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   VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 24/04   

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VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 24/04 (https://dejure.org/2005,23569)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 01.09.2005 - 5 A 24/04 (https://dejure.org/2005,23569)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 01. September 2005 - 5 A 24/04 (https://dejure.org/2005,23569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2005, 29727
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 24/04
    Eine Klageänderung i. S. d. § 92 VwGO, die im Übrigen jedenfalls sachdienlich wäre, liegt darin nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.3.1987 - 1 C 32/84 - NJW 1987, 2179 f.; Urt. v. 15.11.1984 - 2 C 56/81 - NVwZ 1985, 265).

    Dass die Behörde zu Beginn eines wegen der Einbürgerung geführten Verwaltungsrechtsstreits zuständig war, genügt nicht (BVerwG, Urt. v. 31.3.1987, a. a. O.).

    Das berechtigte Interesse des Klägers an der Feststellung, ob die Beklagte zur Einbürgerung verpflichtet war, ergibt sich insofern daraus, dass ein obsiegendes Urteil regelmäßig auch gegenüber der nunmehr zuständigen Behörde von Nutzen ist, weil erwartet werden kann, dass sie der Entscheidung des Gerichts folgt (BVerwG, Beschl. v. 27.9.1993 - 1 B 73/93 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 261; Urt. v. 31.3.1987, a. a. O.).

    Dies gilt nicht nur, wenn im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens eine gesetzlich gebundene Entscheidung zu treffen ist, sondern auch dann, wenn sich die Einbürgerung als Ermessensentscheidung darstellt (BVerwG, Urt. v. 31.3.1987, a. a. O.).

    Im Unterschied zu einer Verpflichtungsklage auf Einbürgerung ist dementsprechend für das Gericht nicht die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, sondern die Sach- und Rechtslage entscheidend, wie sie sich im Zeitpunkt des Umzugs des Klägers nach Hannover zum 1. März 2004 darstellt (vgl. wiederum BVerwG, Urt. v. 31.3.1987, a. a. O.).

  • BVerwG, 27.09.1993 - 1 B 73.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 24/04
    Das berechtigte Interesse des Klägers an der Feststellung, ob die Beklagte zur Einbürgerung verpflichtet war, ergibt sich insofern daraus, dass ein obsiegendes Urteil regelmäßig auch gegenüber der nunmehr zuständigen Behörde von Nutzen ist, weil erwartet werden kann, dass sie der Entscheidung des Gerichts folgt (BVerwG, Beschl. v. 27.9.1993 - 1 B 73/93 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 261; Urt. v. 31.3.1987, a. a. O.).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03

    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 24/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Bestimmung des § 88 Abs. 1 Satz 2 AuslG a. F. für eine Jugendstrafe ohne Bewährung nicht anwendbar (BVerwG, Urt. v. 17.3.2004 - 1 C 5/03 - juris).
  • BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93

    Kein Auslieferungshindernis bei Bewerbung um Einbürgerung

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 24/04
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Sinn und Zweck der in § 86 Abs. 1 Nr. 2 und § 88 Abs. 1 und 2 AuslG a. F. getroffenen Regelungen darin besteht, den Staat von einer Verpflichtung zur Einbürgerung solcher Ausländer freizustellen, bei denen die Annahme begründet ist, dass es an einer dauerhaften Hinwendung zur deutschen Rechtsordnung fehlt oder insofern zumindest erhebliche Zweifel begründet sind (vgl. zum Hintergrund der Regelungen auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93 - NJW 1994, 2016 f.).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 24/04
    Eine Klageänderung i. S. d. § 92 VwGO, die im Übrigen jedenfalls sachdienlich wäre, liegt darin nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.3.1987 - 1 C 32/84 - NJW 1987, 2179 f.; Urt. v. 15.11.1984 - 2 C 56/81 - NVwZ 1985, 265).
  • VG Würzburg, 21.04.2004 - W 6 K 03.1130

    D (A), Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Einbürgerungszusicherung, Straftäter,

    Auszug aus VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 24/04
    Dass der Begriff der Straftat im allgemeinen Sprachgebrauch stets im rechtstechnischen Sinne des Strafrechts verwandt würde und eine von der strafrechtlichen Bedeutung des Begriffs abweichende Auslegung deshalb nicht zulässig wäre (so VG Würzburg, Urt. v. 21.4.2004 - W 6 K 03.1130 - InfAuslR 2004, 311 ff.), kann aber nicht festgestellt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 13 S 2223/04

    Keine Einbürgerungszusicherung bei Eintragung einer Maßregel der Besserung und

    Ob die Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung eine Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG darstellt, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (bejahend Berlit in: GK-StAR, Stand: Oktober 2005, Rnr. 287 ff. zu § 10; Makarov/v. Mangoldt, Dt. Staatsangehörigkeitsrecht, Stand: Juni 1998, Rnr. 47 zu § 85 AuslG; VG Berlin, Urteil vom 12.7.2005 - VG 2 A 26.03 -, InfAuslR 2005, 427 m.w.N.; VG Braunschweig, Urteil vom 1.9.2005 - 5 A 24/04 - juris Länderrechtsprechung; a.A. VG Würzburg, Urteil vom 21.4.2004 - W 6 K 03.1130 -, InfAuslR 2004, 311).

    Vielmehr wird allgemein von der Begehung von Straftaten häufig auch dann gesprochen, wenn die Handlung des Täters einen Straftatbestand erfüllt und rechtswidrig gewesen ist, dieser aber - etwa aus Altersgründen (§ 19 StGB) - schuldunfähig ist und daher noch keine Straftat im strafrechtlichen Sinn begehen kann (vgl. hierzu auch VG Braunschweig, Urteil vom 1.9.2005, a.a.O.).

    Danach bedarf es auch der teilweise vorgeschlagenen alternativen Lösungswege - Parallelwertung, welche Strafe bei schuldhaftem Handeln voraussichtlich verhängt worden wäre (VG Braunschweig, Urteil vom 1.9.2005 - 5 A 24/04 - juris Länderrechtsprechung) bzw. erweiternde Auslegung des § 12 a Abs. 1 Satz 2 StAG (so Berlit, a.a.O., Rnr. 289 zu § 10 StAG) - nicht, um auch in Fällen geringfügigerer Verstöße sachgerechte Ergebnisse zu erreichen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 5 B 13.05

    Einbürgerungsanspruch bei strafgerichtlicher Anordnung einer Maßnahme der

    Denn auch diese Urteile ergehen "wegen einer Straftat" (im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 10. November 2005 - 13 S 2223/04 -, InfAuslR 2006, 93 [94]; VGH München, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 5 BV 04.1561 - juris, Rn. 16; VG Braunschweig, Urteil vom 1. September 2005 - 5 A 24/04 - BeckRS 2005 29727, S.6; Berlit in: Fritz/Vormeier/Berlit u.a., GK-StAR, Stand Juli 2006, § 10 StAG, Rn. 287/288; Makarov/von Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Stand Juni 1998, § 85 AuslG, Rn. 47; a.A. VG Würzburg, Urteil vom 21. April 2004 - W 6 K 03.1130 -, InfAuslR 2004, 311 [312 f]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 5 B 16.06

    Kein Einbürgerungsanspruch bei strafgerichtlicher Anordnung von Maßregeln der

    September 2005 - 5 A 24/04 - BeckRS 2005 29727, S.6; Berlit in: Fritz/Vormeier/Berlit u.a., GK-StAR, Stand Juli 2006, § 10 StAG, Rn. 287/288; Makarov/von Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Stand Juni 1998, § 85 AuslG, Rn. 47; a.A. VG Würzburg, Urteil vom 21. April 2004, InfAuslR 2004, 311 [312 f]).
  • VG Braunschweig, 21.10.2009 - 5 A 56/08

    Behörde; Berücksichtigung; Bindung; dauernder Aufenthalt; Duldung; Duldungszeit;

    Ein Anspruch der Klägerin auf Einbürgerung gegen den Beklagten muss bereits deswegen ausscheiden, weil dieser wegen des Umzugs der Klägerin nach I. nicht weiter die für ihre Einbürgerung örtlich zuständige Behörde ist (vgl. wegen der Erledigung einer auf Einbürgerung gerichteten Klage durch Umzug während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens BVerwG, U. v. 31.03.1987 - 1 C 32/84 -, juris Rn. 25 ff.; VG Braunschweig, U. v. 01.09.2005 - 5 A 24/04 -, juris Rn. 23; Marx in: GK-StAR, Stand: August 2009, § 8 StAG Rn. 297).
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