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   BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04   

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https://dejure.org/2004,2339
BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04 (https://dejure.org/2004,2339)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2004 - 1 StR 76/04 (https://dejure.org/2004,2339)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 1 StR 76/04 (https://dejure.org/2004,2339)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 55 AuslG; § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; § 13 StGB
    Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Duldungsanspruch und verschwiegene Einreise sowie Untertauchen; hypothetischer Duldungsanspruch im Sinne des BVerfG; Zuwanderungskontrolle); Unzumutbarkeit und Tatmacht bei Unterlassungsdelikten; Abgrenzung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des ungeregelten Aufenthalts eines ausreisepflichtigen Ausländers; Rechtsnatur, Funktionsweise und Voraussetzungen einer Duldung; Duldung bei unbekanntem Aufenthalt eines Ausländers; Sinn und Zweck des Ausländergesetzes (AuslG); § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG als ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; AuslG § 55 Abs. 1
    D (A), Strafrecht, Unerlaubter Aufenthalt, Untertauchen, Duldung, Passlosigkeit, Abschiebung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Tatsächliche Unmöglichkeit, Unterlassungsdelikte, Freiwillige Ausreise, Zumutbarkeit

  • Judicialis

    AuslG § 55 Abs. 2; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 55 Abs. 1; ; AuslG § 56a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1
    Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts bei untergetauchtem Ausländer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Strafbarkeit des erlaubnislosen Aufenthalts und der erlaubnislosen Einreise (RA Jan Lam; Asylmagazin 2011, 228)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 266
  • StV 2005, 24
  • BeckRS 2004, 11740
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04
    Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2003 - 2 BvR 397/02 - (Kammer-Beschluß, NStZ 2003, 488 f.) ergebe sich, daß es lediglich auf den Anspruch auf Duldung ankomme.

    Die Systematik des Gesetzes läßt grundsätzlich keinen Raum für einen ungeregelten Aufenthalt des Ausländers (BVerfG, Kammer, NStZ 2003, 488, 489; BVerwGE 105, 232, 236; 111, 62, 65).

    Die Duldung (§ 55 Abs. 1 AuslG) ist eine unabhängig von einem Antrag des Ausländers gesetzlich vorgeschriebene förmliche Reaktion auf ein Vollstreckungshindernis, wenn sich herausstellt, daß die Abschiebung nicht ohne Verzögerung durchgeführt werden kann oder der Zeitpunkt der Abschiebung ungewiß bleibt (BVerfG, Kammer, NStZ 2003, 488, 489; BVerwGE 105, 232, 236; 111, 62, 66).

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2003 (NStZ 2003, 488 f.) sowie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 105, 232 ff.; 111, 62 ff.) stehen dieser rechtlichen Bewertung nicht entgegen.

    Vor diesem Hintergrund ist die Formulierung in der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu verstehen, es sei keine Konstellation vorstellbar, in der der Ausländer nicht einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung habe, weil der Ausländer auch zu dulden sei, wenn er die Entstehung des Abschiebungshindernisses oder dessen nicht rechtzeitige Beseitigung zu vertreten habe (BVerfG, Kammer, NStZ 2003, 488, 489).

  • KG, 23.09.2001 - Ss 198/01

    Strafbarkeit der Nichtbeachtung einer Ausweisungsverfügung

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04
    Bei dem Vergehen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG handelt es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt (OLG Karlsruhe Die Justiz 1986, 469; OLG Frankfurt StV 1988, 301, 302; KG StV 1999, 95, 96; KG NStZ-RR 2002, 220, 221; Mosbacher in Ignor/Rixen, Handbuch Arbeitsstrafrecht Rdn. 409; Mosbacher NStZ 2003, 489, 490; a. A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57, 58 f.).

    Der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt nicht in dem Verweilen in der Bundesrepublik, sondern in dem Unterlassen der rechtlich gebotenen Ausreise oder der Bemühung um eine Legalisierung des Aufenthalts (OLG Frankfurt StV 1988, 301, 302; KG StV 1999, 95, 96; NStZ-RR 2002, 220, 221; Mosbacher in Ignor/Rixen, Handbuch Arbeitsstrafrecht Rdn. 409; ders. NStZ 2003, 489, 490).

    Daß der Ausländer sich in solchen Fällen mit einer freiwilligen Ausreise schon aus diesem prozeduralen Grund der Möglichkeit einer aussichtsreichen Berufung auf ein Recht auf Duldung begeben würde (vgl. KG StV 1999, 95, 96; KG NStZ-RR 2002, 220, 221), steht dem nicht entgegen.

    Dieses erfaßt gemäß Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 auch die Fälle der freiwilligen Rückkehr, die über das dort geregelte Listenverfahren abgewickelt werden (vgl. KG StV 1999, 95, 96; KG NStZ-RR 2002, 220, 221).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04
    Die Systematik des Gesetzes läßt grundsätzlich keinen Raum für einen ungeregelten Aufenthalt des Ausländers (BVerfG, Kammer, NStZ 2003, 488, 489; BVerwGE 105, 232, 236; 111, 62, 65).

    Die Duldung (§ 55 Abs. 1 AuslG) ist eine unabhängig von einem Antrag des Ausländers gesetzlich vorgeschriebene förmliche Reaktion auf ein Vollstreckungshindernis, wenn sich herausstellt, daß die Abschiebung nicht ohne Verzögerung durchgeführt werden kann oder der Zeitpunkt der Abschiebung ungewiß bleibt (BVerfG, Kammer, NStZ 2003, 488, 489; BVerwGE 105, 232, 236; 111, 62, 66).

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2003 (NStZ 2003, 488 f.) sowie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 105, 232 ff.; 111, 62 ff.) stehen dieser rechtlichen Bewertung nicht entgegen.

  • OLG Frankfurt, 18.08.2000 - 1 Ws 106/00

    Möglichkeit der Abschiebehaft lässt Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04
    Die Ausländerbehörde könnte eine etwaige Abschiebung nicht vollziehen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57 f.).

    Dementsprechend wird in denjenigen Teilen der Rechtsprechung und Literatur, die schon vor dem in Rede stehenden Beschluß des Bundesverfassungsgerichts die Auffassung vertreten haben, daß es für die Frage der Strafbarkeit allein auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung, nicht aber auf die tatsächliche Erteilung der Duldung ankomme, stets betont, daß eine Straftat nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG weiterhin in Betracht komme, wenn der Ausländer untergetaucht oder geflohen sei (AG Tiergarten StV 1999, 260, 261; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57 m. w. N. zur Rechtsprechung; Mosbacher in Ignor/Rixen, Handbuch Arbeitsstrafrecht Rdn. 417; Mosbacher NStZ 2003, 489, 490).

    Bei dem Vergehen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG handelt es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt (OLG Karlsruhe Die Justiz 1986, 469; OLG Frankfurt StV 1988, 301, 302; KG StV 1999, 95, 96; KG NStZ-RR 2002, 220, 221; Mosbacher in Ignor/Rixen, Handbuch Arbeitsstrafrecht Rdn. 409; Mosbacher NStZ 2003, 489, 490; a. A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57, 58 f.).

  • BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99

    Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers

    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04
    Die Systematik des Gesetzes läßt grundsätzlich keinen Raum für einen ungeregelten Aufenthalt des Ausländers (BVerfG, Kammer, NStZ 2003, 488, 489; BVerwGE 105, 232, 236; 111, 62, 65).

    Die Duldung (§ 55 Abs. 1 AuslG) ist eine unabhängig von einem Antrag des Ausländers gesetzlich vorgeschriebene förmliche Reaktion auf ein Vollstreckungshindernis, wenn sich herausstellt, daß die Abschiebung nicht ohne Verzögerung durchgeführt werden kann oder der Zeitpunkt der Abschiebung ungewiß bleibt (BVerfG, Kammer, NStZ 2003, 488, 489; BVerwGE 105, 232, 236; 111, 62, 66).

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2003 (NStZ 2003, 488 f.) sowie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 105, 232 ff.; 111, 62 ff.) stehen dieser rechtlichen Bewertung nicht entgegen.

  • OLG Frankfurt, 21.08.1987 - 1 Ss 488/86
    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04
    Bei dem Vergehen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG handelt es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt (OLG Karlsruhe Die Justiz 1986, 469; OLG Frankfurt StV 1988, 301, 302; KG StV 1999, 95, 96; KG NStZ-RR 2002, 220, 221; Mosbacher in Ignor/Rixen, Handbuch Arbeitsstrafrecht Rdn. 409; Mosbacher NStZ 2003, 489, 490; a. A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57, 58 f.).

    Der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt nicht in dem Verweilen in der Bundesrepublik, sondern in dem Unterlassen der rechtlich gebotenen Ausreise oder der Bemühung um eine Legalisierung des Aufenthalts (OLG Frankfurt StV 1988, 301, 302; KG StV 1999, 95, 96; NStZ-RR 2002, 220, 221; Mosbacher in Ignor/Rixen, Handbuch Arbeitsstrafrecht Rdn. 409; ders. NStZ 2003, 489, 490).

  • AG Berlin-Tiergarten, 08.10.1998 - 285a Cs 875/97
    Auszug aus BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04
    Dementsprechend wird in denjenigen Teilen der Rechtsprechung und Literatur, die schon vor dem in Rede stehenden Beschluß des Bundesverfassungsgerichts die Auffassung vertreten haben, daß es für die Frage der Strafbarkeit allein auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung, nicht aber auf die tatsächliche Erteilung der Duldung ankomme, stets betont, daß eine Straftat nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG weiterhin in Betracht komme, wenn der Ausländer untergetaucht oder geflohen sei (AG Tiergarten StV 1999, 260, 261; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 57 m. w. N. zur Rechtsprechung; Mosbacher in Ignor/Rixen, Handbuch Arbeitsstrafrecht Rdn. 417; Mosbacher NStZ 2003, 489, 490).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Dass in der Unterstützung allein bei der Ausreise nicht in jedem Fall eine Förderung eines unerlaubten Aufenthalts liegt, folgt auch daraus, dass es sich bei dem Vergehen nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG um ein echtes Unterlassungsdelikt handelt, bei dem der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit nicht in dem Verweilen im Bundesgebiet liegt, sondern in dem Unterlassen der rechtlich gebotenen Ausreise oder der Bemühung um eine Legalisierung des Aufenthalts (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 76/04 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Die Frage eines die Erfüllung des Tatbestands ausschließenden hypothetischen Duldungsanspruchs (hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2003, 488, 489) stellt sich mithin nicht (BGHR AuslG § 92 Unerlaubter Aufenthalt 4 m.w.N.).

    Dabei muss nicht entschieden werden, ob Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit schon deswegen nicht gegeben ist, weil dem "untergetauchten" Ausländer stets ein "Auftauchen" zum Zweck der Erlangung einer Duldung möglich und zumutbar ist (BGH StV 2005, 24, 26; krit. Mosbacher aaO § 95 Rdn. 80 ff.).

  • OLG München, 03.05.2018 - 4 OLG 13 Ss 54/18

    Unerlaubter Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel - Revision der

    Die Sachlage ist bei einer sich im Kirchenasyl befindlichen Person, deren Aufenthalt bekannt ist, nicht mit jener vergleichbar, die bei einer flüchtigen Person vorliegt (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2012, 3-1/12 (REV),1 Ss 196/11, zitiert über juris Leitsatz Ziffer 1; BGH Urteil vom 6. Oktober 2004, 1 StR 76/04 Ziffer II 2 c), da aufgrund des bekannten Aufenthalts die Zustellung von Verwaltungsakten, z.B. einer Duldung, ebenso möglich ist, wie ein Vollzug der Abschiebung.
  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11

    Durchbrechung der Verwaltungsrechtsakzessorietät im Aufenthaltsstrafrecht

    Im Hinblick darauf, dass sie sich im Bundesgebiet von vornherein vor den Behörden verborgen haben, stellt sich die Frage eines die Erfüllung des Tatbestands ausschließenden hypothetischen Duldungsanspruchs (hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2003, 488, 489) mithin nicht (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 76/04, BGHR AuslG § 92 Unerlaubter Aufenthalt 4 mwN; Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 142).
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Für einen ungeregelten Aufenthalt des Ausländers lässt die Systematik des Gesetzes jedenfalls in den Fällen, in denen der Aufenthalt des Ausländers den Ausländerbehörden bekannt ist, keinen Raum (BVerfG NStZ 2003, 488; BGH StV 2005, 24).
  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09

    Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers;

    Ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung ist grundsätzlich in den Fällen nicht gegeben, in denen der Ausländer untergetaucht ist und die Ausländerbehörde wegen des ihr unbekannten Aufenthalts des Ausländers eine Duldung gar nicht erteilen kann (vgl. BGH BeckRS 2004, 11740).
  • KG, 26.03.2012 - 1 Ss 393/11

    Unerlaubter Aufenthalt: Voraussetzungen einer Strafbarkeit unter Berücksichtigung

    Dies wäre jedoch erforderlich gewesen, denn ein Ausländer, dessen Aufenthalt den Ausländerbehörden bekannt ist, darf während des laufenden Rückführungsverfahrens nicht wegen illegalen Aufenthalts bestraft werden (vgl. ständige Rechtsprechung, BVerfG vom 6. März 2003, NSTZ 2003, 488 f.; BGH-Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 76/04 -, OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 3-1/12 (Rev), 3-1/12 (Rev)-1 Ss 196/11 - [bei Juris] und OLG Frankfurt NSTZ-RR 2009, 257).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2013 - 1 Ss 137/13

    Voraussetzungen für eine Verurteilung nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufentHG wegen

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH (StV 2005, 24) jedoch nur dann, wenn die Ausländerbehörde Kenntnis vom Aufenthalt des Ausländers hat.
  • OLG Hamburg, 25.01.2012 - 3-1/12

    Ausländerstrafrecht: Illegaler Aufenthalt bei Vereitelung der Durchführung eines

    Dass ein Ausländer, dessen Aufenthalt den Ausländerbehörden bekannt ist, nicht wegen illegalen Aufenthalts bestraft wird, entspricht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2003, 2 BvR 397/02 (NStZ 2003, 488f) der ständigen Rechtsprechung der deutschen Gerichte (vergleiche BGH, 6. Oktober 2004, 1 StR 76/04, Rn. 11 und 12 - juris; zuletzt OLG Frankfurt, 12. März 2009, 3 Ss 71/09, NStZ-RR 2009, 257).(Rn.17).

    Dass ein Ausländer, dessen Aufenthalt den Ausländerbehörden bekannt ist, nicht wegen illegalen Aufenthalts bestraft wird, entspricht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2003 (NStZ 2003, 488f) der ständigen Rechtsprechung der deutschen Gerichte (vgl. BGH, Urt. v. 06.10.2004, 1 StR 76/04, Rn. 11 und 12 - juris; zuletzt OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 257).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des

    Ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung wäre grundsätzlich in den Fällen nicht gegeben, in denen der Ausländer untergetaucht ist und die Ausländerbehörde wegen des unbekannten Aufenthalts des Ausländers eine Duldung nicht erteilen kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.10.2004 - 1 StR 76/04 - in StV 2005, 24; Senatsbeschluß vom 29.09.2004 - 1 Ss 120/04; Mosbacher, aaO., Rn. 417; derselbe in NStZ 2003, 489, 490).

    Anders als in denjenigen Fallgestaltungen, in denen der Abschiebung ein - unabhängig vom Vertretenmüssen - tatsächliches, rechtlich geregeltes Hindernis entgegensteht, ist hier die wirksame Erteilung eine Duldung schon von vornherein ebensowenig möglich wie eine Abschiebung (BGH StV 2005, 24, 25).

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 2 Ss 53/08

    Voraussetzungen für die Annahme von Beihilfe zum illegalen Aufenthalt

  • OLG Frankfurt, 12.03.2009 - 3 Ss 71/09

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Strafbarkeit bei Vorliegen der

  • OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Zäsurwirkung einer Vorverurteilung;

  • VG Aachen, 15.12.2023 - 8 L 464/23

    Abschiebungsschutz; Ordnungsverfügung; Albanien keine Fiktionswirkung; Ergänzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07

    Aussetzung der Abschiebung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit

  • OLG Frankfurt, 21.08.2013 - 1 Ss 225/13

    Notwendige Feststellung des Amtsgerichts bei Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz

  • OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 1 Ss 313/07

    Jugendstrafe u.a. wegen Betäubungsmitteldelikt: Notwendige Urteilsfeststellungen

  • LG Hamburg, 27.04.2016 - 631 KLs 2/15

    Straflosigkeit der Anstiftung und Beihilfe zur Einreise von venezolanischen

  • OLG Frankfurt, 09.09.2011 - 1 Ss 278/11
  • VG Magdeburg, 17.11.2016 - 9 B 594/16

    Aufenthaltsgestattung, Grenzübertrittsbescheinigung, einstweilige Anordnung,

  • BayObLG, 22.07.2020 - 206 StRR 1893/19

    Revisionsverfahren, Verfahrensverzögerung, Freiheitsstrafe, Ausländerbehörde,

  • LG Landshut, 19.12.2012 - 6 Qs 320/12

    Eintritt einer Zäsurwirkung durch Verurteilung bei echten

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.301

    Kenianische Staatsangehörige; fehlende Mitwirkung bei der Beschaffung von

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