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   BPatG, 14.03.2006 - 27 W (pat) 66/05   

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BPatG, 14.03.2006 - 27 W (pat) 66/05 (https://dejure.org/2006,29992)
BPatG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 27 W (pat) 66/05 (https://dejure.org/2006,29992)
BPatG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 27 W (pat) 66/05 (https://dejure.org/2006,29992)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 7549
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus BPatG, 14.03.2006 - 27 W (pat) 66/05
    So kann ein höherer Grad in einem der genannten Bereiche einen geringeren Grad in einem anderen Bereich ausgleichen (EuGH GRUR Int. 2000, 899, Nr. 40 - MARCA / ADIDAS; BGH GRUR 2003, 332, 334 - ABSCHLUSSSTÜCK).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 14.03.2006 - 27 W (pat) 66/05
    Eine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens wäre nur dann gegeben, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansähe und deshalb die angegriffene Marke dem Inhaber der Widerspruchsmarke zuordnen würde (vgl. BGH GRUR 1996, 200 - INNOVADICLOPHLONT; vgl. ferner STRÖBELE/HACKER, Markengesetz, 7. Aufl., § 9 Rn. 466 ff.).
  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

    Auszug aus BPatG, 14.03.2006 - 27 W (pat) 66/05
    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung, wegen der großen Zahl eingetragener Marken reduziere sich die Indizwirkung der Registerlage gegen eine Kennzeichnungskraft einer Marke im Einzelfall (BPatG GRUR 2002, 438 - WISCHMAX / MAX), wenn neben der Vielzahl eingetragener Marken auch die Benutzung einiger Marken als liquide gelten kann - selbst wenn deren Zahl nicht den Wert erreicht, den der Bundesgerichtshof für eine unmittelbare Schwächung der Kennzeichnungskraft voraussetzt.
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 14.03.2006 - 27 W (pat) 66/05
    Eingetragene Drittmarken, deren Benutzung nicht liquide ist, vermögen zwar die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht unmittelbar zu schwächen, sind aber - insbesondere bei Vorliegen in großer Anzahl - ein Indiz für einen von vornherein bestehenden Originalitätsmangel, mit der Folge eines geringeren Schutzumfanges der älteren Marke (BGH GRUR 1999, 241, 243 - LIONS; GRUR 1967, 246, 250 - VITAPUR; STRÖBELE/HACKER, MarkenG, 7. Aufl., § 9 Rn. 318; BPatG Mitt. 2006, 85 - PROCONNECT / PROCONCEPT).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

    Auszug aus BPatG, 14.03.2006 - 27 W (pat) 66/05
    So kann ein höherer Grad in einem der genannten Bereiche einen geringeren Grad in einem anderen Bereich ausgleichen (EuGH GRUR Int. 2000, 899, Nr. 40 - MARCA / ADIDAS; BGH GRUR 2003, 332, 334 - ABSCHLUSSSTÜCK).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 14.03.2006 - 27 W (pat) 66/05
    Eingetragene Drittmarken, deren Benutzung nicht liquide ist, vermögen zwar die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht unmittelbar zu schwächen, sind aber - insbesondere bei Vorliegen in großer Anzahl - ein Indiz für einen von vornherein bestehenden Originalitätsmangel, mit der Folge eines geringeren Schutzumfanges der älteren Marke (BGH GRUR 1999, 241, 243 - LIONS; GRUR 1967, 246, 250 - VITAPUR; STRÖBELE/HACKER, MarkenG, 7. Aufl., § 9 Rn. 318; BPatG Mitt. 2006, 85 - PROCONNECT / PROCONCEPT).
  • LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06

    Porta Patentanwälte

    Mit Blick auf diese Besonderheit reicht bei einer Marke, die zur Kennzeichnung unkörperlicher Dienstleistungen bestimmt ist, grundsätzlich die Anbringung an Werbematerialien, Geschäftsbriefen, Rechnungen usw., evtl. auch an zur Dienstleistungserbringung eingesetzten Gegenständen, aus (BPatG, Beschl. v. 8.5.2007, Az.: 33 W (pat) 128/05 , BeckRS 2007 09735 ; Beschl. v. 14.3.2006, Az.: 27 W (pat) 66/05 , BeckRS 2007 07549 ; vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 9.11.2006, Az.: 6 U 18/06 , BeckRS 2007 00540 ; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, § 26, Rdnr. 58).
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