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   OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02   

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https://dejure.org/2002,23488
OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02 (https://dejure.org/2002,23488)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.08.2002 - 8 LA 101/02 (https://dejure.org/2002,23488)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. August 2002 - 8 LA 101/02 (https://dejure.org/2002,23488)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2005, 22258
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02
    Eine Abweichung von einer höchstrichterlichen Entscheidung liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatz, der dieselbe Rechtsfrage betrifft und die Entscheidung trägt, nicht übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 -; Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997 S. 3328, m. w. Nachw.; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 124 RdNr. 36 ff; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 11. Aufl., § 124 RdNr. 11, § 132 RdNr. 14 ff).

    Die Darlegung der Divergenz erfordert daher neben der konkreten Benennung der höchstrichterlichen Entscheidung und der Bezeichnung des dort aufgestellten, den o. g. Anforderungen entsprechenden Rechtssatzes auch die Angabe des Rechtssatzes, der die angefochtene Entscheidung tragen soll, sowie Erläuterungen dazu, weshalb dieser Rechtssatz dem höchstrichterlich gebildeten Rechtssatz widerspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997, a.a.O.; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 124 a RdNr. 56 ff).

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81

    Anforderungen an die Bezeichnung des Klägers in der verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02
    Dem kann der Kläger den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1982 (- 7 B 201.81 - DVBl. 1982 S. 1000) nicht mit Erfolg entgegen halten.

    Schließlich kann die Berufung auch nicht wegen der vom Kläger behaupteten Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1982 (a.a.O.), 3. Oktober 1961 (6 B 23.61), 31. Januar 1962 (6 B 31.61), 20. März 1962 (2 B 58.61) und 13. Februar 1979 (7 B 26.78) nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zugelassen werden.

  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 C 72.90

    Fehlerhafte Ermittlung des Klageziels - Unzulässiges Teilurteil - Auslegung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02
    Daher ist der Klagegegenstand anhand des Antrags und der Klagebegründung zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 3.7.1992 - 8 C 72.90 - NVwZ 1993 S. 62, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 13.02.1979 - 7 B 26.78
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02
    Schließlich kann die Berufung auch nicht wegen der vom Kläger behaupteten Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1982 (a.a.O.), 3. Oktober 1961 (6 B 23.61), 31. Januar 1962 (6 B 31.61), 20. März 1962 (2 B 58.61) und 13. Februar 1979 (7 B 26.78) nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zugelassen werden.
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02
    Die Notwendigkeit, die Klagefrist einzuhalten, entfällt nämlich nicht dadurch, dass der Kläger sein neues Begehren im Wege einer Klageänderung in den anhängigen Rechtsstreit einführt (BVerwG, Urt. v. 30.11.1997 - 3 C 35/96 - NVwZ 1998 S. 1292).
  • BVerwG, 06.12.1995 - 4 B 187.95

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02
    Eine Abweichung von einer höchstrichterlichen Entscheidung liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatz, der dieselbe Rechtsfrage betrifft und die Entscheidung trägt, nicht übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 -; Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997 S. 3328, m. w. Nachw.; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, § 124 RdNr. 36 ff; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 11. Aufl., § 124 RdNr. 11, § 132 RdNr. 14 ff).
  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 7.74

    Bundeswehr - Verwahren von Bargeld - Schadensersatz - Haftung aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02
    Der Gegenstand einer Klage wird durch den Klageantrag bestimmt und durch die Klagebegründung präzisiert (BVerwG, Urt. v. 20.4.1977 - VII C 7.74 - BVerwGE 52, 247 (249), m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII C 7.74
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02
    Der Gegenstand einer Klage wird durch den Klageantrag bestimmt und durch die Klagebegründung präzisiert (BVerwG, Urt. v. 20.4.1977 - VII C 7.74 - BVerwGE 52, 247 (249), m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02
    Daher ist der Klagegegenstand anhand des Antrags und der Klagebegründung zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 3.7.1992 - 8 C 72.90 - NVwZ 1993 S. 62, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 03.10.1961 - VI B 23.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02
    Schließlich kann die Berufung auch nicht wegen der vom Kläger behaupteten Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1982 (a.a.O.), 3. Oktober 1961 (6 B 23.61), 31. Januar 1962 (6 B 31.61), 20. März 1962 (2 B 58.61) und 13. Februar 1979 (7 B 26.78) nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zugelassen werden.
  • BVerwG, 20.03.1962 - II B 58.61

    Richterliche Frist zur Ergänzung des Berufungsantrages in entsprechender

  • BVerwG, 31.01.1962 - VI B 31.61

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2014 - 2 S 1472/14

    Zur Zulässigkeit einer Klageänderung nach Ablauf der Klagefrist

    Eine objektive Klageänderung wirkt aber nicht fristwahrend auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück, weil die Klagefrist auch hinsichtlich des neuen Klageantrags gewahrt sein muss (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 91 Rn. 32; NdsOVG, Beschluss vom 27.08.2002 - 8 LA 101/02 - juris).
  • VG Regensburg, 12.09.2022 - RN 5 K 20.932

    Wiederaufbauhilfe nach einem Hochwasserschaden

    Eine objektive Klageänderung wirkt nicht fristwahrend auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück, weil die Klagefrist auch hinsichtlich des neuen Klageantrags gewahrt sein muss (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 91 Rn. 32; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.8.2002 - 8 LA 101/02, BeckRS 2005, 22258).
  • VG Oldenburg, 09.08.2017 - 15 A 28/17

    Heranziehung zu Kosten für Geobasisdaten zum Bereitstellungsaufwand

    Eine objektive Klageänderung wirkt aber nicht fristwahrend auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück, weil die Klagefrist auch hinsichtlich des neuen Klageantrags gewahrt sein muss (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 91 Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 27. August 2002 - 8 LA 101/02 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.09.2016 - 5 K 1463/13

    In der Klageschrift nicht benannte Bescheide als Klagegegenstand; Fristwahrung

    Eine objektive Klageänderung wirkt aber nicht fristwahrend auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück, weil die Klagefrist auch hinsichtlich des neuen Klageantrags gewahrt sein muss (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 91 Rn. 32; NdsOVG, Beschluss vom 27.08.2002 - 8 LA 101/02 - juris).
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