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   BGH, 10.02.2005 - II ZR 276/02 (1)   

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https://dejure.org/2005,4971
BGH, 10.02.2005 - II ZR 276/02 (1) (https://dejure.org/2005,4971)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2005 - II ZR 276/02 (1) (https://dejure.org/2005,4971)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - II ZR 276/02 (1) (https://dejure.org/2005,4971)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2005, 2564
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - II ZR 276/02
    Im übrigen kommt ein Mitverschulden des fahrlässig handelnden Geschädigten gegenüber einer Haftung des Schädigers aus § 826 BGB, dessen Sittenwidrigkeitserfordernis der Senat aufgrund der maßgeblichen Mitwirkung der Beklagten zu 2 und 3 an dem gegen das Auslandinvestmentgesetz verstoßenden (Urteilsumdr. S. 17-19, 21 f.) und obendrein durch die Verwendung irreführender Vertragstexte (Urteilsumdr. S. 14, 22 Abs. 1) geprägten Vertriebssystem der Beklagten zu 1 als erfüllt angesehen hat, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHZ 76, 216, 218; BGH, Urt. v. 9. Oktober 1991 - VIII ZR 19/91, NJW 1992, 310; Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. § 826 Rdn. 13).
  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem

    Auszug aus BGH, 10.02.2005 - II ZR 276/02
    Im übrigen kommt ein Mitverschulden des fahrlässig handelnden Geschädigten gegenüber einer Haftung des Schädigers aus § 826 BGB, dessen Sittenwidrigkeitserfordernis der Senat aufgrund der maßgeblichen Mitwirkung der Beklagten zu 2 und 3 an dem gegen das Auslandinvestmentgesetz verstoßenden (Urteilsumdr. S. 17-19, 21 f.) und obendrein durch die Verwendung irreführender Vertragstexte (Urteilsumdr. S. 14, 22 Abs. 1) geprägten Vertriebssystem der Beklagten zu 1 als erfüllt angesehen hat, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHZ 76, 216, 218; BGH, Urt. v. 9. Oktober 1991 - VIII ZR 19/91, NJW 1992, 310; Palandt/Sprau, BGB 64. Aufl. § 826 Rdn. 13).
  • BGH, 10.11.2016 - III ZR 235/15

    Schadensersatzanspruch des Darlehensgebers wegen sittenwidriger Schädigung:

    Jedoch ist gegenüber einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, durch die sich der Schädiger einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft hat, selbst grobe Fahrlässigkeit des Geschädigten grundsätzlich nicht anspruchsmindernd anzurechnen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1991 - VIII ZR 19/91, NJW 1992, 310, 311 mwN; Beschluss vom 10. Februar 2005 - II ZR 276/02, juris Rn. 3; BAG, NJW 1970, 1861, 1862; MüKoBGB/Oetker, 7. Aufl., § 254 Rn. 112).
  • BGH, 12.10.2010 - XI ZR 394/08

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Vorsätzliche Beteiligung eines ausländischen

    Der vom Berufungsgericht bei seiner Abwägung zu Lasten der Beklagten zugrunde gelegte Grundsatz, dass ein Mitverschulden des allenfalls fahrlässig handelnden Geschädigten gegenüber einem aus § 826 BGB haftenden Schädiger regelmäßig nicht in Betracht kommt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 76, 216, 217 f.; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 60/82, WM 1984, 126, 127; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2005 - II ZR 276/02, juris, Tz. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 28/09

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen einen in einem

    Der vom Berufungsgericht bei seiner Abwägung zu Lasten der Beklagten zugrunde gelegte Grundsatz, dass ein Mitverschulden des allenfalls fahrlässig handelnden Geschädigten gegenüber einem aus § 826 BGB haftenden Schädiger regelmäßig nicht in Betracht kommt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 76, 216, 217 f.; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 60/82, WM 1984, 126, 127; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2005 - II ZR 276/02, juris, Tz. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2010 - VI ZR 244/09

    Schutzgesetzverletzung: Unerlaubte Drittstaateneinlagenvermittlung

    Hinzu kommt, dass der Beklagte nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts zumindest bedingt vorsätzlich gegen die Strafvorschrift des § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG verstoßen hat, und ein Mitverschulden des nur fahrlässig handelnden Geschädigten gegenüber einem vorsätzlich handelnden Schädiger grundsätzlich nicht in Betracht kommt (Senatsurteile vom 26. Februar 1980 - VI ZR 53/79, BGHZ 76, 216, 217 f.; vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 60/82, WM 1984, 126, 127; BGH, Urteile vom 13. Juli 2010 - XI ZR 28/09, WM 2010, 1590 Rn. 61; Beschluss vom 10. Februar 2005 - II ZR 276/02, juris, Tz. 3, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 256/07

    Haftung eines ausländischen Brokerhauses für Verluste eines deutschen Anlegers

    Der maßgebliche Grundsatz, dass gegenüber einer vorsätzlichen und erst recht gegenüber einer sittenwidrig vorsätzlichen Schädigung wie im vorliegenden Fall eine Fahrlässigkeit des Geschädigten in der Regel vollständig zurücksteht (vgl. aus der Rspr. zuletzt z.B. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2005 - II-ZR 276/02 - = BeckRS 2005 02564 sowie aus der Kommentarliteratur z.B. Palandt/Sprau, aaO, § 826 BGB Rn 16; Staudinger/Schiemann, Neubearbeitung 2005, Rn 121; MünchKomm/Oetker, 5. Auflage, jeweils m.w.N.), gilt zwar nicht ohne jede Ausnahme.
  • BGH, 23.11.2010 - VI ZR 245/09

    § 32 Abs. 1 S. 1 Gesetz über das Kreditwesen ( KWG ) als Schutzgesetz i.S.d. §

    Hinzu kommt, dass der Beklagte nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts zumindest bedingt vorsätzlich gegen die Strafvorschrift des § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG verstoßen hat, und ein Mitverschulden des nur fahrlässig handelnden Geschädigten gegenüber einem vorsätzlich handelnden Schädiger grundsätzlich nicht in Betracht kommt (Senatsurteile vom 26. Februar 1980 - VI ZR 53/79, BGHZ 76, 216, 217 f.; vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 60/82, WM 1984, 126, 127; BGH, Urteile vom 13. Juli 2010 - XI ZR 28/09, WM 2010, 1590 Rn. 61; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2005 - II ZR 276/02, juris, Tz. 3, jeweils m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08

    Aktiengesellschaft: Schadensersatzanspruch des Aktionärs bei Werbung für den

    Ein Mitverschulden des fahrlässig handelnden Geschädigten gegenüber einer Haftung des Schädigers aus § 826 BGB kommt nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 10.02.2005, II ZR 276/02).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 6 U 146/07

    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Durchführung von Börsentermingeschäften;

    Der maßgebliche Grundsatz, dass gegenüber einer vorsätzlichen und erst recht gegenüber einer sittenwidrig vorsätzlichen Schädigung wie im vorliegenden Fall eine Fahrlässigkeit des Geschädigten in der Regel vollständig zurücksteht (vgl. aus der Rspr. zuletzt z.B. BGH, Beschluss vom 10.02.2005 - II-ZR 276/02 - = BeckRS 2005 02564 sowie aus der Kommentarliteratur z.B. Palandt/Sprau, aaO, § 826 BGB Rz. 16; Staudinger/Schiemann, Neubearbeitung 2005, Rz. 121; MünchKomm/Oetker, 5. Auflage, jeweils m.w.N.), gilt zwar nicht ohne jede Ausnahme.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07

    Abwehr des auschließlichen Gerichtsstands durch Vereinbarung einer

    Der maßgebliche Grundsatz, dass gegenüber einer vorsätzlichen und erst recht gegenüber einer sittenwidrig vorsätzlichen Schädigung wie im vorliegenden Fall eine Fahrlässigkeit des Geschädigten in der Regel vollständig zurücksteht (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2005 - II-ZR 276/02 - = BeckRS 2005 02564; Palandt/Sprau, aaO, § 826 BGB Rz. 16; Staudinger/Schiemann, Neubearbeitung 2005, Rn 121; MüKo/Oetker, 5. Auflage 2007, jeweils m.w.N.), gilt zwar nicht ohne jede Ausnahme.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 224/06

    Haftung des Brokers für sittenwidrige Börsentermingeschäfte eines kooperierenden

    Ein anspruchminderndes Mitverschulden des allenfalls fahrlässig handelnden Klägers gegenüber einer Haftung der Beklagten aus § 826 BGB kommt grundsätzlich nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 10.02.2005 - II ZR 276/02 - ).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 17 U 51/09

    Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung i.R.v. Verlusten mit

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen einer kick-back Vereinbarung im

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 242/06

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einer unerlaubten Handlung;

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 6 U 18/08

    Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen spekulativer Geschäften einer

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 95/08

    Durchbrechung des Grundsatzes der Haftung des jeweils kundennächsten Unternehmens

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 6 U 110/07

    Schadensersatz bei spekulativen Geschäften einer Brokerfirma im Ausland; Klärung

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2007 - 6 U 225/06

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einer unerlaubten Handlung;

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 6 U 9/09

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

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