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   OLG Hamburg, 09.01.2007 - 3 U 183/06   

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https://dejure.org/2007,13291
OLG Hamburg, 09.01.2007 - 3 U 183/06 (https://dejure.org/2007,13291)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.01.2007 - 3 U 183/06 (https://dejure.org/2007,13291)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 3 U 183/06 (https://dejure.org/2007,13291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 177 § 182 § 242
    Zur Wirksamkeit einer strafbewehrten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung durch Mitarbeiter der Schuldnerin ohne Vertretungsmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stillschweigende Genehmigung einer ohne Vertretungsmacht des Schuldners für diesen durch einen seiner Mitarbeiter abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung; Antwortpflichten und Aufklärungspflichten aus einer durch Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 4490
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 41/04

    Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.01.2007 - 3 U 183/06
    Das setzt voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, dass bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH WM 2005, 786).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 2 U 44/18

    Unterlassung und Zahlung von Vertragsstrafe

    Die durch die Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes entstandene Sonderverbindung gebietet nach Treu und Glauben eine Pflicht zur Antwort und Aufklärung (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 09.01.2007 - 3 U 183/06, BeckRS 2007, 04490).
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