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   OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05   

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OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05 (https://dejure.org/2005,805)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2005 - 29 U 2887/05 (https://dejure.org/2005,805)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 29 U 2887/05 (https://dejure.org/2005,805)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Redaktionelle Berichterstattung über Erzeugnisse zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen als Werbung im Sinne des Urhebergesetzes (UrhG); Störerhaftung eines Presseunternehmens durch Setzung eines Hyperlinks in einer Online-Berichterstattung; Anspruch auf ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    AnyDVD / Any DVD

    Art. 10 EMRK

  • unalex.eu

    Art. 8 Rom II-VO
    Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums - Regelungsinhalt

  • online-und-recht.de
  • affiliateundrecht.de

    Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Störerhaftung eines Presseunternehmers bei Setzen eines Hyperlink

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Weiter keine Links zu Slysoft & Co.

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Heise zieht im Rechtsstreit um Linksetzung vor Bundesverfassungsgericht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Heise-Haftung für Links

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Hyperlink auf Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen verboten

  • spiegel.de (Pressebericht, 01.09.2005)

    Musikindustrie gegen Heise - Heise geht vor das Bundesverfassungsgericht

  • beck.de (Kurzinformation)

    Hyperlink auf Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen verboten

  • beck.de (Leitsatz)

    Link auf Website mit Kopierschutzumgehung nicht mehr von Pressefreiheit gedeckt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Heise-Haftung für Links

Besprechungen u.ä.

  • jurpc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Redaktioneller Link auf Anbieter von Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen (RA Thomas Stadler; JurPC Web-Dok. 126/2005)

Sonstiges

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Dokumentation: Heise versus Musikindustrie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 1034 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 372
  • GRUR-RR 2007, 408 (Ls.)
  • MMR 2005, 768
  • K&R 2005, 467
  • ZUM 2005, 896
  • afp 2005, 480
  • BeckRS 2005, 10116
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05
    Insbesondere wäre eine derartige Störerhaftung unzumutbar (vgl. BGH GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten), weil die Antragsgegnerin damit im Kernbereich der Pressefreiheit behindert würde.

    aa) Spezialgesetzliche Vorschriften, nach denen die Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin für das Setzen des streitgegenständlichen Hyperlinks zu beurteilen wären, bestehen nicht (vgl. BGH GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten).

    Der Streitfall weist die Besonderheit auf, dass - wie hinreichend glaubhaft gemacht ist - die Antragsgegnerin beim Setzen des Hyperlinks positive Kenntnis davon hatte, dass die verlinkte Website rechtswidrigem Handeln dient; darin unterscheidet sich der Streitfall signifikant von dem Fall, der dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 01.04.2004 - I ZR 317/01 = GRUR 2004, 693 - Schöner Wetten zugrunde lag; in diesem Fall hatte die dortige Beklagte keine zumutbaren Prüfungspflichten verletzt, weil ohne eingehende rechtliche Prüfung nicht zu erkennen war, ob die verlinkte Website rechtswidrigem Handeln diente (vgl. BGH aaO 694 f).

    Der Bundesgerichtshof hat in dem genannten Urteil folgende Grundsätze zur Störerhaftung beim Setzen eines Hyperlinks auf eine Website, die rechtswidrigem Handeln dient, aufgestellt (vgl. BGH GRUR 2004, 693, 695 - Schöner Wetten): "Der Umfang der Prüfungspflichten, die denjenigen treffen, der einen Hyperlink setzt oder aufrecht erhält, richtet sich nach dem Gesamtzusammenhang, in dem der Hyperlink verwendet wird, dem Zweck des Hyperlinks sowie danach, welche Kenntnis der den Hyperlink Setzende von Umständen hat, die dafür sprechen, dass die verlinkte Website oder der Internetauftritt, auf die der Link verweist, rechtswidrigem Handeln dienen, und welche Möglichkeiten er hat, die Rechtswidrigkeit dieses Handelns in zumutbarer Weise zu erkennen.

    Allerdings fällt das Setzen von Hyperlinks anlässlich einer Online-Berichterstattung grundsätzlich in den Schutzbereich der Pressefreiheit (vgl. BGH GRUR 2004, 693, 694 f - Schöner Wetten).

  • LG München I, 07.03.2005 - 21 O 3220/05

    Beihilfe durch Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software (§§ 823 Abs.

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05
    Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 07.03.2005, Az. 21 O 3220/05, wird der Antragsgegnerin, bei Meidung [näher bezeichneter Ordnungsmittel] für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff., 890 ZPO ferner verboten, Werbung für den Verkauf von Mitteln zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen zu betreiben durch die Wiedergabe von Werbungsaussagen Dritter, insbesondere den Herstellern solcher Umgehungsmittel, nämlich in der Form der Anlage AS 3.

    Bezüglich der von ihr eingelegten Berufung beantragt die Antragsgegnerin, das Urteil des Landgerichts München I, Az. 21 O 3220/05, verkündet am 07.03.2005, zugestellt am 04.04.2005, teilweise abzuändern und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in vollem Umfang zurückzuweisen.

    Die Antragstellerinnen beantragen, die Berufung der Antragsgegnerin vom 03.05.2005 gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 07.03.2005 (Az. 21 O 3220/05) zurückzuweisen.

  • BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99

    "Heidemörder"

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05
    Denn die Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung urheberrechtlich geschützter geistiger Leistungen wird als vermögenswertes Recht von der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG erfasst (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder).

    Das Verbot ist im Streitfall gerechtfertigt, weil es im Zusammenspiel mit § 95a UrhG dazu dient, eine Verletzung von urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechten der Antragstellerinnen, die ebenfalls verfassungsrechtlich nach Art. 14 GG geschützt sind (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder), zu erschweren, und weil die Antragsgegnerin beim Setzen des streitgegenständlichen Hyperlinks positive Kenntnis davon hatte, dass die verlinkte Website rechtswidrigem Handeln dient.

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05
    Dieses allgemeine Gesetz muss jedoch seinerseits im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG ausgelegt und angewandt werden, damit dessen wertsetzender Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 94, 1, 8).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05
    Denn bei der redaktionellen Berichterstattung und insbesondere der Entscheidung, welche Themen behandelt werden, handelt es sich um einen Kernbereich der Pressefreiheit (vgl. BVerfGE 97, 125, 144).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05
    Diese Webpage unterrichtet den Interessierten in deutscher Sprache u.a. über das Produkt "AnyDVD", enthält einen mit "Download" bezeichneten Hyperlink sowie die Abbildung einer deutschen Fahne; dieser Internetauftritt ist deshalb auch auf Internetnutzer in Deutschland ausgerichtet (vgl. Loewenheim/Peukert aaO § 33, Rdn. 20 zu § 95d UrhG; vgl. auch BGH WRP 2005, 493, 495 - HOTEL MARITIME zu Kennzeichenverletzungen im Internet).
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05
    Internationalprivatrechlich ist § 95a UrhG unter Berücksichtigung des im Urheberrecht maßgebenden Schutzlandprinzips (vgl. BGHZ 136, 380, 390 - Spielbankaffaire) anwendbar, wenn ein hinreichender Inlandsbezug vorliegt (vgl. Loewenheim/Peukert, Handbuch des Urheberrechts, § 33, Rdn. 18 unter Bezugnahme auf Art. 8 Abs. 2 der bereits genannten Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.05.2001).
  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00

    Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines diffamierenden

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05
    als Werbeaussagen zu Eigen gemacht hätte, kann im Hinblick auf die distanzierenden und kommentierenden Ausführungen in dem genannten Artikel nicht festgestellt werden (vgl. auch BVerfG NJW 2004, 590, 591).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05
    Vielmehr handelt es sich, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, um redaktionelle Berichterstattung über eine Angelegenheit, die für die Öffentlichkeit von allgemeiner Bedeutung ist (vgl. auch BGH GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker zur Wettbewerbsabsicht), nämlich einen Ausschnitt aus der Problematik des Kopierschutzes durch technische Maßnahmen und dessen Umgehung.
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 29 U 2887/05
    (1) Unabhängig von der Haftung für Täterschaft und Teilnahme kann auch im Urheberrecht derjenige als Störer zur Unterlassung verpflichtet sein, der in irgendeiner Weise - sei es auch ohne Verschulden - willentlich und adäquat-kausal zu einer Urheberrechtsverletzung beigetragen hat (vgl. BGH WRP 1999, 211, 212 - Möbelklassiker).
  • OLG Koblenz, 12.01.2005 - 1 U 1009/04

    Softwarepflege- und -wartungsvertrag: Ausschluss des vertraglichen

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    b) Bei der Bestimmung des § 95a Abs. 3 UrhG handelt es sich, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 Satz 1 BGB (ebenso OLG München GRUR-RR 2005, 372; Palandt/Sprau aaO § 823 Rdn. 71; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 95a UrhG Rdn. 5; Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel aaO § 95a UrhG Rdn. 105 und 45; Schricker/Götting aaO § 95a UrhG Rdn. 40; Wandtke/Bullinger/Wandtke/Ohst aaO § 95a UrhG Rdn. 88; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 4. Aufl., Rdn. 732l; Spieker, GRUR 2004, 475, 481; Trayer aaO S. 138; vgl. auch Peukert in Loewenheim aaO § 82 Rdn. 6).

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kann unter Werbung in Anlehnung an die Legaldefinition des Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 84/450/EWG vom 10. September 1984 über irreführende Werbung, die in Art. 2 lit. a) der am 12. Dezember 2007 in Kraft getretenen Richtlinie 2006/114/EG vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung übernommen wurde, jede Äußerung mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern, verstanden werden (vgl. OLG München GRUR-RR 2005, 372, 373; Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel aaO § 95a UrhG Rdn. 76 und 89).

    d) Das Verbot von Werbung im Hinblick auf den Verkauf von Erzeugnissen, die hauptsächlich hergestellt werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. OLG München GRUR-RR 2005, 372).

    Im Streitfall kommt es darauf jedoch nicht an, weil dem Kläger nicht die - ohne die Umgehung eines Kopierschutzes grundsätzlich zulässige - Anfertigung von Privatkopien von CDs mithilfe des Programms "Clone-CD", sondern die Werbung für den Verkauf des auch für Vervielfältigungen zu anderen Zwecken nutzbaren "Allesbrenners" untersagt werden soll (vgl. OLG München GRUR-RR 2005, 372, 373).

  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 191/08

    AnyDVD

    Die Klägerinnen haben - zunächst mit Erfolg im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (vgl. LG München I, GRUR-RR 2005, 214; OLG München, GRUR-RR 2005, 372; BVerfGK 10, 153 = GRUR 2007, 1064) - beantragt,.
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05

    Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

    Teilweise wird aufgrund des auf ein Verbot beschränkten Wortlauts ("dürfen ... nicht", "Verboten sind ...") und der systematischer Stellung in Teil 4 des UrhG die Regelung in § 95a UrhG nur so gedeutet, dass Sanktionsmöglichkeiten lediglich durch die Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts (§§ 108b und 111a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG) gegeben seien ( Spieker , GRUR 2004, 475 ff., nur auf § 823 Abs. 2 BGB abstellend auch OLG München, Urt. v. 28.7.2005 - 29 U 2887/05, BeckRS 2005 10116 für Linkhaftung).

    bb) Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des § 95a UrhG bestehen im Nachgang an BVerfG, Beschl. v. 25.7.2005 - 1 BvR 2182/04 und OLG München, Urt. v. 28.7.2005 - 29 U 2887/05, BeckRS 2005 10116 und entgegen Stimmen aus dem Schrifttum ( Ulbricht , CR 2004, 674, 679; differenzierend Holznagel/Brüggemann , MMR 2003, 767, 773) nicht.

    Dieser kommt den Inhabern solcher Rechte zugute, die sich wirksamer technischer Schutzmaßnahmen i.S. von § 95a I UrhG bedienen (vgl. auch OLG München, Urt. v. 28.7.2005 - 29 U 2887/05, BeckRS 2005 10116).

    Brennersoftware wie die streitgegenständliche Software war gerade Anlass der Schaffung der gesetzlichen Regelung und ist daher unter § 95a Abs. 3 UrhG zu subsumieren (vgl. auch OLG München, Urt. v. 28.7.2005 - 29 U 2887/05, BeckRS 2005 10116; Peukert , in: Loewenheim, Handbuch, a.a.O., § 34 Rn. 19 a.E.; Wandtke/Ohst , a.a.O., § 95 a Rn. 85 a.E.).

    Werbung bedeutet danach "jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte oder Verpflichtungen zu fördern"" (so auch OLG München, Urt. v. 28.7.2005 - 29 U 2887/05, BeckRS 2005 10116).

    (wie hier auch Dreyer , a.a.O., § 95a Rn.44 sowie wohl auch OLG München, Urt. v. 28.7.2005 - 29 U 2887/05, BeckRS 2005 10116).

  • BVerfG, 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11

    Nichtannahmebeschluss AnyDVD

    Gegen das im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes letztinstanzliche Urteil (OLG München, MMR 2005, S. 768) legte der Beklagte Verfassungsbeschwerde ein.
  • BVerfG, 03.01.2007 - 1 BvR 1936/05

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der H ... GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin H ... GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Taylor Wessing, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg - gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 28. Juli 2005 - 29 U 2887/05 -, b) das Endurteil des Landgerichts München I vom 7. März 2005 - 21 O 3220/05 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 3. Januar 2007 einstimmig beschlossen:.

    Dieses Verbot hat das Berufungsgericht in seinem Urteil (veröffentlicht in MMR 2005, S. 768 ff.) bestätigt.

  • OLG München, 23.10.2008 - 29 U 5696/07

    Urheberrechtsschutz: Beteiligung eines IT-Nachrichtendienstes an der Verbreitung

    Landgericht (vgl. GRUR-RR 2005, 214 ff. - DVD-Kopierschutz) und Senat (vgl. GRUR-RR 2005, 372 ff - AnyDVD I) lehnten ein Verbot der Berichterstattung wegen des Gewichts der Pressefreiheit ab, verboten der Beklagten aber die Linksetzung.
  • LG München I, 11.10.2006 - 21 O 2004/06

    Störerhaftung wegen Hyperlinks auf Kopierschutzumgehungssoftware

    Die Klägerinnen gingen im Winter 2003/2004 gegen einen Internetinformationsdienst vor, der im Rahmen eines Berichts über Kopierschutzumgehungsprogramme einen Link auf die Homepage eines von Antigua aus operierenden Software-Herstellers, der derartige Programme anbietet, geschaltet hatte (Urteil der Kammer vom 7.3.2005, 21 0 3220/05, MMR 2005, 385; OLG München MMR 2005, Seite 768, später ergangenes Berufungsurteil).

    Die Klägerinnen beziehen sich insoweit auf das genannte Urteil des OLG München MMR 2005, 768, im vorangegangenen Verfahren.

  • LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05

    EBay haftet mittelbar für Urheberrechtsverletzung

    Die Einschränkungen, die das OLG München in seiner Entscheidung vom 28.07.2005, "Kopierschutzumgehung" (MMR 2005, 768, 771) angesichts der dort nicht ausreichend nachgewiesenen Ursächlichkeit für tatsächliche Verkäufe des zur Aushebelung des Kopierschutzes geeigneten Softwareprodukts, aufstellte, greifen daher vorliegend nicht.
  • LG München I, 10.09.2008 - 21 S 18909/07
    Die vorliegend streitentscheidende Vorschrift des § 95a UrhG ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. OLG München MMR 2005, 768, 769 sowie LG Köln MMR 2006, 412, 414 f. samt der entsprechenden Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 17. Juli 2008 - I 2R 219/05, deren Urteilsgründe noch nicht vorliegen; der Inhalt der Entscheidung ist der amtlichen Pressemitteilung Nr. 138/2008 des Bundesgerichtshofs unter juris.bundesgerichtshof.de/cgh bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bghMrt=pm&Datum=2008&Sort=3&nr=44575&pos=29&anz=168 zu entnehmen); sie gilt auch für private und einmalige Verkaufsangebote (vgl. LG Köln MMR 2006, 412, 416 sowie die genannte Pressemitteilung des BGH).

    Zu den "Erzeugnissen" i.S.d. Vorschrift zählen auch Softwareprodukte (vgl. OLG München MMR 2005, 768, 770).

  • LG München I, 11.10.2006 - 21 O 4/06
    Die Klägerinnen gingen im Winter 2003/2004 gegen einen Internetinformationsdienst vor, der im Rahmen eines Berichts über Kopierschutzumgehungsprogramme einen Link auf die Homepage eines von Antigua aus operierenden Software-Herstellers, der derartige Programme anbietet, geschaltet hatte (Urteil der Kammer vom 07.03.2005 - 21 0 3220/05 - , MMR 2005, 385 [LG München I 07.03.2005 - 21 O 3220/05] ; OLG München MMR 2005 Seite 768 - später ergangenes Berufungsurteil).

    Die Klägerinnen beziehen sich insoweit auf das genannte Urteil des OLG München MMR 2005, 768 [OLG München 28.07.2005 - 29 U 2887/05] im vorangegangenen Verfahren.

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