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   KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06   

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https://dejure.org/2007,16932
KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06 (https://dejure.org/2007,16932)
KG, Entscheidung vom 29.01.2007 - 12 U 37/06 (https://dejure.org/2007,16932)
KG, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 12 U 37/06 (https://dejure.org/2007,16932)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 520 (Ls.)
  • BeckRS 2007, 12643
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz des Unfallschadens bei Bestehen eines

    Auszug aus KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06
    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. Senat, DAR 2006, 323 = KGR 2006, 527 = VersR 2006, 1559 = VRS 110, 258).

    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 ZPO nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. DAR 2006, 323 = VRS 110, 258 = KGR Berlin 2006, 527 = VersR 2006, 1559; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. November 2006 - 12 U 101/06).

  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 12 U 101/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nachweis des Zusammenhangs zwischen Unfall und

    Auszug aus KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06
    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 ZPO nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. DAR 2006, 323 = VRS 110, 258 = KGR Berlin 2006, 527 = VersR 2006, 1559; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. November 2006 - 12 U 101/06).
  • OLG Hamm, 15.10.2013 - 9 U 53/13

    Kein Schadensersatz beim "So-Nicht-Unfall"

    Dieses Ergebnis reicht dem Senat jedoch aufgrund der erheblichen, nicht kompatiblen Vorschäden in den bei dem Unfall angeblich beschädigten Bereichen des Fahrzeugs des Klägers nicht für die hinreichende Wahrscheinlichkeit i.S.v. § 287 ZPO aus, dass dieser Schaden auf das Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. insoweit auch KG, Beschluss vom 29.01.2007, 12 U 37/06).
  • KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten

    Das Landgericht hätte auch nicht dem Antrag auf Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens und der Vernehmung des sachverständigen Zeugen A stattgeben müssen, weil allein der Umstand, dass die Klägerin weiterhin eine andere Auffassung zur Unfallursächlichkeit vertritt, keine neue Begutachtung veranlasst (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 U 37/06 = BeckRS 2007 12643).
  • LG Bochum, 02.05.2023 - I 8 O 297/21

    Vorschadensproblematik, Teilschadensersatz

    Allerdings ist ein solcher Teilschadensersatzanspruch der Klägerin verwehrt, wenn bewiesen ist, dass ein Teil der geltendgemachten Schäden am Unfallfahrzeug nicht auf die Kollision zurückzuführen sind und der Geschädigte zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht, sondern vielmehr das Vorliegen irgendwelcher Vorschäden bestreitet (vgl. KG BeckRS 2007, 12643; KG BeckRS, 02982; vgl. auch Janke, in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 Rn. 89 mwN.).
  • LG Bochum, 02.05.2023 - 8 O 297/21
    Allerdings ist ein solcher Teilschadensersatzanspruch der Klägerin verwehrt, wenn bewiesen ist, dass ein Teil der geltend gemachten Schäden am Unfallfahrzeug nicht auf die Kollision zurückzuführen sind und der Geschädigte zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht, sondern vielmehr das Vorliegen irgendwelcher Vorschäden bestreitet (vgl. KG BeckRS 2007, 12643; KG BeckRS, 02982; vgl. auch Janke , in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 Rn. 89 mwN.).
  • AG Köln, 24.05.2012 - 271 C 198/11

    Anforderungen an den Nachweis des Klägers zur Schadensverursachung bei nicht

    Zudem gibt es nach der Rechtsprechung auch für zuzuordnende Schäden dann keinen Ersatz, wenn feststeht, dass nicht sämtliche vom Geschädigten geltend gemachten Schäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind ohne das eine ausreichende Aufklärung erfolgt (vgl. KG, Urteil vom 29.01.2007, Az.: 12 U 37/06, OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.09.2006, Az.: 16 U 75/06, OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2009, Az.: 4 U 63/08).
  • LG Bochum, 30.07.2021 - 8 O 447/19
    Allerdings ist ein solcher Teilschadensersatzanspruch der Klägerin verwehrt, wenn bewiesen ist, dass ein Teil der geltend gemachten Schäden am Unfallfahrzeug nicht auf die Kollision zurückzuführen sind und der Geschädigte zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht, sondern vielmehr das Vorliegen irgendwelcher Vorschäden bestreitet (vgl. KG BeckRS 2007, 12643; KG BeckRS, 02982; vgl. auch Janke , in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 Rn. 89 mwN.).
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