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   OLG Hamm, 06.09.2005 - 3 Ss OWi 602/05   

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https://dejure.org/2005,4736
OLG Hamm, 06.09.2005 - 3 Ss OWi 602/05 (https://dejure.org/2005,4736)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2005 - 3 Ss OWi 602/05 (https://dejure.org/2005,4736)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2005 - 3 Ss OWi 602/05 (https://dejure.org/2005,4736)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erkundigungspflicht des Mitfahrers bezüglich des Vorlieges einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung; Pflicht des Mitfahrers zur Aufmerksamkeit für die Verkehrssituation; Allgemeine Erkundigungspflicht des Kraftfahrzeugsführers

  • Judicialis

    StVO § 3; ; BKatV § 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3; BKatV § 4
    Tempo-30-Zone; Einfahrt als Beifahrer; Erkundigungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine allgemeine Erkundigungspflicht bzgl. Zonengeschwindigkeitsbeschränkung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eintritt als Beifahrer in eine Tempo-30 Zone

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Zu schnell in Tempo-30-Zone: Kein Bußgeld

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Zu schnell in Tempo-30-Zone: Kein Bußgeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Als Beifahrer in die Tempo-30-Zone reingefahren - als Autofahrer rausgefahren - Ein Beifahrer muss nicht auf Verkehrszeichen achten

Verfahrensgang

  • AG Gladbeck - 7 OWi 355/05
  • OLG Hamm, 06.09.2005 - 3 Ss OWi 602/05

Papierfundstellen

  • BeckRS 2005, 14598
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 03.04.1997 - 5 Ss OWi 75/97

    Straßenverkehrsrecht; fehlendes ,,30 km/h-Zonenbewußtsein''

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 3 Ss OWi 602/05
    Diese Rechtsfrage ist auch entscheidungserheblich und für andere Fälle abstraktionsfähig; sie ist auch klärungsbedürftig, weil - soweit ersichtlich - die obergerichtliche Rechtsprechung sich mit dieser Rechtsfrage noch nicht befasst hat; lediglich der Führer eines Pkw, der als Fußgänger in den Bereich einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung gelangt ist, um einen abgestellten Pkw abzuholen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung für nicht verpflichtet erachtet worden, sich darüber zu informieren, ob dieser Bereich einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 03.04.1997 5 SsOWi 75/97).
  • OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 386/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Augenblicksversagen, Bewußtsein, vom

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 3 Ss OWi 602/05
    Allerdings kann sich auf Grund der baulichen und räumlichen Gegebenheiten für den Kraftfahrzeugführer die Erkenntnis aufdrängen, dass er sich innerorts innerhalb einer allgemein regulierten Geschwindigkeitszone befinden könnte; so etwa durch die durchgehende Bebauung, bei engen Straßen, Aufpflasterungen, besonderen Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrsschikanen auf der Fahrbahn (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 313; OLG Hamm Senatsbeschlüsse vom 30.04.1999 - 2 SsOWi 382/99 - und vom 24.03.2000 - 2 SsOWi 267/00).
  • OLG Hamm, 24.03.2000 - 2 Ss OWi 267/00

    Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Tempo-30-Zone

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 3 Ss OWi 602/05
    Allerdings kann sich auf Grund der baulichen und räumlichen Gegebenheiten für den Kraftfahrzeugführer die Erkenntnis aufdrängen, dass er sich innerorts innerhalb einer allgemein regulierten Geschwindigkeitszone befinden könnte; so etwa durch die durchgehende Bebauung, bei engen Straßen, Aufpflasterungen, besonderen Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrsschikanen auf der Fahrbahn (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 313; OLG Hamm Senatsbeschlüsse vom 30.04.1999 - 2 SsOWi 382/99 - und vom 24.03.2000 - 2 SsOWi 267/00).
  • OLG Hamm, 30.04.1999 - 2 Ss OWi 382/99

    Tempo-30-Zone, Absehen vom Fahrverbot, Regelfahrverbot, Nichterkennen der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 3 Ss OWi 602/05
    Allerdings kann sich auf Grund der baulichen und räumlichen Gegebenheiten für den Kraftfahrzeugführer die Erkenntnis aufdrängen, dass er sich innerorts innerhalb einer allgemein regulierten Geschwindigkeitszone befinden könnte; so etwa durch die durchgehende Bebauung, bei engen Straßen, Aufpflasterungen, besonderen Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrsschikanen auf der Fahrbahn (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 313; OLG Hamm Senatsbeschlüsse vom 30.04.1999 - 2 SsOWi 382/99 - und vom 24.03.2000 - 2 SsOWi 267/00).
  • BGH, 25.11.1959 - 4 StR 424/59
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2005 - 3 Ss OWi 602/05
    Anderes gilt lediglich dann, wenn besondere Umstände vorliegen, auf Grund derer den Bei- oder Mitfahrer eine (Mit-) Verantwortlichkeit trifft, etwa wenn der Beifahrer als Halter oder Dienstvorgesetzter für die Fahrweise des - etwa fahruntüchtigen - Fahrzeugführers mitverantwortlich ist (vgl. BGHSt 14, 24).
  • OLG Hamm, 18.06.2014 - 1 RBs 89/14

    Keine Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel

    Einen bloßen Bei- oder Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug trifft während der Fahrt - wie seitens der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt - grundsätzlich keine Pflicht, hinsichtlich der Verkehrslage und/oder der Örtlichkeiten einschließlich der Beschilderung durch Verkehrszeichen Aufmerksamkeit walten zu lassen, da er selbst nicht als Verkehrsteilnehmer und auch nicht als "Adressat" der Verkehrszeichen anzusehen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06. September 2005 - 3 Ss OWi 602/05 -, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 27.12.2012 - 3 RBs 249/12

    Geschwindigkeitsverstoß (Zone Tempo 30); Erkundigungspflicht

    Hat der Kraftfahrzeugführer den Ort des Antrittes seiner Pkw-Fahrt über einen Fußgänger- oder Fahrradweg erreicht, an dem üblicherweise keine Vorschriftzeichen 274.1 und 274.2 aufgestellt werden, trifft ihn aufgrund dieses Umstandes keine Erkundigungspflicht, ob der Ort des Antrittes der Pkw-Fahrt im Gebiet einer Tempo 30-Zone liegt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 6. September 2005 - 3 Ss OWi 602/05 -, BeckRS 2005, 14598; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 406).

    Bei einer Zonenanordnung ist der für Streckenanordnungen geltende Sichtbarkeitsgrundsatz für Verkehrszeichen eingeschränkt (Senat, Beschluss vom 6. September 2005 - 3 Ss OWi 602/05 -, BeckRS 2005, 14598; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 406).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2023 - 8 B 760/23

    Vorerst weiter Tempo 30 auf dem Winklerweg in Meerbusch

    vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2019 - 8 A 2923/18 -, juris Rn. 5 ff., 15, unter Hinweis auf OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2005 - 3 Ss OWi 602/05 -, juris Rn. 18, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - 8 A 2923/18

    Erhebung einer Anfechtungsklage gegen ein durch Verkehrszeichen angeordnetes

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2005 - 3 Ss OWi 602/05 -, juris Rn. 18.
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