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   BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 8.04   

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BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 8.04 (https://dejure.org/2004,9116)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.2004 - 6 B 8.04 (https://dejure.org/2004,9116)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 2004 - 6 B 8.04 (https://dejure.org/2004,9116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einschränkung des Grundrechts nach Art. 103 GG durch den Grundsatz von Treu und Glauben; Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben im öffentlichen Recht ; Mitwirkungspflichten einer Partei hinsichtlich der Zustellung von Schriftstücken bei Angabe einer Adresse im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2004, 22567
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 22.89

    Wehrpflicht - Bekanntgabe des Einberufungsbescheides - Zustellung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 8.04
    Dementsprechend kann sich beispielsweise ein Wehrpflichtiger auf den Mangel der ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Einberufungsbescheides nicht berufen, sondern würde sein Recht in unzulässiger Weise ausüben, wenn er die Zustellung des Bescheides unter Verstoß gegen seine wehrrechtliche Melde- und Mitwirkungspflichten vorher schuldhaft vereitelt hat (Urteil vom 29. Juni 1990 BVerwG 8 C 22.89 Buchholz 448.0 § 44 WPflG Nr. 9 = BVerwGE 85, 213).

    Im Einzelfall kann sich jedoch aus besonderen Rechtsbeziehungen zwischen dem Erklärenden und dem Adressaten ergeben, dass dieser sich zum Empfang von Erklärungen bereithalten und bei einem schuldhaften Verstoß gegen jene Vorsorgepflicht nach den Rechtsgrundsätzen der §§ 162, 242 BGB so behandeln lassen muss, als sei ihm die Erklärung wie im Falle seines pflichtgemäßen Verhaltens zugegangen (vgl. Urteil vom 29. Juni 1990 a.a.O. m.w.N.).

    Dasselbe ist dann anzunehmen, wenn ein Kläger wegen schuldhaft vereitelter Zustellung eines Bescheides im Verwaltungsverfahren vor Gericht in der Sache kein Gehör findet (vgl. Urteil vom 29. Juni 1990 a.a.O.; Urteil vom 25. Januar 1974 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 8.04
    4 a) Die Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben im öffentlichen Recht ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, und zwar insbesondere im Verfahrensrecht (Urteil vom 25. Januar 1974 BVerwG IV C 2.72 Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 9 = BVerwGE 44, 294; BVerfGE 32, 305).

    Dasselbe ist dann anzunehmen, wenn ein Kläger wegen schuldhaft vereitelter Zustellung eines Bescheides im Verwaltungsverfahren vor Gericht in der Sache kein Gehör findet (vgl. Urteil vom 29. Juni 1990 a.a.O.; Urteil vom 25. Januar 1974 a.a.O.).

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 8.04
    4 a) Die Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben im öffentlichen Recht ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, und zwar insbesondere im Verfahrensrecht (Urteil vom 25. Januar 1974 BVerwG IV C 2.72 Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 9 = BVerwGE 44, 294; BVerfGE 32, 305).
  • OLG Hamm, 27.01.2015 - 3 RBs 5/15

    Rechtsmissbräuchlich herbeigeführte Verjährung verhindert nicht die Verfolgung

    Denn dies ist sowohl im öffentlichen Recht als auch im Zivilrecht für ähnlich gelagerte Fälle bereits angenommen worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 2004 - 6 B 8.04 - BeckRS 2004, 22567; BVerfG, NJW-RR 2010, 421; BVerwG, NVwZ 1991, 73).
  • OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 279/06

    Kopftuchverbot im Vorbereitungsdienst rechtlich zulässig - abstrakte Gefährdung;

    Unter diesen Umständen ist aber einem Arbeitgeber nach dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, B.v.22.04.2004 - 6 B 8/04, zitiert n. juris) nicht zuzumuten, ein solches Ausbildungsverhältnis erst einzugehen.
  • VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 B 08.1591

    Abfallgebühren; Bekanntgabe eines Gebührenbescheides; Nachweispflicht

    Die Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben im öffentlichen Recht ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. BVerwG vom 22.4.2004 Az. 6 B 8.04 in juris RdNr. 4 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 12.08.2014 - 3 B 498/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Abgabe einer

    Die Ermittlung der richtigen Anschrift des Bescheidadressaten fällt grundsätzlich in die Risikosphäre der Behörde (Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 41 Rn. 70).13 Im Übrigen sind derzeit auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Zugang der Gebührenbescheide aufgrund der Verletzung einer Obliegenheit des Antragstellers vereitelt worden ist und sich der Antragsteller wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Rechtsgedankens der unzulässigen Rechtsausübung (§§ 162, 242 BGB) nicht auf Bekanntgabemängel berufen kann (BVerwG, Beschl. v. 22. April 2004 - 6 B 8.04 -, juris m. w. N.; OLG Köln a. a. O. Rn. 8).
  • OLG Köln, 09.06.2009 - 83 Ss 40/09

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Zustellung der Entziehung der Fahrerlaubnis durch

    Allerdings kann unter Heranziehung des auch im öffentlichen Recht geltenden Rechtsgedankens aus §§ 162, 242 BGB in Fällen, in denen die ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch die Verletzung einer Obliegenheit des Empfängers vereitelt worden ist, dieser so zu behandeln sein, als ob der Verwaltungsakt so zugegangen wäre, wie dies unter einwandfreien Verhältnissen der Fall gewesen wäre (vgl. BVerwG, B. v. 22.06.2004 - 6 B 8/04 - m.w.N., bei juris ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2013 - 14 A 2096/11

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Zulassung der Berufung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.11.2003 - 5 A 1064/02 -, juris (dort Rn. 35), nachgehend BVerwG, Beschluss vom 22.04.2004 - 6 B 8.04 -, juris; BVerwG, Urteil vom 29.06.1990 - 8 C22.89 -, BVerwGE 85, 213 = juris (dort R. 11).
  • VG Osnabrück, 17.12.2014 - 3 A 45/12

    Folgepflicht; Gehorsamspflicht; Informationelle Selbstbestimmung; Signaturkarte

    Soweit der Kläger in der mündlichen Verhandlung gerügt hat, dass er ohne eine Signaturkarte nicht amtsangemessen beschäftigt würde, weil er überhaupt nicht mehr auf die auf seinem lokalen Rechner gespeicherten Dokumente zugreifen könne, mag er - um sich insoweit nicht den Einwand unzulässiger Rechtsausübung aus der auch im Öffentlichen Recht geltenden Vorschrift des § 242 BGB (BVerwG, Beschluss vom 22. April 2004, - BVerwG 6 B 8.04 -, juris) entgegenhalten lassen zu müssen - eben eine Signaturkarte beantragen; dies ist ihm aus den nachfolgend erörterten Gründen nicht nur zumutbar, sondern kann ihm auch aufgrund seiner Gehorsamspflicht unzweifelhaft abverlangt werden (dazu sogleich 2.).
  • VG Würzburg, 08.11.2022 - W 4 K 22.1262

    Nachträgliche Erhöhung der Mindestwassermenge in Ausleitungsstrecke der Streu,

    Dass das Landratsamt insoweit mangels Vorlage aller erforderlichen Betriebsdaten zu den Wasserkraftturbinen der Klägerin - trotz mehrfacher Aufforderung im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren durch das Landratsamt - die wirtschaftlichen Einbußen der Klägerin vom WWA nur hat abschätzen lassen können (vgl. Blatt 254 und 259 der BA sowie Blatt 64 und 218 der GA), ist unter Berücksichtigung des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, B.v. 22.4.2004 - 6 B 8.04 - juris Rn. 4; BVerfG, B.v. 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ff.) rechtlich nicht zu beanstanden.
  • VG Berlin, 06.12.2018 - 1 K 440.17

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für eine Baustelleneinrichtung

    Die Geltung dieses Grundsatzes im öffentlichen Recht ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. April 2004 - 6 B 8/04 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 15.441

    Nutzungsuntersagung für bordellartigen Betreib

    Lehnt der Empfänger grundlos die Entgegennahme eines Schreibens ab, muss er sich nach § 242 BGB jedenfalls dann so behandeln lassen, als sei es ihm im Zeitpunkt der Ablehnung zugegangen, wenn er im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit der Abgabe rechtserheblicher Erklärungen durch den Absender rechnen musste." Diese Grundsätze einer treuwidrigen Zugangsvereitelung finden auch im Verwaltungsrecht Anwendung (vgl. etwa BVerwG, B.v. 22.4.2004 - 6 B 8/04 - juris Rn. 4 m. w. N.; VG München, B.v. 27.1.1999 - M 4 S 99.166 - juris Rn. 45; OVG Magdeburg, B.v. 29.6.2009 - 3 L 18/08).
  • OVG Berlin, 02.05.2005 - 4 N 77.04

    Zuschuss zu Kosten in Krankheitsfällen; Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Sachsen, 20.01.2021 - 6 A 34/21

    Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Versäumung der Klagefrist;

  • VGH Bayern, 19.12.2018 - 9 CS 18.2338

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Unterstellhalle für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 12 A 2087/10

    Versagung der Berufung auf das Verstreichen der Jahresfrist nach § 47 Abs. 2 S. 5

  • VG Hamburg, 06.01.2011 - 15 K 1352/10

    Beschränkter Anspruch auf Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung eines

  • VG Köln, 20.07.2017 - 14 L 2407/17
  • VG Köln, 04.07.2017 - 14 L 1336/17
  • VG Köln, 21.09.2006 - 20 K 8751/04

    Rechtmäßigkeit eines Leistungsbescheids und Gebührenbescheids bzgl. der Kosten

  • VG Würzburg, 05.08.2015 - W 2 K 13.594

    Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren

  • VG Gelsenkirchen, 28.05.2013 - 9 K 3327/11

    Schwarzbau; Schriftlichkeitserfordernis; Baugenehmigung; Treu und Glauben

  • VG München, 18.07.2012 - M 7 K 11.5750
  • VG Gelsenkirchen, 15.07.2009 - 13 L 244/09

    Vorläufige Einstellung der Vollstreckung, Bekanntgabe

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