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   OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01   

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https://dejure.org/2003,11539
OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01 (https://dejure.org/2003,11539)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.09.2003 - 3 U 250/01 (https://dejure.org/2003,11539)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. September 2003 - 3 U 250/01 (https://dejure.org/2003,11539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenverletzung durch Parallelimport einer Arznei; Verletzung des Ausschließlichkeitsrechts; Verkehrsüblichkeit der Überlassung von Ausschließlichkeitsrechten; Wirtschaftliche Gewicht der Klagemarke

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 6
    Schadensersatz wegen des Vertriebs parallel importierter Arzneimittel unter Verletzung von Markenrechten - Berodual

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2003, 30328467
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Schadensersatz wegen einer Markenverletzung nach der sog. Lizenzanalogie berechnet werden (BGH GRUR 1966, 375 - Meßmer-Tee II).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01
    Der Grundsatz läuft auf die Fiktion eines verkehrsüblichen Lizenzvertrages hinaus, maßgeblich ist die Verletzung des Ausschließlichkeitsrechts, für deren Einräumung üblicherweise eine Lizenz zu zahlen ist (BGH GRUR 1990, 1008 - Lizenzanalogie).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01
    Dem liegt die Überlegung zu Grunde, daß der Verletzer grundsätzlich nicht besser, aber auch nicht schlechter stehen soll als ein vertraglicher Lizenznehmer, der eine Lizenzgebühr entrichtet hätte (BGH GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II).
  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01
    Hat eine positive Feststellungsklage Erfolg, so wird festgestellt, daß das in dem Urteil bezeichnete Recht oder Rechtsverhältnis besteht und zwar unabhängig davon, ob das Gericht alle einschlägigen Aspekte gesehen und zutreffend gewürdigt hat (BGH NJW 1982, 2257; Zöller-Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 23. Auflage, § 322 ZPO, Rz. 6 m. w. Nw.).
  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 74/71

    Miss Petite

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01
    Vielmehr berührt die Frage, ob der Verletzer die fremde Marke identisch oder nur in verwechslungsfähiger Form benutzt, nur die Berechnung der Höhe der entgangenen Lizenzgebühr, nicht aber die Zulässigkeit dieser Berechnungsmethode an sich (BGHZ 60, 206 - Miss Petite).
  • BGH, 10.04.1986 - VII ZR 286/85

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01
    Ist - wie im vorliegenden Fall - im Vorprozeß die Schadensersatzpflicht der Beklagten unbeziffert rechtskräftig festgestellt worden, so kann das Gericht allerdings die nachfolgende Zahlungsklage gegebenenfalls noch abweisen, weil hinsichtlich der Höhe des Zahlungsanspruchs keine Bindung durch die rechtskräftige Vorentscheidung erfolgt (BGH NJW 1986, 2508).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 263/02

    Catwalk

    Für die Annahme der Verkehrsüblichkeit einer Überlassung genügt es daher regelmäßig, daß ein solches Recht seiner Art nach überhaupt durch die Einräumung von Nutzungsrechten genutzt werden kann und genutzt wird (BGHZ 60, 206, 211 - Miss Petite; 143, 214, 220, 232 - Marlene Dietrich; OLG München GRUR 2002, 453, 454; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 139, 141; OLG Hamburg OLG-Rep 2004, 335, 337).
  • OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05

    Berechnung der Lizenzanalogie wegen Markenverletzung - Versäumung der

    Es ist deshalb unerheblich, dass beim Parallelimport üblicherweise keine Lizenzen erteilt werden (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 140 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass es einem Gericht mit langjähriger Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Parallelimports von Arzneimitteln mit markenrechtlich geschützten Bezeichnungen auf Grund des Vorbringens der Parteien in die Lage versetzt werden kann, ohne die Hilfe eines Sachverständigen den Schadensersatz der Klägerin nach der Berechnungsmethode der Lizenzanalogie im Wege der Schätzung nach § 287 I ZPO zu ermitteln (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 141 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

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