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   KG, 12.06.2003 - 22 U 134/02   

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https://dejure.org/2003,3149
KG, 12.06.2003 - 22 U 134/02 (https://dejure.org/2003,3149)
KG, Entscheidung vom 12.06.2003 - 22 U 134/02 (https://dejure.org/2003,3149)
KG, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 22 U 134/02 (https://dejure.org/2003,3149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für einen Verkehrsunfall im Falle eines unzulässigen Fahrstreifenwechsels; Mithaftung wegen Betriebsgefahr eines unfallbeteilgten PKW

  • Judicialis

    ZPO § 543 a.F.; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; StVG § 7 Abs. 2 a.F.; ; StVG § 7 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 2 (a.F.); StVG § 17; StVO § 7 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrstreifenwechsel und Unfall - wer haftet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1228
  • BeckRS 2003, 30320613
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 14.01.1991 - 12 U 7816/89

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus KG, 12.06.2003 - 22 U 134/02
    Es entspricht ferner der langjährigen Rechtsprechung beider Senate des Kammergerichts (aaO., vgl. ferner: Urteil vom 26. Oktober 1992, 22 U 2110/89; Urteil vom 14. Januar 1991, 12 U 7816/89 = VM 1992, 28), dass im Falle eines unzulässigen Fahrstreifenwechsels der Fahrstreifenwechsler grundsätzlich für die Folgen des Verkehrsunfalls allein haftet.
  • OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 128/97
    Auszug aus KG, 12.06.2003 - 22 U 134/02
    Dieser hohe Sorgfaltsmaßstab gebietet es, die Betriebsgefahr des Fahrzeuges des Auffahrenden bei einem auf einen unzulässigen Fahrstreifenwechsel zurückzuführenden Verkehrsunfall nicht zu berücksichtigen (so Kammergericht, Urteil vom 12. Dezember 2002, 12 U 162/01; Hentschel, § 17 StVG, Rn. 16 mit weiteren Nachweisen; entgegen OLG Naumburg, aaO. mit Verweis auf OLG Karlsruhe, Urt. vom 17.11.1997 - 10 U 128/97 -).
  • KG, 30.05.2005 - 12 U 82/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zweier Lkw auf Betriebsgelände

    Allein die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Pkw rechtfertigt keine Mithaftung des anderen Verkehrsteilnehmers (Senat, Urteil vom 12. Juni 2003 - 22 U 134/02 - KGR 2003, 272).
  • OLG Celle, 20.05.2020 - 14 U 193/19

    Kollision eines Pkw beim Fahrstreifenwechsel mit einem Lkw

    Es ist jeder Wechsel untersagt, bei dem fremde Gefährdung nicht ausgeschlossen ist [KG Berlin, MDR 2003, 1228].
  • OLG München, 04.09.2009 - 10 U 3291/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Verfahrensverstoß wegen der

    2003, Nr. 45) oder erst auf der nachfolgenden Stufe der Erschütterung zu prüfen sind (so KG - 12. ZS - KG 2.10.03, 12 U 53/02; KG 12.6.03, 22 U 134/02; OLG Köln NZV 04, 29; LG Gießen NZV 04, 253).
  • LG Essen, 12.02.2014 - 5 O 125/13

    Schadensersatzbegehren in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall; Entkräftung des

    Alleine die Betriebsgefahr rechtfertigt keine Mithaftung (Senat, NZV 2005, 527f.; OLG Jena, NZV 2006, 147 ; OLG Hamm, DAR 2005, 285; KG VRS 109 10; MDR 03 1228).
  • KG, 03.07.2008 - 12 U 239/07

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftung bei einem Auffahrunfall

    Eine Mithaftung des anderen Unfallbeteiligten kommt nur dann in Betracht, wenn der Fahrstreifenwechsler Umstände nachweist, die dessen Mitverschulden belegen; allein die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Pkw rechtfertigt keine Mithaftung des anderen Verkehrsteilnehmers (KG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 22 U 134/02 - KGR 2003, 272).
  • KG, 27.03.2008 - 12 U 235/07

    Verkehrsunfall beim Wenden unter Fahrstreifenwechsel: Darlegungslast für eine

    Es auf S. 5 des angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt, dass diese vollständig hinter dem unfallursächlichen Verschulden des Klägers beim Fahrstreifenwechsel vor dem Unfall zurücktritt, § 17 Abs. 1, 2 StVG; denn eine Mithaftung des anderen Unfallbeteiligten kommt nur dann in Betracht wenn der vom Fahrbahnrand anfahrende und Fahrstreifenwechsler Umstände nachweist, die ein unfallursächliches Mitverschulden belegen; allein die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Pkw rechtfertigt keine Mithaftung des anderen Verkehrsteilnehmers (KG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 22 U 134/02 - KGR 2003, 272; Senat, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 12 U 162/01; Urteil vom 2. Oktober 3003 - 12 U 53/02 - KGR 2004, 106 = VRS 106, 23 = VM 2004, 29 Nr. 26 = VersR 2004, 621 L).
  • OLG Köln, 05.11.2003 - 19 W 53/03

    Voraussetzungen der Bewilligung von PKH bei einem Verkehrsunfall

    Danach trifft diesen offenbar ein ganz überwiegendes Verschulden an dem Unfallereignis, so dass auch eine vom Fahrzeug des Antragsgegners ausgehende Betriebsgefahr dahinter zurücktreten würde (vgl. KG MDR 2003, 1228 f.).
  • KG, 26.07.2010 - 12 U 188/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision innerhalb eines Kreisverkehres im Zusammenhang

    Die Betriebsgefahr des anderen Unfallbeteiligten tritt hinter dem erheblichen Verschulden des Fahrstreifenwechslers zurück (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 50/09, BeckRS 2010, 10185; NZV 2008, 622; KG (22. ZS), Urteil vom 12. Juni 2003 - 22 U 134/02, BeckRS 2003, 30320613).
  • KG, 17.03.2008 - 12 U 10/08

    Haftung für Auffahrunfall beim Fahrstreifenwechsel: Anforderungen an einen

    Es hat auf S. 7 des angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt, dass diese vollständig hinter dem unfallurursächlichen Verschulden des Klägers beim Fahrstreifenwechsel vor dem Unfall zurücktritt, § 17 Abs. 1, 2 StVG; denn eine Mithaftung des anderen Unfallbeteiligten kommt nur dann in Betracht wenn der Fahrstreifenwechsler Umstände nachweist, die ein unfallursächliches Mitverschulden belegen; allein die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Pkw rechtfertigt keine Mithaftung des anderen Verkehrsteilnehmers (KG, Urteil vom 12. Juni 2003 22 U 134/02 KGR 2003, 272; Senat, Urteil vom 12. Dezember 2002 12 U 162/01; Urteil vom 2. Oktober 3003 12 U 53/02 KGR 2004, 106 = VRS 106, 23 = VM 2004, 29 Nr. 26 = VersR 2004, 621 L).
  • KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07

    Kfz-Unfall: Beweis des ersten Anscheins beim Auffahren auf ein vom Fahrbahnrand

    Kommt es nämlich in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Anfahren vom Fahrbahnrand / Fahrstreifenwechsel zu einer Kollision zwischen dem Anfahrenden und dem nachfolgenden Verkehr, spricht nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Unfallverursachung durch den Anfahrenden/Fahrstreifenwechsler (vgl. KG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 22 U 134/02 - KGR 2003, 272 m. w. N.).
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