Rechtsprechung
   AG Euskirchen, 05.08.2005 - 17 C 260/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8627
AG Euskirchen, 05.08.2005 - 17 C 260/05 (https://dejure.org/2005,8627)
AG Euskirchen, Entscheidung vom 05.08.2005 - 17 C 260/05 (https://dejure.org/2005,8627)
AG Euskirchen, Entscheidung vom 05. August 2005 - 17 C 260/05 (https://dejure.org/2005,8627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2006, 1251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

    Auszug aus AG Euskirchen, 05.08.2005 - 17 C 260/05
    Zwar unterliegen grundsätzlich Tarife für Leistungen der Daseinsfürsorge, auf deren Inanspruchnahme der Kunde angewiesen ist, der Billigkeitskontrolle analog § 313 Abs. 3 BGB (BGH NJW 87, 1829; NJW 2003, 1449).
  • LG Bonn, 07.09.2006 - 8 S 146/05

    Erhöhung der Gaspreise, Billigkeitskontrolle

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 05.08.2005 (17 C 260/05) wird zurückgewiesen.
  • OLG Dresden, 11.12.2006 - U 1426/06

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel unter Berücksichtigung einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Rostock, 26.09.2007 - 1 S 21/06
    Der ursprüngliche Preis sowie eventuelle vorangegangene Preiserhöhungen sind in die Prüfung auch nicht etwa deshalb einzubeziehen, weil bereits diese unbillig überhöht und dies bei der Bemessung der nunmehrigen Erhöhung zu berücksichtigen sein könnte (wie hier BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 - Rn. 28 ff.; LG Bonn, Urteil vom 07.09.2006 - 8 S 146/05; LG Heilbronn, Urteil vom 19.01.2006 - 6 S 16/05; LG Verden, Urteil vom 29.06.2006 - 5 O 118/06; AG Euskirchen, Urteil vom 05.08.2005 - 17 C 260/05; AG Wittlich, Urteil vom 22.03.2006 - 4 C 741/05; Kunth/Tüngler, NJW 2005, 1313, 1315; a A LG Hannover, Urteil vom 19.02.2007 - 21 O 88/06; AG Heilbronn, Urteil vom 15.04.2005 - 15 C 4394/04 ).

    Die Marktüblichkeit des geforderten Preises sei zumindest ein Indiz für dessen Billigkeit (vgl. LG Verden, Urteil vom 29.06.2006 - 5 O 118/06; AG Euskirchen, Urteil vom 05.08.2005 - 17 C 260/05 -, S. 7 [Bl. 42 d.A.]), Jedenfalls könne der Nachweis der Billigkeit durch Vorlage eines Testats eines Wirtschaftsprüfers erbracht werden (vgl. AG Wittlich, Urteil vom 22.03.2006 - 4 C 741/05; Kunth/Tüngler, NJW 2005, 1313, 1315; für den Fall der Mitteilung der zugrunde liegenden Bezugspreise und -vereinbarungen LG Verden, Urteil vom 29.06.2006 - 5 O 118/06 ).

  • OLG Köln, 19.02.2010 - 19 U 143/09

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel für die Versorgung mit

    Aus dem Umstand, dass das Amtsgericht Euskirchen und das Landgericht Bonn mit Urteilen vom 05.08.2005 - 17 C 260/05 - (BeckRS 2006, 1251) und vom 07.09.2006 - 8 S 146/05 - (BeckRS 2006, 10998) die Klausel zunächst für wirksam erachtet hatten, konnte die Beklagte, auch in Anbetracht der jeweils eingelegten Rechtsmittel, nicht ohne Weiteres auf die Rechtsbeständigkeit der von ihr verwendeten Klausel schließen.
  • AG Euskirchen, 03.05.2011 - 17 C 1391/10

    Wirksamkeit von einseitigen Preisänderungsklauseln in

    Die Beklagte kann auch nicht einwenden, dass sie im Hinblick auf die Entscheidungen des Amtsgerichts Euskirchen vom 05.08.2005 Az. 17 C 260/05 und des Landgerichts Bonn vom 07.09.2006 Az. 8 S 146/05 auf die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel vertraut und deswegen von der Kündigung der Verträge abgesehen habe.
  • AG Euskirchen, 14.01.2011 - 17 C 1140/09

    Preisanpassungsregelung in einem Sondervertrag als Nebenabrede der

    Die Beklagte kann auch nicht einwenden, dass sie im Hinblick auf die Entscheidungen des Amtsgerichts Euskirchen vom 05.08.2005, Az. 17 C 260/05 und des Landgerichts Bonn vom 07.09.2006, Az. 8 S 146/05 auf die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel vertraut und deswegen von der Kündigung der Verträge abgesehen habe.
  • AG Euskirchen, 04.10.2011 - 17 C 388/11

    Wirksamkeit einer in einem Gasversorgungs-Sondervertrag enthaltenen

    Die Beklagte kann auch nicht einwenden, dass sie im Hinblick auf die Entscheidungen des Amtsgerichts Euskirchen vom 05.08.2005 Az. 17 C 260/05 und des Landgerichts Bonn vom 07.09.2006 Az. 8 S 146/05 auf die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel vertraut und deswegen von der Kündigung der Verträge abgesehen habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht