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   OLG Celle, 10.11.2005 - 22 Ss 72/05   

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OLG Celle, 10.11.2005 - 22 Ss 72/05 (https://dejure.org/2005,11298)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.11.2005 - 22 Ss 72/05 (https://dejure.org/2005,11298)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. November 2005 - 22 Ss 72/05 (https://dejure.org/2005,11298)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gültigkeit von in EU-Mitgliedsstaaten erteilte Fahrerlaubnisse, Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 StVG; § 28 Abs. 1 FeV; § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV; § 46 FeV; § 3 Abs. 1 StVG; § 11 FeV; Art. 177 Abs. 3 EWG; § 354 Abs. 1, 1. Alt. StPO
    Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Besitz einer gültigen polnischen Fahrerlaubnis; Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland von Inhabern einer europäischen Fahrerlaubnis; Verweigerung der Anerkennung eines von einem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Besitz einer gültigen polnischen Fahrerlaubnis; Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland von Inhabern einer europäischen Fahrerlaubnis; Verweigerung der Anerkennung eines von einem ...

  • Judicialis

    StVG § 21; ; FeV § 28 Abs.; ; Rl 91/439/EWG d R v 29.7.91 Art. 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, EU-Führerschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gültigkeit von EU-Fahrerlaubnissen im Inland

Papierfundstellen

  • BeckRS 2005, 14090
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2005 - 22 Ss 72/05
    Die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis darf deshalb nicht von zusätzlichen nationalen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.(Konsequenzen aus der Entscheidung des EuGH v. 29. April 2004 "Fall Kapper", NJW 2004, 1725 = NZV 2004, 372).

    Das ist indes rechtsfehlerhaft, weil § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH NJW 2004, 1725 = NZV 2004, 372, Urt. v. 29. April 2004 "Fall Kapper") restriktiv auszulegen ist und teilweise nicht angewendet werden kann, wenn der Regelungsinhalt vorrangigem europäischem Gemeinschaftsrecht widerspricht (so auch OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2005, 50, 51; vgl. auch Otte/Kühner, "Führerscheintourismus ohne Grenzen?", NZV 2004, 321, 328).

    Es handele sich insoweit aber um eine Ausnahmevorschrift, die eng auszulegen sei, sodass die Grundregel der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine gemäß Art. 1 Abs. 2 der 2. EG-Führerscheinrichtlinie jedenfalls nach Ablauf der Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis Vorrang beanspruche und einem zeitlich unbestimmten Vorbehalt gegen die Anerkennung von Führerscheinen anderer Mitgliedsstaaten entgegenstehe (EuGH NJW 2004, 1725, 1727 f.).

    "Die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins" dürfe nicht "unter Berufung auf nationale Vorschriften unbegrenzt" verweigert werden (EuGH NJW 2004, 1725, 1728).

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2005 - 22 Ss 72/05
    Das ist indes rechtsfehlerhaft, weil § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH NJW 2004, 1725 = NZV 2004, 372, Urt. v. 29. April 2004 "Fall Kapper") restriktiv auszulegen ist und teilweise nicht angewendet werden kann, wenn der Regelungsinhalt vorrangigem europäischem Gemeinschaftsrecht widerspricht (so auch OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2005, 50, 51; vgl. auch Otte/Kühner, "Führerscheintourismus ohne Grenzen?", NZV 2004, 321, 328).

    Den Mitgliedsstaaten ist es demnach versagt, für ihren Bereich die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis von zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen abhängig zu machen (so bereits OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2005, 50 ff.; Otte/Kühner, a.a.O., S. 328).

  • OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01

    Feuerversicherung für eine Gewerbehalle: Eintrittspflicht nach Hallenbrand trotz

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2005 - 22 Ss 72/05
    Dies bedeutet, dass verwaltungsbehördliche Entziehungen gemäß § 46 FeV grundsätzlich eine Anerkennung später erteilter europäischer Führerscheine nicht in Frage stellen können, weil sie einerseits zeitliche Befristungen nicht kennen und andererseits einer Neuerteilung (nach den Regeln einer Ersterteilung) nicht entgegenstehen (anderer Ansicht Geiger, DAR 2004, 340, 341; Haus zfs 2004, 468, deren Auffassung aber der vom Europäischen Gerichtshof betonten Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung gerade nicht gerecht wird).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 10 S 308/04

    Anerkennung des von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2005 - 22 Ss 72/05
    Diese Ausführungen des EuGH können insbesondere im Kontext mit den Erwägungen zur Zulässigkeit der Nachprüfung des Wohnsitzerfordernisses durch nichtausstellende Mitgliedsstaaten (vgl. im nationalen Recht § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV) - insoweit hat der EuGH ausdrücklich eine Überprüfung im Inland abgelehnt und ist von einer automatischen Anerkennung der Fahrerlaubnisse ausgegangen - nur so verstanden werden, dass in Mitgliedsstaaten ausgestellte Fahrerlaubnisse ipso iure auch im Inland gültig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg zfs 2004, 482 f.), solange die Ausstellung nicht zeitlich in den Lauf einer Maßnahme nach Art. 8 Abs. 2 der 2. EG-Führerscheinrichtlinie (im nationalen Recht § 28 Abs. 4 FeV) fällt bzw. eine solche Maßnahme neu getroffen wird.
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2006 - 5 Ss 133/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz bestehender

    Den Mitgliedsstaaten ist es demnach nur versagt, für ihren Bereich die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis von zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen abhängig zu machen (OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2005, 50 ff.; OLG Celle vom 10. November 2005 in BeckRS 2005 14090; Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 328).
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