Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2596
OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04 (https://dejure.org/2004,2596)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 11.05.2004 - 2 EO 190/04 (https://dejure.org/2004,2596)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 2 EO 190/04 (https://dejure.org/2004,2596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 80 Abs 5; StVG § 3 Abs 1 S 1; FeV § 11 Abs 2; FeV § 11 Abs 7; FeV § 11 Abs 8; FeV § 46 Abs 1; FeV § 46 Abs 3; FeV Anl 4 Nr 9_9_2; ThürVwVfG § 35
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesenen erheblichen Cannabiskonsums und Teilnahme am Straßenverkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis; erheblicher Cannabiskonsum; Teilnahme am Straßenverkehr; mangelnde Trennfähigkeit; THC-Wert; Anordnung zur Gutachtenvorlage; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    THC-Wert einer Blutuntersuchung als Ausgangspunkt für die Feststellung eines regelmäßigen Cannabis-Konsums; Rechtsnatur der Aufforderung sich einem Drogenscreening zu unterziehen; Entzug der Fahrerlaubnis bei Weigerung sich dem Drogenscreening zu unterziehen; ...

  • blutalkohol PDF, S. 220

    Mangelndes Trennungsvermögen bei THC-Wert von 10 ng/ml kurz nach der Fahrt und kein VA-Charakter der Anordnung eines Drogenscreenings

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; StVG § 3 Abs. 1 S. 1; ; FeV § 11 Abs. 2; ; FeV § 11 Abs. 7; ; FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 3; ; FeV Anl. 4 Nr. 9.9.2; ; ThürVwVfG § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Cannabis; Verwaltungsverfahren: Rechtsnatur der Anordnung zur Beibringung eines Drogenscreenings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Cannabiskonsum

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2004, 23975
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04
    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein Drogenscreening beizubringen, ist auch unter der Geltung der Fahrerlaubnis-Verordnung kein Verwaltungsakt (im Anschluss an das OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -).

    In der Rechtsprechung ist die Frage nämlich auch für die Rechtslage unter der Geltung der Fahrerlaubnis-Verordnung grundsätzlich geklärt, dass die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten oder - wie hier - ein Drogenscreening beizubringen, kein Verwaltungsakt ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -, NJW 2001, 3427):.

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04
    Wird bei einem Verkehrsteilnehmer unmittelbar nach der Fahrt ein THC-Wert von 10, 5 ng/ml festgestellt, ist der Schluss auf mangelndes Trennvermögen bei gelegentlichem Cannabiskonsum zulässig (im Anschluss an das OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 12 ME 287/03 -).

    Insoweit wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unter Auseinandersetzung mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen teilweise die Auffassung vertreten, dass auf regelmäßigen Cannabiskonsum bei kurzfristig erfolgenden Blutuntersuchungen nicht schon bei einem THC-Carbonsäurewert ab 75 Nanogramm pro Milliliter, sondern erst ab 150 Nanogramm pro Milliliter geschlossen werden könne (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2003 - Az: 12 ME 287/03-, NVwZ-RR 2003, 899, 900; im Einzelnen: Geiger, Harald: Aktuelle Probleme des Fahrerlaubnisrechts unter besonderer Berücksichtigung von Alkohol- und Drogenauffälligkeit, VBlBW 2004, 1, 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04
    Dies war in der ständigen Rechtsprechung zu § 15b Abs. 2 StVZO a. F. anerkannt (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 1969 - VII C 18.69 -, BVerwG 38, 248, 249 ff., vom 15. Dezember 1989 - 7 C 52.88 -, Buchholz 442.10, § 4 StVG Nr. 87, und vom 27. September 1995 - 11 C 34.94 -, Buchholz 442.16, § 15b StVZO Nr. 24).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04
    Schließlich ist die hier in Rede stehende Anordnung, auch nicht deshalb eine (selbständig anfechtbare) Regelung, weil die Anordnung verbunden mit der Ankündigung der Rechtsfolge der Fahrerlaubnisentziehung für den Fall der Weigerung, bereits einen Eingriff in das grundrechtlich (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69, 84).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04
    Dies war in der ständigen Rechtsprechung zu § 15b Abs. 2 StVZO a. F. anerkannt (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 1969 - VII C 18.69 -, BVerwG 38, 248, 249 ff., vom 15. Dezember 1989 - 7 C 52.88 -, Buchholz 442.10, § 4 StVG Nr. 87, und vom 27. September 1995 - 11 C 34.94 -, Buchholz 442.16, § 15b StVZO Nr. 24).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 52.88

    Erstattung von MPU-Kosten - Verdacht auf regelmäßigen Cannabis-Konsum

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04
    Dies war in der ständigen Rechtsprechung zu § 15b Abs. 2 StVZO a. F. anerkannt (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 1969 - VII C 18.69 -, BVerwG 38, 248, 249 ff., vom 15. Dezember 1989 - 7 C 52.88 -, Buchholz 442.10, § 4 StVG Nr. 87, und vom 27. September 1995 - 11 C 34.94 -, Buchholz 442.16, § 15b StVZO Nr. 24).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378) der einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr nach den neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht als hinreichendes Verdachtselement zu bewerten, der die Anordnung eines ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigt (vgl. im Einzelnen: BVerwG, NJW 2002, S. 2378 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03

    Cannabis - gelegentlicher Konsum und Fahreignung

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04
    In Fällen der vorliegenden Art hätte demnach grundsätzlich von der Anordnung eines weiteren Gutachtens nach § 11 Abs. 7 FeV abgesehen werden können (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. März 2003 - 10 S 323/03 -, DAR 2003, 236, Geiger, a. a. O.).
  • OVG Thüringen, 28.08.2002 - 2 EO 421/02

    Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Feststellung der Fahreignung bei

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04
    Sie ist aber nach dem Beschluss des Senats vom 28. August 2002 - 2 EO 421/02 - auf die hier dem Streit zugrunde liegende neue Rechtslage zu übertragen.
  • OVG Sachsen, 23.02.1993 - 3 S 2/93

    Fahrerlaubnisentziehung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Streitwert;

    Auszug aus OVG Thüringen, 11.05.2004 - 2 EO 190/04
    Hinzu kommt, dass dann, wenn sich - wie hier - nach Ansicht der Verwaltungsbehörde jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, dieser Umstand es in aller Regel rechtfertigt, die Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis für sofort vollziehbar zu erklären, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. November 2002 - 2 EO 588/02 - und vom 26. Februar 2002 - 2 EO 375/01 - SächsOVG, Beschluss vom 23. Februar 1993, LKV 1994, 224).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht