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   VG Karlsruhe, 07.09.2004 - 6 K 1947/04   

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VG Karlsruhe, 07.09.2004 - 6 K 1947/04 (https://dejure.org/2004,17019)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.09.2004 - 6 K 1947/04 (https://dejure.org/2004,17019)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. September 2004 - 6 K 1947/04 (https://dejure.org/2004,17019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2004, 24620
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02

    Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2004 - 6 K 1947/04
    Zu den Anforderungen an die Darlegung und den Nachweis einer relevanten (Mit-) Verursachung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast als Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Person nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 3 BBodSchG (in Anknüpfung an VGH Mannheim, B. v. 03.09.2002 - 10 S 957/02 -, VBlBW 2004, 100).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat für die Fragestellung eines Zusammentreffens mehrerer Verursacher in seinem Beschluss vom 03.09.2002 (Az: 10 S 957/02, VBlBW 2004, 100) folgende Grundsätze aufgestellt:.

    Erst ab dieser Zeit kam es in der Reinigungsbranche flächendeckend zum verstärkten Einsatz von Sicherungseinrichtungen gegen den unkontrollierten Austritt von LHKW (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 03.09.2002 aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 10 S 1188/00

    Altlastenverdächtige Fläche - Inanspruchnahme eines Rechtsnachfolgers

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2004 - 6 K 1947/04
    § 4 Abs. 3 S. 1 BBodSchG begründet keine "konturenlose Gefährdungshaftung für jegliche Folgen gewerblicher Tätigkeit wegen objektiv gefahrenträchtigen Verhaltens" (vgl. B. d. Senats v. 11.12.2000, NVwZ-RR 2002, 16).

    Kann der Nachweis der als Verursacher verantwortlich gemachten Person nicht erbracht werden, müssen zum Ausschluss spekulativer Erwägungen und bloßer Mutmaßungen wenigstens objektive Faktoren als tragfähige Indizien vorhanden sein, die den Schluss rechtfertigen, zwischen dem Verhalten der Person und der eingetretenen Gefahrenlage bestehe ein gesicherter Ursachenzusammenhang (st. Rspr. d. Senats; vgl. etwa B. v. 11.12.2000, NVwZ-RR 2002, 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2001 - 10 S 32/00

    Altlastensanierung - Störerauswahl

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2004 - 6 K 1947/04
    Der Senat geht in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass, wenn verschiedene Anlagenbetreiber nacheinander zu einer Verunreinigung des Bodens und Grundwassers des von ihnen betrieblich genutzten Grundstücks beigetragen haben, auch derjenige von ihnen zur Altlasterkundungs- und -sanierungsmaßnahmen herangezogen werden kann, der den möglicherweise geringeren Beitrag zu der Verunreinigung geleistet hat; Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass sein Anteil an der Verunreinigung auch für sich betrachtet ein Einschreiten der zuständigen Behörde unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit rechtfertigen würde (vgl. Urt. d. Senats v. 19.10.1993, NVwZ-RR 1994, 565 u. v. 15.05.2001; NVwZ 2001, 1297; vgl. ferner Niedersächsisches OVG, B .v. 07.03.1997, NJW 1998, 97; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.03.1984, UPR 1984, 279).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96

    Sanierungsanordnung; Altlast; Vermutung; C-Werte der Holland-Liste; Entkräftung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2004 - 6 K 1947/04
    Der Senat geht in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass, wenn verschiedene Anlagenbetreiber nacheinander zu einer Verunreinigung des Bodens und Grundwassers des von ihnen betrieblich genutzten Grundstücks beigetragen haben, auch derjenige von ihnen zur Altlasterkundungs- und -sanierungsmaßnahmen herangezogen werden kann, der den möglicherweise geringeren Beitrag zu der Verunreinigung geleistet hat; Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass sein Anteil an der Verunreinigung auch für sich betrachtet ein Einschreiten der zuständigen Behörde unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit rechtfertigen würde (vgl. Urt. d. Senats v. 19.10.1993, NVwZ-RR 1994, 565 u. v. 15.05.2001; NVwZ 2001, 1297; vgl. ferner Niedersächsisches OVG, B .v. 07.03.1997, NJW 1998, 97; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.03.1984, UPR 1984, 279).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1993 - 10 S 2045/91

    Sanierung von Altlasten - Störerauswahl

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2004 - 6 K 1947/04
    Der Senat geht in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass, wenn verschiedene Anlagenbetreiber nacheinander zu einer Verunreinigung des Bodens und Grundwassers des von ihnen betrieblich genutzten Grundstücks beigetragen haben, auch derjenige von ihnen zur Altlasterkundungs- und -sanierungsmaßnahmen herangezogen werden kann, der den möglicherweise geringeren Beitrag zu der Verunreinigung geleistet hat; Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass sein Anteil an der Verunreinigung auch für sich betrachtet ein Einschreiten der zuständigen Behörde unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit rechtfertigen würde (vgl. Urt. d. Senats v. 19.10.1993, NVwZ-RR 1994, 565 u. v. 15.05.2001; NVwZ 2001, 1297; vgl. ferner Niedersächsisches OVG, B .v. 07.03.1997, NJW 1998, 97; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.03.1984, UPR 1984, 279).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 11 B 14.05

    Zur Sanierungspflicht von Grundwasserkontaminationen im Bereich des Wasserwerks

    Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse lassen mit hinreichender Sicherheit (zu Anforderungen an Darlegung und Nachweis einer relevanten (Mit-)Verursachung einer schädlichen Bodenveränderungen oder Altlast vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. September 2004 - 6 K 1947/04 -, BeckRS 2004 24620, unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. September 2002 - 10 S 957/02 -, VBlBW 2004, 100) den Schluss zu, dass die Grundwasserkontamination, deren Beseitigung der Klägerin von der Beklagten aufgegeben worden ist, "durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursacht" und damit grundsätzlich geeignet ist, eine Sanierungspflicht gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 BBodSchG zu begründen.
  • VG Karlsruhe, 08.02.2008 - 6 K 1059/07

    Ersatzvornahme; Ausschreibung vor Auftrag an Unternehmer

    Ferner hatte die erkennende Kammer bereits mit Beschluss vom 07.09.2004 - 6 K 1947/04 - den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches gegen die Verfügung vom 17.06.2004 abgelehnt und mit Beschluss vom 26.04.2005 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 10 S 2260/04 - die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze und auf die Akten der Beklagten (3 Bände), die Widerspruchsakte des Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie die Gerichtsakten - 6 K 2864/05 - und - 6 K 1947/04 -verwiesen.

  • VG Karlsruhe, 10.04.2015 - 6 K 2584/14

    Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung; Ersatzvornahme

    Im Übrigen dürfte das Fehlen von Duldungsverfügungen nicht zur Rechtswidrigkeit der Anordnung führen, sondern allenfalls deren Durchführbarkeit hindern (vgl. hierzu Beschluss der erkennenden Kammer vom 07.09.2004 - 6 K 1947/04, Rdnr. 34 ).
  • VG Kassel, 30.08.2006 - 7 G 749/06

    Sofort vollziehbare Anordnung zur Vornahme einer Detailuntersuchung auf einem für

    Eine - unterstellte - zögerliche Behandlung durch die zuständige Behörde ändert nichts an der besonderen Dringlichkeit der Sache (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 07.09.2004, Az.: 6 K 1947/04).
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