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   BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04   

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https://dejure.org/2004,8013
BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04 (https://dejure.org/2004,8013)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2004 - 4 StR 149/04 (https://dejure.org/2004,8013)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04 (https://dejure.org/2004,8013)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 353 StPO; § 46 StGB
    Bindungswirkung (Umfang; Teilrechtskraft); unzulässige Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen eines aufgehobenen Urteils (Urteilsgründe; Strafzumessung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung, ob ein Hang zur Begehung von Sexualdelikten gegeben ist; Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen des ursprünlichen Urteils bei der erneuten Entscheidung nach der Zurückverweisung im Rahmen der Revision

  • Judicialis

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2004, 7348
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.1993 - 3 StR 176/93

    Vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen als Grundlage für ein neues

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04
    Das Landgericht hätte vielmehr zu dem nicht zum Tatgeschehen gehörenden Nachtatverhalten (vgl. UA 47, 2. Absatz des ersten Urteils ab ... "versuchte, wieder Kontakt zu der Zeugin Elena H. herzustellen ..."), das der Angeklagte gerade nicht entsprechend der Feststellungen im ersten Urteil eingeräumt hat (UA 24 und 33), Beweis erheben und eigene Feststellungen treffen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18).
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00

    Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04
    Das Landgericht hätte vielmehr zu dem nicht zum Tatgeschehen gehörenden Nachtatverhalten (vgl. UA 47, 2. Absatz des ersten Urteils ab ... "versuchte, wieder Kontakt zu der Zeugin Elena H. herzustellen ..."), das der Angeklagte gerade nicht entsprechend der Feststellungen im ersten Urteil eingeräumt hat (UA 24 und 33), Beweis erheben und eigene Feststellungen treffen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18).
  • BGH, 10.05.1995 - 2 StR 160/95

    Aufhebung des Strafausspruchs - Aufhebung der Feststellungen - Verminderte

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04
    Das Landgericht hätte vielmehr zu dem nicht zum Tatgeschehen gehörenden Nachtatverhalten (vgl. UA 47, 2. Absatz des ersten Urteils ab ... "versuchte, wieder Kontakt zu der Zeugin Elena H. herzustellen ..."), das der Angeklagte gerade nicht entsprechend der Feststellungen im ersten Urteil eingeräumt hat (UA 24 und 33), Beweis erheben und eigene Feststellungen treffen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18).
  • BGH, 18.05.1988 - 2 StR 166/88
    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04
    Diese Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen des früheren Urteils ist schon deshalb unzulässig, weil der Strafausspruch jenes Urteils durch die Entscheidung des Senats vom 12. Dezember 2002 aufgehoben worden ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 7).
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 343/02

    Sicherungsverwahrung (Hang; verschiedenartige Symptomtaten; eingewurzelte Neigung

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04
    Auf die - lediglich gegen den Rechtsfolgenausspruch gerichtete - Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben (Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 343/02) und die Sache insoweit zurückverwiesen.
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04
    Das Landgericht hätte vielmehr zu dem nicht zum Tatgeschehen gehörenden Nachtatverhalten (vgl. UA 47, 2. Absatz des ersten Urteils ab ... "versuchte, wieder Kontakt zu der Zeugin Elena H. herzustellen ..."), das der Angeklagte gerade nicht entsprechend der Feststellungen im ersten Urteil eingeräumt hat (UA 24 und 33), Beweis erheben und eigene Feststellungen treffen müssen (vgl. BGHSt 24, 274 f.; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04
    b) Ferner hat das Landgericht den Umfang der innerprozessualen Bindung an die Feststellungen des ersten in dieser Sache ergangenen Urteils, die den rechtskräftigen Schuldspruch betreffen, verkannt (vgl. BGHSt 30, 340, 342; BGH NStZ 1999, 259 f.).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 134/96

    Kenntnis von Vorstrafen - Mitteilung des Urteilstenors - Präzise Zusammenfassung

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04
    Vielmehr hat der neu erkennende Tatrichter, selbst wenn er die Strafzumessung des früheren Urteils als zutreffend erachtet, selbständige und neue Erwägungen darüber anzustellen, welche Strafen für die jeweiligen Taten gerechtfertigt sind (vgl. BGHR StPO aaO; BGH NStZ-RR 1996, 266).
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 528/98

    Rüge der Verletzung von formellem und materiellem Recht durch den Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04
    b) Ferner hat das Landgericht den Umfang der innerprozessualen Bindung an die Feststellungen des ersten in dieser Sache ergangenen Urteils, die den rechtskräftigen Schuldspruch betreffen, verkannt (vgl. BGHSt 30, 340, 342; BGH NStZ 1999, 259 f.).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung

    Die Bindungswirkung des im Schuldspruch rechtskräftigen Urteils macht allein vor solchen Feststellungen Halt, die nicht zum Tatgeschehen gehören (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 3 StR 301/09, juris Rn. 4; Urteil vom 4. Dezember 1984 - 1 StR 430/84, NJW 1985, 638, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - 1 StR 564/01, juris Rn. 5, und vom 27. Juni 2006 - 4 StR 190/06, StV 2007, 23 (fortdauernde Folgen der Tat); Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04, bei Becker NStZ-RR 2005, 257, 262, juris Rn. 7 (Nachtatverhalten); vgl. KK/Gericke, aaO, § 353 Rn. 31).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12

    Anforderung an zur Urteilsgrundlage gemachten Feststellungen und

    Nicht mehr existente Strafzumessungserwägungen können nicht Gegenstand einer Bezugnahme sein (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 431/10; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 130/09; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04).
  • BGH, 10.06.2015 - 1 StR 217/15

    Aufhebung des Urteils im Strafausspruch (Umfang der Aufhebung der Feststellungen:

    Die Revision rügt im Rahmen der Sachrüge zu Recht, dass das Landgericht damit den Umfang der innerprozessualen Bindung an die Feststellungen des ersten in dieser Sache ergangenen Urteils verkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); auf die weiteren Beanstandungen kommt es daher nicht an.

    Gehört - wie hier - das Nachtatgeschehen nicht zum Tatgeschehen im eigentlichen Sinne, sondern ist es lediglich für den Rechtsfolgenausspruch bedeutsam, erfasst die Aufhebung der zum Strafausspruch gehörenden Feststellungen auch die Feststellungen zum Nachtatgeschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04).

  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkung der Aufhebung der

    a) Die Aufhebung der Entscheidung über eine Maßregelanordnung mit den zugehörigen Feststellungen hat zur Folge, dass alle Feststellungen aufgehoben sind, die sich auf den Maßregelausspruch beziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04, BeckRS 2004, 07348).
  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06

    Unzureichender Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (zeitlich maßgebliche

    Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 431/10

    Strafzumessung (Teilaufhebung durch das Revisionsgericht; aufrechterhaltene

    Diese Bezugnahme ist indes unzulässig, weil der Strafausspruch jenes Urteils und damit die ihn tragenden Erwägungen - anders als die ihm zu Grunde liegenden tatsächlichen Feststellungen - durch die Entscheidung des Senats vom 25. November 2009 aufgehoben worden ist (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04).
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