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   OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 162/04   

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https://dejure.org/2005,9776
OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2005,9776)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2005 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2005,9776)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2005 - 3 U 162/04 (https://dejure.org/2005,9776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassen der Bewerbung eines Arzneimittels mit irreführenden Angaben; Zulässigkeit der Bewerbung eines Arzneimittel als "Atypikum der nächsten Generation"; Voraussetzungen der Zulässigkeit der Bewerbung eines Arzneimittels mit der Angabe einer ...

  • Judicialis

    HWG § 3; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 3; UWG § 3 § 4 Nr. 11 § 5
    Streitgegenstand einer Unterlassungsklage gegen mehrere Werbeangaben in einer Anzeige; Zulässigkeit der Werbung für ein atypisches Neuroleptikum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2006, 7865
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14

    Nagelmykose - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein OTC-Arzneimittel

    Sind - wie hier - mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Hanseatisches Oberlandesgericht, PharmR 2007, 58 = NJOZ 2007, 5174; BeckRS 2006, 07865; GRUR-RR 2010, 67, 69 - Erste preisgünstige Alternative; Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, 3. Auflage, 2013, vor § 12 UWG Rn. 100).

    Hieraus folgt, dass eine gesondert angegriffene Angabe nicht wegen des irreführenden Gehalts einer anderen gesondert angegriffenen Angabe verboten werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht, PharmR 2007, 58 = NJOZ 2007, 5174); wohl aber ist - wegen der Maßgeblichkeit des werblichen Gesamtzusammenhangs - der etwaig aufklärende Inhalt einer gesondert angegriffenen Angabe auch bei der Ermittlung des Verständnisses anderer gesondert angegriffener Angaben (ggf. irrtumsausschließend) zu berücksichtigen.

  • OLG Hamburg, 21.01.2016 - 3 U 38/15

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Preisvergleich von Arzneimitteln

    Sind - wie hier - mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Hanseatisches Oberlandesgericht, PharmR 2007, 58 = NJOZ 2007, 5174; Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 3. Auflage, 2013, vor § 12 UWG Rn. 100).

    Hieraus folgt, dass eine gesonderte Angabe nicht wegen des irreführenden Gehalts einer anderen gesondert angegriffenen Angabe verboten werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht, PharmR 2007, 58 = NJOZ 2007, 5174).

  • OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12

    Canesten - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung

    a) Sind mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels nur Gegenstand gesonderter, im Antrag jeweils auf das Werbemittel bezogener Unterlassungsanträge, so ist der Antrag jeweils auf ein Verbot gerichtet, das die einzelne Werbeangabe im konkreten werblichen Umfeld, aber losgelöst von den anderen, ebenfalls gesondert angegriffenen Angaben erfasst (so schon Senat PharmR 2007, 58).

    aa) Sind mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Senat PharmR 2007, 58 juris-Rn. 73; Harte/Henning/Brüning, UWG, 3. Aufl. 2013, vor § 12 UWG Rz. 100).

  • OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14

    AtopiControl - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Irreführende

    Sind mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Hanseatisches Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat, PharmR 2007, 58 juris-Rn. 73; Harte/Henning/Brüning, UWG, 3. Aufl. 2013, vor § 12 UWG Rz. 100).
  • OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Irreführende Werbung außerhalb der

    Mit der Bezugnahme auf eine im Antrag genannte Anlage ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 14.5.2005, Az. 3 U 162/04, Urteilsumdruck S. 13; Harte-Henning-Brüning, UWG, Vor § 12 Rz. 100).
  • OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16

    Heilmittelwerbung: Wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des

    Sind mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (vgl. Senat, Urteil v. 14.4.2005, Az. 3 U 162/04, PharmaR 2007, 58; Brüning in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Auflage 2016, vor § 12 UWG Rn. 100).

    Hieraus folgt, dass eine gesondert angegriffene Angabe nicht wegen des irreführenden Gehalts einer anderen Angabe gesondert verboten werden kann (vgl. Senat, Urteil v. 14.4.2005, Az. 3 U 162/04, PharmaR 2007, 58).

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