nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.
  • AG Hannover, 22.05.2007 - 544 C 6448/07

    Anspruch auf Teilnahme an dem Hannoverschen Schützenfest ; Auswahlermessen des

    Insbesondere im Hinblick auf die Auswahlentscheidung zur Zulassung zu einem größeren Volksfest wie dem Hannoverschen Schützenfest und deren grundrechtlicher Bedeutung für den Schausteller für seine Berufsausübung ( Artikel 12 Abs. 1 GG ) und die Drittwirkung der Grundrechte im zivilrechtlichen Verhältnis hat sich auch der private Veranstalter entsprechend an die Bestimmungen nach § 70 Gewerbeordnung zu halten (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 29.11.2006, Geschäftsnummer 2 S 297/06; Blatt 43 ff. der Beiakte; Frühler/Kormann, Kommentar zur Gewerbeordnung , 1978, § 70, Rdnr. 4; zur grundrechtlichen Relevanz der Auswahlentscheidung Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.09.2003, 12 B 1761/03 ).
  • VG Regensburg, 15.06.2015 - RO 5 E 15.687

    Keine Erteilung einer "vorläufigen Approbation" im Eilrechtsschutzverfahren.

    Eine derartige Verpflichtung sei keine Regelung, wie sie § 123 VwGO im Interesse eines effektiven einstweiligen Rechtschutzes vorsehe (BayVGH vom 3.6.2002, NVwZ-RR 2002, 839; a.A.: VG Oldenburg vom 3.9.2003, Az. 12 B 1761/03 ).
  • VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 10.706

    I. Die Mitwirkung eines Schaustellers als Generalpächter auf Behördenseite bei

    Die Mitwirkung eines Schaustellers beim Auswahlverfahren und bei der Auswahlentscheidung, wie Standplatzvergabe bei einem Volksfest, verstößt gegen Art. 20 Abs. 1 BayVwVfG, wenn er (oder einer seiner Angehörigen) sich um die Zulassung beworben haben (VG Oldenburg, B.v. 03.09.2003, Az.: 12 B 1761/03; VG Stuttgart, U.v. 21.03.2002, Az.: 4 K 449/02).
  • VG Bremen, 03.09.2018 - 5 V 1668/18

    Zulassung zum Bremer Freimarkt 2018 - Bewerbungsfrist; einstweilige Anordnung;

    Zum einen ist in der wiederholten Zulassung zum Bremer Freimarkt kein das Ermessen der Antragsgegnerin reduzierender Vertrauenstatbestand zu sehen (vgl. hierzu auch VG Oldenburg, B. v. 03.09.2003 - 12 B 1761/03, Rn. 27 - juris).
  • VG Köln, 28.06.2016 - 1 L 952/16

    Verpflichtung zur vorläufigen Neubescheidung im L2-BSA-Standardangebotsverfahren

  • VG Stuttgart, 18.12.2003 - 4 K 3363/03

    Beurteilungsrichtlinien für die Auswahl von Marktbeschicker

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