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   OLG Hamm, 01.02.2006 - 3 U 250/05   

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https://dejure.org/2006,17466
OLG Hamm, 01.02.2006 - 3 U 250/05 (https://dejure.org/2006,17466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2006 - 3 U 250/05 (https://dejure.org/2006,17466)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 3 U 250/05 (https://dejure.org/2006,17466)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes aufgrund eines medizinischen Behandlungsfehlers; Fehlen einer Einwilligung in einen operativen Eingriff wegen unzureichender Grundaufklärung; Kriterien für die Bemessung eines angemessenen Schmerzensgeldes; Zweck ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 278; BGB § 823; BGB § 847
    8000 Euro Schmerzensgeld für rechtswidrige und misslungene Schönheitsoperation (Fettabsaugung). Mit Anmerkung: Lothar Jaeger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1509
  • BeckRS 2006, 9403
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 8 U 18/02

    Antrag auf Erstattung des Behandlungshonorars sowie Schmerzensgeldanspruch wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 3 U 250/05
    So sind beispielsweise einer im Zeitpunkt der Erst-Liposuktion 38-jährigen Patientin wegen unregelmäßiger Konturen im Rücken-, Flanken- und Hüftbereich (= Dauerschäden) bei zufriedenstellender Bauchdeckenplastik im übrigen 4.090,34 EUR (= 8.000,- DM) als angemessenes Schmerzensgeld zuerkannt worden (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1331 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 24 U 145/02

    Zur Anwendung der Grundsätze über unternehmensbezogenes Handeln im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 3 U 250/05
    Zwar soll das Schmerzensgeld neben der Ausgleichsfunktion für Schmerzen und Leiden des Verletzten ihm grundsätzlich auch eine Genugtuung dafür verschaffen, was der Schädiger ihm angetan hat (Palandt, BGB, 64. Aufl., § 253, Rdnr. 11 m.w.N. zur BGH-Rechtsprechung; OLG Düsseldorf, OLGR 2003, 383, 386).
  • OLG Hamburg, 22.12.2000 - 1 U 41/00

    Vergütungsanspruch des Arztes bei einem Behandlungsfehler bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 3 U 250/05
    Eine Patientin, die vermutlich dauerhafte Gesichtsschäden nach mehrfachen misslungenen kosmetischen Operationen an beiden Nasolabialfalten, beiden Augenober- und Augenunterlidern sowie bei Fettabsaugungen an Kinn und Hals erlitten hatte, erhielt 15.000,- DM (= 7.669,38 EUR) als angemessenen Schadensersatz für die immateriellen Beeinträchtigungen zugesprochen (Hanseatisches OLG Hamburg, OLGR 2001, 179 ff.).
  • LG Bochum, 14.10.2013 - 2 O 530/11

    Zu tief gestochene Tätowierung begründet Anspruch auf Schmerzensgeld

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Tätowierung einen Körperschmuck nach den Wünschen der Antragstellerin darstellen sollte, und ihrer Intention nach nicht der Schädigung der Antragstellerin dienen sollte (vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 01.02.2006, Az.: 3 U 250/05, zitiert nach beck-online).
  • OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 50/17

    Höhe des Schmerzensgeldes bei mangelhafter Ausführung eines Permanent-Make-ups

    Diese Verletzung zielte indes letztlich auf eine kosmetische Verbesserung nach den Wünschen der Klägerin ab und diente mithin von der Intention her nicht der Schädigung (OLG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006, 3 U 250/05, BeckRS 2006, 09403).
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