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   LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05   

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LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05 (https://dejure.org/2005,4208)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.2005 - 12 Sa 352/05 (https://dejure.org/2005,4208)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 (https://dejure.org/2005,4208)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung - Verfügungsgrund -

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 BGB, § 935, § 940 ZPO
    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung - Verfügungsgrund -

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung von Arbeitstätigkeiten entsprechend der Qualifikation; Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung als Leistungsverfügung; Glaubhaftmachung eines ernsthaften Bedürfnisses an einer gerichtlichen Eilentscheidung ; Durchsetzung des arbeitsvertraglichen ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 611 BGB, § 935, § 940 ZPO
    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung - Verfügungsgrund -

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; ZPO § 935 § 940
    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung - Verfügungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1419
  • BeckRS 2005, 42328
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Indem hier nur eine summarische, kursorische Prüfung stattfindet, die Gewährung rechtlichen Gehörs verkürzt und die Anforderung an die gerichtliche Aufklärung des Sachverhalts herabgesetzt werden, steigt das Risiko rechtlicher Fehlbeurteilung (illustrativ: BAG, Urteil vom 10.12.2002, 1 AZR 96/02, AP Nr. 162 zu Art. 9 GG [zu B II 2]) sowie unzutreffender tatsächlicher Annahmen, weil etwa entscheidungserheblicher Sachverhalt nicht vollständig und wahrheitsgemäß vorgetragen wird.

    Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Gericht zu Unrecht einen Verfügungsanspruch angenommen hat, schließt der Erlass der Verfügung das Verschulden des Antragstellers weder hinsichtlich seiner dann gegebenen Schadensersatzpflicht (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.2002, 1 AZR 96/02, AP Nr. 162 zu Art. 9 GG [zu B II 2]) noch im Hinblick auf eine verhaltensbedingte Kündigung aus (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.09.2002, 4 Sa 337/01, n.v.).

  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03

    Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 S. 1

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Jedoch bleibt zu verlangen, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, z. B. die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation (LAG Berlin, Urteil vom 04.01.2005, 17 Sa 2664/04 n. v., LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, NZA-RR 2004, 181, LAG Köln, Beschluss vom 20.04.1999, NZA-RR 2000, 311, Musielak/Huber, a.a.O., Rz. 17, MüKo-ZPO/Heinze, 2. Aufl., § 935 Rz. 51, Vossen, GK-ArbGG, § 62 Rz. 64, 69a, Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 2145, Dunkl/Baur, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., B III Rz. 99, Schäfer, Der vorläufige Rechtsschutz im Arbeitsrecht Rz. 65, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).

    So pflegt das Landesarbeitsgericht - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93, AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972 [vor C der Gründe]) - seit jeher in Beschlussverfahren das Vorliegen des Verfügungsgrundes gesondert zu prüfen (Kammerbeschluss vom 16.05.1990. NZA 1991, 29) und geht in Urteilsverfahren, wenn der Antragsteller eine Leistungsverfügung (und nicht nur eine Sicherungsverfügung) erstrebt, davon aus, dass ein Verfügungsgrund nur ausnahmsweise gegeben ist (LAG Düsseldorf vom 03.12.2003, a.a.O.).

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Ist dies der Fall, muss die von der Beklagten erteilte Weisung billigem Ermessen entsprechen, d. h. es müssen die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sein (BAG, Urteil vom 23.09.2004, 6 AZR 567/03, AP Nr. 64 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • OLG Köln, 11.01.1995 - 16 W 73/94

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2002, CR 2003, 187, OLG Köln, Beschluss vom 11.01.1995, NJW-RR 1995, 1088, Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 940, Rz. 7).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01

    Kündigung, fristgemäß, verhaltensbedingt, Presseabteilung, Pflichtverletzung,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Gericht zu Unrecht einen Verfügungsanspruch angenommen hat, schließt der Erlass der Verfügung das Verschulden des Antragstellers weder hinsichtlich seiner dann gegebenen Schadensersatzpflicht (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.2002, 1 AZR 96/02, AP Nr. 162 zu Art. 9 GG [zu B II 2]) noch im Hinblick auf eine verhaltensbedingte Kündigung aus (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.09.2002, 4 Sa 337/01, n.v.).
  • LAG Berlin, 04.01.2005 - 17 Sa 2664/04
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Jedoch bleibt zu verlangen, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, z. B. die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation (LAG Berlin, Urteil vom 04.01.2005, 17 Sa 2664/04 n. v., LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2003, NZA-RR 2004, 181, LAG Köln, Beschluss vom 20.04.1999, NZA-RR 2000, 311, Musielak/Huber, a.a.O., Rz. 17, MüKo-ZPO/Heinze, 2. Aufl., § 935 Rz. 51, Vossen, GK-ArbGG, § 62 Rz. 64, 69a, Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 2145, Dunkl/Baur, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., B III Rz. 99, Schäfer, Der vorläufige Rechtsschutz im Arbeitsrecht Rz. 65, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    So pflegt das Landesarbeitsgericht - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93, AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972 [vor C der Gründe]) - seit jeher in Beschlussverfahren das Vorliegen des Verfügungsgrundes gesondert zu prüfen (Kammerbeschluss vom 16.05.1990. NZA 1991, 29) und geht in Urteilsverfahren, wenn der Antragsteller eine Leistungsverfügung (und nicht nur eine Sicherungsverfügung) erstrebt, davon aus, dass ein Verfügungsgrund nur ausnahmsweise gegeben ist (LAG Düsseldorf vom 03.12.2003, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2002 - U (Kart) 9/02
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Dabei sind an den Verfügungsgrund (§ 940 ZPO) strenge Anforderungen zu stellen: (1) Der Antragsteller muss auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, (2) die geschuldete Handlung ist, wenn sie ihren Sinn nicht verlieren soll, so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, und (3) der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden steht außer Verhältnis zu dem Schaden, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2002, CR 2003, 187, OLG Köln, Beschluss vom 11.01.1995, NJW-RR 1995, 1088, Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 940, Rz. 7).
  • LAG Köln, 24.11.1998 - 13 Sa 940/98

    Zulässigkeit der Festlegung von Arbeitsinhalten durch einstweilige Verfügung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    (55) Auf ein besonderes Interesse des Arbeitnehmers an einer dringlichen Regelung kann keinesfalls verzichtet werden, wenn die Beschäftigung vom Arbeitgeber nicht gänzlich, sondern nur zu den vom Arbeitnehmer gewünschten Bedingungen abgelehnt wird (Hess. LAG, Urteil vom 19.08.2002, AR-Blattei ES 650 Nr. 4, vgl. LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998, 13 Sa 940/98, NZA 1999, 1008, Hess. LAG, Urteil vom 05.12.2002, PflR 2003, 502, Hilbrandt RdA 1998, 163).
  • LAG Hamm, 10.05.2004 - 10 TaBV 41/04

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Freistellungsanspruch zum Besuch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
    Damit wird verkannt, dass die einstweilige Verfügung nicht der materiellen Rechtskraft fähig ist und der Anspruchsteller daher im Verfügungsverfahren keine gerichtlich verbindliche Begutachtung des streitigen Rechtsverhältnisses durch das Gericht erreichen kann (Kammerbeschluss vom 06.09.1995, NZA-RR 1996, 12 = LAGE Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972, LAG Hamm, Beschluss vom 10.05.2004, 10 TaBV 41/04, n.v., LAG Köln, Beschluss vom 20.12.2003, ZBVR 2004, 101).
  • LAG Hamm, 03.02.2004 - 19 Sa 120/04

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung

  • LAG Düsseldorf, 16.05.1990 - 12 TaBV 9/90

    Beschlussverfahren: Zulässigkeit einer Unterlassungsverfügung

  • LAG München, 18.09.2002 - 5 Sa 619/02

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; Wirksamkeit einer Versetzung von einer

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • LAG Köln, 20.04.1999 - 13 Ta 243/98

    Einigungsstellenspruch; einstweilige Verfügung; Auskunft

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 567/88
  • BVerfG, 21.04.1994 - 1 BvR 14/93

    Verfassungsmäßigkeit der auf eine hauptamtliche Tätigkeit für das Ministerium für

  • LAG Düsseldorf, 06.09.1995 - 12 TaBV 69/95

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme - einstweilige Verfügung

  • LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch schlichten Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 01. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 4 SaGa 432/11

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund auch für Weiterbeschäftigungsanspruch

    für den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch; LAG Berlin 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - zitiert nach juris., LAG Nürnberg 18. September 2007 - 4 Sa 586/07 - ZTR 2008, 108, LAG Nürnberg 17. August 2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München 14. September 2005 - 9 Sa 891/05 - zitiert nach juris; LAG Nürnberg 24. Juni 2003 - 6 Sa 181/03 - zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMP-GM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt NZA 2005, 547).

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN; Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - ; LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - GMP/Germelmann 7. Aufl. § 62 Rn. 105).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419, mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN; Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - ; LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - GMP/Germelmann 7. Aufl. § 62 Rn. 105).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10

    Unbegründeter Eilantrag einer Altenpflegerin auf vertragsgerechte Beschäftigung

    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 , mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN; Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - ; LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - GMP/Germelmann 7. Aufl. § 62 Rn. 105).

  • LAG Hamm, 06.11.2007 - 14 SaGa 39/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung,

    Ebenso wenig verliert der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die erforderliche Dringlichkeit, wenn nach abweisendem Urteil erster Instanz der Arbeitnehmer sowohl die Berufungsfrist als auch die Berufungsbegründungsfrist ausschöpft (a.A. ohne Begründung, LAG Düsseldorf, Urteil vom 1.Juni 2005 - 12 Sa 352/05 = MDR 2005, 1419 ).
  • ArbG Düsseldorf, 10.06.2020 - 8 Ga 27/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zugang zu Geschäftsräumlichkeiten und

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf führte dazu im Urteil vom 01.06.2005 - 12 Sa 352/05 - aus:.

    [... Es] bleibt zu verlangen, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, z. B. die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation [...]" (LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - mwN. und umfangreicher Auseinandersetzung mit der Gegenmeinung) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 SaGa 11/20

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten

    Damit erhöht sich die Gefahr, dass die Verfügung, wenn zu Unrecht erlassen oder nicht erforderliche Anordnungen enthaltend, irreversible Nachteile und irreversible Schäden zeitigt (LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - BeckRS 2005, 42328 Rn. 16).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung während der Kündigungsfrist, kein

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN; Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - ; LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - GMP/Germelmann 7. Aufl. § 62 Rn. 105).

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Prozessbeschäftigung; unsubstantiierte Darlegungen

    Vielmehr ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer über die bloße, durch seine Nichtbeschäftigung verursachte Rechtsbeeinträchtigung hinaus ein ernsthaftes Bedürfnis an einer gerichtlichen Eilentscheidung glaubhaft macht, etwa die von tatsächlicher Beschäftigung abhängige Erlangung oder Sicherung einer beruflichen Qualifikation (Kammer 01.06.2005 - 12 Sa 352/05 - Juris Rn. 18 = MDR 2005, 1419, mwN, LAG Köln 21.07.2010 - 3 SaGa 8/10 - Juris Rn. 39, ff., GK-ArbGG/Vossen, § 62 Rn. 64/70, GMPM/Germelmann, ArnGG, 7. Aufl., § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeldt, ArbGG, 3. Aufl., § 62 Rn. 98, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).
  • LAG Hamburg, 24.07.2013 - 5 SaGa 1/13

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch schlichten Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - juris).
  • ArbG Krefeld, 15.09.2017 - 3 Ga 12/17

    Einstweilige Verfügung, Urlaub, zeitliche Festlegung des Urlaubs, Urlaubswünsche

  • ArbG Erfurt, 27.06.2023 - 3 Ga 9/23

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigung - Weiterbeschäftigung §

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