Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26009
LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05 (https://dejure.org/2006,26009)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05 (https://dejure.org/2006,26009)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2006 - L 6 AL 1161/05 (https://dejure.org/2006,26009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,26009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klägerisches Begehren der Förderung seiner die Teilnahme an einem Fernlehrgang, Flugstunden bei einer Flugschule und verschiedene Prüfungen umfassenden Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (ATPL); Förderung von Arbeitslosen durch die Teilnahme an Maßnahmen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2006, 43752
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05
    Dem Erfordernis ist nur genügt, wenn eine Beratung stattgefunden hat, die sich mit der spezifischen Maßnahme beschäftigt und sich konkret auf ihre Förderung bezogen hat (BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 1).

    Zu erwägen ist dies in besonders gelagerten Einzelfällen, etwa wenn der Antragsteller durch fehlerhafte Auskünfte von einer rechtzeitigen Einschaltung der Arbeitsagentur abgehalten wurde (BSG SozR 4 - 4300 § 77 Nr. 1).

  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R

    Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05
    Der Senat konnte nach alldem darauf verzichten, die berufliche Weiterbildung zur Berufsausbildung abzugrenzen (dazu etwa BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 2, BSG SozR 3-4460 § 7 Nr. 4).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05
    Der Kläger hat vielmehr selbst die entscheidende Bedingung dafür gesetzt (vgl BSG SozR 4-2600 § 115 Nr. 1), indem er eine Entscheidung der Beklagten oder weitere Verfahrensschritte nicht abgewartet, sondern seine Vorstellungen unabhängig vom Stand des Antragsverfahrens durchgesetzt hat.
  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05
    Der Senat konnte nach alldem darauf verzichten, die berufliche Weiterbildung zur Berufsausbildung abzugrenzen (dazu etwa BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 2, BSG SozR 3-4460 § 7 Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Gerade auch § 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III a.F., wonach bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von mindestens 150 Tagen bestehen muss, spricht in Anbetracht der bereits nach zweijährigen Beschäftigung geltenden Anspruchsdauer von 360 Kalendertagen (vgl. § 127 Abs. 2, 339 Satz 2 SGB III) dafür, dass von einer Erforderlichkeit des Gründungszuschusses erst ausgegangen werden kann, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 09.11.1989 - 11 RAr 83/88 - juris Rn. 23; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05 -, juris Rn. 25; Kuhnke, in: jurisPK-SGB III, § 81 Rn. 45 a.E., jeweils zur Notwendigkeit einer Weiterbildung).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13

    Gewährung eines Gründungszuschusses für einen Rechtsanwalt

    Gerade § 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III a.F., der einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorausgesetzt habe, zeige in Anbetracht einer Gesamtanspruchsdauer von 360 Tagen, dass von der Erforderlichkeit eines Gründungszuschusses erst ausgegangen werden könne, wenn während eines längeren Zeitraums nach Eintritt der Arbeitslosigkeit keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden habe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11 RAr 83/88, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2006 - L 6 AL 1161/05).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - L 1 AL 66/13

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Dies spricht in Anbetracht der bereits nach zweijähriger Beschäftigung geltenden Anspruchsdauer von 360 Kalendertagen (§ 127 Abs. 2 SGB III aF, § 339 Abs. 2 SGB III) dafür, dass von einer Erforderlichkeit des GZ erst ausgegangen werden kann, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat (LSG NRW Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris; zur Notwendigkeit einer Weiterbildung vgl BSG, Urteil vom 09.11.1989 - 11 RAr 83/88 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2015 - L 12 AL 1669/14
    Gerade auch § 93 Abs. 2 Nummer 2 SGB III, wonach bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von mindestens 150 Tagen bestehen muss, spricht in Anbetracht der bereits nach einer zweijährigen Beschäftigung geltenden Anspruchsdauer von 360 Kalendertagen dafür, dass von einer Erforderlichkeit des Gründungszuschusses erst ausgegangen werden kann, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraums keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat (LSG Nordrhein-Westfalen a.a.O., LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05 - juris; Kuhnke, in juris PK SGB III 1. Auflage 2014 § 93 Rdnr. 45.1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2013 - L 13 AS 100/08
    Voraussetzung für die Annahme der Notwendigkeit einer Weiterbildung ist natürlich stets zunächst eine fehlende Vermittlungserwartung für den Ausgangsberuf (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. August 2006 - L 6 AL 1161/05 - zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht