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   BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03   

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https://dejure.org/2005,2959
BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03 (https://dejure.org/2005,2959)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03 (https://dejure.org/2005,2959)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03 (https://dejure.org/2005,2959)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Beschwerdebefugnis bei Geltendmachung keiner eigenen Grundrechte; Schutz von Arbeitsräumen, Betriebsräumen und Geschäftsräumen durch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung; Möglichkeit der Geltendmachung des Grundrechts der ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; AO § 160; ; AO § 160 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 393 Abs. 2; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den für eine Durchsuchung erforderlichen Tatverdacht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Anforderungen an Durchsuchungsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 84
  • NStZ-RR 2005, 207
  • WM 2005, 480
  • BeckRS 2005, 24600
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03
    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um der Funktion einer vorbeugenden Kontrolle der Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ) gerecht zu werden, darf das Beschwerdegericht seine Entscheidung nicht auf Gründe stützen, die dem Ermittlungsrichter nicht bekannt waren.

    Die Kontrollfunktion des Richtervorbehalts verbietet auch, mangelhafte Umschreibungen des Tatvorwurfs oder der zu suchenden Beweismittel nachträglich zu heilen, denn beide Angaben dienen den durchsuchenden Beamten zur Begrenzung des Eingriffs auf das zur Zweckerreichung erforderliche Maß (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043, 2104/03 -, juris), und die Umgrenzung des Tatvorwurfs versetzt zugleich den Betroffenen in den Stand, die Durchsuchung zu kontrollieren und Rechtsschutz zu suchen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03
    Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung schützt auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume, und juristische Personen des Privatrechts können Träger dieses Grundrechts sein (vgl. BVerfGE 44, 353 ).

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03
    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Die Kontrollfunktion des Richtervorbehalts verbietet auch, mangelhafte Umschreibungen des Tatvorwurfs oder der zu suchenden Beweismittel nachträglich zu heilen, denn beide Angaben dienen den durchsuchenden Beamten zur Begrenzung des Eingriffs auf das zur Zweckerreichung erforderliche Maß (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043, 2104/03 -, juris), und die Umgrenzung des Tatvorwurfs versetzt zugleich den Betroffenen in den Stand, die Durchsuchung zu kontrollieren und Rechtsschutz zu suchen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • LG Bochum, 27.05.2003 - 12 Qs 8/03

    Hinreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs, des Tatverdachts und der gesuchten

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03
    gegen a) den Beschluss des Landgerichts Bochum vom 27. Mai 2003 - 12 Qs 8-10/03 -,.

    Die Beschlüsse des Amtsgerichts Bochum vom 17. Februar 2003 - 64 Gs 1274 und 1276/03 -, der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 12. März 2003 - 64 Gs 1275, 1276, 1277/03 -, soweit er die genannten Beschlüsse vom 17. Februar 2003 abändert, und der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 27. Mai 2003 - 12 Qs 8-10/03 -, soweit er die Beschwerden gegen die genannten Beschlüsse des Amtsgerichts Bochum verwirft, verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03
    Um der Funktion einer vorbeugenden Kontrolle der Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ) gerecht zu werden, darf das Beschwerdegericht seine Entscheidung nicht auf Gründe stützen, die dem Ermittlungsrichter nicht bekannt waren.
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03
    Um der Funktion einer vorbeugenden Kontrolle der Durchsuchung durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ) gerecht zu werden, darf das Beschwerdegericht seine Entscheidung nicht auf Gründe stützen, die dem Ermittlungsrichter nicht bekannt waren.
  • BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14

    Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen

    Soweit der Beschwerdeführer die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts in der Gestalt der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts (vgl. BVerfGK 5, 84 ) als Verletzung seines Rechts aus Art. 13 Abs. 1 GG rügt, ist die Verfassungsbeschwerde unbegründet.

    In der Rechtsprechung ist andererseits auch geklärt, dass ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat durch ein an sich legales Verhalten begründet werden kann, wenn weitere Anhaltspunkte hinzutreten (vgl. BVerfGK 5, 84 ; 8, 332 ; auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 -, NJW 1994, S. 2079).

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ).
  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann in solchen Fällen ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat durch ein an sich legales Verhalten begründet werden, wenn weitere Anhaltspunkte hinzutreten (vgl. BVerfGK 5, 84 ; 8, 332 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94 -, juris, Rn. 16-19; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, juris, Rn. 38; siehe dazu auch LG Regensburg, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 2 Qs 41/14 -, BeckRS 2014, 100231, Rn. 17; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 152 Rn. 4a; Jahn, in: Fischer/Hoven, Verdacht, 1. Aufl. 2016, S. 147 ; Hoven, NStZ 2014, S. 361 ).
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