Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1882
BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04 (https://dejure.org/2005,1882)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2005 - IV ZR 307/04 (https://dejure.org/2005,1882)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04 (https://dejure.org/2005,1882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Angaben zur Feststellung des Versicherungsfalles und zur Leistungspflicht des Versicherers ; Unteilbarer Versicherungsanspruch zur gesamten Hand; Übernahme von einheitlichem Risiko durch mehrere Versicherungsnehmer; Gegenseitige Zurechnung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3; ; VGB 88 § 20 Nr. 1d

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; VGB 88 § 20
    Voraussetzungen und Umfang der Auskunftsobliegenheit des (gem. § 20 Nr. 1 d VGB 88) erst auf Verlangen des Versicherers auskunftspflichtigen VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 3; VGB 88 § 20 Nr. 1d
    Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung; Zurechnung von Obliegenheitsverletzungen eines von mehreren Eigentümern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch des Versicherers und Versicherungsanspruch mehrerer Versicherungsnehmer

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Versicherungsvertragsrecht - Was bei der Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Auskunftsobliegenheit zu beachten ist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 460
  • MDR 2006, 811
  • VersR 2006, 258
  • BeckRS 2006, 1183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
    Der Inhalt einer Obliegenheit im Sinne von § 6 Abs. 3 VVG, deren schuldhafte Verletzung durch Leistungsfreiheit sanktioniert ist, ergibt sich aus den zwischen den Parteien des Versicherungsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen, also aus dem Versicherungsvertrag und den diesem zugrunde liegenden Bedingungen (Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222 unter II 1).

    Der Versicherungsnehmer hat daher auf entsprechendes Verlangen auch solche Tatsachen wahrheitsgemäß und vollständig zu offenbaren, selbst wenn die Erfüllung der Auskunftsobliegenheit eigenen Interessen widerstreitet, weil sie dem Versicherer erst ermöglicht, sich auf Leistungsfreiheit zu berufen (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 aaO unter II 3).

    In diesem Zusammenhang genügt es nach dem Inhalt der in § 20 Nr. 1d VGB 88 vereinbarten Obliegenheit, dass die vom Versicherungsnehmer geforderten Angaben zur Einschätzung des subjektiven Risikos überhaupt dienlich sein können, nicht hingegen kommt es darauf an, ob sich die Angaben nach dem Ergebnis der Prüfung als für die Frage der Leistungspflicht tatsächlich wesentlich erweisen (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 aaO unter II 2).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
    Er darf vielmehr abwarten, bis der Versicherer an ihn herantritt und die Informationen anfordert, die er aus seiner Sicht zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungspflicht benötigt (Senatsurteile vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03 - VersR 2004, 1117 unter 1; vom 21. April 1993 - IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828 unter 2 b, in BGHZ 122, 250 ff. insoweit nicht abgedruckt).

    Mithin bestimmt sich erst nach Art, Reichweite und Sinn der gestellten Fragen, in welchem Umfang der Versicherungsnehmer Angaben zu machen hat (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1993 aaO).

    Erst wenn der objektive Tatbestand der Obliegenheitsverletzung gegeben ist, muss der Versicherungsnehmer das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entkräften (Senatsurteil vom 21. April 1993 aaO unter 2 c).

  • BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
    Das schließt die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängenden Tatsachen ein, aus denen sich - etwa nach § 61 VVG - seine Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer ergeben kann (vgl. Senatsurteile vom 12. November 1997 - IV ZR 338/96 - VersR 1998, 228 unter II 1 b; vom 12. November 1975 - IV ZR 5/74 - VersR 1976, 84 unter 1 a a.E.).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 338/96

    Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit an oder mit fremden Sachen

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
    Das schließt die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängenden Tatsachen ein, aus denen sich - etwa nach § 61 VVG - seine Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer ergeben kann (vgl. Senatsurteile vom 12. November 1997 - IV ZR 338/96 - VersR 1998, 228 unter II 1 b; vom 12. November 1975 - IV ZR 5/74 - VersR 1976, 84 unter 1 a a.E.).
  • BGH, 24.01.1996 - IV ZR 270/94

    Freiwerden von Versicherungsleistungspflicht bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
    Zwischen den Klägern und der Beklagten besteht ein Versicherungsverhältnis, das sich auf die Versicherung eines einheitlichen Risikos bezieht; dieses gemeinschaftliche, gleichgerichtete und ungeteilte Interesse am Erhalt der versicherten Sache ist kennzeichnend für die Sachversicherung (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - IV ZR 270/94 - RuS 1996, 146 unter II 5; Senatsbeschluss vom 30. April 1991 - IV ZR 255/90 - RuS 1992, 240).
  • BGH, 30.04.1991 - IV ZR 255/90

    Leistungsfreiheit - Feuerversicherung - Grobfahrlässige Schadensherbeiführung -

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
    Zwischen den Klägern und der Beklagten besteht ein Versicherungsverhältnis, das sich auf die Versicherung eines einheitlichen Risikos bezieht; dieses gemeinschaftliche, gleichgerichtete und ungeteilte Interesse am Erhalt der versicherten Sache ist kennzeichnend für die Sachversicherung (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - IV ZR 270/94 - RuS 1996, 146 unter II 5; Senatsbeschluss vom 30. April 1991 - IV ZR 255/90 - RuS 1992, 240).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
    Er darf vielmehr abwarten, bis der Versicherer an ihn herantritt und die Informationen anfordert, die er aus seiner Sicht zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungspflicht benötigt (Senatsurteile vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03 - VersR 2004, 1117 unter 1; vom 21. April 1993 - IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828 unter 2 b, in BGHZ 122, 250 ff. insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 14.02.1996 - IV ZR 334/94

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer gebündelten Geschäftsversicherung,

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
    c) Zum genauen Hergang und Inhalt der Schadensverhandlung am 23. März 2000 vorzutragen, ist zunächst Sache der Beklagten, denn für die objektive Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer darlegungs- und beweisbelastet (Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - IV ZR 334/94 - NJW-RR 1996, 981 unter 2 a); die Zurückverweisung gibt ihr hierzu Gelegenheit.
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 267/80

    Relevanzrechtsprechung - Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers

    Auszug aus BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04
    Es wird dabei zu beachten haben, dass der Versicherer auch bei vorsätzlich begangener Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers leistungspflichtig bleibt, wenn den Versicherungsnehmer kein erhebliches Verschulden trifft (BGHZ 84, 84, 87).
  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Die nach dem Gesetz zwar sanktionslose, für den Versicherungsnehmer dennoch verbindliche Obliegenheit nach § 31 Abs. 1 VVG setzt ein Verlangen des Versicherers voraus (vgl. zur Erforderlichkeit einer Aufforderung des Versicherers im Fall der Auskunftsobliegenheit des Versicherungsnehmers: Senatsurteil vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 16 m.w.N.).

    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob sich die geforderten Angaben nach dem Ergebnis der Prüfung tatsächlich als wesentlich erweisen, da die Frage der Erforderlichkeit ex ante zu beurteilen ist (zum Vorstehenden: Senatsurteile vom 13. Juli 2016 - IV ZR 292/14, VersR 2016, 1173 Rn. 34; vom 22. Oktober 2014 - IV ZR 242/13, VersR 2015, 45 Rn. 18; vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 14; jeweils m.w.N.).

    Der Versicherungsnehmer hat auf entsprechendes Verlangen des Versicherers ihm bekannte Tatsachen selbst dann wahrheitsgemäß und vollständig zu offenbaren, wenn das seinen eigenen Interessen widerstreitet, weil diese Tatsachen es dem Versicherer erst ermöglichen, seine Leistungspflicht sachgerecht zu prüfen und sich gegebenenfalls auf Leistungsfreiheit zu berufen (Senatsurteile vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 252/05, VersR 2007, 389 Rn. 14; vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 13 m.w.N.).

  • BGH, 13.07.2016 - IV ZR 292/14

    Krankheitskostenversicherung: Physiotherapeutische Leistungen als Behandlungen im

    Zudem ist dem Versicherer ein erheblicher Beurteilungsspielraum zuzugestehen, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält, um seine Entscheidung über die Leistungspflicht auf ausreichender und gesicherter Tatsachengrundlage treffen zu können (Senatsurteile vom 22. Oktober 2014 - IV ZR 242/13, VersR 2015, 45 Rn. 18; vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 14; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 152/14

    Verletzung der Auskunftsobliegenheit in der Wohngebäudeversicherung:

    Das schließt die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängenden Tatsachen ein, aus denen sich - etwa nach § 81 VVG - seine Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer ergeben kann (vgl. Senatsurteile vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, r+s 2006, 185 unter II 1 a zu § 20 Nr. 1 d VGB 88; vom 12. November 1997 - IV ZR 338/96 - VersR 1998, 228 unter II 1 b; vom 12. November 1975 - IV ZR 5/74 - VersR 1976, 84 unter 1 a a.E.).

    Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsurteile vom 22. Oktober 2014 - IV ZR 242/13, VersR 2015, 45 Rn. 18; vom 16. November 2005 aaO unter II 1 b m.w.N.) ist es grundsätzlich Sache des Versicherers, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält, um seine Entscheidung über die Leistungspflicht auf ausreichender und gesicherter Tatsachengrundlage treffen zu können.

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19

    Sofort-Bonus II - Arzneimittelbewerbung mit Sofort-Bonus: Wettbewerbswidrigkeit

    Der Versicherungsnehmer braucht Erklärungen grundsätzlich nicht unaufgefordert abzugeben, sondern darf abwarten, bis der Versicherer an ihn herantritt und die erforderlichen Informationen anfordert, die er aus seiner Sicht zur Feststellung des Umfangs der Leistungspflicht benötigt (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 16; Sauer in Bach/Moser aaO §§ 9, 10 MB/KK Rn. 10).
  • BGH, 13.12.2023 - IV ZR 12/23

    Erbringung von Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung aufgrund eines

    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die allgemeine Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit in Abschnitt B § 8 Ziff. 2 Buchst. a), hh) der dem Vertrag zugrunde liegenden VGB 2014, auf deren Verletzung das Berufungsgericht seine Annahme von Leistungsfreiheit der Beklagten gestützt hat, grundsätzlich ein Auskunftsverlangen des Versicherers voraussetzt (vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2017 - IV ZR 289/14, BGHZ 214, 127 Rn. 31; vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2014 - IV ZR 242/13

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse:

    Dagegen kommt es nicht darauf an, ob sich die vom Versicherungsnehmer geforderten Angaben am Ende nach dem Ergebnis der Prüfung als für die Frage der Leistungspflicht tatsächlich wesentlich erweisen (Senatsurteil vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04; VersR 2006, 258 unter II 1 b; vgl. zum inhaltlich unveränderten neuen Recht auch Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 31 Rn. 7).
  • BGH, 19.05.2011 - IV ZR 254/10

    Versicherungsvertragsrecht: Spontane Offenbarungsobliegenheit des

    In Rechtsprechung und Lehre ist allgemein anerkannt, dass ein Versicherungsnehmer Erklärungen, die die Leistungspflicht des Versicherers betreffen - wozu auch Angaben zu den Vermögensverhältnissen des Versicherungsnehmers gehören -, an sich nicht unaufgefordert abzugeben braucht, er vielmehr abwarten darf, bis der Versicherer an ihn herantritt und Informationen anfordert (zuletzt Senatsurteil vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 = juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18

    Kein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung für ein Kind, das

    Dies entspricht der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Versicherungsnehmer im Regelfall Erklärungen, die die Leistungspflicht des Versicherers betreffen, nicht unaufgefordert von sich aus abzugeben hat, sondern abwarten darf, bis der Versicherer an ihn herantritt und Informationen anfordert (Festhaltung BGH, 6. November 2005, IV ZR 307/04, VersR 2006, 258).
  • OLG Köln, 21.07.2016 - 9 U 41/16

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers bei unrichtiger Angaben des

    Das schließt die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängenden Tatsachen ein, aus denen sich - etwa nach § 81 I VVG - die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer ergeben kann (BGH, Urt. v. 16.11.2005, - IV ZR 307/04 -, VersR 2006, 258 ff. in juris Rn. 13 m.w.N.; Schwintowski in Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum VVG, 2. Aufl. 2010, § 31 VVG Rn. 21 m.w.N.).

    Der Versicherungsnehmer hat daher auf entsprechendes Verlangen auch solche Tatsachen wahrheitsgemäß und vollständig zu offenbaren, selbst wenn die Erfüllung der Auskunftsobliegenheit eigenen Interessen widerstreitet, weil sie dem Versicherer erst ermöglicht, sich auf Leistungsfreiheit zu berufen (BGH, Urt. v. 16.11.2005, - IV ZR 307/04 -, VersR 2006, 258 ff. in juris Rn. 14).

    Es ist grundsätzlich Sache des Versicherers, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält, um seine Entscheidung über die Leistungspflicht auf ausreichender und gesicherter Tatsachengrundlage treffen zu können BGH, Urt. v. 16.11.2005, - IV ZR 307/04 -, VersR 2006, 258 ff. in juris Rn. 14).

    Dazu können auch Fragen nach den Vermögensverhältnissen des Versicherungsnehmers, insbesondere nach der Abgabe eidesstattlicher Versicherungen, nach dem Vorliegen rechtskräftiger Schuldtitel und der Höhe der Verbindlichkeiten gehören, weil sich daraus für den Versicherer Anhaltspunkte ergeben können, der Eintritt des Versicherungsfalles und die damit verbundene Entschädigungsleistung entspreche der finanziellen Interessenlage des Versicherungsnehmers (BGH, Urt. v. 16.11.2005, - IV ZR 307/04 -, VersR 2006, 258 ff. in juris Rn. 14; Römer/Langheit/Rixecker, VVG, 3. Aufl. 2012, § 31 Rn. 8).

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Sinn der Aufklärungspflicht ist es, den Versicherer in die Lage zu versetzen, sachgemäße Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalles zu treffen (BGH VersR 2006, 258), aber auch Verdachtsmomenten nachzugehen, die gegen die Berechtigung der geltend gemachten Forderung sprechen könnten (Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl., 2010, AKB E Rdnr. 21).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - 18 U 83/13

    Geltendmachung von Regressansprüchen bei Verlust von Transportgut

  • LG Stade, 08.06.2021 - 3 O 260/18

    Versicherungsfall - Anzeigepflicht Ermittlungsverfahren gegenüber Versicherung

  • OLG Dresden, 07.11.2017 - 4 W 991/17

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben des

  • OLG Dresden, 20.06.2022 - 4 U 87/22

    1. Für die Beweiserleichterung des 'äußeren Bildes' eines versicherten

  • OLG Frankfurt, 09.11.2010 - 3 U 68/09

    Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalls in der

  • OLG Frankfurt, 23.05.2007 - 7 U 82/04

    Feuerversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 20 Nr. 1 d, 2 VGB 88

  • BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Verletzung der

  • OLG Hamm, 13.07.2023 - 20 U 64/22

    D&O-Versicherung - Abwehrkosten für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 1399/18

    Zahlungsanspruch aus einer Diebstahlversicherung für einen entwendeten PKW

  • OLG Köln, 02.05.2022 - 9 U 204/21

    Abweisung der Klage auf Leistungen aus der Hausratversicherung wegen eines

  • OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17

    BU-Versicherung: Ärztliche Nachuntersuchung - Obliegenheitverletzung

  • OLG Dresden, 08.08.2022 - 4 U 87/22

    1. Für die Beweiserleichterung des 'äußeren Bildes' eines versicherten

  • OLG Bremen, 10.10.2011 - 3 U 13/11

    Anforderungen an den Abschluss eines vorgerichtlichen Vergleichs über die

  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/19

    1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im

  • BGH, 22.10.2014 - IV ZR 243/13

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Verletzung der

  • AG Bremen, 04.11.2022 - 3 C 184/20
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

  • OLG Köln, 28.12.2021 - 9 U 24/21

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung; Nicht angezeigte Gefahrerhöhung;

  • OLG Hamm, 08.08.2014 - 15 VA 8/14

    Akteneinsichtsrecht eines Versicherers

  • OLG Hamm, 29.11.2017 - 20 U 18/17

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen arglistiger Täuschung über den

  • OLG Hamm, 13.02.2020 - 20 U 270/19

    Wohngebäudeversicherung - vorsätzliche Herbeiführung Versicherungsfall durch

  • LG Bremen, 31.03.2011 - 6 O 2019/09

    Einbruchdiebstahlversicherung - Leistungsfreiheit des Versicherers

  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/20

    1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im

  • KG, 13.05.2014 - 6 U 190/13

    Hausratversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei

  • KG, 28.05.2019 - 6 U 116/17

    Mangelnde Fälligkeit der Berufsunfähigkeitsleistungen

  • LG Saarbrücken, 24.09.2013 - 14 O 122/13

    Hausratversicherung: Leistungsausschluss bei Verschweigen der Abgabe einer

  • LG Dortmund, 17.03.2016 - 2 O 223/15

    Kraftfahrtversicherung - Obliegenheitsverletzung wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht