Rechtsprechung
BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG; § ... 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 7 EMRK; Art. 8 EMRK; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG; § 29 Abs. 1 Sa
Richtervorlage zum Bundesverfassungsgericht; allgemeine Darlegungsanforderungen (Entscheidungserheblichkeit; Auseinandersetzung mit Rechtslage, Rechtsprechung und Literatur; Darlegung des vermeintlich verletzten verfassungsrechtlichen Grundsatzes); besondere ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässigkeit einer erneuten Vorlage nach GG Art 100 Abs 1 S 1
- verkehrslexikon.de
Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Umgangs mit Cannabisprodukten und zur Unzulässigkeit einer erneuten Verfassungsbeschwerde
- Wolters Kluwer
Vorlage eines Amtsgerichts an das Bundesverfassungsgericht zur erneuten Prüfung der Vereinbarkeit der Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes über den Umgang mit Cannabisprodukten mit dem Grundgesetz; Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit zur ...
- blutalkohol , S. 534
Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BtMG § 1 Abs. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; BtMG Anlage I
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer Vorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des BtMG über die Strafbarkeit des Cannabis-Konsums mangels hinreichender Begründung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis
- nomos.de , S. 34 (Kurzinformation)
Art. 2, 3 GG; §§ 1, 29 BtMG
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis - jurawelt.com (Pressemitteilung)
Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis
- 123recht.net (Pressemeldung, 9.7.2004)
Besitz kleinerer Mengen Haschisch bleibt weiterhin strafbar // Vorstoß zur Liberalisierung zurückgewissen
Verfahrensgang
- AG Bernau - 3 Cs 224 Js 36463/01
- AG Bernau, 11.03.2002 - 3 Cs 387/01
- BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02
Papierfundstellen
- BVerfGK 3, 285
- NJW 2004, 3620
- NVwZ 2005, 207 (Ls.)
- DVBl 2004, 1108
- BeckRS 2004, 23354
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02
Die Vorlage stellt erneut die mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145) beantwortete Frage, ob die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, soweit sie verschiedene Formen des unerlaubten Umgangs mit Cannabisprodukten verbieten und mit Strafe bedrohen, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.(1) Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145 ff.) zwar festgestellt, dass die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes auch im Hinblick auf das umfassende Verbot des Umgangs mit Cannabis verfassungsgemäß seien, weil der Gesetzgeber mit der Aufnahme der Cannabisprodukte in das Betäubungsmittelgesetz einen legitimen Zweck verfolge, zu dessen Förderung die Strafvorschriften geeignet und erforderlich seien.
Der Gesetzgeber habe dabei insbesondere einzuschätzen, ob und inwieweit die Freigabe von Cannabis zu einer Trennung der Drogenmärkte führen und damit zu einer Eindämmung des Betäubungsmittelkonsums beitragen könne (BVerfGE 90, 145 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92, 2 BvR 2031/92 - (vgl. BVerfGE 90, 145) entschieden, dass § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, soweit er das Handeltreiben mit sowie die Einfuhr, die Abgabe und den Erwerb von Cannabisprodukten ohne Erlaubnis mit Strafe bedroht, und dass § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG, soweit er den Besitz von Cannabisprodukten mit Strafe bedroht, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Das Amtsgericht geht zwar in seinem Vorlagebeschluss auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145 ff.) ein; Ausgangspunkt seiner Erwägungen ist allerdings nicht der Rechtsstandpunkt des Bundesverfassungsgerichts, sondern der abweichende eigene Rechtsstandpunkt.
Die vom Bundesverfassungsgericht in seiner früheren Entscheidung BVerfGE 90, 145 gebilligte Konzeption des Gesetzgebers geht gerade dahin, "den gesamten Umgang mit Cannabisprodukten mit Ausnahme des Konsums selbst wegen der von der Droge und dem Drogenhandel ausgehenden Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit einer umfassenden staatlichen Kontrolle zu unterwerfen und zur Durchsetzung dieser Kontrolle den unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten lückenlos mit Strafe zu bedrohen" (…a.a.O., S. 182).
Die Entscheidung des Strafgesetzgebers kann vom Bundesverfassungsgericht nicht darauf geprüft werden, ob er die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 90, 145 ).
Die Festigung der Persönlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden kann behindert werden" (vgl. BVerfGE 90, 145 ).
Nach Umschreibung des bis 1994 bestehenden Kenntnisstands zur Gefährlichkeit von Cannabisprodukten hat das Bundesverfassungsgericht festgehalten, dass die von Cannabisprodukten ausgehenden Gesundheitsgefahren zwar geringer sind als der Gesetzgeber dies bei Erlass des Gesetzes angenommen hatte, gleichwohl aber "nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken" verblieben, sodass die Gesamtkonzeption des Gesetzes in Bezug auf Cannabisprodukte auch weiterhin vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 90, 145 ).
Gesicherte kriminologische Erkenntnisse, die geeignet sein könnten, den Gesetzgeber zu einer bestimmten Behandlung einer von Verfassungs wegen gesetzlich zu regelnden Frage zu zwingen oder doch die getroffene Regelung als mögliche Lösung gänzlich auszuschließen, hat auch das Amtsgericht Bernau nicht ins Feld geführt (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 90, 145 ).
c) Für die Handlungsalternativen des unerlaubten Erwerbs (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) und des unerlaubten Besitzes von Cannabisprodukten (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG) hat das Bundesverfassungsgericht die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne auch unter Berücksichtigung des Umstands bejaht, dass die Schuld in diesen Fällen typischerweise gering ist, wenn es sich um Fälle des Erwerbs oder des Besitzes von Cannabisprodukten in kleineren Mengen zum gelegentlichen Eigenverbrauch handelt (vgl. BVerfGE 90, 145 ); der Gesetzgeber genüge dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot, weil er es den Strafverfolgungsorganen ermögliche, einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Einzelfall durch das Absehen von Strafverfolgung oder Strafe angemessen Rechnung zu tragen.
- BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02
Ihr kommen gemäß § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft und Rechtskraftwirkung zu (vgl. BVerfGE 33, 199 m.w.N.). - BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77
Strafbarkeit von Bagatelldelikten
Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02
Gesicherte kriminologische Erkenntnisse, die geeignet sein könnten, den Gesetzgeber zu einer bestimmten Behandlung einer von Verfassungs wegen gesetzlich zu regelnden Frage zu zwingen oder doch die getroffene Regelung als mögliche Lösung gänzlich auszuschließen, hat auch das Amtsgericht Bernau nicht ins Feld geführt (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 90, 145 ).
- BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02
Das Gericht muss sich außerdem eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinander setzen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen, soweit sie für die Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 97, 49 ). - BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02
Auch insoweit bedarf es einer Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 88, 198 ; 89, 329 ). - BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit …
Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02
Dazu muss die Vorlage aus sich heraus und ohne Beiziehung der Akten verständlich sein (vgl. BVerfGE 62, 223 ; 69, 185 ). - BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02
Dazu muss die Vorlage aus sich heraus und ohne Beiziehung der Akten verständlich sein (vgl. BVerfGE 62, 223 ; 69, 185 ). - BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02
Auch insoweit bedarf es einer Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 88, 198 ; 89, 329 ).
- AG Bernau, 18.09.2019 - 2 Cs 346/19
Vorlage an das BVerfG: Sind die Regelungen zum Verkehr/Erwerb von Cannabis …
Auch hat das Gericht insbesondere hinsichtlich der zur hilfsweise gestellten Überprüfung des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG teilweise auf wörtliche Begründungen aus der Vorlageentscheidung des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 11. März 2002 zurückgegriffen (vgl. - 2 BvL 8/02 -), da diese heute wesentlich mehr Berechtigung haben als noch im Jahre 2002.b) Entscheidung vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 .
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 - auf den Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 11.03.2002 stellt fest, dass die Vorlage den Begründungsanforderungen für eine erneute Richtervorlage nicht gerecht wird.
Schließlich wäre und sei die mögliche Auslösung eines sogenannten "amotivationalen Syndroms" umstritten (BVerfG, Beschluss vom 29.06.2004, 2 BvL 8/02 , Rdnr. 43).
Einer früheren Entscheidung mithin der aus dem Jahr 1994 kommen gemäß § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft und Rechtskraftwirkung zu (vgl. BVerfGE 33, 199, BVerfGE zu 2 BvL 8/02).
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 -.
Mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.06.2004 2 BvL 8/02 auf den Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 11.03.2002 wurde im Ergebnis festgestellt, dass die Vorlage den Begründungsanforderungen für eine erneut Richtervorlage nicht ausgereicht habe.
- LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
Haftstrafen für Hanfblütentee
Die Kammer ist nicht der Auffassung, dass das BtMG durch einen grundlegenden Wandel der Verhältnisse entgegen der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Urteile vom 09.03.1994, Az.: 2 BvL 43/92 = BVerfGE 90, 145 und vom 29.06.2004, Az.: 2 BvL 8/02) mittlerweile (zumindest in Teilen) wegen Verfassungswidrigkeit nichtig ist. - BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
Eine erneute Vorlage ist regelmäßig unzulässig, wenn das vorlegende Gericht die frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zum Ausgangspunkt seiner verfassungsrechtlichen Prüfung nimmt und nicht auf dieser Grundlage darlegt, welche inzwischen eingetretenen Veränderungen nach seiner Auffassung die erneute verfassungsgerichtliche Prüfung einer bereits entschiedenen Vorlagefrage veranlassen (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; BVerfGK 3, 285 ).Ungenügend ist es, dem Rechtsstandpunkt des Bundesverfassungsgerichts unter nur scheinbarem Verweis auf tatsächliche oder rechtliche Veränderungen einen abweichenden Rechtsstandpunkt gegenüberzustellen (vgl. BVerfGK 3, 285 ).
Ihr Gegenstand können nur Vorschriften sein, deren Gültigkeit für die von dem vorlegenden Gericht zu treffende Entscheidung von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 38, 121 ; 46, 66 ; 107, 218 ; 153, 310 ; BVerfGK 3, 285 ).
Soweit sich das Amtsgericht gegen diese verfassungsgerichtliche Auffassung stellt, genügt seine Argumentation den erhöhten Anforderungen an die Begründung einer erneuten Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG daher schon deshalb nicht, weil es von einem falschen verfassungsrechtlichen Maßstab ausgeht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; BVerfGK 3, 285 ).
- AG Münster, 12.11.2020 - 50 Cs 184/20
Richtervorlage: Cannabis-Verbot landet nochmal in Karlsruhe
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 - Mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 - auf den Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 11.03.2002 wurde im Ergebnis festgestellt, dass die Vorlage den Begründungsanforderungen für eine erneut Richtervorlage nicht ausgereicht habe.Im Auftrag gegeben wurde diese Studie im Herbst des Jahres 2002 und im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 11.03.2002 (vgl. - BVerfGE zu 2 Bvl 8/02 -).
- OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08
In Bielefeld und Umgebung müssen Richter auch nachts erreichbar sein
Dem durch das Betäubungsmittelstrafrecht geschützte Rechtsgut, nämlich die Gesundheit sowohl des Einzelnen wie auch der Bevölkerung im Ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu bewahren, sowie dessen weiterer Zielsetzung, das soziale Zusammenleben in einer Weise zu gestalten, die es von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält (vgl. BVerfG NJW 2004, 3620), kommen ein erhebliches Gewicht zu, auch wenn der Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sich auf sogenannte "weiche Drogen" bezog. - BFH, 22.05.2006 - VI R 49/04
Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG
Zudem ist selbst eine erneute Vorlage jedenfalls beim Auftreten neuer und erheblicher tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte zulässig (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 30. Mai 1972 1 BvL 21/69 und 1 BvL 18/71, BVerfGE 33, 199; in BVerfGE 84, 348, und vom 29. Juni 2004 2 BvL 8/02, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 3620). - OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13
Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und …
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bereits der unbefugte Erwerb von Cannabis mit erheblichen gesundheitlichen Gefahren verbunden ist und daher einen Angriff auf die geschützten Rechtsgüter bedeutet (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 29.06.2004, 2 BvL 8/02, BeckRS 2004, 23354;… Weber, BtMG, 4. Auflage 2013, vor § 29 BtMG, Rn. 1 ff). - BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvL 9/23
Weitere Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot unzulässig
Insbesondere hat es hervorgehoben, dass es ungenügend ist, dem Rechtsstandpunkt des Bundesverfassungsgerichts unter nur scheinbarem Verweis auf tatsächliche oder rechtliche Veränderungen einen abweichenden Rechtsstandpunkt gegenüberzustellen (vgl. BVerfGK 3, 285 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2023 - 2 BvL 3/20 u.a. -, Rn. 61).Soweit die Vorlagen der Sache nach bereits die Aufnahme von Cannabis in die Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG für verfassungswidrig halten und insoweit die grundsätzliche Einordnung von Cannabis als Betäubungsmittel beanstanden, lassen sie außer Acht, dass Gegenstand einer Normenkontrolle nur Vorschriften sein können, deren Gültigkeit für die von dem vorlegenden Gericht zu treffende Entscheidung von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 38, 121 ; 46, 66 ; 107, 218 ; 153, 310 ; BVerfGK 3, 285 ).
- BFH, 22.05.2006 - VI R 46/05
Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG
Zudem ist selbst eine erneute Vorlage jedenfalls beim Auftreten neuer und erheblicher tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte zulässig (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 30. Mai 1972 1 BvL 21/69 und 1 BvL 18/71, BVerfGE 33, 199; in BVerfGE 84, 348, und vom 29. Juni 2004 2 BvL 8/02, Neue Juristische Wochenschrift 2004, 3620). - VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt …
An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 - , DVBl. 2004, 1108, vom 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02 - , PharmR 2005, 374 und vom 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06 - juris, festgehalten. - VerfGH Bayern, 21.01.2016 - 66-IX-15
Unzulässiges Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis in Bayern
- BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der Besoldungsgruppe A 9 in …
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17
Disziplinarklageverfahren; konsensuale Berichterstatterentscheidung; Verhalten …
- BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
Allgemeine Handlungsfreiheit (Einfuhr von Cannabis zur Selbsttherapie; keine …
- AG Münster, 29.03.2023 - 50 Cs 64/23
- OVG Saarland, 09.12.2011 - 3 A 271/10
Versagung der Heilpraktikererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Cannabiskonsum
- AG Münster, 23.03.2023 - 32 Cs 264/22
- AG Münster, 13.01.2023 - 50 Cs 173/22
- AG Münster, 20.10.2022 - 32 Ds 139/22
- AG Freiburg, 28.05.2020 - 28 Ds 620 Js 119/19
Strafbarkeit des Verkaufs von Cannabidiol(CBD)-Produkten
- AG Münster, 20.10.2022 - 32 Ds 163/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2006 - 13 A 2483/04
Betäubungsmittelrecht: Ausnahmegenehmigung für den Anbau von Cannabispflanzen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 13 B 1199/11
Erlaubnis des Anbaus von Hybriden der Pflanze Hanf (Cannabis Sativa) im Wege …
- BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07
Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit von § 201 Abs 2 S 11 bis S …
- OVG Bremen, 26.10.2004 - 1 A 282/03
Arbeitnehmerkammer mit Grundgesetz vereinbar - Arbeitnehmerkammer; …
- VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 165/12
Verfassungsmäßigkeit der Vorgaben zur Festlegung des für die Entgeltberechnung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 13 B 1198/11
Notwendigkeit der Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und …
- VGH Bayern, 13.05.2005 - 11 CS 05.77
- AG Bernau, 12.07.2004 - 5 Ls 39/03
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis) in nicht geringen …
- VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt …
- VGH Bayern, 24.07.2015 - 11 CS 15.1203
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen
- VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt …
- VG Münster, 13.09.2004 - 10 K 893/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anforderungen …
- BVerfG, 10.05.2005 - 2 BvR 2144/04
Reichweite der Befugnis des Angeklagten zur Beantragung oder Anregung von …
- VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11
Möglichkeit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Erlaubnis für …
- BayObLG, 19.08.2004 - 4St RR 87/04
Betäubungsmittelstrafrecht: Begriff der geringen Menge, Absehen von der …