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   OLG Hamm, 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Die Doppelbelegung einer Zelle mit einer Grundfläche von weniger als 10 qm ohne abgetrennte Toilette verstößt gegen die Menschenwürde

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 4 Vollz H 137/03
  • OLG Hamm, 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 2006, 152
  • StV 2006, 706
  • BeckRS 2005, 2424



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Wird zitiert von ... (39)  

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07  
    Jedoch fällt die ständige Überbelegung - wie sie in der JVA T gerichtsbekannt vorliegt - nicht unter diese Ausnahmezulässigkeit (OLG Celle, StV 2003, 567; OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005, Az.: 1 Vollz (Ws) 147/04).

    Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, die nachvollziehbar sein und mit den Grenzen des StVollzG und der Verfassung in Einklang stehen muss (OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04; OLG Celle, NJW 2004, 2766; OLG Frankfurt, ZfStrVo 2001, 55).

    Hierzu gehört die Pflicht des Staates, die Privat- und Intimsphäre des Gefangenen zu wahren (BVerfG, ZfStrVo 1997, 111; OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005, 1 Vollz (Ws) 147/04).

    Bei Hafträumen mit baulich nicht abgetrennter Toilette wurde eine Verletzung der Menschenwürde angenommen bei einem Haftraum mit weniger als 10 m² für zwei Gefangene (OLG Hamm, Beschl. vom 20.01.2005, 1 Vollz (Ws) 147/04), ca. 10 m² für zwei Gefangene (KG, Beschl. vom 15.08.2005, 9 W 39/05), weniger als 5 m² je Gefangenem (LG Osnabrück, Urt. Vom 08.02.2007, 5 O 3363/05) und weniger als 6 m² bzw. 7 m² je Gefangenem (OLG Frankfurt/Main, NJW 2003, 2843, 2845 m.w.N.).

    Dem steht die dem Gericht bekannte Verwaltungspraxis entgegen, wonach auf Beschwerden keine unmittelbar Abhilfe geschaffen wird und auch Strafvollstreckungskammern fehlerhaft eine menschenunwürdige Unterbringung verneint haben, so dass möglicherweise erst in einem Rechtsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage der seit den Entscheidungen des BGH vom 04.11.2004 (NJW 2005, 58) und des OLG Hamm vom 20.01.2005 (Az.: 1 Vollz (Ws) 147/04) gefestigten Rechtsprechung zu Gunsten des Klägers entschieden worden wäre.

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07  
    Jedoch fällt die ständige Überbelegung - wie sie in der JVA T gerichtsbekannt vorliegt - nicht unter diese Ausnahmezulässigkeit (OLG Celle, StV 2003, 567; OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005, Az.: 1 Vollz (Ws) 147/04).

    Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, die nachvollziehbar sein und mit den Grenzen des StVollzG und der Verfassung in Einklang stehen muss (OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04; OLG Celle, NJW 2004, 2766; OLG Frankfurt, ZfStrVo 2001, 55).

    Hierzu gehört die Pflicht des Staates, die Privat- und Intimsphäre des Gefangenen zu wahren (BVerfG, ZfStrVo 1997, 111; OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005, 1 Vollz (Ws) 147/04).

    Bei Hafträumen mit baulich nicht abgetrennter Toilette wurde eine Verletzung der Menschenwürde angenommen bei einem Haftraum mit weniger als 10 m² für zwei Gefangene (OLG Hamm, Beschl. vom 20.01.2005, 1 Vollz (Ws) 147/04), ca. 10 m² für zwei Gefangene (KG, Beschl. vom 15.08.2005, 9 W 39/05), weniger als 5 m² je Gefangenem (LG Osnabrück, Urteil vom 08.02.2007, 5 O 3363/05) und weniger als 6 m² bzw. 7 m² je Gefangenem (OLG Frankfurt/Main, NJW 2003, 2843, 2845 m.w.N.).

    Dem steht die dem Gericht bekannte Verwaltungspraxis entgegen, wonach auf Beschwerden keine unmittelbar Abhilfe geschaffen wird und auch Strafvollstreckungskammern fehlerhaft eine menschenunwürdige Unterbringung verneint haben, so dass möglicherweise erst in einem Rechtsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage der seit den Entscheidungen des BGH vom 04.11.2004 (NJW 2005, 58) und des OLG Hamm vom 20.01.2005 (Az.: 1 Vollz (Ws) 147/04) gefestigten Rechtsprechung zu Gunsten des Klägers entschieden worden wäre.

  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08  

    Ex-Häftling // Schadenersatz

    Denn bei einer solchen Unterbringung wird die Mindestgröße von Hafträumen, die in der Literatur als Untergrenze ernsthaft erwogen wird (Kaiser/Kerner/Schöch, Strafvollzug, 5. Aufl., § 7 Rn. 86: mindestens 7 m² pro Gefangenem; vgl. auch OLG Frankfurt, aa0. m.w.N.), deutlich unterschritten, wobei erschwerend hinzu kommt, dass die den Gefangenen zur Verfügung stehende Nutzfläche durch die Möblierung des Haftraums mit einer der Kopfzahl der untergebrachten Gefangenen entsprechenden Anzahl von Betten, Spinden, Stühlen und Tischen noch zusätzlich eingeschränkt wird, ebenso wie auch durch die im Haftraum installierte Toilettenkabine (vgl. hierzu auch OLG Hamm -Beschluss des 1 Strafsenats vom 20.01.2005 -1 Vollz (Ws) 147/04-, ZfStrVo 2005, 301 ff = StV 2006, 152 f).

    Zwar weist das beklagte Land zutreffend darauf hin, dass der bereits angesprochenen Entscheidung des 1. Strafsenats des OLG Hamm vom 20.01.2005 (1 Vollz (Ws) 147/04 OLG) eine -zuvor abschlägige- Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Detmold zugrunde lag, so dass mit einiger Berechtigung davon ausgegangen werden kann, dass die in dieser Entscheidung aufgestellten Beurteilungskriterien zur Feststellung einer menschenunwürdigen Haftunterbringung (auch) von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Detmold bei Befassung mit einem Rechtsmittel des Klägers berücksichtigt worden wären.

mehr
  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 124/09  

    Schaden wegen menschenunwürdigen Haftbedingungen

    Zwar könne davon ausgegangen werden, dass diese bei einem Rechtsmittel des Klägers die ihr aus einem anderen Rechtsbeschwerdeverfahren zu einer Haftunterbringung in der JVA -bekannte Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 20. Januar 2005, 1 Vollz (Ws) 147/04 OLG) berücksichtigt hätte.
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07  

    Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit

    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04, BeckRS 2005, 02424 und OLG Hamburg, OLGR 2005, 306 sowie OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dem steht die dem Senat aus verschiedenen Fällen bekannte Verwaltungspraxis entgegen, wonach auf Beschwerden keine Abhilfe geschaffen, sondern Gefangene lediglich auf eine sog. "Warteliste" für Einzelhafträume gesetzt worden sind und auch Strafvollstreckungskammern fehlerhaft eine menschenunwürdige Unterbringung verneint haben, so dass möglicherweise erst in einem Rechtsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage der seit den Entscheidungen des BGH vom 04.11.2004 (NJW 2005, 58) und des hiesigen 1. Strafsenats vom 20.01.2005 (Az.: 1 Vollz (Ws) 147/04) gefestigten Rechtsprechung zu Gunsten des Antragstellers entschieden worden wäre.

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08  

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

    Denn bei einer solchen Unterbringung wird die Mindestgröße von Hafträumen, die in der Literatur als Untergrenze ernsthaft erwogen wird (Kaiser/Kerner/Schöch, Strafvollzug, 5. Aufl., § 7 Rdnr. 86: mindestens 7 m² pro Gefangenem; vgl. auch OLG Frankfurt, aa0. m.w.N.), deutlich unterschritten, wobei erschwerend hinzu kommt, dass die den Gefangenen zur Verfügung stehende Nutzfläche durch die Möblierung des Haftraums mit einer der Kopfzahl der untergebrachten Gefangenen entsprechenden Anzahl von Betten, Spinden, Stühlen und Tischen noch zusätzlich eingeschränkt wird, ebenso wie auch durch die im Haftraum installierte Toilettenkabine (vgl. hierzu auch OLG Hamm -Beschluss des 1 Strafsenats vom 20.01.2005 -1 Vollz (Ws) 147/04-, ZfStrVo 2005, 301 ff = StV 2006, 152 f).

    Jedenfalls im Rahmen des vorliegenden Prozesskostenhilfeverfahrens ist hier nicht auszuschließen, dass ein Rechtsmittel des Antragstellers vor dem Hintergrund der Entscheidung des 1. Strafsenats des OLG Hamm vom 20.01.2005 (1 Vollz (Ws) 147/04 OLG) erst im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens Erfolg gehabt hätte, was nach Einschätzung des Senats eine mehrwöchige Verfahrensdauer bis zur Entscheidung mit sich gebracht hätte.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07  

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04, BeckRS 2005, 02424 und OLG Hamburg, OLGR 2005, 306 sowie OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dem steht die dem Senat aus verschiedenen Fällen bekannte Verwaltungspraxis entgegen, wonach auf Beschwerden keine Abhilfe geschaffen, sondern Gefangene lediglich auf eine sog. "Warteliste" für Einzelhafträume gesetzt worden sind und auch Strafvollstreckungskammern fehlerhaft eine menschenunwürdige Unterbringung verneint haben, so dass möglicherweise erst in einem Rechtsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage der seit den Entscheidungen des BGH vom 04.11.2004 (NJW 2005, 58) und des hiesigen 1. Strafsenats vom 20.01.2005 (Az.: 1 Vollz (Ws) 147/04) gefestigten Rechtsprechung zu Gunsten des Antragstellers entschieden worden wäre.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08  

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04, BeckRS 2005, 02424 und OLG Hamburg, OLGR 2005, 306 sowie OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dem steht die dem Senat aus verschiedenen Fällen bekannte Verwaltungspraxis entgegen, wonach auf Beschwerden keine Abhilfe geschaffen, sondern Gefangene lediglich auf eine sog. "Warteliste" für Einzelhafträume gesetzt worden sind und auch Strafvollstreckungskammern fehlerhaft eine menschenunwürdige Unterbringung verneint haben, so dass möglicherweise erst in einem Rechtsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage der seit den Entscheidungen des BGH vom 04.11.2004 (NJW 2005, 58) und des hiesigen 1. Strafsenats vom 20.01.2005 (Az.: 1 Vollz (Ws) 147/04) gefestigten Rechtsprechung zu Gunsten des Antragstellers entschieden worden wäre.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 86/07  

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04, BeckRS 2005, 02424 und OLG Hamburg, OLGR 2005, 306 sowie OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dem steht die dem Senat aus verschiedenen Fällen bekannte Verwaltungspraxis entgegen, wonach auf Beschwerden keine Abhilfe geschaffen, sondern Gefangene lediglich auf eine sog. "Warteliste" für Einzelhafträume gesetzt worden sind und auch Strafvollstreckungskammern fehlerhaft eine menschenunwürdige Unterbringung verneint haben, so dass möglicherweise erst in einem Rechtsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage der seit den Entscheidungen des BGH vom 04.11.2004 (NJW 2005, 58) und des hiesigen 1. Strafsenats vom 20.01.2005 (Az.: 1 Vollz (Ws) 147/04) gefestigten Rechtsprechung zu Gunsten des Antragstellers entschieden worden wäre.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07  

    Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend

    Die Menschenunwürdigkeit einer derartigen Haftraumbelegung entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04, BeckRS 2005, 02424 und OLG Hamburg, OLGR 2005, 306 sowie OLG Frankfurt, NJW 2003, 2843 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dem steht die dem Senat aus verschiedenen Fällen bekannte Verwaltungspraxis entgegen, wonach auf Beschwerden keine Abhilfe geschaffen, sondern Gefangene lediglich auf eine sog. "Warteliste" für Einzelhafträume gesetzt worden sind und auch Strafvollstreckungskammern fehlerhaft eine menschenunwürdige Unterbringung verneint haben, so dass möglicherweise erst in einem Rechtsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage der seit den Entscheidungen des BGH vom 04.11.2004 (NJW 2005, 58) und des hiesigen 1. Strafsenats vom 20.01.2005 (Az.: 1 Vollz (Ws) 147/04) gefestigten Rechtsprechung zu Gunsten des Antragstellers entschieden worden wäre.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08  

    Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 87/07  

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Hamm, 12.09.2008 - 11 W 62/08  
  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07  
  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 299/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 300/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 301/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 306/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 307/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 308/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 309/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 310/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 315/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 316/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 320/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 328/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 329/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 330/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 331/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 401/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 496/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 520/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 1 Vollz (Ws) 521/12  

    Sicherungsverwahrung, Abstandsgebot, Größe des Haftraums

  • LG Hagen, 26.06.2008 - 61 Vollz 95/08  
  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05  

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05  

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

  • LG Bochum, 18.04.2008 - Vollz S 20/08  
  • OLG Nürnberg, 09.09.2008 - 2 Ws 416/08  

    Strafvollzug: Ermessensfehlerhafte Zuweisung eines an Hepatitis C erkrankten

  • LG Münster, 17.04.2009 - 11 O 164/08  
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